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Rückabwicklung (Wandlung) mit 0,9%

Themenstarteram 6. Januar 2009 um 14:43

Hallo zusammen,

nach langem hin und her hat mein Chef endlich zugestimmt das mein Passat zurück geht.

Er ist jetzt 8 Monate alt und hat 20.000 km auf dem Tacho.

Nettoneupreis abzuglich der Prozente war genau 25.000 Euro.

Das Autohaus hat zugestimmt den Wagen zurück zu nehmen,

allerdings wollen die eine Nutzungsentschädigung von 0,9% vom Anschaffungswert pro 1000 gefahrene km.

Das wären dann also knapp 5000,- Euro.

Ich habe meinem Chef von den 0,4% - 0,5% erzählt was ich hier schon oft gelesen habe,

er hat dann beim :D angerufen, der sagte nur das ist die Vorgabe von VW da kann er nichts machen.

Das ist doch blödsinn oder, der will die Firma doch abzocken.

Am besten gleich einen Anwalt einschalten oder was meint Ihr?

Weiß jemand vielleicht wie es aussieht mit Umbauten,

ich habe mir eine komplette Musikanlage mit Navi und Freisprecheinrichtung einbauen lassen,

die Scheiben tönen lassen und Alufelgen für das Auto gekauft.

Kann ich da vielleicht wenigstens die Einbaukosten geltend machen?

Das Autohaus sagte, normal schon ABER das ist ja ein geleaster Firmenwagen,

und bei einem Firmenwagen werden solche Umbauten nicht bezahlt.

Bin über jede Info dankbar :)

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18 Antworten

Naja es sind doch laut Gesetz alle Sachen wieder in den Ursprungszustand zurück zu setzen, heisst Ausbau der Radioanlage, Folie der Scheibentönung weg machen, Alufelgen runter. Was ich aber nicht verstehen kann warum du einen Firmenwagen so umbauen lässt der nicht dein eigener ist? Ich bestell meinen Firmenwagen ab Werk so wie ich ihn will und Umbauten mach ich nie! wozu unnötig Geld in ein Auto stecken das mir nicht gehört?????

Dein Freundlicher hat wohl einen Witz gemacht. 0,9% ist schon eine Unverschämtheit, das bedeutet er traut dem Auto nur eine Gesamtlaufleistung von 111.111km zu. Auch schon der VW Standardwert 0,6%/1000km ist nicht realitätsnah (150.000km). Aktepzabel sind nur 0,5% (200.000km) oder besser 0,4% (250.000km)

Was sind eigentlich die Gründe für die Rückabwicklung, von den beiden grossen Problemen wie B-Säulen-Knacken und 170PS Leistungsverlust kannst du ja Bauzeit/Motoren-bedingt nicht betroffen sein.

Themenstarteram 6. Januar 2009 um 15:02

Ja das habe ich schon oft zu hören bekommen,

aber unser Budget ist dermaßen knapp, da konnte ich den Wagen nicht so bestellen wie ich ihn gerne hätte.

Und 4 Jahre mit einem Auto rum fahren was mir nicht gefällt, das kann ich leider nicht :D

Bis jetzt ging es auch immer gut, habe meine Firmenwagen immer etwas verändert,

dann 4 Jahre gefahren und dann die Teile zwar mit Verlust bei ebay verkauft,

aber dafür hatte ich dann 4 Jahre nicht nur fahrfreude sondern auch optische Freude,

ich konnte ja nicht wissen das ich diesmal so ein Montagsauto bekomme.

Themenstarteram 6. Januar 2009 um 15:13

Bei mir sind es Elektronikprobleme.

Die Auto-Hold-Funktion hat mehrfach gesponnen, ich stehe an einer roten Ampel

und AutoHold hält das Auto wie es sein soll, dann wird es grün ich fahre los und nach 2-3 Metern

macht das Auto eine Vollbremsung, obwohl ich auf dem Gas stehe.

Ist nicht so lustig, vor allem sehr gefährlich wenn jemand hinter mir fährt.

Mir ist aber zum Glück nie jemand drauf gefahren, immer nur beinahe :o

Um dieses Problem zu beheben war das Auto allein schon 5mal in der Werkstatt.

Der Hauptgrund für die Wandlung ist aber, das die Kiste einfach nicht anspringt.

Er geht an und dann wieder sofort aus mit der Meldung "Motorstörung Werkstatt",

dann muß ich 10-20 Minuten warten bis er wieder mal anspringt.

Wegen diesem Fehler war der Wagen jetzt schon 11 mal in der Werkstatt.

Da wurde alles mögliche getauscht:

- Software

- Motorsteuergerät

- Komfortsteuergerät

- Schlüssel

- Zündschloß

- Wegfahrsperre

- Lenksäule

- Kabelbaum

... hab langsam den Überblick verloren was alles getauscht wurde, aber immer ohne Erfolg.

Und das macht echt keinen Spaß, wenn man jedes mal zittern muß ob die Kiste anspringt,

besonders wenn man Termine einhalten muß.

Zitat:

Original geschrieben von ralfs1969

Dein Freundlicher hat wohl einen Witz gemacht. 0,9% ist schon eine Unverschämtheit, das bedeutet er traut dem Auto nur eine Gesamtlaufleistung von 111.111km zu. Auch schon der VW Standardwert 0,6%/1000km ist nicht realitätsnah (150.000km). Aktepzabel sind nur 0,5% (200.000km) oder besser 0,4% (250.000km)

.................

Mh, ich weis nicht ob das hier hin passt,

aber gab es nicht ein (Höchst? (BGH?!)) Richterliches Urteil wonach eine Nutzungsentschädigung zu berechnen unzuläßig ist wenn der Kaufgegenstand nicht vertragsgemäß geliefert worden ist?? Und darum geht es doch bei einer Wandlung, oder?? Ok, bei dem Urteil ging es "nur" um einen Herd wo die Emailebeschichtung kaputt ging und der Versandhandel wollte von (glaube ich) 350€ Kaufpreis nach 1,5Jahren etwa 80€ "Nutzungsentschädigung" abziehen. Nicht zulässig haben die Richter gesagt. Und dieses Urteil würde ich mir raussuchen, zu dem :) gehen und fragen ob er seinen Autos nur 111.111km "Haltbarkeit" (0,9% je 1000km) zutraut. Und entweder er geht mit auf 0,4% (verbotene?!) Nutzungsentschädigung oder man geht vor Gericht und versucht nichts zu bezahlen.. Die Verbraucherschützer sind sicher dabei einen zu unterstützen wenn es um einen Musterprozess geht.. Ich wäre gespannt zu erfahren was ein Anwalt und vor allem dann Dein :) dazu sagt.

Norbert

Hallo,

ich tendiere dazu, norbertk571 recht zu geben. Eine Nutzungsentschädigung ist nicht zulässig, wenn ein fehlerhaftes gegen ein neues, gleiches Produkt gewandelt wird. Also, neues Auto - keine Nutzungsentschädigung.

Siehe dazu auch nachfolgende Erläuterung

Mit Urteil vom 17.04.2008 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Verbraucher, der eine mangelhafte Sache zurückgibt für dessen vorherige Nutzung keine Nutzungsentschädigung zahlen muß.

Die Begründung des EuGH für seine Entscheidung lautet wie folgt:

Der Verkäufer erfüllt nach den Ausführungen des Gerichtshofs anders als der Verbraucher, der bereits den Kaufpreis gezahlt hat, seine vertragliche Verpflichtung nicht ordnungsgemäß, wenn er ein nicht vertragsgemäßes Verbrauchsgut liefert. Er muss daher die Folgen dieser Schlechterfüllung tragen. Seine finanziellen Interessen werden jedoch zum einen durch die Verjährungsfrist von zwei Jahren und zum anderen durch die Möglichkeit geschützt, die Ersatzlieferung zu verweigern, wenn sich diese Abhilfe als unverhältnismäßig erweist, weil sie ihm unzumutbare Kosten verursachen würde.

Der Gerichtshof kommt damit zu dem Ergebnis, dass die Richtlinie einer nationalen Regelung entgegensteht, die einem Verkäufer, der ein vertragswidriges Verbrauchsgut geliefert hat, gestattet, vom Verbraucher Wertersatz für die Nutzung des vertragswidrigen Verbrauchsguts bis zu dessen Austausch durch ein neues Verbrauchsgut zu verlangen.

Was Wandlung bedeutet und wie das EuGH Urteil zu werten ist wurde hier ausfühlich diskutiert:

 

 

www.motor-talk.de/forum/wandlung-bedeutet-t1041099.html

 

Viel Spaß beim Durchsetzen des Tausches!

Gruß geomensor

Hallo,

diese Diskussion ist leider recht ergebnislos verlaufen.

Für den rechtlich Interessierten hier etwas aus dem Internet:

siehe Anhang.

 

Ich lese da recht interessante Dinge heraus: Wandlung ist mit Eintausch eines gleichartigen (Gattung) Gutes möglich bei gravierenden Mängeln,

und dann auch ohne Nutzungsentschädigung etc. Allerdings sind die Möglichkeiten der an einer gütigen Einigung interessierten Hersteller (Übergeber) sehr großzügig bemessen. Damit kann man der Schaffung eines Präzedenzfalles aus dem Wege gehen.

Bislang ist so ein Gerichtsverfahren in Verbindung mit KFZ wohl noch nicht praktiziert worden, zumindest ist mir bei der Suche nichts aufgefallen.

gruss

19FC

Themenstarteram 7. Januar 2009 um 20:46

Hallo,

erstmal danke für die Antworten.

Ich war heute nochmal beim :D und habe den Fehlerspeicher auslesen lassen,

er brauchte die Fehler noch um sie nach Wolfsburg weiterzuleiten,

zusammen mit dem Schreiben von meinem Chef und von dem Autohaus

das der Passat zurück genommen werden soll.

Jetzt muß ich abwarten, ob Wolfsburg der Wandlung zustimmt oder ob es abgelehnt wird,

falls sie es ablehnen werden wir es nochmal über einen Anwalt probieren,

aber ich hoffe mal das Wolfsburg dem ganzen zustimmt, schließlich haben die ja

schon mal jemandem vom Werk ins Autohaus geschickt, der wußte aber auch nicht weiter.

Ich habe dann auch schon gleich mal meine Konfiguration für das nächste Auto abgeben,

dann kann der :D sich schon mal um das Angebot kümmern :cool:

Bei uns gab es mal ein Urteil, wo alle Umbauten auch bezahlt werden mussten. Dies wurde begründet, dass der Besitzer nicht wissen konnte, dass er das Auto wieder zurückgeben musste. Wie das bei Leasing ist, weiss ich nicht, da dir das Auto gar nicht gehört.

Themenstarteram 2. Februar 2009 um 22:05

So VW hat der Rückabwicklung letzte Woche zugestimmt :D

Hätte ja nicht gedacht das das so reibungslos funktioniert,

jetzt muß ich nur noch warten das mein Chef wieder aus dem Urlaub zurück kommt,

am Montag ist es soweit, dann kann ich endlich meinen neuen bestellen :D

Jetzt muß ich es nur noch irgendwie schaffen, das VW meine getönten Scheiben bezahlt.

Hab ich richtig in der Werkstatt machen lassen bei Carglass mit Rechnung für 360,- Euro

und bei dem neuen dann nochmal, dann hätte ich ja 720,- Euro im Jahr für getönte Scheiben bezahlt.

Leider ist auch nicht viel zu finden im Internet, wie das genau ist bei Rückabwicklung,

was dann mit den nachträglichen Änderungen passiert.

Zitat:

Original geschrieben von stOrm211

Leider ist auch nicht viel zu finden im Internet, wie das genau ist bei Rückabwicklung,

was dann mit den nachträglichen Änderungen passiert.

Ich denke, darauf wirst Du wohl sitzenbleiben.

 

Tess

am 3. Februar 2009 um 11:09

Es gibt nur zwei Möglichkeiten:

1. Der Händler kauft das Fahrzeug zurück. Dann kann er die "Erweiterungen" entsprechend auch berücksichtigen/verrechnen.

2. Bei einer Wandlung wird der Kaufvertrag "rückgängig" gemacht. Dann ist jedoch der Kaufvertrag maßgeblich und nicht darüber hinaus gehende "Erweiterungen". Dann kann der Händler sogar verlangen, den Soll-Zustand lt. Kaufvertrag zu fordern.

Krasses Beispiel: Das Auto wurde mit 18"-Alus verkauft und hat jetzt 16"-Stahlfelgen.

Auch könnte man mit dem gleichen Argument ein entsprechende altes Laptop "fest" installieren und nun von VW den Preis dafür verlangen. ;)

Eine Wertsteigerung liegt zumeist auch gerade bei Tuning immer im Auge des Betrachters.

Zitat:

Original geschrieben von timido

Es gibt nur zwei Möglichkeiten:

1. Der Händler kauft das Fahrzeug zurück. Dann kann er die "Erweiterungen" entsprechend auch berücksichtigen/verrechnen.

2. Bei einer Wandlung wird der Kaufvertrag "rückgängig" gemacht. Dann ist jedoch der Kaufvertrag maßgeblich und nicht darüber hinaus gehende "Erweiterungen". Dann kann der Händler sogar verlangen, den Soll-Zustand lt. Kaufvertrag zu fordern.

Krasses Beispiel: Das Auto wurde mit 18"-Alus verkauft und hat jetzt 16"-Stahlfelgen.

Auch könnte man mit dem gleichen Argument ein entsprechende altes Laptop "fest" installieren und nun von VW den Preis dafür verlangen. ;)

Eine Wertsteigerung liegt zumeist auch gerade bei Tuning immer im Auge des Betrachters.

Hi,

hast Du Belege für Deine Aussagen?!

IMHO ist daran nämlich nichts richtig...

Aber wer hier bei MT (auch im 3C-Forum) die Suche nach "Wandlung" / "Rückabwicklung" / "vergebliche Kosten" / "Nutzungsgebühr" bzw. "Nutzungsentschädigung" bemüht, wird mehr als genug Informationen finden (u.a. auch von mir). Nur habe ich keine Lust mehr (und ganz offensichtlich einige andere auch nicht), die gleichen Informationen zum x-ten Mal hier einzutippen...

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