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Rückstufung durch Schadensfall, der nicht stattgefunden hat ?!

Moin Moin,

erstmal bedanke ich mich vielmals für eure Aufmerksamkeit.

Heute erhielt ich einen Brief von meiner KFZ Versicherung, dass ich auf 155 % zurück gestuft werde und monatlich 65 Euro mehr zahlen soll.

 

Auf telefonische Anfrage, wurde ich auf einen regulierten Schadenfall mit Personenschaden im August 2010 hingewiesen. Dieser wurde letzten Monat beglichen und aus diesem Grund wäre meine Freiheitsklasse angestiegen.

Ich bin mir keiner Schuld bewusst und am besagten Tag war ich gerade in meiner beruflichen Freiwoche, in der ich eigentlich nicht viel unterwegs bin.

Sicherlich hätte ich auch mitbekommen, wenn ich einen Unfall mit Personenschaden verursacht hätte.

Habe vorhin beim Versicherungsvertreter angerufen, dieser teilte mir mit, dass eine Regulierung unter strengsten Bedinungen stattfindet und mit Sicherheit kein Fehler vorliegt.

Wie soll ich nun weiter vorgehen ?

Danke für eure Hilfe !!!

Beste Antwort im Thema
am 2. Dezember 2011 um 5:15

Ich würde mir an Deiner Stelle Dein langes Post nochmal durchlesen und darüber nachdenken, was mich wohl zu meinem Satz bewogen hat. Ansonsten nur noch der Hinweis, das bei Deiner Reaktion schon der Eindruck entstehen könnte, das an dem Sprichwort: "getroffene Hunde bellen" was dran ist.

Und danke dafür, dass Du alle meine Antworten gelesen hast.

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Hast Du denn nichts bekommen, wie eine Äusserung zur Schadensmeldung? Lass dir doch einfach mal die Daten zu dem angeblichen Unfall schicken. Entweder liegt da ein Fehler deiner Vers. vor, oder jemand hat falsche Angaben gemacht. Allerdings wird doch nicht einfach so reguliert, ohne das der "Schädiger" seine Sicht der Dinge darlegt.

Laut denen habe ich dies bezüglich Post erhalten und alles ignoriert. Hier ist jedoch nichts angekommen ausser das der Schaden reguliert wurde.

Zumal ich sicherlich bei Personenschaden eine Aussage gegenüber der Polizei hätte machen müssen.

Ist mit dem  Auto an dem Tag jemand anders gefahren ?

Am besagten Tag hätte meine Mutter zugriff drauf gehabt.

Diese habe ich angerufen, sie ist sich ebenfalls keinerlei Schuld bewusst.

Moin,

 

soweit ich weiß, kommt bei Personenschaden die Angelegenheit zur Staatsanwaltschaft.

 

Ich könnte mir vielleicht den Fall vorstellen, dass z.B. die Vorfahrt eines Fahrradfahrers mißachtet wurde und er durch sein Ausweichmanöver zu Fall gekommen ist und sich dabei verletzt hat. Aber dann wäre sicherlich eine Gerichtsverhandlung fällig.

 

Es gibt (und gab) aber auch Fälle, wo das Kennzeichen falsch oder der Name zufällig verwechselt wurde und somit ein falscher Verursacher belastet wurde.

 

Ich an Deiner Stelle würde die Schadenunterlagen (Schadenmeldung, Anspruchsteller, wann was passiert sein soll, auch die Unterlagen der Staatsanwaltschaft, die u.U. eine Verurteilung bzw Bußgeld verhängt hat) anfordern, zwecks Prüfung auf Richtigkeit der Schadenersatzforderung (notfalls über RAW).

 

Habe immernoch keinen bei meiner Versicherung erreicht. Werde immer weitergeleitet bis es heißt, dass die zuständige Person zurück ruft.

Da ich beruflich im Rettungsdienst arbeite bin ich der Meinung, dass Grundsätzlich ein Unfall mit Personenschaden ein Straftatbestand ist, der durch die Polizei aufgenommen und verfolgt wird.

Dies war bei mir nicht der Fall....

Zitat:

 Da ich beruflich im Rettungsdienst arbeite 

Dann hast Du doch garantiert eine Rechtschutzversicherung mit Verkehrsrechtschutz - oder nicht?

Meines Wissens ist die Rechtsschutz vom Arbeitgeber nur für Vorfälle während der Arbeit.

Muss ich mich mal genauer informieren...

Versicherungsleistungen durch Berufsverband:

- Spezial-Strafrechtsschutzversicherung

- Haftpflichtversicherung für Praktikanten

- Unfallversicherung

- Telefonische Rechtsberatung

- Berufsunfähigkeits-Vorsorge für Rettungsfachpersonal

Zitat:

Original geschrieben von eins6

Meines Wissens ist die Rechtsschutz vom Arbeitgeber nur für Vorfälle während der Arbeit.

eine "pirvate" rsv wirst du doch wohl auch haben?

Negativ, hatte ich immer vor, aber besitze nur die Rechtschutz vom Arbeitgeber.

Zitat:

Original geschrieben von eins6

Negativ,

das ist dann natürlich doof...

bist du beim ADAC?

Japps

dann kannst du dich da mal kostenlos von einem ADAC Anwalt beraten lassen (nur Beratung)

http://www1.adac.de/.../default.asp?...

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