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Rückgabe Fiesta Ghia Bj 2002
Hab mir vor 1 Woche einen Fiesta Ghia Bj 2002 privat gekauft. TÜV-AU, Zahnriemen mit WaPu wurde erneuert. TÜV war ohne Mängel. Bei der Probefahrt war alles ok, bei der Abholung waren fast alle Lichter im Amaturenbrett am leuchten. Verkäufer restauriert Oldtimer und hat sofort in der Werkstatt den Fehlerspeicher auslesen lassen. Bis auf die ABS-Leuchte konnte alles gelöscht werden. Als Ursache wurde ein Marderbiss im Sensor Beifahrerseite gefunden und repariert. Auslesen war auf Grund der abendlichen Zeit nicht mehr möglich. Hab dies nun bei uns machen lassen und leider sind auch die hinteren Sensoren angefressen. Wurde auf meine Kosten repariert. ABS-Leuchte ist nun aus. Frontscheibenheizung und Heckscheibenheizung gehen auch nicht. Heute hat wieder die Motorleuchte gebrannt und laut Meister ist es wohl was mit dem Wirkungsgrad, Lambda oder Kat. Der Fehlerspeicher ist voll mit Fehlern und ich möchte das Auto gerne wieder zurückgeben. Kaufvertrag ist gemacht worden, ohne Gewähr oder Garantie. Eigentlich habe ich da wohl Pech gehabt. Habe aber heute zufällig unter dem Sitz ein Protokoll von Mai 2016 gefunden in dem genau die selben Fehler auftauchen wie heute. Somit hat der Verkäufer von den Mängeln gewußt und mir nichts davon gesagt. Ist für mich Vorsatz und ein Grund, dass Auto zurückzugeben da im Vertrag so festgelegt.
Was meint Ihr dazu???
Gruß
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16 Antworten
Ich würde vorerst den VK kontaktieren und versuchen mich mit ihm zu einigen.
Sicherlich hast du jetzt einen Beweis, dass arglistige Täuschung vorliegt...aber das wäre dann ein Fall für den RA und bringt teuere Gebühren mit sich.
Aber 14 Jahre gehen am Fiesta nicht spurlos vorüber .
Dann rede mit ihm oder halt ab zum anwalt. Hoffe auf dem zettel steht der name des Verkäufers bzw fahrgestellnummer .. wenn nicht wird es schwer
VK reagiert nicht auf Anrufe oder Mails. Ist ca. 150km entfernt und nicht gerade um die Ecke. Das es kleinere Macken gibt ist klar aber ich habe vorher extra alles telefonisch erfragt und es wurde nichts von Mängeln erwähnt. Auch nicht bei der Probefahrt. Nur das ich den Druckschalter der Klima noch machen muss. Dies war mir bekannt. Sonst nichts. So macht das Auto noch einen super Eindruck. Komisch ist nur, dass das Auto neuen TÜV mit kaputtem Standlicht, kaputter Kennzeichenbeleuchtung und einem defektem Rücklicht ohne Mängel bekommen hat.
Auf dem Ausdruck steht der Name der Werkstatt, das Datum und die Fahrgestellnummer des Autos. Das dürfte reichen.
Da hilft nur ein Anwalt
Eventuell mal bei der Polizei vorbei gehen und sich dort erkundigen ob du überhaupt einen Anwalt brauchst oder auch nur eine Anzeige oder sowas genügt .
Handelt es sich um einen gewerblichen Händler muß er eine gesetzliche Sachmängelhaftung einräumen.
Privat kann das ausgeschlossen werden.
https://www.adac.de/.../default.aspx?prevPageNFB=1
http://m.spiegel.de/auto/aktuell/a-1031320.html
Der Anwalt macht da Dampf ;-)
war ein Verkauf von Privat.
Hallo, egal ob privat oder gewerblich, Anzeige erstatten, wegen arglistiger Täuschung, solchen Leuten muß einfach das Handwerk gelehrt werden, und aus dem Verkehr gezogen werden. Wegen den Kosten, hilft da am besten eine Rechtschutz Versicherung. Die sollte aber schon bestehen sonst greift die noch nicht, aber solltest du recht bekommen muß der Beklagte deine Kosten mit tragen. Also ab zur Polizei und Und ReA.
viel Glück
MfG Holger
Hallo,
Ich hoffe vorerst mal für dich das du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besitzt.
Diese hilft dir in der Regel immer in so fällen mit nem Anwalt zur Seite.
Jedoch reicht der Zettel unter deinem Sitz aus um den Verkäufer dingfest zu machen.
Also ab zum Anwalt, der wird schon sagen wie die Chancen (sehr hoch, eig. 100%) stehen.
Die Verkehrsrechtschutz hilft dir da nicht was du brauchst ist eine Vertragsrechtschutz denn du hast ja sicherlich einen Kaufvertrag, aber auch ohne gilt das als Vertrag den es ist Geld gegen Ware getauscht worden das gilt als Vertrag, das nur so nebenbei. Doch bei der Lage mit dem was du in der Hand hast zahlt der Gegner die Zeche.
Zitat:
@black.fusion.1 schrieb am 5. November 2016 um 13:27:49 Uhr:
Die Verkehrsrechtschutz hilft dir da nicht was du brauchst ist eine Vertragsrechtschutz denn du hast ja sicherlich einen Kaufvertrag, aber auch ohne gilt das als Vertrag den es ist Geld gegen Ware getauscht worden das gilt als Vertrag, das nur so nebenbei. Doch bei der Lage mit dem was du in der Hand hast zahlt der Gegner die Zeche.
Doch hier hilft die verkehrsrechtsschutz. Auch der Kauf eines Fahrzeugs ist im Normalfall über diese abgedeckt.
Richtig vertragsrecht ist auch bei der verkehrsrechtsschutz mit versichert
Verkehrsrechtschutz ist vorhanden. Hab mal den Vertreter der Versicherung angeschrieben.
Verkäufer reagiert bislang auf keinen Anruf, Mail oder sms.
Zitat:
@gts dti olli schrieb am 6. November 2016 um 20:40:09 Uhr:
Verkehrsrechtschutz ist vorhanden. Hab mal den Vertreter der Versicherung angeschrieben.
Verkäufer reagiert bislang auf keinen Anruf, Mail oder sms.
...dann räume ihn letztmalig Gelegenheit ein, um sich mit dir zu einigen.
Falls er sich in den nächsten Tagen nicht meldet, wäre der Weg zum RA die nächste Empfehlung.