ForumGLE
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. ML, GLE & GL
  6. GLE
  7. Rückrufaktion

Rückrufaktion

Mercedes GLE W167
Themenstarteram 18. November 2021 um 11:33

Ist diese im aktuelle Online-AMS-Newsletter erwähnte Rückrufaktion neu?

"...Aufgrund eines fehlerhaften Umschaltventils der Abgasrückführung kann es zu erhöhter Brandgefahr kommen." Betroffen sind die Baureihen GLE/GLS (BR 167), C-Klasse (BR 205), E-Klasse (BR 213), S-Klasse (BR 222), S-Klasse (BR 223), E-Klasse Coupé/Cabriolet (BR 238), GLC (BR 253), CLS (BR 257) und G-Klasse (BR 463)

...Als vorsorgliche Maßnahme wird über die Mercedes-Benz Serviceorganisation bei den betroffenen Fahrzeugen ein Software-Update der Kühlmittelpumpe durchgeführt sowie das elektrische Umschaltventil getauscht. Der vorgesehene Werkstatt-Aufenthalt für das Software-Update sowie der Tausch des elektrischen Umschaltventils wird etwa 60 Minuten in Anspruch nehmen. Die Rückrufaktion ist beim KBA unter der Referenznummer 011352 und beim Hersteller unter dem Code 2090008 zu finden."

Ähnliche Themen
37 Antworten

https://mbpassion.de/.../

I think this recall is new.

Zitat:

@Langer02 schrieb am 18. November 2021 um 12:33:44 Uhr:

Ist diese im aktuelle Online-AMS-Newsletter erwähnte Rückrufaktion neu?

"...Aufgrund eines fehlerhaften Umschaltventils der Abgasrückführung kann es zu erhöhter Brandgefahr kommen." Betroffen sind die Baureihen GLE/GLS (BR 167), C-Klasse (BR 205), E-Klasse (BR 213), S-Klasse (BR 222), S-Klasse (BR 223), E-Klasse Coupé/Cabriolet (BR 238), GLC (BR 253), CLS (BR 257) und G-Klasse (BR 463)

...Als vorsorgliche Maßnahme wird über die Mercedes-Benz Serviceorganisation bei den betroffenen Fahrzeugen ein Software-Update der Kühlmittelpumpe durchgeführt sowie das elektrische Umschaltventil getauscht. Der vorgesehene Werkstatt-Aufenthalt für das Software-Update sowie der Tausch des elektrischen Umschaltventils wird etwa 60 Minuten in Anspruch nehmen. Die Rückrufaktion ist beim KBA unter der Referenznummer 011352 und beim Hersteller unter dem Code 2090008 zu finden."

.

So wie man seit ca. 5 Tagen liest,

soll es sich wohl um Dieselfahrzeuge handeln, bei denen Kühlmittel in den Unterdruckkreislauf gelangen kann und dort in Kontakt mit dem betroffenen Ventil kommen.

In der Folge bestehe durch elektrochemische Reaktionen und steigende Bauteiltemperaturen Brandgefahr.

Eine Brandgefahr bestätigt auch das KBA, in dessen Rückrufdatenbank allerdings nur von der Abgasrückführung und nicht von Kühlmittel im Unterdruckkreislauf die Rede ist.

 

:cool:

Zitat:

@bluepane schrieb am 10. Dezember 2021 um 03:02:56 Uhr:

https://mbpassion.de/.../

Interessanter Beitrag von mbpassion.de: "... bittet der Hersteller (Mercedes) sogar, die Nutzung des Fahrzeugs auf das erforderliche Minimum zu reduzieren" (wg. der Brandgefahr). Damit ist doch eigentlich ein wesentliches Merkmal bei der Vertragsunterzeichnung ("Man darf das Auto nach eigenem Ermessen fahren") nicht mehr gegeben, oder? Da Mercedes derzeit nicht nachbessern kann (mangels Material) stellt sich doch die Frage, ob man dann vom Vertrag (egal ob Kauf oder Leasing) zurücktreten kann. Würde man vor der Vertragsunterzeichnung wissen, dass man das Fahrzeug eigentlich gar nicht fahren sollte, würde man sich sowas vermutlich nicht kaufen / leasen.

Leider bin ich selber kein Jurist. Aber vielleicht kann das ja jemand hier beurteilen?!

Habe heute auch das Schreiben zu dem Rückruf bekommen und bin total fasziniert von der Aufforderung/Bitte die Nutzung auf das Minimum zu begrenzen. Holt man sich so ein Auto um sich dann diktierten zu lassen wie man es nutzen darf?! Find ich echt etwas heftig...

 

LG

 

 

 

Zitat:

@StoffelOdw schrieb am 13. Dezember 2021 um 20:02:08 Uhr:

Zitat:

@bluepane schrieb am 10. Dezember 2021 um 03:02:56 Uhr:

https://mbpassion.de/.../

Interessanter Beitrag von mbpassion.de: "... bittet der Hersteller (Mercedes) sogar, die Nutzung des Fahrzeugs auf das erforderliche Minimum zu reduzieren" (wg. der Brandgefahr). Damit ist doch eigentlich ein wesentliches Merkmal bei der Vertragsunterzeichnung ("Man darf das Auto nach eigenem Ermessen fahren") nicht mehr gegeben, oder? Da Mercedes derzeit nicht nachbessern kann (mangels Material) stellt sich doch die Frage, ob man dann vom Vertrag (egal ob Kauf oder Leasing) zurücktreten kann. Würde man vor der Vertragsunterzeichnung wissen, dass man das Fahrzeug eigentlich gar nicht fahren sollte, würde man sich sowas vermutlich nicht kaufen / leasen.

Leider bin ich selber kein Jurist. Aber vielleicht kann das ja jemand hier beurteilen?!

Naja, das ist halt die rechtssichere Formulierung, damit die Kunden eben nicht von ihren Verträgen zurücktreten können und das KBA nicht sagen kann, dass man nichts getan habe.

Wie jeder Mercedes-Fahrer bewege ich mein Fahrzeug immer besonders umsichtig und beschränke die Nutzung natürlich auf das absolut notwendige Minimum. Sonst würde ich ja BMW fahren :-D

Die eigentliche Wahrheit ist doch nur, dass sich der Verein mal wieder absichern will.

Fahre ich im Januar in den Skiurlaub und es passiert etwas (im schlimmsten Fall wird mein Mercy wie ein Komet auf der A7 leuchten), heißt es hinterher: Böser Kunde, hatte wir dir doch mitgeteilt => Fahrten auf ein Minimum beschränken. Wir zahlen hier nichts.

Und schon steckst du in der Beweispflicht, warum diese Fahrt notwendig war ....

Ach Quatsch, das hält vor Gericht niemals. So lange sie dir nicht verbieten mit dem Auto zu fahren, tragen sie das Risiko, wenn der Fehler des Rückrufs für einen Schaden verantwortlich ist. Das Wissen sie auch, werden sie aber niemals sagen, sondern hoffen, dass nichts passiert und die Fahrten aufgrund des Schreibens reduziert werden.

Ich habe eben im GLC Forum dazu etwas geschrieben. Bekomme es irgendwie nicht hierüber.

Vielleicht für den einen oder anderen interessant.

 

Ich finde es einen Witz, dass Mercedes es so "regelt.."

Das Schreiben haben wir auch bekommen, vor einigen Wochen.

 

Wir haben einen GLE350D, Bj.20 als Familienkutsche, Zugfahrzeug

und Reisewagen, genau den soll man dann nur noch extrem vorsichtig benutzen ?

 

Fehler können passieren, keine Sache und dass das Produkt Bananenqualität hat,

also beim Kunden reift, ist leider auch nicht nur bei MB bekannt.

 

Peinlich finde ich aber die Vorgehensweise, der Kunde wird im Ungewissen gehalten.

Benz kann nicht liefern, gesschwiege denn lösen, sichert sich aber so wohl ab.

 

Der Angriffspunkt liegt für mich in der Tatsache, dass sie das Problem eben nicht zeitnah lösen können.

Es wird ja noch Wochen dauern plus den Werkstattvorlauf.

Hier so das Risiko eines eindeutigen Organisationsverschuldens auf den Endkunden abzuwälzen, geht gar nicht.

 

 

Grundsätzlich müsste man sie ZWINGEN können, jedem Betroffenen Fahrer einen adäquaten

Benziner oder nicht betroffenen Diesel als Ersatz zu stellen.

 

Ist das Thema eigentlich auch in den klagefreudigen USA genauso ?

Kann ich mir gar nicht vorstellen.. ok da gibt es weniger Diesel

Ich hab den gleichen Brief bekommen.Ich Fahre die Karre wie gewohnt und wenns auseinander fliegt können sie das abholen und was neues mitbrigen.Ist doch nicht mein Problem wenn die solchen Mist zusammenbauen.

Zitat:

@manwer65 schrieb am 27. Dezember 2021 um 11:10:57 Uhr:

Ich hab den gleichen Brief bekommen.Ich Fahre die Karre wie gewohnt und wenns auseinander fliegt können sie das abholen und was neues mitbrigen.Ist doch nicht mein Problem wenn die solchen Mist zusammenbauen.

Mit dem diskutierten Satz wollen die sich sicherlich nur bei den Fahrern/Haltern absichern die die Warnlampen ignorieren. Man sollte schon bei leuchtenden Warnlampen anhalten und notfalls die me-Taste im Fahrzeug drücken oder seinen Freundlichen unverzüglich anrufen und nicht noch tagelang oder gar wochenlang damit weiterfahren.

Ich hatte ja oben schon meine Meinung zu dem Vorgehen von Daimler beschrieben.

Es ist einfach unglaublich. Was ist da los bei denen?

Gerade war ich beim freundlichen. Er meinte die SW wäre noch nicht einmal fertig. Man Man Man .....

Noch vor Weihnachten hatte ich meinen Anwalt angerufen und gefragt, ob ich den Wagen jetzt wirklich stehen lassen soll. Er fing an zu lachen und meinte: Nutzen Sie den Wagen wie gewohnt. Wenn es zum Schaden kommen sollte, haben Sie da einen Brief erhalten? War doch kein Einschreiben, oder? ;-)

Jetzt muss wohl schon der Kunde taktieren. Willkommen im Premium.Segment ......

das Thema eigentlich auch in den klagefreudigen USA genauso ?

Kann ich mir gar nicht vorstellen.. ok da gibt es weniger Diesel

 

In den USA gibt’s ja auch die Produkthaftung mit Klagemöglichkeit und Schadenersatz in unglaublichen Höhen. Da wird sicherlich anders gearbeitet, bzw. die Sache anders gehandhabt!

Deine Antwort
Ähnliche Themen