- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Rückstufung nach Versicherungswechsel?
Rückstufung nach Versicherungswechsel?
Hallo,
meine Schwester hat vor 1,5 Jahren ihren Führerschein gemacht und ihr Auto 03/2014 bei der AdmiralDirekt versichert.
Sie hat zum März 2015 fristgerecht gekündigt und ist zur HUK gewechselt.
Die hat den Vertrag bestätigt mit der SF-Klasse 1.
Nun kam ein neuer Brief mit einer Vertragsanpassung. Angeblich läge nun die Auskunft des anderen Versicherers zum Schadenverlauf vor und sie würde in die SF-Klasse 1/2 eingestuft.
Diese ist natürlich teurer.
Was ist hier passiert? Wieso wird meine Schwester nicht in die SF-Klasse 1 gestuft, wo sie doch 1 ganzes Jahr ohne Schaden gefahren ist?
Leider konnte sie heute nicht mehr die HUK erreichen, da die Versicherungen am Wochenende bekanntlich nicht arbeiten.
Ich finde das ziemlich frech und würde ihr raten umgehend zu kündigen, falls das so bleibt.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@McLarding schrieb am 26. April 2015 um 19:47:11 Uhr:
Mir ist immer noch nicht 100% klar, warum die AdmiralDirekt der HUK-COBURG die SF-Klasse 1/2 mitgeteilt hat und diese zum 03/2015 die SF-Klasse derart festlegt.
Die Stufung erinnert mich an Taschenspielertricks. Das Ganze ist vollkommen intransparent, was man allein schon daran sieht, dass selbst hier zahlreiche Leute keine endgültige Antwort auf die Frage geben konnten. Der letzte gute Beitrag zu dem Thema von remarque4711 spekulierte auf eine Kalenderjahr-Police. Die Police bei der AD war aber eine 12-Monats-Police.
Naja, bin schon gespannt auf die Erklärung morgen direkt von den beiden Versicherern.
ich hab es dir doch lang und breit erklärt!
du solltest mal lernen, die Sachen erklären zu lassen und nicht alles wann man hier schrebt in Frage zu stellen, wenn man es selbst eindeutig nicht besser weiß.
Wenn Du jetzt noch konkrete Fragen hast, äußere diese auch entsprechend.
Und hör endlich auf die AKB zu verdrehen und hier auf den Versicherern herumzuhaken, wenn du selbst fachliche defizite hast. Es haben hier schon mehere Leute, die das hauptberuflich machen klar gesagt, das kein Fehler erkennbar ist; aber die Meinung von Fachleuchte - die du sonst ja auch zu meiden schenst - ist Dir ja offentsichlich völlig egal !
Warum gibst eigetnlich noch mal den Thread hier??
naja..
Ähnliche Themen
77 Antworten
Lies mal die AKB der neuen Versicherung.
Dort unter Ersteinstufung und Vorversichererbestätigung und achte auf den genauen Wortlaut.
Sie hat damals direkt bei der HUK-Coburg angefragt und man hat ihr noch vor dem Wechsel versichert, sie würde in die SF-Klasse 1 gestuft werden.
Es geht um die Einstufung anhand des Schadenverlaufes nach der anzuwendenden Tabelle, und nicht darum was sie vorher hatte.
Ansonsten bis Montag warten und anrufen.
Finde die Tabelle nicht. In den AGB steht nur:
Zitat:
Vorversichererbestätigung
Hat der Versicherungsvertrag bisher bei einem anderen Versicherer
bestanden, ist die Auskunft des Vorversicherers zum Schadenverlauf
nach I.8.1 für die Einstufung maßgeblich. Darüber informieren wir Sie im
Versicherungsantrag.
Wir sind berechtigt, auch nach Abschluss des Vertrags die im Antrag
oder im Versicherungsschein genannte SF-Klasse und den Beitragssatz
ab Vertragsbeginn entsprechend der Auskunft des Vorversicherers über
den Schadenverlauf des anzurechnenden Vertrags zu ändern. Liegt uns
zum Zeitpunkt, zu dem wir den Versicherungsschein ausstellen, die Vorversichererauskunft
noch nicht vor, erfolgt die Einstufung Ihres Vertrags
unter Vorbehalt.
In der Tabelle "Einstufung und Beitragssätze" steht SF-Klasse bei 1 Dauer des
schadenfreien ununterbrochenen Verlaufs nach 1 Kalenderjahr.
typischer fall...
1 Jahre 50 € gespart
und nun paar hundert euro mehr zahlen müssen, aber nein man brauch niemanden, der sich damit auskennt..
warum gibt jetzt eigentlich nochmal diesen Thread hier?
so, dass musste sein...
jetzt zur sache:
Mit felcher SF-Klasse hat sie bei der AD begonnen?
Hauptfälligkeit bei der AD war vermutich Anfang März
Welche Hauptfälligkeit gilt bei der HUK 01.01. oder auch im März?
Voraussichtlich handelt es sich entweder um eine bei der AD gewährte Sondereinstufung, die anderen Versicherern nicht bestätigt wird oder um eine Verschiebung des Stufungszeitpunktes durch andere Hauptfällgkeiten, mal schauen.
Vorweg ein Sonderkündigungsrecht besteht bei abweichender Bestätigung durch den Vorversicherer nicht.
Zitat:
@McLarding schrieb am 25. April 2015 um 19:00:25 Uhr:
Hallo,
meine Schwester hat vor 1,5 Jahren ihren Führerschein gemacht und ihr Auto 03/2014 bei der AdmiralDirekt versichert.
Sie hat zum März 2015 fristgerecht gekündigt und ist zur HUK gewechselt.
Die hat den Vertrag bestätigt mit der SF-Klasse 1.
Nun kam ein neuer Brief mit einer Vertragsanpassung. Angeblich läge nun die Auskunft des anderen Versicherers zum Schadenverlauf vor und sie würde in die SF-Klasse 1/2 eingestuft.
Diese ist natürlich teurer.
Was ist hier passiert? Wieso wird meine Schwester nicht in die SF-Klasse 1 gestuft, wo sie doch 1 ganzes Jahr ohne Schaden gefahren ist?
Leider konnte sie heute nicht mehr die HUK erreichen, da die Versicherungen am Wochenende bekanntlich nicht arbeiten.
Ich finde das ziemlich frech und würde ihr raten umgehend zu kündigen, falls das so bleibt.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 25. April 2015 um 19:17:49 Uhr:
Vorweg ein Sonderkündigungsrecht besteht bei abweichender Bestätigung durch den Vorversicherer nicht.
Sie hat noch nichts gezahlt, insofern kann sie noch kündigen.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 25. April 2015 um 19:17:49 Uhr:
typischer fall...
1 Jahre 50 € gespart
und nun paar hundert euro mehr zahlen müssen, aber nein man brauch niemanden, der sich damit auskennt..
Sie hatte vor dem Versicherungswechsel extra nachgefragt. Insofern ist diese Aussage unfair.
Am Montag wird gleich mal die RV kontaktiert.
Ich vermute, dass sie mit SF 0 angefangen ist und dann jetzt in SF 1/2 gehört.
aso na dann...
ihr werdet schon wissen, was ihr tut...
Ja, sie hat zum 03/2014 das erste Mal ein Auto auf ihren Namen versichert und mit SF 0 angefangen.
Sie ist nun 1 Jahr lang ohne Schäden gefahren und soll plötzlich bei 1/2 sein.
Damit verliert sie de facto 1 ganzes Jahr. Das kann doch wohl nur ein Witz sein...
Zitat:
@McLarding schrieb am 25. April 2015 um 19:17:30 Uhr:
Finde die Tabelle nicht. In den AGB steht nur:
Du zitierst die AKB, findest die Tabelle aber nicht
Was nein?
leider hast du auf die frage zur hauptfällgkiet nicht geantwortet.
aber, da sie mit 0 angefangen hat bleibt nur die verschiebung des stufungszeitpunktes bzw. hauptfälligkeit:
01.03.14: SF 0
01.03.15: SF 1 (bei AD)
SF-Bestätigt per 28.02.: SF1/2
01.03.15: SF 1/2 (bei HUK)
01.01.16: SF 1
Du siehst die AD hat nicht gelogen bei ihr bzw. bei gleichbleibender Vertragslage (gleicher stufungszeitpunkt) wärest Du auch in SF 1 gekommen.
ein fachmann hätte das gewusst :-(
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 25. April 2015 um 19:28:55 Uhr:
leider hast du auf die frage zur hauptfällgkiet nicht geantwortet.
aber, da sie mit 0 angefangen hat bleibt nur die verschiebung des stufungszeitpunktes bzw. hauptfälligkeit:
01.03.14: SF 0
01.03.15: SF 1 (bei AD)
SF-Bestätigt per 28.02.: SF1/2
01.03.15: SF 1/2 (bei HUK)
01.01.16: SF 1
Du siehst die AD hat nicht gelogen bei ihr bzw. bei gleichbleibender Vertragslage (gleicher stufungszeitpunkt) wärest Du auch in SF 1 gekommen.
ein fachmann hätte das gewusst :-(
Was heißt das nun? Meine Schwester hat damals (auf mein Anraten) bei der HUK-Coburg angerufen und gefragt, ob sie in SF-Klasse 1 käme. Das wurde bestätigt.
Verschiebung des Stufungszeitpunktes sagt mir gar nichts. Sie ist 1 ganzes Jahr (365 Tage) lang schadensfrei gefahren.
Was hätte sie denn tun müssen, um ohne eine Rückstufung wechseln zu können?
Sie ist übrigens zur HUK-Coburg gewechselt, obwohl dieser teurer ist als die AdmiralDirekt. Sie wollte eine seriösere Versicherung.
Und nun wird derart falsch gespielt... da sollte sie lieber gleich bei der AdmiralDirekt bleiben.