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Rücknahme eine Gebrauchten von Privat wegen Unfallschaden?

VW Vento 1H
Themenstarteram 14. Juni 2005 um 9:07

Hallo zusammen,

bin gerade stink sauer!

Hatte mir am Donnerstag letzte Woche einen GTI geholt, angeblich Unfallfrei.

Jetzt hat sich der Wagen beim überfahren von Bodenwellen so angehört, als würde der Reifen im Radkasten streifen -> also mal an eine Werkstatt gefahren um nachsehen zu lassen.

Was stellen die netten Leute fest: Unfallschaden hinten links am Radlauf. Der Radlauf ist eingedrückt, sprich der Reifen schlägt dann dort auf -> sehr gefährlich, es könnte meinen Reifen aufgeschlitzt werden...

Leider habe ich das beim Kauf nicht gesehen, da da ja noch so nen Plastik drüber ist.

Die in der Werkstatt (Bekannte) haben mir dann gleich mal die Nummer des Rechtsanwaltes der immer ihre Sachen bearbeit gegeben und der meinte: Der verschwiegene Unfallschaden ist Grund zum Rücktritt des Kaufvertrages, sprich die Karre geht an den Verkäufer zurück.

Daher hier nochmals die Frage: Stimmt das? Muss der Verkäufer den Wagen wieder nehmen? Wenn er es nicht freiwillig macht, bekommt er sowieso 'nen Brief von meinem Anwalt aber der will ja auch was verdienen und drum wollte ich mal andere Meinugnen Erfahrung hören.

Und:

Eigentlich kann er sich auch nicht rausreden dass er es nicht wusste da:

1. Er selber KFZler ist und bei Ihm das dann ja in dem einem Jahr in dem er ihn gefahren ist auch aufgesetzt haben muss.

2. Der TÜV bis 03/2007 ist (also erst 3 Monate alt) und man so keinen TÜV bekommen hätte. -> Unfall also entweder nach dem TÜV passiert oder den TÜV-Prüfer gut gekannt und somit beide Augen zugedrückt hat.

3. Der Lack an der Stelle noch neu aussieht (keine kleinen Kratzer von Staub, Steinchen usw.) und da meinten die KFZler, der Lack kann noch nicht alt sein.

So ein Pisser, der mir die Karre verkauft hat!

Danke für Antworten, Stefan

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19 Antworten
am 14. Juni 2005 um 9:10

Wenn dein Anwalt schon sagt das du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst, was willst dann noch wissen? Hier sind glaub ich nich so sehr viele Anwälte und die restlichen Kommentare sind meistens nur Vermutungen.

Eh bist Du hier im Forum falsch für eine Rechtsberatung, die gibt es nicht bei M-T. Dafür gibt es andere Foren...

Gruß

Totti-Amun

am 14. Juni 2005 um 9:32

Hab auch Jura studiert und es ist genauso wie dein Anwalt gesagt hat! Der Kaufvertrag ist nicht mehr gültig, bzw. Du kannst davon zurücktreten, weil der Verkäufer Dir wissentlich einen Mangel am Auto verschwiegen hat, der den Gesamtwert des Autos beeinträchtigt und vor allem die Fahreigenschaft, welche bei dem Artikel Auto als essentielle Eigenschaft zählt! ein Brief vom anwalt an den Händler wird schon reichen, danach sind die meisten KFZler weich, weil sie befürchten das die ganze Kacke die sie sonst gebaut haben auch noch rauskommt! Der Brief kostet dich ca. 50 € plus MwSt. also ein Betrag der definitiv in keiner Relation zu dem steht was dein Auto weniger Wert ist mit nem Seitentreffer der so gravierend ist, das das Hinterrad schleift! Steht in deinem Kaufvertrag irgendetwas davon drin, das der Wagen gekauft wie gesehen ist und das es möglich ist das es ein Unfallwagen ist! Wenn ja bist Du am Arsch! Was für nen Kaufvertrag hast DU?

am 14. Juni 2005 um 9:54

Der Wagen wurde dir unter vortäuschung falscher Tatsachen verkauft. Ausserdem nehme ich an, dass im Kaufvertrag festgehalten wurde, dass der Wagen unfallfrei ist. Somit kannst du auf jeden fall zurücktreten.

Zitat:

Original geschrieben von city-toy

Der Wagen wurde dir unter vortäuschung falscher Tatsachen verkauft. Ausserdem nehme ich an, dass im Kaufvertrag festgehalten wurde, dass der Wagen unfallfrei ist. Somit kannst du auf jeden fall zurücktreten.

Hi City-toy und WebJumper,

ich wurde auch gewissermassen reingelegt beim Kauf von meinem Golf vor über 2 Jahren .... der Vorbesitzer hat ihn als Unfallfrei verkauft und meinte er sei noch technisch ok bis auf kleinste Wehwehchen die man mit max 600 € beheben könnte und gut ist, aber das was sich dann heraus stellen sollte, soll einem sehr gut gemachten Horror Film gleichen :mad:

Dank meiner Werkstatt weiss ich nun, dass der Wagen vor dem Kauf schon ein Unfall gehabt haben musste auf der linken Seite, der mir aber grundlegends verschwiegen wurde :rolleyes:

Nicht nur das der Wagen war technisch gesehen und so hart es klingt " schrott " und ich hatte nur Probleme mit dem gehabt, das ganze Ausmaß wurde aber erst mit der Zeit sichtbar und nicht schlagartig !

Musste im ersten Jahr fast 2 x pro Woche in die Werkstatt und hatte Getriebeschaden und Lenkungsversagen usw. gehabt und 2004 wurde dann ein wenig besser und 2005 ist jetzt Ruhe eingekehrt ... normalerweise hätte der Wagen in dem Zustand sein müssen, in dem er jetzt ist ! Ich habe eines mit Gewissheit gelernt ich kaufe nur noch Privat wenn es mein anderes Traumauto ist der DeLorean sonst nur noch vom Autohaus ;)

 

Als ich den Verkäufer darauf ansprach mit dem Unfall vor dem Kauf hat er gemeint er habe ihn so von dem Erstbesitzer gekauft und er wusste nix von dem Unfall und war total schockiert ... und so wie er schockiert war kann man es nicht spielen, aber was ich ihm negativ ankreide dass er mir einen technisch misserablen Wagen verkauft hat .... wegen dem habe ich Dezember 2003 ja auch einen Unfall gebaut wo auch die Lenkung Mitverursacher war !

Er meinte er sei schon um 400 € runter gegangen von der ersten Preisvorstellung und er dachte weil der Motor noch nicht viel KM drauf hatte, dass er den KM stand genommen hat beim Verkauf als den vom Wagen ... Resultat 2700 € hat er noch gekostet zu viel für den damaligen Zustand :( naja genügend ärger hatte ich mit dem Wagen schon, aber jetzt ist ne Zeit angebrochen wo meiner nicht mehr so viel Ärger macht wie einst !

Ich muss ihn jetzt bis zum Ende eben fahren, bis er kaputt geht, aber bei meiner Pflege wird das noch Jahre dauern bis es dazu kommt ;)

Gruss Thomas

Themenstarteram 14. Juni 2005 um 11:20

Zitat:

Original geschrieben von GT-82

Hab auch Jura studiert und es ist genauso wie dein Anwalt gesagt hat! Der Kaufvertrag ist nicht mehr gültig, bzw. Du kannst davon zurücktreten, weil der Verkäufer Dir wissentlich einen Mangel am Auto verschwiegen hat, der den Gesamtwert des Autos beeinträchtigt und vor allem die Fahreigenschaft, welche bei dem Artikel Auto als essentielle Eigenschaft zählt! ein Brief vom anwalt an den Händler wird schon reichen, danach sind die meisten KFZler weich, weil sie befürchten das die ganze Kacke die sie sonst gebaut haben auch noch rauskommt! Der Brief kostet dich ca. 50 € plus MwSt. also ein Betrag der definitiv in keiner Relation zu dem steht was dein Auto weniger Wert ist mit nem Seitentreffer der so gravierend ist, das das Hinterrad schleift! Steht in deinem Kaufvertrag irgendetwas davon drin, das der Wagen gekauft wie gesehen ist und das es möglich ist das es ein Unfallwagen ist! Wenn ja bist Du am Arsch! Was für nen Kaufvertrag hast DU?

Kleinigkeit ist anders:

Ich habe PRIVAT gekauft. D.h. von keinem Händler sondern von einer Privatperson, welche in einem Audi-Zentrum arbeitet. Der Verkäufer ist aber auf jeden Fall die Person!

Kaufvertrag haben wir einen Standartkaufvertrag genommen und in denen steht ja immer "...unter Ausschluss jeglicher Garantie..."

Der Rechtsanwalt meinte aber das ist egal, da er arglistig gehadelt hat und den Wagen mit Unfallschaden verkauft hatte ohne dies zu sagen.

grundsätzlich hat dein anwalt wohl die meiste ahnung von dem ganzen mist, wenn aber im vertrag drinsteht "gekauft wie gesehen" oder nicht ausdrücklich drinsteht "unfallfrei", wie oben schon gesagt, könnte es Probleme geben, weil dann wird es schwer ihm was zu beweisen

Das stimmt. Ich frag dich nicht wegen irgend ner Gewährleistung nach dem Kaufvertrag, sondern weil man beispielsweise bei ADAC Kaufverträgen ankreuzenkann, das der Wagen als Unfallwagen verkauft wird!

Mir is das auch Mal passiert. Der Typ hat gesagt, das er von keinem Unfall weiß, es aber sein kann das er einen hatte, weil der Kotflügel nachlackiert war! Ich hab natürlich gesagt, das es klar geht, wenn er das mit reinschreibt, vor allem weil es sich um nen einser Golf gehandelt hat! Im nachhinein hab ich gemerkt, das die Lenkung ne Treffer hatte, das im innenraum hinterm Amaturenbrett Glassplitter waren usw.

Da ich das mit dem Unfallwagen aber ankreuzen lies, war er nicht belangbar. Gut die Geschichte ist etwas anders als deine, aber oft steht die Scheiße da drin als Kleingedrucktes! Wenn also so ein Punkt angekreuzt wurde, kannst Du deinen Anspruch vergessen!

Das er bei Audi schafft, heißt nicht das er den Mangel bemerken muss! Er müsste ihn eher bemerken als ein Laie!

Fakt ist, das er Dir ne Karre mit so gravierenden Mängeln angedreht hat, das der Kaufvertrag nichtig ist, es sei denn dieser kleine Paragraphim Kaufvertrag...

Naja jedenfalls kannst Du dir deine Kohle vollständig zurückholen und ihm den Wagen wieder hinstellen!

Das mit dem er wird weich, wenn der Anwalt schreibt kann trotzdem eintreffen. Hab das auch grad wegen ner E-Bay Streiterei gemacht!

am 14. Juni 2005 um 11:40

Hat man als Verkäufer eigentlich die Pflicht dem potenziellen Käufer zu sagen das es ein Unfallwagen ist??

Ja auf jeden Fall!

Themenstarteram 14. Juni 2005 um 13:05

Zitat:

Original geschrieben von Zylinderkind

grundsätzlich hat dein anwalt wohl die meiste ahnung von dem ganzen mist, wenn aber im vertrag drinsteht "gekauft wie gesehen" oder nicht ausdrücklich drinsteht "unfallfrei", wie oben schon gesagt, könnte es Probleme geben, weil dann wird es schwer ihm was zu beweisen

Der Wortlaut ist folgender:

Der Verkäufer ist kein Unternehmer. Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss jeder Gewährleistung verkauft.

Dann kommt:

Der Verkäufer sichert zu, dass das Kfz in der Zeit, in der es sein Eigentum war, sowie nach seiner Kenntnis auch früher keinen Unfallschaden erlitt.

"nach seiner Kenntnis"

damit könnte man sich theoretisch rausreden, aber auch nur theoretisch weil dass einem so ein gravierender schaden entgeht ist mehr als unwahrscheinlich, zumal er mit so einem Schaden nicht durch den TÜV gekommen wäre..... also auf zum Anwalt und der Brief schreiben lasse, das heisst eventuell hilft auch schon die drohung mit dem Anwalt und du sparst dir 50€, wenn ers nicht einsieht kann man immer noch mit einem Schreib vom Anwalt kommen :)

jedenfalls ist das recht allem anschein nach auf deiner Seite

Themenstarteram 14. Juni 2005 um 13:17

Zitat:

Original geschrieben von Zylinderkind

"nach seiner Kenntnis"

damit könnte man sich theoretisch rausreden, aber auch nur theoretisch weil dass einem so ein gravierender schaden entgeht ist mehr als unwahrscheinlich, zumal er mit so einem Schaden nicht durch den TÜV gekommen wäre..... also auf zum Anwalt und der Brief schreiben lasse, das heisst eventuell hilft auch schon die drohung mit dem Anwalt und du sparst dir 50€, wenn ers nicht einsieht kann man immer noch mit einem Schreib vom Anwalt kommen :)

jedenfalls ist das recht allem anschein nach auf deiner Seite

Das wollen wir ja mal hoffen und das meinte der Anwalt ja auch.

Jedoch meinte dieser, er bekommt 250.- netto wenn er den Fall übernimmt. Für eine einziges schreiben ist das ja ziemlich viel. - Schließlich bin ich ja nicht Jacko ;-)

am 14. Juni 2005 um 13:23

Du kannst ja mal beim Zentralruf der Versicherungen anrufen und fragen, ob dieses Auto mal in nen Unfall verwickelt war. Dann hast du meisst auch den Zeitpunkt vom Unfall.

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