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Rücktritt Kaufvertrag
Hat jemand Erfahrung mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag?
Ich hab das dem Verkäufer jetzt mitgeteilt.
Ich will dieses 71000 Euro teure mangelhafte Ding nur noch loswerden.
Lässt sich vw darauf ein?
12 mal in der Werkstatt, keine Mängelbeseitigung möglich.
35 Antworten
Ja, in der Theorie kannst du vom Kaufvertrag deines Neuwagens zurücktreten, wenn er Mängel hat, die der Händler nicht reparieren kann. Das Ganze läuft über die gesetzliche Gewährleistung.
Du könntest wie folgt vorgehen:
* Mängel melden: Du musst dem Händler die Mängel mitteilen.
* Chance zur Reparatur (Nacherfüllung): Du musst dem Händler die Möglichkeit geben, die Mängel zu beheben. Normalerweise setzt man dafür eine Frist. Bei Neuwagen hat der Händler meist zwei Reparaturversuche pro Mangel.
* Reparatur gescheitert: Wenn der Händler die Reparatur mehrmals erfolglos versucht hat, sie verweigert oder – wie bei dir – sagt, dass er sie nicht durchführen kann, dann gilt die Reparatur als gescheitert.
* Rücktritt möglich: Ist die Reparatur gescheitert und sind die Mängel erheblich (also kein Kleinkram), kannst du vom Vertrag zurücktreten. Bei mehreren Mängeln ist das meistens der Fall. Du gibst das Auto zurück und bekommst dein Geld (abzüglich einer Nutzungsgebühr für die gefahrenen Kilometer).
* Alternative: Preisnachlass (Minderung): Statt zurückzutreten, kannst du auch einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen und das Auto behalten.
Wichtig: Dass dein Händler selbst sagt, er kann die Mängel nicht beheben, ist ein starkes Argument dafür, dass die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
Mein Tipp: Dokumentiere alles schriftlich (Mängel, Gespräche, Fristen). Wenn du unsicher bist, hol dir kurz Rat bei der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt, der sich mit Autokaufrecht auskennt. Gerade bei einem Neuwagen lohnt sich das oft. Bei Summen um 71k wird es dir ein Konzern wie VW auch nicht so einfach machen.
Viel Erfolg dabei!
Hab das Schreiben schon raus. Mängel seit dem ersten Tag.
Fristsetzung erstmals im November.
Jetzt ist genug.
Hallo zusammen und @Spo1977,
lass es nicht zu einem Geplänkel kommen. Wende dich sofort an einen Anwalt!
Vorausgesetzt, der Händler erfüllt deine Wünsche, ohne zu widersprechen.
Richtig. Lückenlos begründete Rechte.
Zitat:
@Spo1977 schrieb am 30. März 2025 um 19:29:07 Uhr:
Lässt sich vw darauf ein?
Das ist deine Frage. Die Antwort hängt vom Inhalt deines Schreibens ab, den wir nicht kennen.
das ist der "große" 2.0TSI mit 265PS ? Darf man fragen, um welche Mängel es sich handelt....?
Normalerweise dürfte der Passat, Tiguan und Tayron gar nicht ausgeliefert werden.
Softwareentwickler und IT‘s, fragen sich ob VAG überhaupt „Rollouts“ durchführen.
Die großen Automobiltester oder das KBA wollen scheinbar noch nicht ins Wespennest stechen, wie damals bei Golf 8.
Selbst Kollegen die ihren Passat jetzt bekommen haben klagen über Mängel: Fehler Beifahrerairbag, leere Starterbatterien dank Kamera, usw.
Den Passat als unreife Banane zu bezeichnen ist schon fast untertrieben.
Privat hätte ich das Fahrzeug ebenfalls mit Anwalt zurückgegeben.
Viel Erfolg!
Ich verstehe den Unterschied zwischen privat und Firmenfahrzeug nicht so ganz. Warum hättest Du privat ein Fahrzeug gewandelt und von der Firma nicht?
Wenn ich mit einem Fahrzeug unzufrieden bin und deiner These folge das so ein Fahrzeug nicht ausgeliefert werden dürfte, wäre mir das vollkommen Hupe wer Eigentümer vom Fahrzeug ist.
Entweder stelle ich das Fahrzeug dem Händler „privat“ oder meiner Firma bzw. Fuhrpark auf dem Hof. Wo liegt da der Unterschied?
Wieso mute ich einem Händler das auf das er das machen soll / muss, aber dem Unternehmen nicht?
Zitat:
@Koelle_Alaaf schrieb am 2. April 2025 um 02:10:30 Uhr:
Wo liegt da der Unterschied?
Danke für das geöffnete Fenster, einmal in das Thema hineinzuschauen oder über den Tellerrand hinauszubicken, denn es ist wichtiger als man denkt: Es hat Relevanz.
Es macht einen Unterschied, ob das gewerblich zugelassene Fahrzeug von einem User-Chooser als Angestellter oder vom Firmeninhaber bewegt wird.
Die Differenzierung der Sichtweise ergibt sich aus der Tatsache, dass der User-Chooser als Angestellter des Unternehmens keine Eigentumsrechte an dem Fahrzeug hat und über die - wenn auch kostenpflichtige - Nutzung hinaus keine finanziellen Rechte und Pflichten in Bezug auf das Fahrzeug hat.
Vor diesem Hintergrund fällt es den Automobilherstellern nicht schwer, mit "fast life", also schneller vergänglicher Lebensdauer, kostenorientiert zu entwickeln und zu produzieren. Und der Gegenwind von Privatpersonen mit defekten Neufahrzeugen ist schon wegen der relativ geringen Stückzahlen viel zu schwach, um den wie so oft deklarierten Einzelfall mit einem gemurmelten Grundrauschen gegen die Masse in Frage zu stellen.
Und bei der nächsten Kaufentscheidung werden eventuelle Bedenken entweder vom Verkäufer zerstreut oder der Käufer fühlt sich trotz des Mangels an Premium durch luxuriöse oder andere Effekte angelockt und setzt sich mit einem "will ich trotzdem haben" darüber hinweg.
Und am Ende hat der Hersteller durch das Verhalten seiner Kunden eine Bestätigung seiner Strategie in der Hand.
Ich wünsche dem Themenstarter
@Spo1977viel Erfolg.