1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Rückgabe beim Kilometerleasingvertrag. Wie sieht es in der Praxis aus?

Rückgabe beim Kilometerleasingvertrag. Wie sieht es in der Praxis aus?

Hallo Zusammen,

ein Unterschied zwischen KM Leasing und Restwertleasing ist ja relativ eindeutig. Bei KM Leasing trägt das Restwertrisiko der Leasinggeber ( in der Theorie). Ich bräuchte jetzt ein Paar Erfahrungswerte der Praxis.

Folgende Szenarien

1) Das Auto ist bei der Rückgabe in einem guten bis sehr guten Zustand, ABER aufgrund von mir verschuldeten Unfall waren ein Kotflügel und Fahrertür fachmännisch instandgesetzt und nachlackiert. Schadenshöhe laut Gutachten 5000€. Den Schaden hat Kasko übernommen.

Wie siehts aus? der RW ist doch durch den Unfall anders. Der Händler kann den Wegen nicht als Unfallfrei auf dem Gebrauchtmarkt verkaufen. Muss ich den Wertverlust zahlen? die Position Wertverlust steht eigentlich im Gutachten drin, also für meine Begriffe muss dafür Kasko gerade stehen oder? Ich habe noch eine Meinung gelesen, dass man als Leasingnehmer 10% der Schadenhöhe als Wertausgleich zu entrichten hat. Wie ist es in der Praxis?

2) Szenario 1, aber der Schaden wurde von der gegnerischen Versicherung übernommen (also ich war an dem Unfall nicht schuld).

3) Ein Auto hat Schlüßelkratzer. Ich habe das nicht über Kasko abgewickelt, da es für mich persönlich günstiger war, das auto selber lackieren zu lassen (jemand aus der Familie ist Profilackierer). Den Schaden habe ich gemeldet. Also, muss ich hier auch für den Wertverlust bzw. die Wertminderung wegen der Lackierung gerade stehen?

Vielen Dank für Euere Antworte

 

Ähnliche Themen
15 Antworten
am 8. November 2015 um 16:58

Bei 1. und 2. sollte diesen Betrag die jeweilige Versicherung übernehmen, bei 3. bist natürlich du der Ansprechpartner.

danke für die Antwort.D.h. also bei 3 zahle ich nicht nur die Lackierkosten, sondern auch den Wertverlust in voller Höhe oder wie?

Ich habe auch einige Beiträge gelesen, wo die Forenmitglieder bereits beim Abschluss eines Kilometerleasingvertrages einen bei Vertragende gültigen Rest bzw- Kaufwert des Fahrzeuges mitgeteilt bekommen. Ist es eine Sondervereinbarung oder ein fester Bestandteil des Kilometerleasningvertrages? D.h. also es ist OPTIONAL möglich zu dem davor vereinbarten Wert das Auto abzukaufen oder wie? Wie sicher ist der fixierter Restwert?

am 8. November 2015 um 18:03

Klar, der Wertverlust durch einen Unfall gehört zum Schaden dazu.

Trägst du ihn (weil der Täter nicht bekannt ist), dann musst auch du den Wertverlust tragen.

Der Restwert beim Kilometerleasing ist meist nur eine Rechengröße um die Raten zu berechnen. Ein Option hinterher zu kaufen ist eher selten gegeben.

Ohne die Kaufoption gibt es in diesem Sinne auch keinen "garantierten Restwert". Du hast das Fahrzeug im vertragsgemäßen Zustand zurück zu geben und alles was aus der Reihe läuft, musst du nachzahlen.

ok...d.h. also die Restwertangaben bei KM Leasing sind im Prinzip nichts wert oder?

am 8. November 2015 um 19:27

Nein, was sollten die dich interessieren?

Wie du richtig festgestellt hast, liegt das Risiko beim Händler, darum kann dir die Zahl doch egal sein.

Du musst deine Raten zahlen und das Fahrzeug im vertragsgemäßen Zustand zurückgeben. Der Rest ist irrelevant.

doch, wenn ich mir überlege das Fahrzeug nach Laufzeitende zu kaufen bzw. zu übernehmen, ist es doch eine relevante Zahl oder nicht?

am 8. November 2015 um 19:57

Zitat:

@Chak schrieb am 8. November 2015 um 20:35:46 Uhr:

doch, wenn ich mir überlege das Fahrzeug nach Laufzeitende zu kaufen bzw. zu übernehmen, ist es doch eine relevante Zahl oder nicht?

Bei einem Leasingvertrag hat der Leasingnehmer kein Recht, das Fahrzeug zum kalkulierten Restwert zu kaufen. Der Leasinggeber kann Dir das Auto verkaufen, er muss es aber nicht - schon gar nicht zum Restwert.

Grüße

Der Chaosmanager

Deine eigene Kasko zahlt dir keine Wertminderung.

Evtl. zahlt die GAP Versicherung in solchen Fällen. Also nur Wertminderung. Aber die ist ja nur für vorzeitiges Ende des Vertrages durch Diebstahl oder Totalschaden... Aber mal die Bedingungen lesen.

Und bei so hypothetischen Fragen die Leasinggesellschaft fragen... Von Wertminderung durch Eigenschäden über Kasko abgewickelt habe ich noch nichts gehört, es heißt immer nur in der autorisierten Vertragswerkstatt...

Konkretes aktuelles Beispiel:

Mein A5 Leasing Wagen ging letzte Woche nach 3 Jahren zurück. Es gab in dieser Zeit leider gleich zwei größere Karosserieschäden im Bereich 7/8 K EURO. Der erste wurde durch die VK getragen, der Wertverlust in diesem Fall durch uns. Im zweiten Fall war ich an der Kollision unschuldig, in diesem Fall wurde der Wertverlust durch die gegenerische Versicherung getragen. Audi Leasing bestand explizit darauf, dass der Wagen durch einen Audi Händler repariert wird. Entsprechend reibungslos ging aber auch die Rücknahme vonstatten. In meinem Fall ein merkantiler Minderwert von jeweils EURO 700,00.

Ich habe bisher 2 Leasingfahrzeuge gehabt.

Beim Mercedes hatte ich einen Schaden an der Seite (Kollision mit schulterblickverweigerndem Spurwechsler), der Schaden wurde von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Bei der Rückgabe wurde der Schaden aufgeschrieben aber kein Wertverlust berechnet da fachmännisch repariert.

Beim Golf Variant hat meine Frau aus Unachtsamkeit die Leitplanke gestreift. Hat die Vollkasko bezahlt, bei der Rückgabe wurde ein geringer Wertverlust ermittelt, der Betrag war aber durch die Minderkilometer mehr als gedeckt.

Beim Mercedes und dem Spurwechsel wird die Versicherung damals schon die Wertminderung bezahlt haben.

Bei unverschuldeten Unfällen erhält man immer (wenn Gutachter eingeschaltet) eine Wertminderung, diese liegt um ca. 10% der Schadensumme.

Auch wenn fachmännisch repariert, ein Unfallwagen ist immer weniger wert! Überlege mal: 2 absolut identische Wagen, nur einer unfallfrei. Welchen nimmst du?

Habe mein Auto aus kosmetischen Gründen vorne komplett lackieren lassen. KEIN Unfall. 2 Lackierbetriebe rieten ab bzw. gaben mir zu überlegen, dass die Neulackierung wertmindernd sei!

Klar, ich nehme natürlich den unfallfreien!

Aber in der Realität wird das offensichtlich nicht bis zum Ende "gelebt":

Wenn mir z.B. jemand in die Seite fährt, dann übernimmt dessen Versicherung den Schaden, zahlt mir aber keinen Cent für die entstandene "Wertminderung" meines Autos...

Zitat:

@qfactor schrieb am 12. November 2015 um 14:04:00 Uhr:

Klar, ich nehme natürlich den unfallfreien!

Aber in der Realität wird das offensichtlich nicht bis zum Ende "gelebt":

Wenn mir z.B. jemand in die Seite fährt, dann übernimmt dessen Versicherung den Schaden, zahlt mir aber keinen Cent für die entstandene "Wertminderung" meines Autos...

... warum nicht? das ist doch gängige Praxis - natürlich in Abhängigkeit von der Schadenhöhe und dem Fahrzeugwert des beschädigten Fahrzeuges?

Zitat:

@Audifahrer-NRW schrieb am 10. November 2015 um 13:50:34 Uhr:

Konkretes aktuelles Beispiel:

Mein A5 Leasing Wagen ging letzte Woche nach 3 Jahren zurück. Es gab in dieser Zeit leider gleich zwei größere Karosserieschäden im Bereich 7/8 K EURO. Der erste wurde durch die VK getragen, der Wertverlust in diesem Fall durch uns. Im zweiten Fall war ich an der Kollision unschuldig, in diesem Fall wurde der Wertverlust durch die gegenerische Versicherung getragen. Audi Leasing bestand explizit darauf, dass der Wagen durch einen Audi Händler repariert wird. Entsprechend reibungslos ging aber auch die Rücknahme vonstatten. In meinem Fall ein merkantiler Minderwert von jeweils EURO 700,00.

MOment,

Es gab in dieser Zeit leider gleich zwei größere Karosserieschäden im Bereich 7/8 K EURO. Der erste wurde durch die VK getragen, der Wertverlust in diesem Fall durch uns - Damit meinst Du die 700€ bei der Fahrzeugrückgabe??

Deine Antwort
Ähnliche Themen