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Rücknahmegarantie Golf V GT Sport 1,4 TSI

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 21. Februar 2012 um 16:13

Hallo,

ich habe mal ne Frage.

Ich habe im März 2008 einen Golf GT Sport 1,4 TSI gekauft.

Fianziert habe ich das Auto durch die VW Bank mit Prämie Light.

Teil dieser Finanzierung ist auch eine "Rücknahmegarantie"

Die Finanzierung läuft nächsten Monat aus und ich möchte das Fahrzeug wechseln und einen BMW kaufen.

Die Angebote zur Inzahlungnahme lagen bisher alle unter dem Rücknahmepreis der mir von VW garantiert wurde.

So wie ich das verstehe kann ich den Wagen einfach "beim Händler auf den Hof stellen" und damit is der Drops gelutscht.

Ist das so richtig?

Und zweitens habe ich an dem Wagen folgende Veränderungen durchgeführt:

Klimasteuergerät mit automatischer Umluftschaltung, Park Distance Controll (vorne und hinten) sowie Sprachdialogsystem. Die Umbauten wurden alle mit VW Originalteilen durchgeführt.

Weiterhin habe ich Eibach Federn eingebaut und eintragen lassen.

Meine zweite Frage ist nun: Muss ich diese Umbauten zurück rüsten?

Eigentlich würde ja meine Vermutung eher dahin gehen dass diese Umbauten den Fahrzeugwert steigern.

Aber mein VW Händler, der von der Idee das ich woanders ein Auto kaufen will wenig begeistert ist, sagt dass diese Umbauten den Wert mindern und von der Garantierten Rücknahmesumme abgezogen werden.

Wie geht diese Fahrzeugbewertung vonstatten? Kann der Händler das selbst entscheiden?

Danke schon mal für Euren Input.

Beste Antwort im Thema

"in vertragsgemäßem Zustand"

das sagt doch schon alles.

der vw händler wird dir reichlich abzüge machen wenn dieser nicht mehr vorhanden ist.

deine umbauten, besonders die tieferlegung, werden den meissten vw käufern bzw. interessenten überhaupt nicht gefallen.

mfg

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29 Antworten
am 21. Februar 2012 um 16:17

Was steht denn in den AGB`s von der Rücknahme Garantie?

Themenstarteram 21. Februar 2012 um 16:59

Den KV mit den AGB's habe ich jetzt nicht hier, der liegt zuhause.

Beworben wird das ganze von VW mit folgendem Text:

Verbrieftes Rückgaberecht: Sie geben das Fahrzeug in vertragsgemäßem Zustand an Ihren ausliefernden Volkswagen Partner zurück und suchen sich einfach ein neues aus. Dieses Rückgaberecht wird Ihnen von Ihrem Autohaus – weshalb es natürlich auch nur dort gelten kann – sogar ausdrücklich verbrieft. Das bedeutet für Sie, Ihr Volkswagen Partner trägt das Gebrauchtwagenrisiko und begleicht für Sie bei uns die Schlussrate.

 

"in vertragsgemäßem Zustand"

das sagt doch schon alles.

der vw händler wird dir reichlich abzüge machen wenn dieser nicht mehr vorhanden ist.

deine umbauten, besonders die tieferlegung, werden den meissten vw käufern bzw. interessenten überhaupt nicht gefallen.

mfg

2 gehässige fragen: warum verkaufst du ihn nicht und warum möchtest du keinen vw mehr?! :D

am 21. Februar 2012 um 18:19

Wird der BMW ein Neuwagen?

Dann würde ich mit dem Verkäufer dort verhandeln. Der BMW-Verk. verliert auch nicht viele Worte über Umbauten.(bis auf das Fahrwerk vielleicht) Der Wagen wird zwar auch von der DEKRA geprüft, aber als Käufer stehst Du besser da als wenn Du nur nen Leasingrücklauf machst.

Gruß

PS.

Als Richtschnur für Abzüge im optischen Bereich gilt meistens: Alles was lackiert werden muß bringt Abzüge vom Restwert.

am 21. Februar 2012 um 18:21

Zitat:

Original geschrieben von eifelpassi

"in vertragsgemäßem Zustand"

das sagt doch schon alles.

der vw händler wird dir reichlich abzüge machen wenn dieser nicht mehr vorhanden ist.

deine umbauten, besonders die tieferlegung, werden den meissten vw käufern bzw. interessenten überhaupt nicht gefallen.

mfg

So wird es sein.

Hast du schon mal probiert den Wagen privat zu verkaufen?

doppelt..

Zitat:

Original geschrieben von Zeiti0019

Würde zuerst versuchen, das Fahrzeug privat zu veräußern.

Edit: root war schneller...:)

Zitat:

Original geschrieben von Panzergrennie52

Den KV mit den AGB's habe ich jetzt nicht hier, der liegt zuhause.

Beworben wird das ganze von VW mit folgendem Text:

Verbrieftes Rückgaberecht: Sie geben das Fahrzeug in vertragsgemäßem Zustand an Ihren ausliefernden Volkswagen Partner zurück und suchen sich einfach ein neues aus. Dieses Rückgaberecht wird Ihnen von Ihrem Autohaus – weshalb es natürlich auch nur dort gelten kann – sogar ausdrücklich verbrieft. Das bedeutet für Sie, Ihr Volkswagen Partner trägt das Gebrauchtwagenrisiko und begleicht für Sie bei uns die Schlussrate.

fassen wir doch mal zusammen: du gibst das auto so zurück, wie du es gekauft hast (geht ja irgendwie nicht mehr...) - dann suchst du die ein neues auto aus der vw-modellpalette aus (willst du ja gar nicht...) - ich verstehe das problem gerade nicht - du hast andere ideen als vereinbart, soviel ist mal klar...

ich glaube nicht, daß die ihren part einhalten, wenn du deinen nicht einhalten willst...

Themenstarteram 21. Februar 2012 um 18:44

Der BMW soll auch ein gebrauchter werden.

Ein 520d Touring.

Da hat VW nix passendes für mich im Angebot.

Und der A6 Avant gefällt mir nicht.

Was "mein Part" bei der Sache war, war die Zahlung der Raten.

Die Rücknahmegarantie ist Bestandteil des Vertrages gewesen und ich möchte nun mal leider keinen VW/Audi mehr kaufen somit kann mir der Verkäufer auch kein passendes Angebot machen.

Bei Leasing-Verträgen ist es ja ähnlich, bei Ende der Leasingdauer gibt man den Wagen zurück. Ich geheeigentlich davon aus, das dem hier auch so ist.

Was die Umbauten anbelangt: Ich habe ja noch alle Originalteile da, eine Rückrüstung ist grundsätzlich überhaupt kein Problem.

Nur denke ich dass die vom Verkäufer behauptete Wertminderung eine reine Schutzbehauptung ist, die wohl den Zweck verfolgt mir einen Wechsel des Autohauses so schwer als möglich zu machen.

Denn sie stellen objektiv betrachtet, vom Fahrwerk mal abgesehen, ausnahmslos eine Steigerung des Nutzwertes dar und ich kann mir nicht vorstellen das ein potenzieller Käufer da auf eine Rabattierung pochen würde weil diese Umbauten mit Original VW Teilen vorhanden sind.

am 21. Februar 2012 um 18:52

Das Problem ist der wagen wurde verändert also zieht er dir dick Kohle ab. Und dann kassiert er doppelt weil deine umbauten den wert gesteigert haben

Themenstarteram 21. Februar 2012 um 18:57

Hehehe ... naja "doof" bin ich ja auch nicht.

Wenn das tatsächlich absehbar wird das es darauf hinaus läuft rüste ich die Sachen eben zurück.

Obwohl das wirklich paradox ist. Ich werd da morgen mal bei der VW Bank direkt anrufen und nachfragen wie sich das verhält.

Aber privat verkaufen werd ich auch noch probieren. Sind ja noch vier Wochen Zeit.

dir ist schon klar das du damit erst recht schlafende hunde wächst!?

ob org. vw teile oder nicht du hast dran gebastelt u. das ist der punkt.

Themenstarteram 21. Februar 2012 um 19:14

So what?

Und "gebastelt" is da glaub auch kein wirklich zutreffender Ausdruck, pardon ;-)

Zurückgerüstet is jadann der Ausgangszustand und ob ich den zwischenzeitlich zum UFO umgebaut hatte, wen interessierts solange dann wieder alles "original" is (isses ja jetzt btw auch)?

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