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Rückkauf Schaden von Versicherung, da die AGB dies ermöglichen.

Themenstarteram 8. Februar 2025 um 11:48

Hallo, nächste Woche wird ein Kasko Schaden mit 2200 € repariert.

Ich würde diesen dann zeitnah bezahlen und behalte den SF.

Der Hauptansatz meinerseits wäre der günstige Stundensatz von 116€

der Werkstatt wegen Werkstattbindung zu nutzen!

Wenn ich den Schaden nicht der VK gemeldet hätte, wäre der Stundensatz erheblich

teurer, bzw. die Reparatursumme deutlich höher.

Ich nutze ja den günstigeren Stundensatz quasi aus ... juckt das die Versicherung

jetzt irgenwie?

Hat jemand diesen Weg jemand mal gewählt und ging alles ohne Probleme

von statten?

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25 Antworten

Falls noch nicht geschehen, würde ich das mit Deiner Versicherung abklären.

Meist heißt es ja Rückkauf innerhalb eines Jahres und mnachmal in gewisser Höhe maximal.

Da die Versicherer den Partnerwerkstätten meist so etwas wie ein "Jahresreparaturvolumen" garantieren, sollte es für die Versicherung das kein Problem sein. Dadurch steigt ja schon mal das Volumen ohne, dass die Vericherung so richtig dafür bezaheln muss.

2200eueo soll sich lohnen zurück zu kaufen ? Ich weiß ja nicht …

Klar kann sich das lohnen!

Bei mir lohnt es sich bis 4500 Euro. Haben wir hier alles schon diskutiert.

Das muss dann aber schon ein ganz equisiter Schlitten sein…

Bugatti , Lamborghini, Maserati ?

Darf man mal fragen was für ein Fahrzeug das ist , wenn sich das bei bis zu 4500 € noch rechnete?

Danke. Gruß Paul

Ab hier kannst du lesen, um welches Fahrzeug bei @lejockel geht.

In diesem Zusammenhang wäre es mal interessant zu wissen, ob es beim TE @Clio.0815 um den Clio RS geht.

Zudem sollte bei einem angedachten Schadenrückkauf mit der Versicherung abgeklärt werden, ob der Schadenrückkauf in VK überhaupt möglich ist.

Wenn man immer nur handelsüblich die Mehrkosten der nächsten drei bis vier Jahre durchrechnet, dann kommt man natürlich auf niedrige Werte, aber wenn man durch die Regulierung dieses Schadens plötzlich bei SF0 landet und die nächsten 15 Jahre mal durchrechnet, sieht das ganz anders aus.

Wenn man für die Zukunft fest 15 schadenfreie Jahre kalkuliert, wozu kauft man dann überhaupt zurück? Es wird doch kein weiterer Schaden geschehen. Da kann man den Rückkauf und 15 Jahre Prämie einsparen. Ein Jahr aussetzen und mit der SF der HP neu in die VK gehen ginge auch. Aber da zahlt man dann wieder 14 schadenfreie Jahre für nix ....

Themenstarteram 9. Februar 2025 um 16:18

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 9. Februar 2025 um 15:08:05 Uhr:

Ab hier kannst du lesen, um welches Fahrzeug bei @lejockel geht.

In diesem Zusammenhang wäre es mal interessant zu wissen, ob es beim TE @Clio.0815 um den Clio RS geht.

Zudem sollte bei einem angedachten Schadenrückkauf mit der Versicherung abgeklärt werden, ob der Schadenrückkauf in VK überhaupt möglich ist.

Nein, der Clio RS ist nicht betroffen ... zum Glück :) ... der ist 9,5 Jahre alt.

Es geht um einen MINI mit EZ 03/24. In den AKB steht die Möglichkeit drin.

Ob das für VK gilt muss ich dann fragen, wenn die Endabrechnung kommt.

Nächste Woche ist die Reparatur. Wenn beim zerlegen noch mehr rauskommt,

entscheidet die Rückstufung ob sich das lohnt.

In welchen SFR ist der denn eingestuft? 2.200€ Rückkaufwert dürfte sich - wenn überhaupt - nur bis max. SF10 lohnen. Das kann die Versicherung dir aber ausrechnen.

Alternative: Schaden über Versicherung abrechnen, VK zur nächsten Hauptfälligkeit in TK ändern und das Fahrzeug wegstellen, wenn man Angst vor einem weiteren VK-Schaden hat. Zur nächsten Hauptfälligkeit VK an den SFR der KH angleichen und das Fahrzeug wieder fahren.

Ich würde sicher keine VK abschließen und dann einen Schaden in der Höhe zurückkaufen.

Themenstarteram 10. Februar 2025 um 9:33

Hallo, SF ist 19 in VK. Rückstufung laut AKB ist dann SF 11.

Kfz wegstellen geht nicht, da Arbeitsmöhre :(.

Hast du schon bei der Versicherung nachgefragt, ob der Rückkauf bei VK möglich ist?

I.d.R. schreibt die Versicherung dich an, wenn sich ein Schadenrückkauf lohnt.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 9. Februar 2025 um 17:54:30 Uhr:

In welchen SFR ist der denn eingestuft? 2.200€ Rückkaufwert dürfte sich - wenn überhaupt - nur bis max. SF10 lohnen. Das kann die Versicherung dir aber ausrechnen.

Alternative: Schaden über Versicherung abrechnen, VK zur nächsten Hauptfälligkeit in TK ändern und das Fahrzeug wegstellen, wenn man Angst vor einem weiteren VK-Schaden hat. Zur nächsten Hauptfälligkeit VK an den SFR der KH angleichen und das Fahrzeug wieder fahren.

Ich würde sicher keine VK abschließen und dann einen Schaden in der Höhe zurückkaufen.

Ein heißer Tipp. Und das geht ohne weiteres?

Lies mal die AKB deiner Versicherung unter "Schadenfreiheitsrabattsystem", da steht das so drin.

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