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Rücktritt bei einer verbindlichen Bestellung möglich ?

Themenstarteram 19. Mai 2018 um 16:34

Hallo zusammen,

in den letzten Wochen hab ich mich mit der Autosuche beschäftigt und dachte am Donnerstag, ich hätte DAS Auto gefunden. Ein VW Touran.

Nun war ich viel zu schnell mit dem bestellen ( Jahreswagen aus dem VW Werkspool ) und hab erst nach und nach wirklich realisiert, was ich egtl doch gerne an Ausstattung dabei gehabt hätte.

Wie dem auch sei, ich war schlichtweg doof, nicht mal eine Nacht drüber zu schlafen.

Ok, ich kann es aber nicht mehr rückgängig machen.

Nun wäre aber meine Frage, kann ich wenigstens eine "Verbindliche Bestellung eines gebrauchten Fahrzeugs ) rückgängig machen ??

Es fand keine Widerrufsbelehrung statt und in den AGB der Bestellung finde ich nichts dergleichen.

Hoffe ihr könnt mir helfen.

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9 Antworten

Doppelpost

am 20. Mai 2018 um 13:00

wie Du selber geschjrieben hast: VERBINDLICHE bestelleung. das heißt eben verbindlich und nicht zurücknehmen.

Das mitd en 14 tagen Wiederrufsrecht gilt nur beim sog. Vernabnahme also bei haustürgeschäften oder Internetbestellung usw. Nicht wenn Du persönlich beim Händler bist.

kannst höchstens mal direkt am Dienstag mit dem Händler reden und Ihm deine Problematik schildern. Viellicht geht er ja darauf eikn. Viellichtb hat er ja ein Auto im Angebot was besser zu Dir paßt.

..Du kannst von der Bestellung zurück treten / kündigen.

Aber dann darf der Händler 1% des Warenwertes als Entschädigung verlangen.

Wie hoch genau es kostet, erfährst Du in den AGBs des Händlers.

Btw. der Händler muss Dir die AGBs nicht zeigen, nur wenn Du es verlangst..

Grüße

Themenstarteram 22. Mai 2018 um 15:45

Ich konnte nicht vom Vertrag zurücktreten, auch nicht gegen Gebühr.

Das Auto wurde bestellt im Werk, aus dem Werkspool und ist schon kommisioniert und ist schon übertragen auf den Händler.

Eine verbindliche Bestellung ist noch kein rechtswirksamer Kaufvertrag.

Erst wenn der Verkäufer die verbindliche Bestellung ohne Änderung innerhalb einer gewissen Frist bestätigt, kommt ein Kaufvertrag zustande.

D.h. aber nicht, dass der Käufer vor Erhalt der Bestellbestätigung des Verkäufers von der verbindlichen Bestellung zurücktreten kann. Er ist für eine gewisse Zeit an diese Bestellung gebunden.

O.

Themenstarteram 22. Mai 2018 um 16:13

Richtig.

10 Tage !

Wenn er in dieser Zeit bestätigt, dass das Auto geliefert wird, ist der Kaufvertrag quasi klar.

Wenn nicht, kann ich zurück treten.

Er hat mir aber heute direkt bestätigt, dass das Auto quasi schon unterwegs ist und nächste Woche ankommt.

am 22. Mai 2018 um 18:02

dann warf er schneller als das Gesetz verlang.

Bestellung, Auto geliefert also kaufvertrag geschllossen.

Leider ist da wohl tatsächlich nix zu machen.

am 22. Mai 2018 um 19:35

Glückwunsch zum neuen Fahrzeug!

Allzeit gute Fahrt.

Themenstarteram 22. Mai 2018 um 19:39

Zitat:

@StephanRE schrieb am 22. Mai 2018 um 20:02:19 Uhr:

dann warf er schneller als das Gesetz verlang.

Bestellung, Auto geliefert also kaufvertrag geschllossen.

Leider ist da wohl tatsächlich nix zu machen.

So sieht's aus.

Quasi mit dem Mausklick auf die Bestellung war schon alles klar und das ist jetzt 5 Tage her ubd heute hat er bestätigt, dass das Auto nächste Woche da ist.

Nun weiß ich nich, ob er es nochmal explizit ankündigen muss, aber ehrlich gesagt belasse ich es jetzt dabei,...

Ich kriege ja an sich kein schlechtes Auto, ich war eben etwas schnell, hätte gern noch den ein oder andren Schnick Schnack mehr gehabt, vor allen Dingen die LED Scheinwerfer, aber nun gut,....

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