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Rückleuchten Schwarz machen

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 5. Mai 2007 um 20:39

Hallo,

hat schon mal jemand seine Rückleuchten Schwarz geferbt?

Taucht das? Oder ist das Fusch????

Habe vor kurzem Tönungs spray gesehen wo man die Rückleuten mit dunkeler machen kann...

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31 Antworten

Illegal.

am 5. Mai 2007 um 20:50

das das nicht erlaubt is weisst du aber schon,oder?

 

mfg

tenger

gab auch schon paar themen da drüber.

Aber nochmal zusammen gefasst:

Macht nicht jeder lackierer weil 2.das illegal ist wie oben schon geschrieben. Manche haben es zwar eingetragen bekommen aber ob das so stimmt weiß ich nicht, kann dir auch nicht sagen wie die Polizei dadrauf reagiert.

P.S:Hatte es auch vor nur habe ein wenig angst wenn was mit der polizei kommt oder versicherung

jo geil sehn die schon aus...gehn für ziemlich wenig geld bei ebay fort.

eintragen lassen kann man die...das e-prüfzeichen is noch zu sehn...aber im endeffekt juckt das keinen cop bei ner kontrolle geschweige denn die versicherung im schadensfall...

ich hätte auch gern solche nur eben wenn dir jemand hinten drauf fährt weil er gepennt hat und der sagt dann ...na hier...ich hab gar kein bremslicht gesehn...dann haste die arschkarte....und das kann ich mir net leisten.

aber is doch mal ne gute marktlücke oder?...so richtig geile schwarze rückleuchten gibts noch net...nur die hella teile aber die sind ja wohl eher grau als schwarz.

Zitat:

Habe vor kurzem Tönungs spray gesehen wo man die Rückleuten mit dunkeler machen kann...

Ein Duden bringt da mehr...

Desweiteren ist es nicht legal, wie bereits geschrieben wurde.

am 6. Mai 2007 um 2:02

Hallo,

wie schon erwähnt ist es illegal!

Nur noch was zum Thema Unfall, es genügt alleine schon in einen Unfall verwickelt zu sein, egal ob Heck, Front oder Seite betroffen is, man kann immer die Schuld zugewiesen bekommen, da das Auto nicht mal auf der Strasse hätte sein dürfen!

Im Übrigen interessieren sich die Polizisten doch sehr stark für so was, genau so wie die Versicherungen, vorallem die des Unfallgegners!

Eintragen lassen kann man so etwas übrigens nur unter einer Vorraussetzung und diese heisst: Lichttechnisches Gutachten (Kosten ca 10.000Euro, ohne Garantie dieses auch zu bestehen)

Ohne ein solches Gutachten, ist jegliche Eintragung schon im entstehen nichtig...

am 6. Mai 2007 um 9:59

also, dass das illegal ist ist uns denke ich allen klar!

aber machbar ist es trotzdem!

hab das gestern mal aus spaß an der freude getestet und habe festgestellt, dass es doch stark auf den farblichen untergrund ankommt! bei gelbem untergrund wird das ganze schon ziemlich tiefschwarz! bei weißem bzw durchsichtigem untergrund sieht das ganze schon besser aus! ist nicht ganz so dunkel und sieht nicht so auffällig aus! z.b die klar/roten celis rl bekommt man ja auch in grau/rot! mit tönungsspray sehn die klar/roten fast gleich aus! ist aber nicht gerade einfach!

aber um das mal zusammenzufassen:

ich will hier weis gott keinen dazu anstiften, dass zu machen, sodass derjenige dann seine betriebserlaubnis verliert, sondern lediglich eine ehrliche antwort auf hollemanns frage geben!

außerdem waren es bei mir nur testzwecke, die nicht in den öffentlichen verkehr kommen!

also, machbar ist es, sieht auch ganz gut aus, aber über die folgen solltest du dir bewusst sein!

mfg golf4_1020

am 6. Mai 2007 um 11:01

Zitat:

Original geschrieben von thommen

Lichttechnisches Gutachten (Kosten ca 10.000Euro, ohne Garantie dieses auch zu bestehen)

dazu sei gesagt, dass die 10.000€ pro leuchte zu zahlen sind -> 20.000€ für nen kompletten satz....

Zitat:

Original geschrieben von golf4_1020

also, dass das illegal ist ist uns denke ich allen klar!

aber machbar ist es trotzdem!

Hallo !

Logisch, dass das machbar ist. Es gibt doch genug Angebote bei diversen Verkaufsplattformen. Auch wenn es gut ausssieht, bleibt es wie gesagt ILLEGAL.

Über die Folgen wurde auch genug gesagt.

Grüße

am 6. Mai 2007 um 11:08

erklär mir mal bitte diese gutachten, wofür das gut ist ;-)

am 6. Mai 2007 um 11:12

Zitat:

Original geschrieben von casse

erklär mir mal bitte diese gutachten, wofür das gut ist ;-)

das lichttechnische gutachten, dient dazu, die stvzo konforme funktion der lichttechnsichen einrichtung im bezug auf lichtfluss/lichtmenge/beleuchtungsstärke/beleuchtungsfläche sicherzustelle....unterschreiten die messwerte die mindestanforderungen, wird logischerweise kein gutachten erstellt.....diese gutachten können auch nicht vom tüv (mangels nötiger technik) ausgestellt werden, sondern dazu muss ein lichttechnsiches institut (davon gibts ne handvoll in deutschland) beauftragt werden....

am 6. Mai 2007 um 12:03

ich hab nie was anderes behauptet, als dass es illegal ist!

er wollte aber scheinbar darauf hinaus, ob man es als leie selbst zuhause machen kann und ob es trotzdem gut aussieht! das meinte ich mit machbar!

am 6. Mai 2007 um 12:22

Zitat:

Original geschrieben von casse

erklär mir mal bitte diese gutachten, wofür das gut ist ;-)

erkennt man schon fast am wort selber.

das zu prüfende bauteil wird für gut erachtet.

und was unter "gut" zu verstehen ist, darauf sollte man auch selber drauf kommen.

ich habe auch seit ende letzten jahres lasierte rückleuchten dran(bei ebay für ca.90 € bekommen). die bullen haben mich seit dem 2 mal angehalten, aber die müssen nicht darauf geachtet haben, haben jedenfalls nichts gesagt(?). weiß jemand was es für strafen gibt, wenn man so erwischt wird?

sieht aber auf jeden fall hammer aus und ich werde die solange dranlassen wie es geht.

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