Rückrufaktion Code 5497507 - drohende Stillegung Mitte Januar 2022
Es ist ja schon sehr viel hier im Forum geschrieben worden; vormals freiwillige Kundendienstmaßnahme W 204.
Der Thread hat momentan 64 Seiten .
Ich habe heute ein Schreiben vom KBA bekommen, mit dem Hinweis der Stillegung Mitte Januar 2022, falls ich dieses Update nicht aufspielen lasse. Habe natürlich bisher alle Schreiben für die "freiwillige Kundendienstmaßnahme" geflissentlich ignoriert.
Aber nun sieht diese Angelegenheit doch nicht mehr so freiwillig aus.
Fakt ist aber, dass ich dieses Update auf meinen c220 cdi T (knapp 190 tkm) auf keinen Fall aufspielen lassen würde.
Ich möchte auch keine Diskussionen über "Für und Wieder", sondern eigentlich andere Erfahrungen hören.
Habe alle dem KBA nachgegeben und das Update aufspielen lassen ?
Spiele mit dem Gedanken einen Rechtsanwalt einzuschalten und notfalls zu klagen.
Es geht jetzt nicht um die Klage gegen MB.
Gibr es Erfahrsberichte von anderen Betroffenen oder haben alle dann letztendlich das Update aufspielen lassen.
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59 Antworten
Ich habe das Update seit zwei Jahren drauf, kein Unterschied zu vorher u läuft einwandfrei.
Zitat:
@Loofer53 schrieb am 14. Oktober 2021 um 19:50:29 Uhr:
Ich habe das Update seit zwei Jahren drauf, kein Unterschied zu vorher u läuft einwandfrei.
Würde ich so unterschreiben.
Zitat:
@Loofer53 schrieb am 14. Oktober 2021 um 19:50:29 Uhr:
Ich habe das Update seit zwei Jahren drauf, kein Unterschied zu vorher u läuft einwandfrei.
Danke für die Info, aber dass war nicht die Antwort auf meine Frage.
Ich möchte das Update nicht !
Und ich möchte es eben verhindern, dass an einem 11 Jahre altem Auto ein Update in dem Motor vorgenommen wird.
Falls etwas danach passiert, gibt es ja auch Kulanz seitens des Herstellers.
Aufspielen lassen und danach wieder „professionell“ entfernen lassen.
Grüße
Du kannst den Michael Kohlhaas geben, bringt nur nichts. Dein Auto ist im Moment geduldet mit erloschener Betriebserlaubnis unterwegs. Diese Duldung läuft ab und die Zulassungsstelle wird dir auf Schreiben des KBA den Betrieb untersagen und die Kennzeichen notfalls zwangsweise entstempeln. Es bringt dir gar nichts zu sagen, bei einem 11 Jahre alten Auto lasse ich das nicht machen, zumal du keinerlei nachvollziehbare Argumente hast, die dagegen sprechen. Und rein so aus Opposition zu der staatlichen Maßnahme, bringt dich ggf. in eine Ecke, in der du vielleicht nicht stehen willst (Reichsbürgerszene, Querdenken).
Das Auto verstecken bringt auch nichts, weil es dann zur Stilllegung ausgeschrieben wird. Fahr dann mal durch eine der Kennzeichenleseanlagen und einige Kilometer weiter fischt dich die Polizei raus, eskortiert dich zu einem Parkplatz, entstempelt die Kennzeichen, vermerkt das auf dem Teil 1 und das war es. Und da du mit einem stillgelegten Auto unterwegs warst, kommt ein Strafverfahren auf dich zu. So etwas hat dann auch Auswirkungen auf dein Führungszeugnis. Z.B. wird dir dann wegen mangelnder Zuverlässigkeit der Besitz von Waffen oder wenn du Gastwirt bist, der Betrieb der Lokalität untersagt. So sind nicht alle Zulassungsbehörden drauf, aber manche schon. Übrigens wenn du deinen Führerschein benutzt um eine Straftat zu begehen, kann als Nebenfolge auch die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Du kannst gerne einen Rechtsanwalt konsultieren, aber der wird dir grob das gleiche sagen. Die Rechtsschutzversicherung wird das ggf. ablehnen, mangels Erfolgsaussicht.
Man Rat, lass es machen, es sei denn, du kannst mit dem stillgelegten Auto leben. Ich würde wegen der objektiv nicht nachvollziehbaren Gründe, da klein beigeben, hast die lange genug beschäftigt.
Mein Bruder hatte wegen dem Schleifring das ähnlich getrieben, als dann die Setzung der Frist zum Nachweis kam vom Landratsamt, dann wurde es hektisch, weil die Werkstatt auf einmal keine Termine mehr hatte.
Im großen thread ist das auch Thema. Warum wurde ein neuer aufgemacht?
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 14. Oktober 2021 um 20:30:55 Uhr:
D
Im großen thread ist das auch Thema. Warum wurde ein neuer aufgemacht?
Als allerserstes besten Dank für deine Einschätzung.
Der angesproche Thread hatte das Thema: "Freiwillige Selbstkontrolle" und hierfür gab es wie angesprochen etliche Meinungen.
Aber mir geht es eigentlich ja nur, ob alle nach dem Schreiben des KBA dann doch das Update haben aufspielen lassen, oder ob doch einige rechtliche Schritte eingelegt haben.
Wirklich viel kannst du nicht machen, entweder du lässt das Update draufspielen und spürst absolut keinen Unterschied zu vorher, oder du lässt dein Auto stilllegen. Deine Entscheidung
Betrifft diese angedrohte Stilllegung auch Mopf Modelle?
Wäre die Software von Anfang an drauf gewesen, dann hätte sich dafür kein Mensch interessiert.
Aus reinem Trotz, und ohne stichhaltige Begründung einfach zu sagen „Nö, das Update lass ich nicht aufspielen!“ halte ich schon für extrem engstirniges Verhalten, was darauf hinauslaufen wird, dass der Wagen dann entsprechend stillgelegt wird.
Da muss man schon extrem viel Langeweile haben, wegen einem 11 Jahre alten Wagen gegen einen Konzern wie Daimler zu klagen...
Zitat:
@Tobias1001 schrieb am 14. Oktober 2021 um 23:36:04 Uhr:
Wäre die Software von Anfang an drauf gewesen, dann hätte sich dafür kein Mensch interessiert.
Wenn die Software von Anfang an drauf gewesen wäre, hätte Daimler während der fahrzeugentwicklung und Erprobung Millionen von Test Kilometern damit abgespult und entweder softwareseitige Parameter oder die Hardware an die testergebnisse angepasst.
Nun kommt halt irgendein Update drauf, das schadstoffe auf niedrigere Werte einstellt und die Erprobung darf dann eben jeder einzelne für sich durchführen.
Ein Deal wäre ja, wenn es von Daimler mit dem Update eine Garantie gegen bestimmte Schäden am Motor geben würde.
Die Software, welche im Rahmen der Rückrufaktion aufgespielt werden soll, existiert auch nicht erst seit gestern, sondern schon seit mehr als 2 Jahren. In dieser Zeit wurde sie bereits mehrfach angepasst, und die „Millionen von Test Kilometern“ haben im Laufe dieser Zeit schon die ganzen anderen Fahrzeugbesitzer „abgespult“, welche sich nicht 2 Jahre lang gegen das Update gewehrt haben.
Eine nachträgliche Garantie gegen Motorschäden bei Fahrzeugen, welche zum Großteil schon deutlich über 10 Jahre alt sind, und vermutlich fast alle schon über 200.000 Kilometer unterwegs waren? Eine absolut realitätsferne Erwartung.
Der Anteil an Besitzern, welche Probleme durch das Update haben, ist verschwindend gering. Wenn man hier in Forum mal etwas negatives über die Software liest, dann stammt das zudem meist von Personen, welche das Update nicht mal machen lassen haben, sondern sich im Vorfeld einfach nur grün und blau schimpfen...
Wenn die Millionen von Testkilometern von Daimler wirklich zu einer damals optimalen Software geführt hätten, warum hat es dann beim OM651 soviele unterschiedliche Softwarestände gegeben? Da wurde in der Serie mindestens einmal im Vierteljahr die SW geändert, meist aber nahezu monatlich.
An den TE: Das Schreiben des KBA ist nicht rechtsmittelfähig, kannst es aber gerne dir von jemand rechtskundigem ansehen lassen. Rechtsmittel bestehen nur gegen einen richtigen Bescheid und der kommt von der Zulassungsstelle. Dann musst du vor dem Verwaltungsgericht klagen. Nur ohne Argumente wird das schwer. Und dass diese Software halt ein bisschen anders ist, wie die Software, die dir mehr Leitung bringt und die du mit Freuden genommen hättest, das ist ein anderes Thema. Wobei ich würde mal in der Historie deines Fahrzeugs nachsehen, ob der wirklich mit der SW ausgeliefert wurde, mit der er nun rumfährt. Da wurden nämlich, gerade in der Anfangszeit, bei jedem Service die Stände angepasst.
Bei VW war das auch Thema gewesen, da wurde es durchgezogen. Und glaubt irgendjemand, dass es eine Sonderbehandlung nur wegen MB gibt? Die AGR, die da bei VW reihenweise verreckt sind, die waren einfach der Belastung aus der Spezifikation nicht mehr gewachsen. DIe waren eh schon am Ende. Man hört inzwischen auch nichts mehr davon. Da hat es einfach ein paar kranke AGR erwischt, die sonst noch ein paar Monate durchgehalten hätten. Nach der ersten Welle, war da nämlich Ruhe gewesen an der Front, zumal VW wohl einen Sonderpreis gemacht hat, für Ausfälle kurz nach dem Update.
Moin Shark
Habe wie Du die Schreiben für die "freiwillige Kundendienstmaßnahme" gefließendlich ignoriert.
Auch bei den Nachfragen beim Service durch dem "Freundlichen" habe ich auch jedesmal das Update abgelehnt.
Ein verpflichtendes Schreiben habe ich bislang nicht erhalten.
Ich würde aber den Kampf "David gegen Goliath" nicht aufnehmen da ich wie "wolfgangpaus" denke, das man keine Erfolgsausichten hat.
Wenn mich das Schreiben erreicht, lasse ich es, wenn auch widerwillig, machen.
Besten Dank schon einmal für die vielen recht unterschiedlichen Antworten.
Ich werde natürlich nicht gegen Windmühlen oder wie David gegen Goliath kämpfen wollen.
Außerdem habe ich kein engstirniges Gedankengut, aber ich glaube immer noch nicht , dass es für den Motor durch ein nach 11 Jahren aufgespieltes Update keine Auswirkungen hat.
Und wenn dann aus dem "Freiwilligen Update" eine Stillegung droht, dann fühle ich mich in meinem Rechtsempfinden ein wenig "gestört".
Daher war ja meine Frage auch nur, ob alle Betroffenen letztendlich (Stilllegung droht) das "ursprünglich freiwillege Update" haben durchführen lassen oder evtl andere Schritte unternommen haben.
Nur dies zur Klarstellung !