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Rückkehr nach Deutschland - wie versichern?
Mein Bruder kehrt demnächst nach knappen sechs Jahren Italienaufenthalt nach Deutschland zurück.
Dort hatte er praktisch die ganze Zeit ein Fahrzeug. Das aktuelle Auto (aus D exportiert) möchte er nun wieder mit nach D nehmen.
Vor dem Italienaufenthalt war er auch sieben Jahre im Ausland, da aber ohne eigenes KFZ.
Meine Fragen:
- ist es problemlos möglich, die in Italien erfahrenen schadenfreien Jahre bei der deutschen KFZ-Versicherung anrechnen zu lassen?
- Gibt es Versicherungen die das machen und andere nicht?
- Welche Unterlagen werden für so eine Anrechnung benötigt?
Gruß
Florian
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15 Antworten
Ich habe von 1997 bis 2002 in Frankreich gewohnt und mir vor dem Umzug meinen deutschen Rabatt schriftlich bestätigen lassen. Er wurde dann von der französischen Versicherung ohne weiteres übernommen. Umgekehrt soll dies auch funktionnieren.
Seit Ende 2002 lebe ich wieder in Deutschland, fahre aber nur noch Dienstwagen. Bin also gespannt, wie es aussieht, wenn ich wieder ein eigenes Auto versichern möchte. In all der Zeit bin ich als 2. Fahrer auf den Vertrag meines Vaters (der in Frankreich lebt), angemeldet geblieben.
Ich denke, es hängt auch sehr vom einzelenen Versicherungsvertreter ab. Auf jeden Fall das persönliche Gespräch suchen, den SF-Nachweis der italienischen Versicherung vorlegen und wer der Versicherungsmensch auf stur schalten sollte, einfach beim nächsten probieren. Mit Online-Versicherern kommt man da wohl nicht weiter, also wenigstens fürs erste Jahr zu einer klassichen Versicherung gehen.
Zitat:
Original geschrieben von EmeraldBay
Mit Online-Versicherern kommt man da wohl nicht weiter
Eine Email-Anfrage dort wäre in einer Minute erledigt und absolut kostenlos. Im ungüstigten Fall erhälst du keine oder eine abschlägige Antwort. Warum fragst du nicht einfach an??????
Bisher wurden alle meine Anfragen an Online-Versicherer (nicht nur KFZ) zeitnah beantwortet - einfacher geht es doch wirklich nicht.
Gruß situ
Die alte SF Klasse bleibt einem auf jeden Fall 7 Jahre lang erhalten, dann verfällt sie. Ob aber die schadensfreien Jahre im Ausland auch anerkannt werden weiß ich nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Freetimer2
Die alte SF Klasse bleibt einem auf jeden Fall 7 Jahre lang erhalten, dann verfällt sie. ...............
Nicht bei allen Versicherungen verfallen die SF Klassen nach 7 Jahren.
Gruß
Frank
@EmeraldBay
gefährliche sache - dienstwagenanrechnungen sind nur sehr schwer möglich. dazu müsssen sehr viele voraussetzungen erfüllt werden. die werden nur im ausnahmefall alle erfüllt.
grundsätzlich kann aufgrund der bescheinigung des italenischen versicherers der SF so wieder eingestuft werden, wie er damals aufgehört hat. ABER: der verjährt nach sieben jahren...
richtig: das mit der verjährung sehen manche versicherer nicht so eng, dann lass dir aber jetzt ne schrftliche bestätigung geben. wenn die sieben jahre einmal rum sind und sich die gesellschaft dann quer stellt, dann haste ein problem mehr.
du solltest unbedingt mal einen versicherungsvertreter kontakieren, da der italienische SF ja schon so ziemlich 7 jahre alte wird...
Danke für die Antworten.
Die Problematik ist minimal anders:
mein Bruder hatte, bevor er nach Italien ging, keine eigene Versicherung in Deutschland, also auch hier keine schadenfreien Jahre.
Es geht ausschließlich darum, die Jahre in Italien anrechnen zu lassen, dass mein Bruder hier nicht mit 37 Jahren als Fahranfänger eingestuft wird.
Zitat:
Original geschrieben von Florian320
Danke für die Antworten.
Die Problematik ist minimal anders:
mein Bruder hatte, bevor er nach Italien ging, keine eigene Versicherung in Deutschland, also auch hier keine schadenfreien Jahre.
Es geht ausschließlich darum, die Jahre in Italien anrechnen zu lassen, dass mein Bruder hier nicht mit 37 Jahren als Fahranfänger eingestuft wird.
Bestätigung der italienischen Versicherung. Sollte keine Probleme geben.
Amen
Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie viel doch so einen Vertreter zugetraut wird. Wenn ich da noch an meine Lehrzeit denke, wie viele davon gekommen und gegangen sind....
Der wirklich sinnvollste Rat ist auch von mir mit der Versicherung direkt zu Reden, entweder via Mail oder telefonisch bei der Hotline, die einen ggf. direkt in die Antrags-/ Leistungsabteilung weiterverbindet. Generell gilt aber, dass auch ein rein in Italien erfahrener SFR anerkennt wird. Umgekehrt geht dies ja auch. Wichtig ist halt nur, dass es schriftlich von der Vorgesellschaft bestätigt wird. Bei bsp. 7 Jahren Versicherungsnachweis müsste SF6 bestätigt bekommen, wenn ich mich jetzt nicht verzählt habe (angefangen mit SF1/2).
Beste Grüße
mirage
der italienische versicherer muss eine gültige aktuelle Bestätigung ausstellen woraus hervorgeht wie lange der vertrag dort bestand und auf welchen namen mit welchen unterbrechungen. gleichzeitig muss aus der bescheinigung noch hervorgehen dass kein unfall in der zeit vorhanden war.
wir leben in europa und mir ist z. zt. kein versicherer bekannt der diese bescheinigung bei einem neuantrag dann nicht anerkennen würde.........
eine vorherige auskunft ist immer nur dann möglich wenn die bestätigung schon vorliegt.
Zitat:
Original geschrieben von situ
Zitat:
Original geschrieben von EmeraldBay
Mit Online-Versicherern kommt man da wohl nicht weiter
Eine Email-Anfrage dort wäre in einer Minute erledigt und absolut kostenlos. Im ungüstigten Fall erhälst du keine oder eine abschlägige Antwort. Warum fragst du nicht einfach an??????
Bisher wurden alle meine Anfragen an Online-Versicherer (nicht nur KFZ) zeitnah beantwortet - einfacher geht es doch wirklich nicht.
Gruß situ
Gerade dort habe ich die allerschlechtesten Erfahrungen gemacht . Online- und Telefonversicherer waren offenbar auf die zügige Bearbeitung von Standardsituationen geschult und mit meiner Frage vollkommen überfordert. Von Nichtantwort bis hilflos stottern und abwimmeln war die ganze Bandbreite der Negativ-Antworten dabei.
Einem Versicherungsvertreter kann ich in die Augen schauen und meine Bescheinigungen unter die Nase halten, da weiß ich sofort, was Sache ist. Er hat auch mehr Erfahrung und kann eher eine Entscheidung zu meinem Vorteil beeinflussen als Innendienst-Mitarbeiter, die mit den Kunden nur virtuellen Kontakt haben.
Zitat:
Original geschrieben von EmeraldBay
Zitat:
Original geschrieben von situ
Eine Email-Anfrage .... absolut kostenlos. .... . Warum fragst du nicht einfach an??????
Gruß situ
Einem Versicherungsvertreter kann ich in die Augen schauen .....
Ja – kenne ich auch. Erst großer Quatsch erzählt bekommen vom örtlichen Vertreter, dann aber doch korrekte Auskunft von der Versicherung selbst. Lieber immer direkt an der Quelle fragen; besonders bei Fragen der nicht alltäglichen Art.
Gruß situ
Zitat:
Original geschrieben von situ
Zitat:
Original geschrieben von EmeraldBay
Einem Versicherungsvertreter kann ich in die Augen schauen .....
Ja – kenne ich auch. Erst großer Quatsch erzählt bekommen vom örtlichen Vertreter, dann aber doch korrekte Auskunft von der Versicherung selbst. Lieber immer direkt an der Quelle fragen; besonders bei Fragen der nicht alltäglichen Art.
Gruß situ
Die "Quelle" jeder Versicherung ist der Kunde und mit ihm spricht nun mal der Vertreter... im Innendíenst sind nur Ausführende, die sind unterschiedlich gut geschult und du landest selten 2 Mal bei der selben Person, die deinen Vorgang kennt (Hotline, E-Mail). Wenn Du einen kompetenten Ansprechpartner im Innendienst hast, sei er dir gegönnt, aber bitte keine Rundumschläge gegen Vertreter
Zitat:
Original geschrieben von EmeraldBay
"Gerade dort habe ich die allerschlechtesten Erfahrungen gemacht .... "
"... aber bitte keine Rundumschläge..."
Schon gut - wollte nur entgegenhalten, dass ich dort nur die allerbesten Erfahrungen habe.
Gruß situ
Auch wenn es oben schon mal gesagt wurde:
Dein Bruder braucht eine Bescheinigung vom ital. Versicherer, aus der hervorgeht, daß er
1. von (Datum) bis (Datum) bei der "Assecuracione Pepermenta" versichert war,
2. mit einem PKW o.ä.
3. ohne verschuldeten Unfall.
Dein Bruder muß also Versicherungsnehmer gewesen sein.
Da die meisten Angestellten im Innendienst nicht italienisch sprechen, ist auch eine beglaubigte Übersetzung nötig!
Damit ist eine Anerkennung der schadenfreien Jahre normalerweise kein Problem.
Gruß
semataui (Profi)