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Rückkauf nur 25€????
Liebes Forum,
ich hatte Anfang Jahres einen Parkunfall, bzw. mein Auto jemand anderes fuhr bzw. parkte. Der Schaden bei der Gegenseite war gering....leichte Kratzer, aber Lackierung kostet eben. Der Beschädigte wurde informiert, kam hinzu und sprach nicht mit uns, machte nur genervt Fotos. Ich rief daraufhin die Polizei, die nahm alles auf und gut ist. Der Schaden ging an die Versicherung. Ein paar Wochen später, ich dachte es sei schon alles geregelt kam ein Schreiben eines Anwalts...Versicherung hätte noch nicht gezahlt und das könne auch auf mich als Unfallverursacher bzw. Halter zurückfallen. Also rief ich meine Versicherung an um zu fragen was da los ist...2 Tage später haben die dann überwiesen, etwas 600€. Daraufhin habe ich darum gebeten, dass man mir den Rückkauf anbietet um nicht zurückgestuft zu werden. Tenor: Kein Problem. Post kam nicht. Auf meinen letzten Anruf letzte Woche, kam die Aussagen, der Anwalt hätte sich wieder gemeldet und wolle mehr, daher kann man mir noch keinen Rückkaufbetrag zusenden. Da dies nun auch schon über 4Monate zurückliegt bin ich langsam genervt, zum einen dass meine Versicherung solange rummacht und zum anderen da der Gegner der hier ums Eck wohnt nochmal einen Unfall hatte, die komplette Front bzw. Ecke mit den zwei Kratzern demoliert ist und die Kosten der Kratzer in die Höhe treibt.
Nun erhielt ich ein Schreiben meiner Versicherung über den Rückkauf: 25€. Ich gehe von einem Tippfeheler aus, aber was soll ich nun machen. Die Versicherung darauf hinweisen? Oder einfach 25€ bezahlen und die Klappe halten?
Viele Grüße
und danke für Tipps und Erfahrungen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von phaetoninteressent
Die Frage, die sich stellen muss, ist ob das Angebot vom Versicherer für diesen verbindlich ist. Da hier - selbst für Dich als Laie (nicht falsch verstehen) - klar erkennbar ist, dass dieser sich im Irtum befindet muss, wird es schwierig für Dich es durchzusetzen, dass Du für den Rückkauf "nur" 25€ zahlst.
Ich würde einfach mal nachfragen.
Ich würde nicht fragen, sondern ganz zügig zurückzahlen. Diese sog. Schadenabschlussmeldungen werden üblicherweise maschinell erzeugt. Sollte es sich wirklich um ein Irrtum der Versicherung handeln würde ich darauf bestehen, dass der Vertrag freigestellt wird.
Grüße von Klaus
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14 Antworten
Die Frage, die sich stellen muss, ist ob das Angebot vom Versicherer für diesen verbindlich ist. Da hier - selbst für Dich als Laie (nicht falsch verstehen) - klar erkennbar ist, dass dieser sich im Irtum befindet muss, wird es schwierig für Dich es durchzusetzen, dass Du für den Rückkauf "nur" 25€ zahlst.
Ich würde einfach mal nachfragen.
Zitat:
Original geschrieben von phaetoninteressent
Die Frage, die sich stellen muss, ist ob das Angebot vom Versicherer für diesen verbindlich ist. Da hier - selbst für Dich als Laie (nicht falsch verstehen) - klar erkennbar ist, dass dieser sich im Irtum befindet muss, wird es schwierig für Dich es durchzusetzen, dass Du für den Rückkauf "nur" 25€ zahlst.
Ich würde einfach mal nachfragen.
Ich würde nicht fragen, sondern ganz zügig zurückzahlen. Diese sog. Schadenabschlussmeldungen werden üblicherweise maschinell erzeugt. Sollte es sich wirklich um ein Irrtum der Versicherung handeln würde ich darauf bestehen, dass der Vertrag freigestellt wird.
Grüße von Klaus
Danke schon mal für die Antworten...
Klaus: Was meinst du mit den Vertrag freistellen? Aus dem Vertrag, also Versicherungswechsel?
LG
Deia
Nein der Klaus meint - denke ich - die Freistellung von der Schadenbelastung. Er wollte nur damit zum Ausdruck bringen, dass er auf das Schreiben bestehen würde, unabhängig davon ob der Versicherer den Einwand des Irrtums erhebt.
Zitat:
Original geschrieben von deia83
Danke schon mal für die Antworten...
Klaus: Was meinst du mit den Vertrag freistellen? Aus dem Vertrag, also Versicherungswechsel?
LG
Deia
Nein, eine Vertragsfreistellung bedeutet, dass der Vertrag so behandelt wird, als hätte kein Unfall stattgefunden.
Grüße von Klaus
Ok Vielen Dank.
Ich werde das am Montag schleunigst überweisen. Im Endeffekt hatte ich der Versicherung tausend mal hinter her telefoniert, ich wette wenn die merken, dass etwas nicht stimmt werden die sich zur Abwechslung auch mal zeitnah melden. Der Fehler liegt jedenfalls nicht bei mir und wenn dann doch nach mehr Geld gefragt wird, kann ich ja weiter sehen.
VG
Deia
Das du hier noch fragst ist der größte Schwachsinn den es gibt!!
1. Schnauze halten
2. Sofort zahlen
3. Auf die Vereinbarung beharren
Zitat:
Original geschrieben von wobPower
... ist der größte Schwachsinn den es gibt!!...
3. Auf die Vereinbarung beharren
Und am besten gleich zum Rechts am Wald.
Zitat:
Original geschrieben von wobPower
Das du hier noch fragst ist der größte Schwachsinn den es gibt!!
1. Schnauze halten
2. Sofort zahlen
3. Auf die Vereinbarung beharren
Geht es auch ein wenig aggressiver??
Und bloß kein Fehler beim Verwendungszweck oder so machen, damit das brav durch die automatische Buchhaltung läuft und keiner mehr drauf schaut!
Dann poppt das weder in der Buchhaltung auf noch sonst irgendwo im System, sondern es gibt den automatisierten Haken und Du bist glücklich
hi
also mir fällt ein, dass ich die Schadensnummern verglichen habe, die stimmen nicht hundertprozentig über ein....also eine Endzifffer ist anders...aber Schaden vom ...Datum... stimmt, davon abgesehen habe ich keinen anderen Schaden zu anderer Zeit gehabt.
Zitat:
Original geschrieben von deia83
hi
also mir fällt ein, dass ich die Schadensnummern verglichen habe, die stimmen nicht hundertprozentig über ein....also eine Endzifffer ist anders...aber Schaden vom ...Datum... stimmt, davon abgesehen habe ich keinen anderen Schaden zu anderer Zeit gehabt.
Ist so korrekt. Durch die andere Nummer erkennt der Versicherungscomputer, dass es sich um eine Schadenrückzahlung handelt.
Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber stand dann vor der Schadennummer ein F .
Viele Grüße und ein schönes Restwochenende wünscht Klaus
Passt zwar nicht 100% hier hin, aber dennoch mal eine Frage:
Wenn die Versicherung den Schaden nicht reguliert hätte, weil der Geschädigte sich nicht meldet oder warum auch immer, könnte die Versicherung dann 25 Euro Pauschale (Porto, Telefon, o.ä.) als Rückkaufwert vorsehen?
Zitat:
Original geschrieben von querys
Passt zwar nicht 100% hier hin, aber dennoch mal eine Frage:
Wenn die Versicherung den Schaden nicht reguliert hätte, weil der Geschädigte sich nicht meldet oder warum auch immer, könnte die Versicherung dann 25 Euro Pauschale (Porto, Telefon, o.ä.) als Rückkaufwert vorsehen?
Nein, solche Kosten sind durch Versicherungsbeiträge abgegolten.
Klaus