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Rotes Kennzeichen bei Autokauf wie geht das?

Themenstarteram 8. August 2019 um 9:45

Moin,

ich möchte eine Probefahrt bei einem Händler machen der 200km entfernt ist. Habe ich so noch nicht gemacht. Mein altes Fahrzeug möchte ich in Zahlung geben, das neue kaufen und wieder zurück. Bei entsprechender vorheriger bestmöglicher Klärung des Sachverhaltes. Das rote Kennzeichen besorge ich mir hier!? Brauche ich dazu die Unterlagen vom KFZ das ich kaufen möchte? Was muss ich noch beachten? (meinen Brief und Schein mitnehmen ist klar).

THX im voraus.

Beste Antwort im Thema

Das Verleihen von den roten 06-Kennzeichen ist definitiv verboten.

Die Beantragung von roten 06-Kennzeichen kann nur von bestimmten Gewerbetreibenden gemacht werden - und das dauert dann auch noch einige Zeit, bis alle Unterlagen vorhanden sind.

Der TE meint vermutlich die Überführungskennzeichen für jedermann (schwarze Schrift, am rechten Rand ein senkrechter gelber Balken mit Datum), offziell Kurzzeitkennzeichen genannt.

Diese kann er (bei Autokauf) vor Ort beantragen, wenn er eine EVB für diese Kennzeichenart hat. Oft haben die "Schildermacher" auch solch eine Versicherung im Angebot.

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Was heißt "Das rote Kennzeichen besorge ich mir" ?

Kennst Du jemanden der Dir seine roten Nummern ausleiht ?

Für ein rotes Kennzeichen brauchst Du das zugehörige Buch und musst vor Fahrtantritt dei Daten des Autos eintragen.

Das Verleihen von den roten 06-Kennzeichen ist definitiv verboten.

Die Beantragung von roten 06-Kennzeichen kann nur von bestimmten Gewerbetreibenden gemacht werden - und das dauert dann auch noch einige Zeit, bis alle Unterlagen vorhanden sind.

Der TE meint vermutlich die Überführungskennzeichen für jedermann (schwarze Schrift, am rechten Rand ein senkrechter gelber Balken mit Datum), offziell Kurzzeitkennzeichen genannt.

Diese kann er (bei Autokauf) vor Ort beantragen, wenn er eine EVB für diese Kennzeichenart hat. Oft haben die "Schildermacher" auch solch eine Versicherung im Angebot.

Wenn ein Kurzzeitkennzeichen gemeint ist, dann soll man das auch schreiben, und nicht rotes Kennzeichen.

So ganz verboten ist es nicht. Wenn Du ein Auto bei einem Händler kaufst kann er Dir sehr wohl die roten Nummern leihen um damit nach Hause zu fahren.

Zu beachten wäre dann nur noch, dass die dortige Zulassungsstelle zum Zeitpunkt des Kaufs auch geöffnet hat.

Bezüglich der EVB würde ich bei der eigenen Versichrung nachfragen. Wenn man das Auto später dort versichert bekommt man die Kurzzeitkennzeichenversicherung dort sehr günstig. Die Schildermacher sind da oft unverschämt.

Für das Kurzzeitkennzeichen brauchst du die Versicherungsbestätigung (früher Doppeldeckungskarte, heute eVB), deinen gültigen Ausweis, Zulassungsbescheinigung und ggfls. HU-Bericht.

Freundliche Händler besorgen die direkt vor Ort, kannst du auch vor Ort machen, wenn du zu den Öffnungszeiten der Zulassungsstelle dort bist. Vielleicht besser, denn das Kurzzeitkennzeichen wird für ein bestimmtes Fahrzeug ausgegeben, kaufst du das nicht, bist du das Geld trotzdem los.

Michael, früher waren diese Überführungskennzeichen für Private auch rot ... von daher haben manche Leute noch diese Bezeichnung im Kopf.;)

Wenn die EVB für das gekaufte Fahrzeug mit KKZ von der gleichen Versicherung ist wie später bei der "normalen" Zulassung, dann werden diese 5 Tage KKZ i.d.R. in den laufenden Versicherungsbeitrag mit eingerechnet - von daher die kostengünstigste Lösung.

Oder der Händler soll das KKZ beantragen (so hat es vor zwei Wochen ein Nachbar erlebt) ... noch billiger.

"Rote" Kennzeichen bekommst Du nicht.

Was Du als Privatperson bekommen kannst, sind Kurzzeitkennzeichen (5 Tage gültig), dafür musst Du aber auch Fahrzeugdokumente (zumindest in Kopie oder als Fax etc.) und gültigen TÜV vorweisen.

Ich würde das anders machen.

Fahr erstmal hin, steck Dir paar Taler als Anzahlung ein und schau Dir das Fahrzeug an. Wenn alles passt, lässt Du Dir die Papiere geben und meldest das Fahrzeug ganz in Ruhe daheim an. Dann fährst nochmal hin und holst es ab.

Wenn man so viel Zeit hat (und evtl. auch eine günstige Verbindung im ÖPV), dann kann man es so machen.

Ansonsten ... s.o.:rolleyes:;)

Themenstarteram 8. August 2019 um 11:50

Sorry, sorry, sorry

ich meinte natürlich dann Kurzzeitkennzeichen. Ich habe das noch nicht gemacht und versucht zu schildern was ich vorhabe. Danke für die Tipps

Er braucht auf alle Fälle einen gültigen Tüv-Bericht umd die 5 Tages Kennzeichen zubekommen! Der Käufer muss sich also sicher sein das er das Fahrzeug in jedem Fall kauft da die Papiere für das ausgegeben Kurzzeitkennnzeichen mit der Fahrgestellnummer versehen wird und nicht wie früher wo der Bleistift und der Radiergummi regiert hat. Kauft man das Fahrzeug dann nicht hat man Kohle für nix ausgegeben.

Und genau deswegen tendiere ich zum entspannten Ansehen des Fahrzeuges.

Kommt man mit KZK, dann regiert man evtl. etwas unter Druck und kauft vielleicht, was man sonst nicht gekauft hätte.

 

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 8. August 2019 um 13:51:08 Uhr:

Er braucht auf alle Fälle einen gültigen Tüv-Bericht umd die 5 Tages Kennzeichen zubekommen! Der Käufer muss sich also sicher sein das er das Fahrzeug in jedem Fall kauft da die Papiere für das ausgegeben Kurzzeitkennnzeichen mit der Fahrgestellnummer versehen wird und nicht wie früher wo der Bleistift und der Radiergummi regiert hat. Kauft man das Fahrzeug dann nicht hat man Kohle für nix ausgegeben.

Zitat:

@motorina schrieb am 8. August 2019 um 12:11:07 Uhr:

 

Michael, früher waren diese Überführungskennzeichen für Private auch rot ... von daher haben manche Leute noch diese Bezeichnung im Kopf.;)

Früher hieß Twix auch noch Raider und Audi hieß Horch.

Ich bin einfach der Ansicht, dass wenn man hier eine Frage stellt sollte man sich ein bisschen Mühe geben zu beschreiben was man will.

Zitat:

@MichaelV12 schrieb am 8. August 2019 um 14:17:46 Uhr:

Früher hieß Twix auch noch Raider und Audi hieß Horch.

... sollte man sich ein bisschen Mühe geben zu beschreiben ...

Ein bisschen Nachsicht könnte dennoch nicht schaden...;).

Niemand ist fehlerlos...

... und Audi hieß niemals Horch!
Horch und Audi waren zwei verschiedene Firmen (wenn auch vom selben Gründer) in der Vorkriegszeit, die sich dann mit zwei weiteren Herstellern zur Auto Union (der heutigen AUDI AG) zusammengeschlossen haben.
Also selbst ein bisschen aufpassen, wenn man nachtritt! :rolleyes:;)

Doch, dieser Typ, dieser "Nobody", der ist perfekt.

Welchen Sinn macht es denn, die Strecke mehrfach zu fahren? EVB besorgen - das ist noch gratis - und früh genug beim Händler sein. Kurzzeitkennzeichen dann vor Ort holen, wenn der Kauf abgewickelt ist. Vorher die örtliche Zulassungsstelle anrufen, wie lange die geöffnet haben und ob man dazu Tage vorher bereits einen Termin vereinbaren muss.

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