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Rückleuchten codieren/umprogrammieren

VW Touran 1 (1T)
Themenstarteram 27. Oktober 2014 um 21:27

Moinsen, ich hatte letzte Woche den Fall das die beiden oberen Rückleuchten an meinem Dicken "ausgefallen" sind.

(Nach Neustart war alles wieder ok)

Nun meine Frage...

Da mir das Bild, nur die unteren leuchten an sehr gut gefallen hat, kann man die oberen Rückleuchten Rausprogrammieren so das diese nur als Bremslicht funktionieren?

Ja BE erlischt und Versicherung und bla. Ist mir klar, Dankeschön.

Ich fand den Skyline Style halt einfach nur geil ??

VCDS hätte ein Bekannter, bräuchte dazu nur mal den weg.

 

Vielen dank schonmal im voraus! ?

Beste Antwort im Thema

Jungs,....

Der Oppa meldet sich doch noch mal :)

Natürlich ist es Fakt, dass die ABE und damit alles was dran hängt hinfällig ist oder sein wird.

Doch vll will der TE ja auch nur auf seinem Hof mit den umcodierten Rückleuchten stehen oder umherfahren...?

Hier immer und immer wieder die Oberlehrer raushängen zu lassen nervt einfach.

Klare Frage wurde gestellt, klare Antwort kam auch, hier vielleicht noch der Hinweis mit dem Versicherungsschutz / der ABE und gut sollte es sein.

Jeder sollte sich dann selbst die Folgen ausmalen können was passiert wenn... Kann ja sein dass es beim TÜV oder ner Verkehrskontrolle auffällt und entsprechend geahndet wird...

Geht lieber auf die Jagd nach den übelst lasierten Rückleuchten bei denen man schier keinerlei Funktion erkennen kann, grellen LED als Lampenersatz, Dränglern auf den Straßen, Rechtsüberholern auf der BAB, und anderem Gesockse.

So long, gute Fahrt allseits :)

Gruß

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Ist (zumindest bei meinem 2010er) parametrierbar.

Bordnetzsteuergerät

Bremsleuchte als Schlusslicht aktiv => 0%.

Bzgl. Deiner Signatur:

Ich würde es so formulieren:

Manche Europäer stehen auf asiatische Autos. Andere auf asiatische Frauen. Ich gehöre zu den anderen.

Themenstarteram 28. Oktober 2014 um 19:52

Kannst du mir sagen wie und wohin ich mit VCDS muss um das einzustellen?!

Themenstarteram 28. Oktober 2014 um 19:54

Jetzt wo du es direkt auf Personen beziehst klingt es wirklich etwas rechts...

Hatte da granicht dran gedacht da wir hier ja in einem Kfz forum sind, das war eher auf Mazda und Co gemünzt!

Zitat:

@BlitzCabrio schrieb am 27. Oktober 2014 um 22:27:36 Uhr:

Ich fand den Skyline Style halt einfach nur geil ??

Japaner blöd finden aber auf "Skyline-Style" stehen. Soso... :rolleyes:

Themenstarteram 28. Oktober 2014 um 20:48

1. Ausnahmen bestätigen die Regel

2. War das ein beispiel damit evtl einer der helfen kann weiß was ich meine.

Back to Basic:

Habe jetzt gelesen das einige Caddy Driver auf Touri Rückleuchten umcodieren, müsste doch auch umgekehrt funzen wenn ich nicht wie o2bo meine Rücklichter runterdimmen kann, oder?!

am 29. Oktober 2014 um 3:33

Wie soll das denn bitte gehen?

Die Bremsleuchten haben eine ganz andere Lichtleistung, als die Rücklichter!

Ein Rücklicht hat in der Regel 5 Watt, und ein Bremslicht 21 Watt...

Wenn es hier um Glühlampen geht, sind sogar die Fassungen für die diese Lampen definitiv unterschiedlich...

Sollte es sich da um LED-Leuchten handeln, was aus der Frage leider nicht hervorgeht, dann bleibt immer noch die Frage, wie das Streuglas da ausgelegt ist!

Soll dann da das Rücklicht mit 21 Watt leuchten, und das Bremslicht nur noch mit 5 Watt??

"Ja BE erlischt und Versicherung und bla. Ist mir klar, Dankeschön."

Der TE versteht das eigentliche Problem ja offensichtlich gar nicht!

Aber, wer hier eine Lösung anbietet, auch wenn ich denke, dass es die gar nicht gibt, leitet hier sogar zu einer Straftat an!

Und ja: Das wäre das gefundene Fressen für jemanden, der eine neue Frontpartie für sein Fahrzeug braucht:

Denn die Rechnung bezahlt dann der Vordermann, ohne Wenn und Aber...

Dem darf man bedenkenlos hinten reinfahren, und sich dabei auf seine unzulässige Beleuchtung berufen.

Kommt es jedoch zu einer ernsthaften Situation, bei der Personenschäden auftreten, dann ist derjenige, der das vielleicht jetzt noch cool findet, für den Rest seines Lebens geleimt!

Der bekommt finanziell nie mehr wirklich einen Fuß auf den Boden!!

Wird er dann älter und vernünftiger, kommen vielleicht noch die Gedanken hinzu, dass er wegen solcher dummen Lichtspielchen möglicherweise den Tod anderer Menschen leichtfertig verursacht hat!

So Long...

 

Themenstarteram 29. Oktober 2014 um 6:04

Lesen, denken, nochmal lesen, antworten.

Beim touran sind pro Seite jeweils 2 x 21w und 1x 5w.

Die beiden 21'iger werden mittels PWM auf Standlicht gedimmt. Wird gebremst, bzw NSL angeschaltet bekommen die volle Leistung und leuchten in voller Helligkeit.

Das Bremslicht leuchtet somit in seiner völligen Helligkeit freudig vor sich hin beim Bremsen.

ES GEHT REIN UM DAS OBERE STANDLICHT!

Und da der Touran hinten 4 davon hat sehe ich das jetzt mal nicht als soooo schlimm wenn sie oberen beiden Fehlen.

Wenn ich das Nachtdesign von meinem Touran richtig in Erinnerung habe leuchten beide Kreise wenns Licht an ist - ergo beides Rücklicht.

Beim bremsen leuchtet ja der obere Kreis mit voller Leistung - ergo Bremslicht.

Wenn der TE nun das obere Rücklicht auf 0% Leistung codiert, Bremslicht (oberer Kreis) weiterhin mit voller Leistung funktioniert sollte allem gerecht werden - wohl außer der ABE.

Ob allerdings dem TE sein Touran das mitmachen wird, ist auch nicht klar...

Ich behaupte jetzt mal dass es weder einem Polizeibeamten noch dem TÜV auffallen würde.

WAS dann allerdings bei einem Unfall dabei rauskommt wenn Sachverständige die Karre zerlegen und durchchecken steht auf einem anderen Blatt.

Wenn man jedem mit unzureichender Beleuchtung bedingungslos in die Karre gefahren werden dürfte... Gingen so manche Prämien für die tlws. alten, klappernden, getunten Kleinwagen und mittlerweile auch Mittelklasewägen explosionsartig in die Höhe (Stichwort LED Kfz Kennzeichenbeleuchtung)...

Beim Polo 9N konnte man eine Lampe hinten aus den leuchten drehen und hatte so nur einen leuchtenden Halbkreis - wahlweise oben oder unten ;) - bei voll funktionstüchtigem Bremslicht...

Naja. Ihr macht das schon.... xD

Der Oppa ist ab hier raus...

Gruß

Wie bereits weiter oben behauptet: Bei meinem 1T lässt sich das Skyline-Rücklicht parametrieren: Byte 9 im Bordnetzsteuergerät muss auf 0 gesetzt werden.

Müsste m.E. in jedem 1T gehen, evtl. je nach Steuergerät ein anderes Byte.

Aber die Bauart der Rückleuchten war von Anfang an beim 1T so:

  • 21 W gedimmt = Schlusslicht
  • 21 W volle Leistung = Bremslicht

PS

Den Experten unter Euch ist vermutlich sofort aufgefallen, dass die Codierung des Bordnetzsteuergerätes in meinem 1T auch nicht mehr ganz StVZO-konform ist. :D

Themenstarteram 1. November 2014 um 21:19

OATuoraner, Dankeschön! Es gibt also doch noch Leute die mit nem normalen Auge die Realität sehen und erkennen!

Triumph BGH 125, lese dir bitte die Post hier durch. Dann wirst du wissen wie die Beleuchtung am Touristen funktioniert und was, wann, wie und wo leuchtet.

Desweiteren ist bei Caddy die Beleuchtung genau so wie ich es haben möchte, und da gibt es keine Beschwerden das da irgendwas zu dunkel/wenig leuchtet. (Ja ich weiß das es OE ist beim Caddy)

Du kannst an deinem Fahrzeug gerne alles OE lassen. Aber wenn andere etwas anderes möchten dann solltest du deren gedanken lassen. DU brauchst ja nicht helfen wenn du es mit deinem gewissen nicht vereinbaren kannst ;-)

o2bo, richtig gut! Vielen vielen dank für deine Hilfe! UND das du dir auch noch die mühe gemacht hast mit dem codieren und den Fotos!

Solche Leute braucht das Forum!

 

FETTES MERCY an alle helfenden!!!

am 2. November 2014 um 3:10

Das wird viele hier sicherlich nicht davon abhalten, solche Modifikationen durchzuführen, aber Fakt ist definitiv:

Ein Hersteller muss sein Fahrzeug für den Betrieb in Deutschland beim Kraftfahrt-Bundesamt homologisieren lassen. Da wird unter anderem auch die Beleuchtungseinrichtung für dieses Land von dieser Behörde abgenommen und genehmigt. Alles andere ist dann in diesem Land eben nicht genehmigt, hat auch keine Betriebserlaubnis, und in der Schlussfolgerung dessen, auch keinen Versicherungsschutz!

Da geistern z.B. in diversen ehemaligen Komfort-Steuergeräten, oder neueren Bordnetzsteuergeräten auch Einstellungen für ein Tagfahrlicht "Nordamerika", das dieses auf die Nebler bei reduzierter Helligkeit verlagert, 'rum. Das wurde in NAM homologisiert, aber nicht in Deutschland, weswegen es in Deutschland auch verboten ist.

Da wir uns heute in einem globalem Markt bewegen, und um da die Fahrzeuge einigermaßen erschwinglich zu machen, sind viele der jeweils landes-typischen Merkmale schon in den Steuergeräten programmierbar.

Das Problem an der ganzen Geschichte ist nur, dass die Exekutive da langsam, bei der ganzen Vielfalt der Fahrzeuge, nicht mehr durchblicken kann.

Geht es jedoch um einen Schadensfall, bei dem jemand (z.B. eine Haftpflicht-Versicherung) Geld zahlen soll, aber nicht will, dann kann der das relativ leicht ausgraben! Wenn der eine Chance sieht, nachzuweisen, dass das Fahrzeug gar keine Betriebserlaubnis mehr hatte, ist das für den ein gefundenes Fressen...

Der zahlt dann vielleicht auch erst mal, fordert aber hinterher möglicherweise die Summe zurück.

Ob die jetzt wegen irgendwelchen Beleuchtungs-Moddings, wie bei dem Touran-Rücklicht gleich die ganz große Keule auspacken, weiß ich nicht. Sie können es aber definitiv, wenn diese Beleuchtung hier nicht Bestandteil der Homologisierung ist.

Doch: Je höher ein Versicherungs-Schaden ist, desto genauer sehen die sich so ein Fahrzeug hinterher an. Denn für die bezahlen nichts freiwillig, für was sie eigentlich gar nicht zahlen müssten.

Es bleibt jedem selbst überlassen, wie er damit umgeht...

Im Zweifelsfall schadet er sich damit nur selbst. Im schlimmsten Fall jedoch auch anderen!

So Long...

Jungs,....

Der Oppa meldet sich doch noch mal :)

Natürlich ist es Fakt, dass die ABE und damit alles was dran hängt hinfällig ist oder sein wird.

Doch vll will der TE ja auch nur auf seinem Hof mit den umcodierten Rückleuchten stehen oder umherfahren...?

Hier immer und immer wieder die Oberlehrer raushängen zu lassen nervt einfach.

Klare Frage wurde gestellt, klare Antwort kam auch, hier vielleicht noch der Hinweis mit dem Versicherungsschutz / der ABE und gut sollte es sein.

Jeder sollte sich dann selbst die Folgen ausmalen können was passiert wenn... Kann ja sein dass es beim TÜV oder ner Verkehrskontrolle auffällt und entsprechend geahndet wird...

Geht lieber auf die Jagd nach den übelst lasierten Rückleuchten bei denen man schier keinerlei Funktion erkennen kann, grellen LED als Lampenersatz, Dränglern auf den Straßen, Rechtsüberholern auf der BAB, und anderem Gesockse.

So long, gute Fahrt allseits :)

Gruß

Ich melde mich mal als Caddyfahrer hier bei Euch Touranern.

Den meisten Caddyfahrern, die die Touran Codierung bei den Rückleuchten eingestellt haben,

geht es um die bessere Sichtbarkeit des Fahrzeuges, und falls mal eine Rücklichtbirne ausfällt,

ist der Caddy noch immer als 2-spuriges Fahrzeug zu erkennen.

Viktor

Hallo,habe ein Tiguan Bj 2014 aus USA -u.da müssen die Rückleuchten ( Blinker auf gelb geschaltet werden ).Kann mir einer der Profies weiter helfen.MfG PS

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