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Rückleuchten von Anderem Fahrzeug STVZO
Hallo mit einander ich stell mich Kurz vor Ich heiße Bastian Fahre einen Toyota Supra Mk3 und wusste nicht genau wo das hingehört.
Und zwar hatte ich mir Überlegt andere Rückleuchten zu verbauen da es aber ziemlich wenige gibt bzw gar keine Rückluchten von einem anderen Fahrzeug zu verbauen dachte an die Rückleuchten vom Toyota Gt86.
Nun das Verbauen sollte nicht das Problem sein da ich in der Matallbearbeitung tätig bin sollte ich das hinbekommen.
Die einzige frage ist was Sagt die StVZO dazu ist es gestattet oder nicht?
Hoffe ihr könnt mir helfen.
Danke euch bereits im Vorraus.
mfg
Basti
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MilchGamer
Nun das Verbauen sollte nicht das Problem sein da ich in der Matallbearbeitung tätig bin sollte ich das hinbekommen.
Die einzige frage ist was Sagt die StVZO dazu ist es gestattet oder nicht?
Wenn alle vorgeschriebenen Beleuchtungseinheiten ohne Verletzungsrisiko für Fußgänger verbaut sind und den Anbauvorschriften entsprechen, darfst Du auch zugelassene Rückleuchten von anderen Fahrzeugen verbauen, diese haben ja eine ABG und für die jeweilige Beleuchtungsfunktion eine entsprechende Kennzeichnung.
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27 Antworten
Da es sich hier um einen ganz speziellen Fall handelt, wäre dein Anliegen durch ein Gespräch beim zuständigen TÜV die kompetenteste Lösung. Das Teil zwecks Demonstrierung auf den Tisch des Hauses und dann schaun mer mal
Zitat:
Original geschrieben von MilchGamer
Nun das Verbauen sollte nicht das Problem sein da ich in der Matallbearbeitung tätig bin sollte ich das hinbekommen.
Die einzige frage ist was Sagt die StVZO dazu ist es gestattet oder nicht?
Wenn alle vorgeschriebenen Beleuchtungseinheiten ohne Verletzungsrisiko für Fußgänger verbaut sind und den Anbauvorschriften entsprechen, darfst Du auch zugelassene Rückleuchten von anderen Fahrzeugen verbauen, diese haben ja eine ABG und für die jeweilige Beleuchtungsfunktion eine entsprechende Kennzeichnung.
Du wirst um ein Lichttechnischesgutachten für mehrere 100 Euro nicht rum kommen.
Zitat:
Original geschrieben von Wimbowambo
Du wirst um ein Lichtechnischesgutachten für mehrer 100 Euro nicht rum kommen.
Wozu sollte der TE bei bereits zugelassenen Rückleuchten ein erneutes lichttechnisches Gutachten erstellen lassen ?
Die Rückleuchten besitzen eine ABG und es befinden sich alle nötigen Prüfzeichen auf den Rückleuchten drauf
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Zitat:
Original geschrieben von Wimbowambo
Du wirst um ein Lichtechnischesgutachten für mehrer 100 Euro nicht rum kommen.
Wozu sollte der TE bei bereits zugelassenen Rückleuchten ein erneutes lichttechnisches Gutachten erstellen lassen ?
Die Rückleuchten besitzen eine ABG und es befinden sich alle nötigen Prüfzeichen auf den Rückleuchten drauf
Die Prüfzeichen sind nur an einem Toyota GT86 gültig.
Zitat:
Original geschrieben von Wimbowambo
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Wozu sollte der TE bei bereits zugelassenen Rückleuchten ein erneutes lichttechnisches Gutachten erstellen lassen ?
Die Rückleuchten besitzen eine ABG und es befinden sich alle nötigen Prüfzeichen auf den Rückleuchten drauf
Die Prüfzeichen sind nur an einem Toyota GT86 gültig.
Da liegst Du falsch.
Ich denke auch, ein Gespräch mit einem abnehmungsbefähigten Tüv-Prüfer wird hier genauere Erkenntnisse bringen.
Bitte poste dann hier Fotos vom Endergebnis, wäre sicher spannend.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Zitat:
Original geschrieben von Wimbowambo
Die Prüfzeichen sind nur an einem Toyota GT86 gültig.
Da liegst Du falsch.
Moin.
Ich denke nicht:
Man unterscheidet im Kraftfahrzeugbereich zwischen E-Prüfzeichen, Typgenehmigung und ABE.
Die ABE ist eine allgemeine Betriebserlaubnis für mehrere Fahrzeugtypen und Modelle, am meisten bekannt bei Felgen, Zusatzleuchten und Auspuffanlagen.
Das E-Prüfzeichen ist ein Zertifikat für die Konformität mit den ECE-Regelungen der daran teilnehmenden Staaten und besagt nicht mehr und nicht weniger als das dieses Anbauteil den Bestimmungen entspricht, unabdingbar für eine Typgenehmigung jedes Fahrzeugmodells, welches an Stelle der früheren KBA Nummer getreten ist und das Zulassungsverfahren in allen Mitgliedsstaaten vereinfacht hat, da nun die Zulassung in einem Land für alle anderen gleichermassen Geltung hat.
Siehe hierzu:
ECE-Regelungen
EWG Verordnung
ECE-Regelung 48
Gruss TAlFUN
Hi,
das ist wirklich ein schwieriger Fall. Grundsätzlich sind die Leuchten natürlich zulässig.
Problematisch ist das du ja die Einbauposition änderst. Ein kompetenter Tüv Prüfer sollte das aber auch seine Verantwortung eintragen können ohne Lichttechnisches Gutachten. Außer in Hessen da wist du wahrscheinlich keinen finden
Wie gesagt vorher einen entsprechenden Prüfer suchen und die Sache mit ihm besprechen.
Allerdings muß ich sagen das ich persönlich die GT86 Leuchten sehr unpassend finde für eine MKIII.
Die Form passt doch überhaupt nicht zum Heck oder zum Fahrzeug allgemein.
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
das ist wirklich ein schwieriger Fall. Grundsätzlich sind die Leuchten natürlich zulässig.
Moin.
Sind sie, allerdings nur am GT86, da Beleuchtungseinrichtungen eine Typgenehmigung haben
Gruss TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,
das ist wirklich ein schwieriger Fall. Grundsätzlich sind die Leuchten natürlich zulässig.
Problematisch ist das du ja die Einbauposition änderst. Ein kompetenter Tüv Prüfer sollte das aber auch seine Verantwortung eintragen können ohne Lichttechnisches Gutachten. Außer in Hessen da wist du wahrscheinlich keinen finden
Wie gesagt vorher einen entsprechenden Prüfer suchen und die Sache mit ihm besprechen.
Allerdings muß ich sagen das ich persönlich die GT86 Leuchten sehr unpassend finde für eine MKIII.
Die Form passt doch überhaupt nicht zum Heck oder zum Fahrzeug allgemein.
Gruß Tobias
Es war lediglich die Idee das sie ja auch für Toyota sind der spaß leichter zum eintragen wäre falls nötig. klar längere und kantigere sind schöner war nur was zum zeigen wie ich es meine.
mich intressiert nur ob ich es kann laut StVZO oder nicht rest sollte nicht das problem sein.
naja ich glaub ich werde einfach Montag zum Tüv schauen.
danke euch nochmal.
mfg Basti
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Da liegst Du falsch.
Moin.
Ich denke nicht:
Man unterscheidet im Kraftfahrzeugbereich zwischen E-Prüfzeichen, Typgenehmigung und ABE.
Gruss TAlFUN
Lichttechnische Einrichtungen unterliegen einer ABG (Allgemeinen Bauart Genehmigung), und eine Genehmigung dessen ist nicht Fahrzeuggebunden, sondern die Leuchten müssen den Bestimmungen entsprechen, diese tun sie.
Wenn alle weiteren Anbauvorschriften erfüllt werden, wie Höhe, Abstand und Ausrichtung, dann dürfen auch diese Leuchten entsprechend den Richtlinien für lichttechnische Einrichtungen montiert werden.
Die Richtlinien findet man in den UN/ECE-Regelungen ab R48:
http://www.bmvi.de//SharedDocs/DE/Artikel/LA/un-ece-regelungen.html
Zitat:
Original geschrieben von MilchGamer
naja ich glaub ich werde einfach Montag zum Tüv schauen.
Moin.
Sag uns bitte Bescheid was dabei rauskam
Gruss TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Wenn alle weiteren Anbauvorschriften erfüllt werden, wie Höhe, Abstand und Ausrichtung, dann dürfen auch diese Leuchten entsprechend den Richtlinien für lichttechnische Einrichtungen montiert werden.
Und das ist der Knackpunkt denke ich. Die Position wird an jedem Auto, wenn auch nur minimal, anders sein. Und aufgrund der Karosserieform kann es auch sein, dass der Abstrahlwinkel komplett anders wird.
Daher wird man um einen Besuch bei der Prügorga nicht herumkommen. Idealerweise, bevor man am Auto Hand angelegt hat.