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Rotlichtverstoß?

Themenstarteram 6. August 2024 um 10:33

Ich hätte gern mal eure Einschätzung.

Ampelkreuzung, eine Spur gerade aus, eine biegt rechts ab.

Geradeaus hat rot, rechts hat grün.

Der möglicherweise Beschuldigte steht in der Spur gerade aus. Überlegt es sich anders und biegt aus dieser heraus rechts ab. Der möglicherweise Beschuldigte war der einzige mit seinem Auto an dieser Ampelkreuzung zu der Zeit. (spielt wahrscheinlich keine Rolle)

Aufgrund eines Augenblicksversagens wurde der Rotlichtblitzer erst wahrgenommen als es 2 x blitzte.

Frage wäre, ob das ein Rotlichtverstoß ist oder nur das Benutzen der falschen Fahrspur.

Die Antwort, dass man auf den Anhörungsbogen warten soll hab ich dem Betreffenden schon gegeben - ist also überflüssig.

Danke.

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13 Antworten

Ist der Betreffende in der geradeaus Spur über die Haltelinie gefahren ? Dann Rotlichtverstoss.

Wenn nicht dürfte der Blitz auch nicht ausgelöst werden. Denke ich......

Themenstarteram 6. August 2024 um 11:08

Ich nehme an über die Geradeaus - Spur und dabei abbiegend. Anders gehts ja auch kaum bzw. ist es schwer vorstellbar ohne das der Auslöser überfahren wird.

Zitat:

@Spi95 schrieb am 6. August 2024 um 12:33:14 Uhr:

...

Die Antwort, dass man auf den Anhörungsbogen warten soll hab ich dem Betreffenden schon gegeben - ist also überflüssig.

...

Muss es nicht heißen "... dass man auf den möglichliceherweisen Anhörungsbogen warten soll ..."?

Wegen "möglicherweise Beschuldigten"?

Rotlichtverstoß, da in den geschützten Bereich der Anlage eingefahren wurde.

Ich vermute mal, da kommt überhaupt nix (daher blitze es ja auch zwei mal).

Abwarten und Tee trinken.

Gruß Metalhead

Ein freundliches Hallo an alle hier,

Wenn jemand eine Richtungsfahrspur wählt und darauf bei Rot in die Kreuzung einfährt, vergeht er eindeutig einen Rotlichtverstoß.... ganz egal ob er sich dann für eine andere Richtung auf der Kreuzung entscheidet. Ähnliches wurde kürzlich im TV besprochen. Da hatte sich eine Frau in die Linksabbiegespur eingeordnet und gehalten. Dann konnte sie die Straßennamen erkennen und änderte ihre Meinung. Als zuerst für die Geradeausspur grün war hat sie sich hinter dem Pulk auf der Kreuzung wieder in den Geradeausverkehr eingeordnet, was auf den Bildern deutlich sichtbar war.

Folge:

Sie wurde für den Rotlichtverstoß verurteilt, wobei man ihr den Verstoß gegen die vorgegebene Richtung (links) strafrechtlich nicht angerechnet hat. Im TV wurde gesagt, dass dies inzwischen schon übliche Rechtsprechung ist.

Gruß Wolfgang

Zitat:

@aussi-dingo schrieb am 6. August 2024 um 14:33:16 Uhr:

 

Wenn jemand eine Richtungsfahrspur wählt und darauf bei Rot in die Kreuzung einfährt, vergeht er eindeutig einen Rotlichtverstoß.... ganz egal ob er sich dann für eine andere Richtung auf der Kreuzung entscheidet.

Im TV wurde gesagt, dass dies inzwischen schon übliche Rechtsprechung ist.

Genau dasselbe wollte ich auch gerade schreiben.

Alles richtig beschrieben, da gibt es entsprechende Urteile.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 6. August 2024 um 13:40:32 Uhr:

 

...daher blitze es ja auch zwei mal...

.

Bei Rotlicht-Blitzampeln blitzt es immer zwei Mal. Grundsätzlich!

Nö,manchmal auch nur 1 mal,wenn man nur die erste Schleife überfahren hätte.

Damit unterscheidet man einen Haltelinienverstoß von einem Rotlichtverstoß.

Der Beschuldigte muss sich also schon weit in der Kreuzung befunden haben bevor er sich überlegt hat rechts abzubiegen,sonst hätte die zweite Schleife ja nicht ausgelöst.

Da die Ampelblitzer aber auch zur Geschwindigkeitskontrolle genutzt werden muss 2 maliges Blitzen nicht bedeuten das es ein Rotlichtverstoß war wenn man über gelb gefahren ist und meint die Ampel hätte gerade auf Rot geschaltet.

Da kann es auch sein das man zu schnell geblitzt wurde.

Selber schon erlebt.

Manchmal bis oft gibt es nur eine Schleife und es wird im zweimal mit einer Sekunde Pause dazwischen geblitzt. Das reicht, um festzustellen, ob derjenige drüber ist oder doch stehengeblieben oder sogar zurück gefahren ist.

Geschwindigkeit kann man damit natürlich nicht erfassen.

Zitat:

@Dofel schrieb am 6. August 2024 um 14:42:09 Uhr:

Bei Rotlicht-Blitzampeln blitzt es immer zwei Mal. Grundsätzlich!

Ja, sag ich doch (dachte ich zumindest :D).

Gruß Metalhead

Themenstarteram 6. August 2024 um 17:52

Danke für eure Einschätzungen.

Die Wertung als Rotlichtverstoß klingt plausibel. Sollte ich vom Ausgang erfahren werde ich es hier mitteilen.

Wenn derjenige alleine an der Ampel / Kreuzung war, warum har er oder sie dann nicht erst ein Stück zurück gesetzt und hat dann die Abbiegespur genutzt? Dann hätte es auch nicht geblitzt.

Wahrscheinlich weil er,es,sie nicht wußte das da ein Ampelblitzer ist,dachte das es 2 Schleifen gibt und die erste nicht schlimm ist,oder einfach gepennt hat.

Es ändert ja nichts,nachher ist man immer schlauer.

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