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rückleuchten schwaz (lasieren/lackieren)

Mercedes CLK 208 Coupé
Themenstarteram 26. Oktober 2007 um 18:00

möchte gerne meine rückleuchten schwarz (lasieren/lackieren).

kann ich es selber machen?

was brauche ich dafür?

oder zum lackierer damit?

erlaubt?

Beste Antwort im Thema

SORRY!!!

Ich muss einfach mal und kann nicht anders als:

! ! ! O H N E W O R T E ! ! !

 

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Zitat:

Original geschrieben von dhracer

möchte gerne meine rückleuchten schwarz (lasieren/lackieren).

kann ich es selber machen?

was brauche ich dafür?

oder zum lackierer damit?

erlaubt?

 Ist verboten, du kannst dann sicher sein, dass dich die grünen Männchen mit einer Mängelkarte und einem saftigen Strafzettel zum TÜV schicken.

ich würde es lassen, sofern es kein paar mit e prüfzeichen o.ä. gibt.

zu riskant.

lasieren geht hängt vom tüv prüfer ab, brauchst wahrscheinlich so katzenaugen die man an der stosstange anbringt!

Zitat:

Original geschrieben von JACKSON22

lasieren geht hängt vom tüv prüfer ab, brauchst wahrscheinlich so katzenaugen die man an der stosstange anbringt!

Oh mann... Wenn man keine Ahnung hat,.....

 

Das es möglich ist stimmt schon, nur ist es nicht legal und die Betriebserlaubnis erlischt!!

Zitat:

Original geschrieben von JACKSON22

lasieren geht hängt vom tüv prüfer ab, brauchst wahrscheinlich so katzenaugen die man an der stosstange anbringt!

Außerdem würde es Asozial aussehen,jetzt nicht wegen dem Lasiern nein im gegenteil ich find lasierte Rückleuchten Sexy:) nur wie würde das aussehen wenn man zusäzliche Katenaugen an der Stoßstange anbringt,sry aber das würde nicht unsern Sexy Benz stehen.

Und bei einem Unfall mit Personenschaden könnte es für dich seehr teuer werden, schlimmstenfalls könntest du ein Leben lang dafür bezahlen,

evtl. sogar in den Knast dafür gehen.

Willst du das wirklich riskieren???

 

Sag jetzt nicht, sowas passiert mir nicht.

Das ist schon vielen passiert, die heute anders handeln würden,

weil sie ihr Leben damit ruiniert haben.

die polizei hat mich bei meinem alten w210 angehalten und gesagt das ich die katzenaugen bei jedem teile shop bekomme. und mir noch ne gute fahrt gewünscht ! also ich denk schon das die ein wenig ahnung haben!!!;)

Da hast du Glück gehabt! Ich hab absolut nichts gegen schwarze bzw. lasierte Rückleuchten, nur bleibt zu erwähnen das es nicht legal ist und konsequenzen haben kann. Muss jeder selbst wissten was er macht !

Was ich nicht in Ordnung finde, ist Leuten zu erzählen das es legal (in Verbinung mit Reflektoren) ist, obwohl das nicht stimmt !

 

Zitat aus nem anderem Forum:

Zitat:

 

So jetzt mal Zahlen und Fakten:

 

Wenn eine erloschene BE erkannt wird, dann kostet das 50 € + 25,60 Gebühren und gibt 3 Punkte. In einigen Gegenden wird bei Fahrzeugen mit erloschener BE ein Verfahren zur Zwangsstillegung eingeleitet. Für die Neuerteilung einer BE ist eine Prüfung nach § 21 StVZO erforderlich - sicherlich auch nicht umsonst.

 

Rechtsvorschriften sind die §§ 17, 18, 19, 22a, 49a, 69a StVZO.

 

Verboten ist das, weil nur die zulässigen lichttechnischen Einrichtungen (LTE) an Fahrzeugen verbaut werden dürfen. LTE müssen aber, um zulässig zu sein, bauartgenehmigt sein. Deine Scheinwerfer sind bauartgenehmigt. Wenn du aber daran rumbastelst, sind sie es danach nicht mehr, bzw. in dem Zustand sind sie es nie gewesen. Also sind sie nicht zulässig.

 

Eine Einzelabnahme von umgebauten Leuchtenkörpern ist durch den TÜV nicht möglich. Es sei denn man ist bereit ein aufwendiges und teures lichttechnisches Gutachten erstellen zu lassen. Dann werden sie dich allerdings an die entsprechenden Institute verweisen. Eines ist glaube ich in Karlsruhe, das andere - weiß ich nicht.

 

 

 

Also ich habe lasierte von www.Heckleuchten-Tuning.de und bin voll zufrieden...

Gab noch nie Probleme.

E-Zeichen ist ja drauf....

:D

Zitat:

Original geschrieben von Killerberlin

E-Zeichen ist ja drauf....

:rolleyes:

ich fuhr mal einen 190E.

darauf waren montiert hella, schwarze rückleuchten mit abe.

das hatte hand und fuß.

mit dem lasieren wäre ich vorsichtig, wenn dann, solltest du einen "schuldigen" (sprich in schriftform), der dir das zugesichert hat, im falle eines unfalls etc. benennen können.

am 27. Oktober 2007 um 23:16

Zitat:

Original geschrieben von JACKSON22

lasieren geht hängt vom tüv prüfer ab, brauchst wahrscheinlich so katzenaugen die man an der stosstange anbringt!

denke da irrst du es ist nicht erlaubt und wenn es wirklich einen Prüfer gibt der das einträgt hat das nichts zu sagen, sollten dich die grünen anhalten wird der wagen erneut bei einem Prüforgan vorgestell da wird man dann feststellen das es keine Orginalen sind somit verboten du hast dann ne menge ärger an der Backe aber der Prüfer der das eingetragen hat noch viel mehr er bekommt mindestens eine abmahnung und im wiederholungsfall ist er seinen Titel bzw den anerkannten personen gebunden Pürfstempel los

also lieber Finger davon lassen

am 27. Oktober 2007 um 23:21

Zitat:

Original geschrieben von Killerberlin

Also ich habe lasierte von www.Heckleuchten-Tuning.de und bin voll zufrieden...

Gab noch nie Probleme.

E-Zeichen ist ja drauf....

:D

wenn man aber auf dieser tuningseite genau liest da steht eindeutig ( NICHT IM BEREICH DER STVZO ZULÄSSIG ) ist doch alles klar oder

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