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Rote Schilder darf ich damit fahren wenn ich nichts eingetragen habe????

Themenstarteram 28. August 2005 um 18:48

habe meine karre jetzt endlich wieder vom lackierer und auch soweit fertig. habe neue felgen und dieverse karrosserie arbeiten gemacht.habe nichts von den neuen sachen eingetragen und bekomme es denke ich auch so ohne weiteres nicht.

will jetzt aber am 4.9. nach düren aufs vw treffen faheren.

frage ist jetzt ob es okay ist wenn ich mir beim strassenverkersamt rote schilder fürs wochenende hole.

und wenn es geht ,wie teuer sind die übers wochenende??????

danke.

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22 Antworten
am 28. August 2005 um 19:02

Ja, dann braucht nichts eingetragen sein

Mit roten nummern darfst du nur überführungsfahrten machen sowie fahrten zum Tüv. Es dürfen keine extra fahrten gemacht werden. Wenn du dir kennzeichen von der Zulassungsstelle holst die für 2,3 oder 4 tage begrenzt sind, ist es so als ob dein wagen angemeldet ist aber nichts eingetragen ist.

Gruß Stöpsel

Zudem muss der Wagen in einem verkehrstüchtigen Zustand sein, und das ist am Ende wieder Entscheidung von Polizei und TÜV.

am 28. August 2005 um 19:10

mit den kurzzeitkennzeichen darfst du das definitiv nicht! mit den "richtigen" roten nummern schon...

Themenstarteram 28. August 2005 um 19:10

ja das mit dem überführen habe ich schon gehört!!!

bei mir ist das so:felgen sind nicht eingetragen ,bekomme sie auch nicht weil hinten et 7,3 mit h&r lochkreis adapter,habe nur noch an der fahrer4 tür einen audi griff und ne cleane front ohne binker.die habe ich in meine hella scheinwerfer eingebaut,in den kotis sind die blinker auch wech. sitze und gurte sind nicht eingetragen.spritz düsen sind auch wech!!!!

also ist es im grunde okay wenn ich mir rote schilder hole???

was kostet der spaß den für 2 tage????????

du kannst dir keine roten nummern einfach so holen.

das dürfen nur leute mit einem gewerbe "kaufen". du darfst dir nur ein überführungskennzeichen holen.

was wuerde es denn fuer Gewerbetreibende kosten?

Sind die Schilder dann personenbezogen/begrenzt?

MfG

Robert

Themenstarteram 28. August 2005 um 19:29

echt??? und mit dem überführungskenzeichen ist so wie normal angemeldet????

am 28. August 2005 um 19:38

Zitat:

Original geschrieben von the-RoSh

was wuerde es denn fuer Gewerbetreibende kosten?

Sind die Schilder dann personenbezogen/begrenzt?

MfG

Robert

kommt drauf an, wie du das versicherst. meine sind nur für mich versichert. dann hast du noch die wahl zwischen haftpflicht und vollkasko. ich zahl 95euro versicherung im viertel jahr und etwa 200 euro steuern pro jahr für die roten nummern. natürlich nur haftpflichtvers.

am 28. August 2005 um 19:53

Normalerweise kann man sich die rote Nummer aber irgendwo ausleihn...

also ich hol mir die immer von einer Kfz-Werstatt aus der Umgebung,... die verlangen dann eben zwischen 10 und 20€ am Tag,...

danke fuer die (mal wieder sehr schnellen und guten) Antworten!!

Robert

stell mal ein foto rein! bin auch in düren, is ja nich weit von köln!

P.S.: achtet auf die blitzen! da sind min. 2 stück (fest installierte) auf dem weg dahin :D !

am 29. August 2005 um 5:33

Zitat:

Kurzzeitkennzeichen (ehem. Rotes Kennzeichen) Für die Prüfungs-, Überführungs-, oder Probefahrten benötigt der Versicherungsnehmer das Kurzzeitkennzeichen. Die dafür notwendige Kurzzeitkennzeichen-Doppelkarte erhält er bei den meisten Versicherungsgesellschaften gegen einen Einmalbeitrag. Wenn der Anschlussvertrag bei der gleichen Gesellschaft abgeschlossen wird, wird auf den (meistens hohen) Einmalbeitrag verzichtet; Es erfolgt eine Anrechnung hinsichtlich der Dauer und der Tarifierung an den Anschlussvertrag.

Zitat:

Rote Dauerkennzeichen

Das "Rote Dauerkennzeichen" kann von zuverlässigen Kfz.-Herstellern, Kfz.-Teileherstellern, Kfz.-Werkstätten und Kfz.-Händlern beantragt werden. Hierzu stellen Sie bitte schriftlich einen formlosen Antrag an uns und fügen Ihren Gewerbeschein bei. Beim Einwohnermeldeamt Ihrer Stadtverwaltung beantragen Sie bitte ein Führungszeugnis unter Angabe des Verwendungszweckes "Rotes Dauerkennzeichen". Nach Eingang Ihres Antrages wird von uns ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg eingeholt. Wenn diese Unterlagen bei uns vorliegen (ca. 4 - 6 Wochen), werden Sie automatisch von uns angeschrieben. Sie bringen dann noch bitte eine Versicherungsbestätigung mit dem Vermerk "Rotes Kennzeichen" (entsprechendes Feld ist anzukreuzen), Ihren Ausweis und die Verwaltungsgebühren in Höhe von z. Zt. 147,90 € (zzgl. Schilder)

Themenstarteram 29. August 2005 um 18:47

mache die tage bilder und zeig ihn mal her!!!!!!!!

danke für die blitzer meldung!!! wie ist denn da so mit den grünen??????so schlim wie in hamm???

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