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Rückstau in AB Ausfahrt - Nutzung des Standstreifens legitim?

Themenstarteram 14. Juni 2011 um 9:57

Moin alle zusammen!

Vorgestern erlebt:

Rückstau in der Ausfahrt Bottrop-Kirchhellen. Erst kam ein Stau aus dem Nichts, langsam kristallisierte sich dann der Grund heraus: Die Ausfahrt war voll wegen Rückstau an einer Kreuzung.

Viele Leute machten das was verständlich ist - sobald der Rückstau die gesamte Länge des Verzögerungsstreifen beanspruchte, reihten sie sich hinter dem Rückstau auf dem Standstreifen ein.

Ein paar einzelne fuhren an den stehenden Fahrzeugen auf dem Standstreifen vorbei, versuchten dann nach rechts auf die Verzögerungsspur zu wechseln. Das Ergebnis ist recht klar, sie fanden keine Lücke und blockierten die rechte Spur. Richtig gefährlich wurde das dann, als der Verkehr auf der AB wieder rollte, also Fahrzeuge recht schnell von hinten heramkamen und trotzdem auf der rechten Spur einzelne stehende Fahrzeuge antrafen!!

Es ist zwar verboten die Standspur zu nutzen, aber in diesem Falle würde die Nutzung ja eine gefährliche Situation verhindern.

Notbremsungen anderer waren ja nur notwendig weil ein paar Spezialisten sich nicht hinten anreihen wollten. Entweder sie waren rechthaberisch, also der Überzeugung es war richtig was sie taten oder wollten sich reindrängeln.

Denken manche Autofahrer hier nicht flexibel genug??? Oder wissen sie gar nicht wie gefährlich es ist was sie tun??

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von webbjoern

 

Rückstau in AB Ausfahrt - Nutzung des Standstreifens legitim?

Die richtige Antwort hast du dir selbst gegeben:

Zitat:

Original geschrieben von webbjoern

 

Es ist zwar verboten die Standspur zu nutzen...

Dies gilt auch unter diesen Bedingungen, eigentlich eine ganz einfache Regelung.

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Zitat:

Original geschrieben von webbjoern

 

Rückstau in AB Ausfahrt - Nutzung des Standstreifens legitim?

Die richtige Antwort hast du dir selbst gegeben:

Zitat:

Original geschrieben von webbjoern

 

Es ist zwar verboten die Standspur zu nutzen...

Dies gilt auch unter diesen Bedingungen, eigentlich eine ganz einfache Regelung.

Zitat:

Original geschrieben von webbjoern

Entweder sie waren rechthaberisch, also der Überzeugung es war richtig was sie taten oder wollten sich reindrängeln.

Denken manche Autofahrer hier nicht flexibel genug??? Oder wissen sie gar nicht wie gefährlich es ist was sie tun??

Ich seh das regelmässig, ich denke hier gibts aber auch noch die 3. Sorte, die die Situation nicht schnell genug erkennen. Wobei das im morgentlichen Berufsverkehr ja den meisten bekannt sein sollte.

Zitat:

Original geschrieben von webbjoern

Denken manche Autofahrer hier nicht flexibel genug???

stimmt!

eben deswegen bleiben sie ja auch auf dem standstreifen bzw. der rechten spur stehen, anstatt einfach weiter zu fahren und die nächste ausfahrt zu nehmen... :D

Meines Wissens ist der Standstreifen tabu. Er ist grundsätzlich freizuhalten für Polizei im Einsatz, Feuerwehr und Rettungskräfte.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Meines Wissens ist der Standstreifen tabu. Er ist grundsätzlich freizuhalten für Polizei im Einsatz, Feuerwehr und Rettungskräfte.

Was aber an vielen Ausfahrten hinfällig ist, denn wenn die Ausfahrt dicht ist, dann ist dort Mangels weiterem Standstreifen zu.

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Meines Wissens ist der Standstreifen tabu. Er ist grundsätzlich freizuhalten für Polizei im Einsatz, Feuerwehr und Rettungskräfte.

Was aber an vielen Ausfahrten hinfällig ist, denn wenn die Ausfahrt dicht ist, dann ist dort Mangels weiterem Standstreifen zu.

Was immer noch nicht dazu berechtigt den Standstreifen zu nutzen.

Und die Frage lautet:

Zitat:

Nutzung des Standstreifens legitim?

Und nein auch dann ist es nicht legitim.

am 14. Juni 2011 um 12:15

In Deutschland herrscht die Fahrbahnbenutzungspflicht!!!

Ein STANDSTREIFEN IST NICHT TEIL DER FAHRBAHN!!!!

-> Ergo verboten ohne Diskussion

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi

In Deutschland herrscht die Fahrbahnbenutzungspflicht!!!

Ein STANDSTREIFEN IST NICHT TEIL DER FAHRBAHN!!!!

-> Ergo verboten ohne Diskussion

.... es sei denn, der " Standstreifen " ist offiziell freigegeben, z.b. A 7 Ri. Hamburg.

am 14. Juni 2011 um 12:32

Dann füge meinem Beitrag ein "grundsätzlich ist es verboten..." hinzu :)

Bin jetzt auf das generelle eingegangen

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Meines Wissens ist der Standstreifen tabu. Er ist grundsätzlich freizuhalten für Polizei im Einsatz, Feuerwehr und Rettungskräfte.

Naja, wenn mein Wagen aber nicht mehr fährt, muss ich schon den Standstreifen seiner eigentlichen Begriffsbestimmung (Stand) einer Benutzung zuführen ;)

Gut, ich schieb dann mein Auto auf die Fahrbahn, wenn die Polizei im Einsatz den Platz benötigt ;)

Themenstarteram 14. Juni 2011 um 13:10

Tja, dann muß ich mich wohl als "Gesetzesbrecher" outen, denn die Lage auf dem Fahrstreifen zu bleiben war mir zu prekär.

In diesem Augenblick war das kleine Übel die nicht erlaubte Nutzung des Standstreifens, das große Übel die Gefahr durch herannahende Fahrzeuge.

Ich muß allerdings noch dazu sagen, daß die Lage durch Leute, die einen nicht reinlassen, wenn man mal aus wer weiß was für Gründen in der Situation ist wesentlich verschärft wird. Auf jeden Fall wurde mindestens 5 Fahrzeugen durch die "Pächter" des Verzögerungsstreifens der Spurwechsel verwehrt. Die standen dann erstmal auf der rechten Spur im ansonsten laufenden Verkehr.

Da zeigt sich dann der gnadenlose Egoismus der selbst bei drohender Gefahr durchgeboxt wird. Schade eigentlich 5m Platz gegen das Leben/Gesundheit anderer aufzuwiegen. In diesem Augenblick spielt es absolut keine Rolle daß ein anderer einen Fehler gemacht hat....

Zitat:

Original geschrieben von webbjoern

Tja, dann muß ich mich wohl als "Gesetzesbrecher" outen, denn die Lage auf dem Fahrstreifen zu bleiben war mir zu prekär.

Halten auf einem Autobahnfahrstreifen darfst du natürlich auch nicht, da hast du etwas falsch verstanden.

 

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von webbjoern

Tja, dann muß ich mich wohl als "Gesetzesbrecher" outen, denn die Lage auf dem Fahrstreifen zu bleiben war mir zu prekär.

Halten auf einem Autobahnfahrstreifen darfst du natürlich auch nicht, da hast du etwas falsch verstanden.

Ja wie? Heißt das ich darf die Ausfahrt gar nicht nehmen, weil sie quasi "besetzt" ist??

Ich muss gestehen, dass ich es genau so wie webbjoern machen würde... bin aber noch nie in eine solche Situation gekommen. :)

Auf der anderen Seite ist ja auch bekannt, auf einer Autobahnauffahrt ist es auch nicht erlaubt über den Standstreifen zu verlängern anstatt zu bremsen, wird aber sogar lieber gesehen, auch von der Polizei.

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