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Rückrufaktion 23Q7 - Diesel Abgas EA189 durchgeführt

Audi

Hallo zusammen,
Heute hatte ich meinen Wagen zur Aktion 23Q7 und die neue Software wurde eingespielt. Bei einer ersten kurzen Fahrt bemerkte ich keine Unterschiede zu früher, was die Leistung angeht. Verbrauch muss sich noch herausstellen.
Interessant finde ich die Bescheinigung, die mir von der Werkstatt ausgehändigt wurde. Hier heißt es unter anderem:
"Die AUDI AG bescheinigt, dass Ihr Fahrzeug nach der Durchführung der Rückrufaktion vollumfänglich den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Die AUDI AG sichert Ihnen ferner zu, dass mit der Umsetzung der Maßnahme hinsichtlich Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Motorleistung und Drehmoment sowie Geräuschemissionen keine Verschlechterungen verbunden sind und alle typgenehmigungsrelevanten Fahrzeugwerte unverändert Bestand haben."
Lehnt man sich da nicht ganz schön weit aus dem Fenster? Das hört sich ja nach einer zeitlich unbegrenzten Garantie an.
Alle unsere Befürchtungen bezüglich Verbrauch und/oder Leistung lösen sich in Wohlgefallen auf, was ja sehr schön wäre. Aber leider nicht zu meinem Veständnis der Problematik passt. Warum ist es heute plötzlich möglich, ohne weiteren Eingriff in die Hardware, alle Vorgaben zu erfüllen, die bisher scheinbar nur unter Zuhilfenahme einer "Schummelsoftware" vorgegaukelt werden mussten?
Eigentlich MÜSSTE doch jetzt zwangsläufig mindestens EINER der Werte schlechter werden, sonst wäre die "Schummelsoftware" doch von vornherein überflüssig gewesen, oder?
Ich bin wirklich gespannt, was meine und eure weiteren Beobachtungen bezüglich der Folgen der Rückrufaktion für die Motorwerte ergeben. Mein Verdacht ist, dass sich hier nur die Werte verändern werden, die der normale Autofahrer nicht überprüfen kann, womit wir schon wieder bei der nächsten Schummelei wären.
Was meint ihr?

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11 Antworten

Dass VW jetzt die Arbeit im Crashverfahren investieren musste, die den Ingenieuren damals aus Budgetgründen wohl nicht zugebilligt worden ist. Was übrigens an einem Umstand nichts ändern wird - außerhalb des NEFZ Lastbereichs bleiben diese alten, rein innermotorisch entstickenden Diesel eine NOx Schleuder.

Warum sollte das denn damals nicht möglich gewesen sein, weißt du mehr?;)
Man hat nur nichts unternommen, weil man es vielleicht für richtig gehalten hat oder wirklich nicht so viele wussten?
Das alles weiß keiner und alles ist möglich wenn man will.
Sei doch froh, wenn man nichts nachteiliges merkt.;)
Das hört sich ja nach einer zeitlich unbegrenzten Garantie an???
Was meinst du damit???
Es ist alles so wie es sein soll und das ist auch gut so, was das jetzt mit einer Garantie zu bedeuten hat bleibt mir fern.

Es hieß im Spiegel, dass die verantwortlichen Produktentwickler bei VW entweder die Kosten oder die Zeitvorgabe nicht hätten einhalten können, somit beschissen haben um beide Vorgaben zu erfüllen.
Legal war das nie, guck in die EU Vorschrift http://eur-lex.europa.eu/.../?uri=CELEX%3A32007R0715 ...
"Abschalteinrichtung“ ein Konstruktionsteil, das die Tempe-
ratur, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl
(UpM), den eingelegten Getriebegang, den Unterdruck im
Einlasskrümmer oder sonstige Parameter ermittelt, um die
Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems
zu aktivieren, zu verändern, zu verzögern oder zu deaktivie-
ren, wodurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems
unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb ver-
nünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird;"

Artikel 13 mit "Sanktionen" ist nett,
Und ansonsten heißt es:
Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wir-
kung von Emissionskontrollsystemen verringern, ist unzulässig.
Dies ist nicht der Fall, wenn:
a) die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädi-
gung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb
des Fahrzeugs zu gewährleisten;
b) die Einrichtung nicht länger arbeitet, als zum Anlassen des
Motors erforderlich ist;
c) die Bedingungen in den Verfahren zur Prüfung der
Verdunstungsemissionen und der durchschnittlichen Aus-
puffemissionen im Wesentlichen enthalten sind.

Wo genau war die VW Methode der Zykluserkennung legal? Opels / Fiats oder Mercedes "wir schalten mal ab wenns kälter als 17°C (oder ähnlich ist) bzw. "nach 25 minuten ist der Zyklus um, auf gehts" ist ebenfalls nicht zulässig, siehe (c). Die dürfen abschalten, aber nur wenn diese Abschaltungen "im Wesentlichen" in den Abgastests vorher enthalten gewesen sind. Was diese bei 600 mg/km und einem 5-20 fachen Überschreiten der Grenzwerte ganz sicher nicht gewesen sein können.
Dieser Text stammt aus 2007, also nix mit "bereits nachgebessert". Die Aussage, die Vorgaben seien nicht eindeutig oder "können anders interpretiert werden" ist eine typische "Cover Your Ass" Bürokratenaussage. Ein normaler Mensch mit etwas Hirn und Anstand hätte den Krempel "Abgasreinigung läuft außerhalb der Zyklusbedingungen an allen Tagen zwischen 12 und Mittag" so niemals durchgehen gelassen.

Wie und was, das hatten wir hier schon 100 mal auf MT und muss wohl keiner mehr erklären;)
Auch meiner war davon betroffen, doch darum geht es nicht.

Es ging darum, was @far88 geschrieben hat.

Schön. Wahrscheinlich wird der Verbrauch im Teillastbetrieb marginal hochgehen und das AGR wird deutlich früher versiffen. Ist jedenfalls meine Prognose.

Ich glaube denen kein Wort. "Wer einmal lügt dem glaubt man nicht ..."
Wir Sie richtig feststellten ist es äussert unglaubwürdig dass diese Umrüstaktion keine anderen Nachteile zur Folge hat, denn dann hätte man ja von vorneherein die Kunden nicht betrügen müssen.
Auch ich habe gestern das Rückrufschreiben erhalten werde aber nicht teilnehmen solange VW/AUDI nicht die geforderte Garantie gibt.
Hier noch die Empfehlung des Anwalts von my-right.de:
---- Zitat my-right.de ------
Rückrufaktion
Wir empfehlen nur dann an der Rückrufaktion teilzunehmen, wenn Volkswagen eine Garantie für die Umrüstung abgibt. Viele betroffene Kunden berichten, dass der Kraftstoffverbrauch ihres Fahrzeug nach der Umrüstung signifikant gestiegen ist. Außerdem besteht die Gefahr, dass Leistungsfähigkeit und Haltbarkeit des Motors durch die Umrüstung beeinträchtigt werden. Volkswagen versucht, diese Risiken auf die Kunden abzuwälzen. myRight sagt nein zu solchen Tricksereien und fordert für jeden myRight Kunden von Volkswagen eine Garantie für die Umrüstung.
---- Ende Zitat my-right.de ------

Nun betrogen wurde doch nicht der Kunde, sondern das Finanzamt und das warst nicht du, sondern Audi, so sehe ich das.
Was dann das KBA dazu sagt, wenn du dein Wagen nicht nach Audi bringt, dass wirst du dann schon sehen und nicht der Anwalt.

Was am Ende bedeuten kann, die Ihm die Karre stillgelegt wird. Diese hält nicht die Emissionsvorschriften ein, er hat nicht am Rückruf teilgenommen und das wars dann. Amtliche Stillegung ist denkbar.
Kannst dich zivilrechtlich gerne an VAG wenden. Bei Motorrädern werden Fahrzeuge mit zu lautem Auspuff auch trotz ABE stillgelegt. $Kumpel durfte mit dem Taxi nach Hause, zu laut ist zu laut. Nein, nix dran geschraubt. Nur eine wenig glaubhafte, aber real existierende italienische ABE, die vor Ort gemessen zulässige Tolanzen gerissen hat.

Genau 4 Monate nach der Umrüstung ist nun die Leasingzeit zu Ende gegangen und der Wagen ist zum Händler zurück...
In dieser Zeit konnte ich keinerlei Unterschiede in Leistung und Verbrauch feststellen. Alle anderen Parameter kann ich natürlich nicht beurteilen. Soweit nur zur Info und zu meinem Abschluss mit der Abgasaffäre.

Meiner lief bis zum Schluss tadellos und das macht er heute noch und ich habe 10 min. gebraucht ihn zu verkaufen.
Nachteile hatte ich keine und habe noch sehr gutes Geld nach 4,5Jahren bekommen.

Würde man dieses Update im Motor STG überhaupt rauslesen können, muss doch bei einigen gemacht worden sein?
Haben das Fahrzeug erst gekauft und Bestätigung (Schriftstück Audi Händler ) das dies durchgeführt wurde, ging auch so durch den TÜV. Will da kein großes Faß aufmachen bevor ich da nicht 100% sicher bin evtl. hat einer mal einen Vergleichsauszug vom STG wo es durchgeführt wurde?

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