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Rückleuchten Kaskoschaden

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo

Die Teilkaskoversicherung ersetzt ja zerschlagene Rückleuchten. Muss man immer die Originalen nehmen, oder gehen auch die vom Zubehör.

Hat sie schon jemand selber gewechselt, und dann mit der Versicherung abgerechnet.

Beste Antwort im Thema

Und ich liebe die Pfeifen, die dafür sorgen, dass unsere Versicherungsprämien nicht zu niedrig werden....

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Sind das nicht Fragen, die Du dem Sachbearbeiter Deiner Versicherung stellen solltest? Wäre sinnvoller, als hier 99 verschiedene Meinungen und Vermutungen einzusammeln, die Dich im Zweifel nicht weiterbringen, da Du hier keine verbindliche Rechtsberatung erhalten kannst / wirst ...

Und ich liebe die Pfeifen, die dafür sorgen, dass unsere Versicherungsprämien nicht zu niedrig werden....

Zitat:

@rascher_barni schrieb am 28. November 2014 um 16:41:18 Uhr:

Und ich liebe die Pfeifen, die dafür sorgen, dass unsere Versicherungsprämien nicht zu niedrig werden....

Hm ... willst Du damit etwa andeuten, der TE ....

Zitat:

Die Teilkaskoversicherung ersetzt ja zerschlagene Rückleuchten.

Tut sie?

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 28. November 2014 um 16:49:44 Uhr:

Zitat:

Die Teilkaskoversicherung ersetzt ja zerschlagene Rückleuchten.

Tut sie?

Aber nicht wenn sie mehr kosten als Originalteile.

Ausser man kann nachweisen dass vorher schon andere Leuchten verbaut waren.

Zitat:

@iatzbinidrinn schrieb am 28. November 2014 um 16:56:30 Uhr:

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 28. November 2014 um 16:49:44 Uhr:

 

Tut sie?

Aber nicht wenn sie mehr kosten als Originalteile.

Ausser man kann nachweisen dass vorher schon andere Leuchten verbaut waren.

Das ist zwar so richtig, aber trotzdem bleibt meine Ursprungsfrage bestehen.

Soweit ich weiß, nicht. Die ersetzen doch nur gestohlene Sachen. Mir wurde mal die Funkantenne (lang ist her) abgeknickt. Der Polizist meinte damals, wäre sie ganz ab, würde die Versicherung für aufkommen. Ich würde da einfach mal in den Vertrag gucken.

Ok Danke

Genau, zerschlagen ist Vandalismus und VK Sache!

und man bedenke, wenn die VK in Anspruch genommen wird, dass es eine Hochstufung geben kann/wird, wenn kein Rabattschutz mit versichert ist.

Bei der Versicherung vorab mal anfragen könnte bei Selbstzahlung unter Umständen billiger sein.

Der Rabattschutz ist nur Augenwischerei. Man wird nur innerhalb der Versicherung nicht hochgestuft. Wechselt man den Versicherer, sieht man ganz alt aus.

Zitat:

Genau, zerschlagen ist Vandalismus und VK Sache!

Kann auch als Glasbruch ausgelegt werden, dann zahlt es die Teilkasko

Wenn, dann Anteilmäßig. Bei mir wurde vor Jahren mal ein Außenspiegel abgefahren. Das Spiegelgehäuse (Plastik, also wie die Rückleuchten auch) durfte ich selbst zahlen. Die Versicherung übernahm eine Pauschale von 30 Mark fürs Spiegelglas. So ein kompletter getönter Außenspiegel elektrisch verstellbar und in Wagenfarbe lackiert kostete damals bei Mazda etwa 230 bis 250 DM...

Klar, ein kompletter Außenspiegel wird nicht bezahlt. Glasbruch zahlt halt nur Glasschäden (Spiegel ohne Anbauteile, Scheinwerfer, Rückleuchten, Scheiben und Schiebedach)

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