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Rückdatierung bei überzogener HU unzulässig?
Moin!
Mit einiger Verblüffung habe ich zur Kenntnis genommen, dass die in NRW übliche Rückdatierung bei überzogenen HU-Termin bundesweit keineswegs einheitlich ist.
Hessische Verkehrsministerium
Da ich gerade die HU an einem länger nicht benutzten Anhänger hab machen lassen und die Zeit bis zur neuen HU nur 13 Monate ist, frage ich mich, ob wir in NRW von TÜV und Co über den Tisch gezogen werden, während in anderen Bundesländern immer volle 2 Jahre vergeben werden.
Beste Antwort im Thema
TÜV, Decra und co. haben viele Freunde in der Politik, dehlalb wird nix dagegen unternommen. In meinen Augen geht es hier um eine Umsatzsteigerung, die nicht der Sicherheit auf der Straße dient, sondern der TÜV-Kasse.
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75 Antworten
TÜV, Decra und co. haben viele Freunde in der Politik, dehlalb wird nix dagegen unternommen. In meinen Augen geht es hier um eine Umsatzsteigerung, die nicht der Sicherheit auf der Straße dient, sondern der TÜV-Kasse.
Was wir hier erleben ist Lobby-Politik in Reinkultur. Profitmaximierung um jeden Preis....
...und immer zu Lasten des motorisierten Verkehrsteilnehmers.
Zitat:
Original geschrieben von Lewellyn
Moin!
Mit einiger Verblüffung habe ich zur Kenntnis genommen, dass die in NRW übliche Rückdatierung bei überzogenen HU-Termin bundesweit keineswegs einheitlich ist.
Hessische Verkehrsministerium
Da ich gerade die HU an einem länger nicht benutzten Anhänger hab machen lassen und die Zeit bis zur neuen HU nur 13 Monate ist, frage ich mich, ob wir in NRW von TÜV und Co über den Tisch gezogen werden, während in anderen Bundesländern immer volle 2 Jahre vergeben werden.
Hatte hier in BW kürzlich auch mal mit einem Fahrzeug mit überzogener HU zutun. Da wurde IIRC auch zurückdatiert. Der Vorteil mit dem zurückdatieren ist halt, dass es eine Motivation gibt, das Fahrzeug rechtzeitig vorzuführen, sprich es für den Fahrzeughalter finanziell keinen Unterschied macht, wenn er den HU überzieht, im Sinne der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer.
Bzgl. deines Anhängers: Wenn ein Fahrzeug wiederangemeldet wurde, finde ich die Rückdatierung allerdings nicht ok.
notting
Zitat:
Original geschrieben von paddye27
...und immer zu Lasten des motorisierten Verkehrsteilnehmers.
Meiner Meinung nach aber zurrecht, ansonsten sollte man die Strafen für das Überziehen drastisch erhöhen, 25€ bis 4 Monate und keine Punkte ist da zu wenig. Es sollte immer noch einen Anreiz geben das man Pünktlich zur HU erscheint.
Es geht mehr darum, die HU-Rückdatierung Deutschlandweit einheitlich zu regeln. Es kann nicht sein, dass jedes BL seine eigenen Brötchen backt und es wird den HU-Tourismus fördern.
Die z. Zt. angesetzten Strafen für die Überziehung der HU halte ich persönlich für gut und nicht zu knapp bemessen. Um Rückdatierungen zu vermeiden sollten diese Strafen einfach bei verspäteter HU-Abnahme eingefordert werden. Das würde nur eine Zusammenarbeit von Land und Prüforganisationen bedeuten, der Umsatzsteigerungen dieser wäre Einhalt geboten und die "gerechte Strafe" müsste gezahlt werden. So dient es dann auch der Erziehung. Unterschiedliche Verfahren in den BL bewirken natürlich genau das Gegenteil.
in hessen gibts ja auch noch die todesstrafe
@topic
das der spass bundesweit nicht der selbe ist sollte klar sein. is eben wie beim rauchen. ach ja auch im saarland wird NICHT zurückdatiert.
Tja mei - TÜV und Co haben so eben eine kalkulierbare Umsatzgarantie. Protektionismus sei Dank.
Die Strafen für ein Überziehen sind absolut ausreichend - man muss da dann schon auch das Gefährdungspotential im Vergleich zu anderen Dingen sehen, auch im Strafmaß. Ein abgefahrener Reifensatz ist doch ne andere und konkrete Baustelle - eine HU sagt bekanntlich alles und manchmal nix und das auch nur im Augenblick. Ggf. ist eine Überziehung nunmal nix anderes als ein Ungehorsam... ist das Fzg. ok, wirds mit Plakette nicht OKer und umgekehrt.
Ausserdem - Strafe und Erwischen ist Sache der Cops, HUs vergeben des TÜVs und Co. Allein hierbei... wird schon der absurde Ansatz der Rückdatierung sichtbar. Vermittelbar ist das imho nur, weil D eben eine Neidhammelgesellschaft hat: "Huiii... ICH geh brav und die S** spart sich einen Fünfer! Hängt ihn!"
Ländersache.. ja mei, warum sollte da auch nur irgendwas bei logisch sein?
Oder ist es logisch, dass Einzelabnahmen hier nur der TÜV, dort die Dekra und der KÜSler etc. gar nicht machen darf? Ist der TÜV Ing. im Osten plötzlich dämlich, wird der KÜSler bei Vertragswechsel zur Dekra dort gscheider, hier aber nicht, ist er gar von Haus aus doofer?
Fragen über Fragen.... und die Antwort ist gar nicht so schwer: Willkommen in Deutschland
Zitat:
Wenn ein Fahrzeug wiederangemeldet wurde, finde ich die Rückdatierung allerdings nicht ok.
Er sagte "länger nicht genutzt" - von abgemeldet war keine Rede?
Wäre aber auch ne Möglichkeit... abmelden und schwupps... Rückdatierung entfällt
Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
Zitat:
Wenn ein Fahrzeug wiederangemeldet wurde, finde ich die Rückdatierung allerdings nicht ok.
Er sagte "länger nicht genutzt" - von abgemeldet war keine Rede?
Deswegen beginnt der Satz mit "Wenn".
Zitat:
Wäre aber auch ne Möglichkeit... abmelden und schwupps... Rückdatierung entfällt
Dann halt mit der Einschränkung, dass das Fahrzeug bei der Abmeldung noch eine gültige HU gehabt hat. Ab-/Anmelden kostet auch jedes Mal, von dem her muss man dann wohl lange überziehen, dass es sich lohnt.
notting
Zitat:
Dann halt mit der Einschränkung, dass das Fahrzeug bei der Abmeldung noch eine gültige HU gehabt hat.
Nö... abgemeldete Fzg. erhalten immer den vollen HU Rahmen. Logischerweise meine ich - abmelden, TÜV machen lassen und immer 2 Jahre bekommen, anmelden.
Zitat:
Ab-/Anmelden kostet auch jedes Mal, von dem her muss man dann wohl lange überziehen, dass es sich lohnt.
Naja... HU um die 80 Euro, Meldegedöns um die 35 - ein Rechenexempel halt. Allerdings besteht das Risk... dass die Zulassungsstelle die Überziehung weitermeldet, was aber nicht jede oder immer tut... muss man halt wissen.
Zitat:
Bzgl. deines Anhängers: Wenn ein Fahrzeug wiederangemeldet wurde, finde ich die Rückdatierung allerdings nicht ok
....das klingt dann für mich kaum allgemein gemeint... und dass seiner nur länger nicht genutzt wurde, stand ja zu lesen.
Egal...
@ tec-doc, ich denke das bei einem Unfall eine abgelaufene HU nicht nur ein Ungehorsam ist, ich denke das da richtig Ärger auf einen zukommt.
Da kommt auch kein anderer Ärger auf einen zu, als wenn einen die Cops einfach so mit nem alten Papperl erwischen. Ferner spielt insofern jeder Mangel erst dann eine Rolle... wenn er zu dem Unfall beitrug - ich wäre überrascht, wie ein altes Papperl an einem technisch einwandfreiem Fahrzeug zu einem Unfall führen sollte. Einer hinten rein, weil er es bei 100 genau sehen wollte?
EDIT
Klar nur ein Ungehorsam - die Pflicht das Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand zu halten bzw. ohne einen solchen jede Fahrt zu unterlassen.. besteht nicht nur alle 2 Jahre, sondern immer. Die HU hat keine "Funktionsrelevanz" insofern und auch keine für zwei Jahre entbindende Wirkung. Sie ist eben einfach ne kleine Zwischenkontrolle, wenn man so will. Und mache ich alles ganz brav, mein Tütü ist tiptop... wen bitte gefährde ich dann wodurch bei einer Überziehung? Ich folge halt nicht... das ist eigentlich alles.
Und andersrum - die Vögle, welche exakt alle 2 Jahre mal den Karren flicken lassen... was´n mit denen? Keine Gefahr, weil Papperl gültig?
In ein Paar Monaten werd ichs wissen, hab den fall im bekanntenkreis. Aber bis das vor Gericht geht dauert das noch.
Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
Zitat:
Bzgl. deines Anhängers: Wenn ein Fahrzeug wiederangemeldet wurde, finde ich die Rückdatierung allerdings nicht ok
....das klingt dann für mich kaum allgemein gemeint... und dass seiner nur länger nicht genutzt wurde, stand ja zu lesen.
Egal...
Ok, ich formuliere es anders:
Meine Meinung bzgl. solcher Fälle wie bei deinem Anhänger: Wenn...
Jetzt verständlicher?
notting