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Route 66 und Einreise in die USA
Hallo,
ich hoffe ich bin hier richtig mit meiner Frage.
Ich plane gerade für nächstes Jahr eine USA Reise, wo ich auch beabsichtige ein Teilstück der berühmten Route 66 mit dem Motorrad zu fahren. Ich würde mir vor Ort eine Maschine mieten, aber das soll nicht die Frage sein.
Beim Erstellen des Einreiseformulars für die USA bin ich über eine Frage gestolpert, und weiß nicht genau ob und wie ich diese beantworten muss.
Es heißt:
"Wurden Sie jemals wegen eines Vergehens oder Verbrechens festgenommen oder verurteilt, selbst wenn Ihnen später eine Begnadigung, Amnestie oder eine vergleichbare Regelung zuteil wurde?"
Ich wurde nie festgenommen, aber ich hab vor etwa 10 Jahren mal eine Geldbuße zahlen müssen weil ich im Straßenverkehr angeblich jemanden geschnitten habe. Das Verfahren wurde bei einer Zahlung von 400€ eingestellt. Ist das jetzt eine Verurteilung? Muss ich das bei obiger Frage irgendwie angeben?
Bin etwas ratlos.
Danke für Eure Antworten.
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13 Antworten
Vergehen sind geringfügige Straftaten, eine Zahlung von 400€ klingt schon danach, auch wenn es im Rahmen eines Vergleiches oder Einstellung unter Auflagen war. Aber es klingt nicht nach Urteil! Und nach einer Festnahme auch nicht.
Ich weiß, was ich ankreuzen würde, aber ich traue mich nicht, Dir zu raten und nachher Schuld zu sein. (Aber ich fahre ja eh nicht in die USA.) Gott weiß alles, die NSA weiß alles besser.
Ich weiß was du mir raten würdest, und ich weiß auch was ich ankreuzen möchte. Aber ich weiß auch das falsche Kreuzchen in den USA schnell drastische Folgen haben können. Weiß du wen ich da für eine definitive Antwort fragen könnte?
Mach Dir da nicht schlaflose Nächte .. der CIA wird sicher nicht wegen damals hinter Dir her gewesen sein und bei der Einreise klappt keine Akte auf. Da geht es wohl um echte Strafverfahren. Wenn ein Verfahren gegen Dich eingestellt wurde, gab es auch keine Verurteilung.
Zitat:
@VizeJesus schrieb am 30. August 2023 um 21:19:04 Uhr:
Aber ich weiß auch das falsche Kreuzchen in den USA schnell drastische Folgen haben können. Weiß du wen ich da für eine definitive Antwort fragen könnte?
Die Einwanderungsbehörde der USA. Aber: schlafende Hunde...
Hallo,,
Warum willst du in die USA, was soll dort besser sein als hier in Europa?
Ich habe oftmals nichts gefunden,,,
Und bin enttaeuscht , aber ich war halt nicht im Urlaub dort , sondern zur Arbeit,,
Steht in der Überschrift: Route 66
Lebe im Traum weiter,,,
Zitat:
@VizeJesus schrieb am 30. August 2023 um 20:52:28 Uhr:
Hallo,
ich hoffe ich bin hier richtig mit meiner Frage.
Ich plane gerade für nächstes Jahr eine USA Reise, wo ich auch beabsichtige ein Teilstück der berühmten Route 66 mit dem Motorrad zu fahren. Ich würde mir vor Ort eine Maschine mieten, aber das soll nicht die Frage sein.
Beim Erstellen des Einreiseformulars für die USA bin ich über eine Frage gestolpert, und weiß nicht genau ob und wie ich diese beantworten muss.
Es heißt:
"Wurden Sie jemals wegen eines Vergehens oder Verbrechens festgenommen oder verurteilt, selbst wenn Ihnen später eine Begnadigung, Amnestie oder eine vergleichbare Regelung zuteil wurde?"
Ich wurde nie festgenommen, aber ich hab vor etwa 10 Jahren mal eine Geldbuße zahlen müssen weil ich im Straßenverkehr angeblich jemanden geschnitten habe. Das Verfahren wurde bei einer Zahlung von 400€ eingestellt. Ist das jetzt eine Verurteilung? Muss ich das bei obiger Frage irgendwie angeben?
Bin etwas ratlos.
Danke für Eure Antworten.
Mein Rat ist folgender:
Beantrage ein polizeiliches Führungszeugnis, schau nach was drin steht. Je nachdem was drin steht, kannst Du das Kreuz im Formular mit ruhigem Gewissen an der richtigen Stelle machen.
Hallo,
400,- Euro lesen sich eher als geringfügig. Ob sich das US Department of Bordercontrol dafür interessiert, sei dahingestellt.
Aber nicht nur für die Einreise nach USA muß man unverhofft Antwort geben, auch bei der Ausreise gibt's einige, für uns Merkwürdigkeiten zu beachten und zwingend zu respektieren.
Bei der Einreise war bis vor wenigen Jahren die Frage zu beantworten, ob man (als Deutscher) im Zeitraum 1933 bis 1945 eine Funktion in der Regierung ausübte.
Nach Kalifornien darf man kein frisches Obst mitbringen, aus Hawaii heraus keine Muscheln oder Korallen mitnehmen. Andernfalls richtig böse Bestrafung.
Was für ein Gegensatz! Aber andere Völker mit Krieg überziehen - geht. Viva America.
Es geht um eine rechtskräftige Verurteilung. Kein Bußgeldbescheid.
Boris Becker musste gerade seine Einreise in die USA genau deswegen canceln.
Hat Dich ein Richter dazu verurteilt?
Hoi,, bist immer noch nicht gefahren, geflogen???
Einfach ausprobieren,,,
dann weisst es,,
Bei meinen Einreisen in die USA habe ich im ESTA derartige Verfehlungen nicht angegeben und die Homelandsecurity hatte niemals Gesprächsbedarf.
Wenn du noch nicht deinen Trip gemacht hast freue dich darauf es lohnt sich. Wenn doch dann behalte die Erinnerung im Herzen.
Gruß rc 46 fi
Solcherlei Kleinkram interessiert die Amerikaner nicht.
Es geht um rechtskräftige Verurteilungen wegen Straftaten, um Kriminelle aus dem Land heraus zu halten.
Wenn eine solche frühere Verurteilung im Raume steht, wendet man sich VOR Ausfüllen und Absenden der Unterlagen an die nächste US-Botschaft / Konsulat, wird dort vorstellig und bespricht das.
Die Kinkerlitzchen aus dem deutschen Strassenverkehr sind dabei uninteressant.
P.S.: die Route 66 gibt es eigentlich nicht mehr. Aber schöne Strecken von Ost nach West.
Prüfe die "drop charges" bei den Motorradvermietern, solltest du das Mietmopped an einem anderen Ort zurückgeben wollen als dem Startort.