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Rotes Kennzeichen

Themenstarteram 8. Januar 2017 um 21:33

Hab mal im Bezug auf ein rotes Kennzeichen eine Frage.

Wie lange darf man mit roten Kennzeichen in Deutschland mit einem Auto fahren, gibt es hier eine zeitliche Grenze?

Gruß

Tiguanmaster

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@novesori schrieb am 8. Januar 2017 um 23:50:57 Uhr:

TE ist sicher solch eine Oma die den ganzen Tag nichts besseres zu tun hat als aus dem Fenster zu schauen und andere Leute zu beobachten.

Was juckt dich wer mit welchem Kennzeichen fährt? Neidisch dass du nur ein schwarzes hast?

Ich denke schon, dass das fremde Menschen etwas angeht. Denn jeder muss Steuern und Versicherung bezahen. Wer damit Schindluder betreibt, muss mit den Konsequenen leben.

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Das ist überhaupt nur für Überprüfungs- und Überführungsfahrten der Inhabers der roten Kennzeichen zulässig und jede einzelne Verwendung muss eingetragen werden.

Gibt aber zusätzlich auch noch so'nen schönen Satz im Erlaubnisumfang :

"Fahrten zur Förderung der Kauflust durch Vorführung in der Öffentlichkeit" . . . da kann man viel hineininterpretieren bzw. "mit abdecken" ;-)

Man darf's halt nicht übertreiben mit seinem Privileg "rotes Kennzeichen".

Themenstarteram 8. Januar 2017 um 21:57

Ich frag nur weil bei uns einer schon seit 5 Jahren immer mit den selben roten Kennzeichen durch die Gegend fährt mit dem gleichen Auto, geht mich ja nix an aber komisch kommt mir das schon vor.

Gruß

Tiguanmaster

am 8. Januar 2017 um 22:04

"Rotes Kennzeichen" zur wiederkehrenden Verwendung ?

b19

Themenstarteram 8. Januar 2017 um 22:10

XX-06xxx rote Buchstaben und Zahlen.

Ich weiß von mehreren Leuten die schon bei Ordnungsamt angerufen haben aber anscheinend interessiert die das nicht oder es hat alles seine Richtigkeit.

Gruß

Tiguanmaster

am 8. Januar 2017 um 22:35

Mann dat sind "Händlerkennzeichen. Ist schon ok.

Da wird schon kontr.Fahrtenbuch usw,wird man aber deinen Bekannten nicht auf die Nase binden.

b 19

TE ist sicher solch eine Oma die den ganzen Tag nichts besseres zu tun hat als aus dem Fenster zu schauen und andere Leute zu beobachten.

Was juckt dich wer mit welchem Kennzeichen fährt? Neidisch dass du nur ein schwarzes hast?

Themenstarteram 8. Januar 2017 um 22:58

Zitat:

@novesori schrieb am 8. Januar 2017 um 23:50:57 Uhr:

TE ist sicher solch eine Oma die den ganzen Tag nichts besseres zu tun hat als aus dem Fenster zu schauen und andere Leute zu beobachten.

Was juckt dich wer mit welchem Kennzeichen fährt? Neidisch dass du nur ein schwarzes hast?

Ja, ich will auch so ein schönes rotes Kennzeichen.:D

Was interessiert mich dem seine Kennzeichen.

Die Frage war doch nur ob es eine zeitliche Begrenzung gibt für die roten Kennzeichen.

Es ist halt auffällig wenn ein Auto ständig mit roten Kennzeichen durch die Gegend fährt und alle anderen haben schwarze Kennzeichen.:D

Und bitte hier keine Beleidigungen und mich als Oma betiteln.:mad:

Gruß

Tiguanmaster

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 8. Januar 2017 um 22:52:29 Uhr:

Gibt aber zusätzlich auch noch so'nen schönen Satz im Erlaubnisumfang :

"Fahrten zur Förderung der Kauflust durch Vorführung in der Öffentlichkeit" . . .

Gibt's nicht mehr ;) War früher mal so, hat sich vor einiger Zeit geändert...

@TE: wofür sie verwendet werden dürfen, wurde ja schon erklärt. Ich bezweifle, dass die von dir beschriebene Verwendung in dieser Form legal ist. Aber da sich ja offenbar leider niemand offiziell daran stört wie du sagst (vielleicht mal die Zulassungsstelle anstatt dem Ordnungsamt kontaktieren), wird da auch kein Nachweis über eine missbräuchliche Verwendung möglich sein.

Dann ist halt die Frage, ob das Kennzeichen mit 07 oder mit 06 anfängt.

Themenstarteram 9. Januar 2017 um 4:12

Zitat:

@trouble01 schrieb am 9. Januar 2017 um 04:47:14 Uhr:

Dann ist halt die Frage, ob das Kennzeichen mit 07 oder mit 06 anfängt.

Hab ich weiter oben schon beantwortet :06;)

 

Gruß

Tiguanmaster

Man kann auch ein rotes Kennzeichen legal dauerhaft auf ein Auto schrauben.

Ich habe selbst dafür bereits beruflich einmal eine Ausnahmegenehmigung beantragt und auch bekommen. Diese Ausnahmegenehmigung war allerdings auf 1 Jahr befristet und wurde anschließend projektbedingt um ein halbes Jahr verlängert.

5 Jahre halte ich dann hingegen doch für einen zu langen Zeitraum.

am 9. Januar 2017 um 8:16

Aus dem Bußgeldkatalog:

Die Laufzeit für ein rotes Kennzeichen

Rote Kfz-Kennzeichen werden bei der Erstzulassung meist mit einer Laufzeit von einem Jahr zugelassen. Danach hat der Gewerbetreibende das Recht, eine Verlängerung zu beantragen. Hierfür muss der aktuelle Versicherungsschutz als auch die ordnungsgemäß geführten Unterlagen vorgelegt werden. Befindet die Zulassungsbehörde, dass der zu beurteilende Händler sich in der Erstlaufzeit als zuverlässig erwiesen hat, wird dem Antrag auf Verlängerung für gewöhnlich stattgegeben. Die Dauer der Verlängerung kann dabei durchaus unbefristet sein. (Siehe auch hier:) http://www.bussgeldkatalog.net/.../?...

Trotzdem muss der rote "Fahrzeugschein" und das Fahrtenbuch dem Amt regelmäßig vorgelegt werden. Bzw. wenn der Fahrzeugschein vollgeschrieben ist, muss ein neuer beantragt werden und dann sollte das Fahrtenbuch auch zum Schein passen.

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