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Rücktritt vom Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges?

Themenstarteram 16. Mai 2014 um 9:36

Hallo ihr lieben,

Ich wollte mir bei einem Händler ein gebrauchtes Auto kaufen und habe wie mit dem Händler vereinbart eine kaufabsicht in Verbindung mit einer Finanzierung zugefaxt. Am Montag hat der Händler das ok von der Hausbank erhalten und mir die Unterlagen zu gefaxt. Den Kaufvertrag soll ich vor Ort unterschreiben. Möchte jetzt vom Kauf zurück treten. Wie gehe ich am besten vor und kommen kosten auf mich zu? Ist die Finanzierung schon bindend ab anfrage oder erst nach Unterschrift? Habe es noch nicht unterschrieben, habe es nur per Fax vom Händler erhalten. Habe wie schon oben erwähnt nur vor ca 2-3 Wochen einen drei Zeiler über meine kaufabsicht gefaxt.

Liebe Grüße

Und vielen Dank für die Antworten

Beste Antwort im Thema
am 16. Mai 2014 um 22:32

Zitat:

Ob deine genannte Kaufabsicht nicht schon ausreichend ist müssten spitzfindige Juristen einmal genau klären

Das Vertragsrecht sieht vor, daß bewegliche Sachen nicht an eine Form gebunden sind. D.h. du hast tatsächlich durch dein konkludentes(!) Handeln einen Vertrag geschlossen. Auf der anderen Seite verlieren Verträge ihre Gültigkeit, wenn sie gegen den Willen einer Partei der anderen zugegangen sind. Also mal anders ausgedrückt: wenn deine Schwester "unabsichtlich" das Fax ohne deine Genehmigung losgeschickt hat, besteht kein Vertrag. Nächstes Problem ist die Beweisbarkeit, falls er es wirklich durchsetzen möchte.

Grundsätzlich bedürfen Kaufverträge zweier übereinstimmender Willenserklärungen. Das ist in dem Fall erfüllt.

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am 16. Mai 2014 um 10:32

Du hast noch keinen Kaufvertrag unterschrieben, also hast du auch kein Problem. Selbst wenn doch hast du ein 14-tägiges Rücktrittsrecht auf die Finanzierung.

am 16. Mai 2014 um 10:39

Kopiere doch einmal deine Kaufabsicht hier ohne Namen rein.

Themenstarteram 16. Mai 2014 um 12:39

Zitat:

Original geschrieben von thps

Du hast noch keinen Kaufvertrag unterschrieben, also hast du auch kein Problem. Selbst wenn doch hast du ein 14-tägiges Rücktrittsrecht auf die Finanzierung.

Aber gilt die Finanzierung schon? Habe nix dergleichen unterschrieben, sie bisher nur per Fax erhalten zum durchlesen weil ich drum gebeten habe.

Themenstarteram 16. Mai 2014 um 13:05

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Kopiere doch einmal deine Kaufabsicht hier ohne Namen rein.

....hiermit bestätige ich meine kaufabsicht mit Finanzierung des ... Zum vereinbarten Preis von ....

(Sorry wusste nicht wie ich hier per Handy etwas rein kopiere aber so habe ich mein kaufabsicht formuliert, kurz und knapp wie vereinbart das hat dem Händler schon gereicht)

Meines Wissens kann man nicht von einem Vertrag zurücktreten, den man nicht geschlossen hat.

Dem Anbieter, Verkäufer ist er ja noch nicht, mitteilen, dass anders überlegt und fertig.

am 16. Mai 2014 um 14:34

Zitat:

Original geschrieben von Lori22

Zitat:

Original geschrieben von thps

Du hast noch keinen Kaufvertrag unterschrieben, also hast du auch kein Problem. Selbst wenn doch hast du ein 14-tägiges Rücktrittsrecht auf die Finanzierung.

Aber gilt die Finanzierung schon? Habe nix dergleichen unterschrieben, sie bisher nur per Fax erhalten zum durchlesen weil ich drum gebeten habe.

Nein tut sie nicht.

am 16. Mai 2014 um 15:57

Zitat:

Original geschrieben von Lori22

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Kopiere doch einmal deine Kaufabsicht hier ohne Namen rein.

....hiermit bestätige ich meine kaufabsicht mit Finanzierung des ... Zum vereinbarten Preis von ....

(Sorry wusste nicht wie ich hier per Handy etwas rein kopiere aber so habe ich mein kaufabsicht formuliert, kurz und knapp wie vereinbart das hat dem Händler schon gereicht)

Ob deine genannte Kaufabsicht nicht schon ausreichend ist müssten spitzfindige Juristen einmal genau klären

Du hast eine Bestätigung deiner Kaufabsicht zum vereinbarten Preis schriftlich gegenüber dem Verkäufer geäußert. Du beabsichtigst das Auto zu kaufen, das ist faktisch eine Willenserklärung die du gegenüber dem Verkäufer bestätigt hast.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Du hast eine Bestätigung deiner Kaufabsicht zum vereinbarten Preis schriftlich gegenüber dem Verkäufer geäußert. Du beabsichtigst das Auto zu kaufen, das ist faktisch eine Willenserklärung die du gegenüber dem Verkäufer bestätigt hast.

Dennoch hat er ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht von der Finanzierung, die er jetzt im Moment nicht einmal abgeschlossen hat ;)

Durch den Rücktritt von der Finanzierung kommt dann auch der Kaufvertrag (als Koppelgeschäft) nicht zustande.

am 16. Mai 2014 um 19:46

Nach meiner Rechtsauffassung ist der TE mit einer Kaufabsichtserklärung keineswegs die Verpflichtung eingegangen, tatsächlich einen Kaufvertrag abzuschließen.

Eine schriftlich geäußerte Kaufabsicht ist IMO noch kein Kaufvertrag.

Zudem enthält die Kaufabsichtserklärung den Zusatz "mit Finanzierung". Da der Finanzierungsvertrag noch nicht abgeschlossen ist, ist der Kaufvertrag auch in dieser Hinsicht noch gar nicht abgeschlossen.

Gruß

Der Chaosmanager

du hast keinen Kaufvertrag unterschrieben, auch keinen Auftrag erteilt, lediglich irgendwo mal eine "Kaufabsicht" geäußert.

Wo ist jetzt das Problem?? Wie andere schon geschrieben haben, das verpflichtet dich zu nichts!

Auch nicht was die Finanzierung angeht.

Der Gegenseite absagen, Schluss aus und Ende!

Der Anbieter wird davon zwar nicht begeistert sein, aber das erlebt der sicher nicht zum ersten Mal, dass aus einem "Geschäft" in allerletzter Sekunde doch nichts wird.

Sende ihm per fax oder mail einen höflichen Dreizeiler, dass du es dir anders überlegt hast.

am 16. Mai 2014 um 22:32

Zitat:

Ob deine genannte Kaufabsicht nicht schon ausreichend ist müssten spitzfindige Juristen einmal genau klären

Das Vertragsrecht sieht vor, daß bewegliche Sachen nicht an eine Form gebunden sind. D.h. du hast tatsächlich durch dein konkludentes(!) Handeln einen Vertrag geschlossen. Auf der anderen Seite verlieren Verträge ihre Gültigkeit, wenn sie gegen den Willen einer Partei der anderen zugegangen sind. Also mal anders ausgedrückt: wenn deine Schwester "unabsichtlich" das Fax ohne deine Genehmigung losgeschickt hat, besteht kein Vertrag. Nächstes Problem ist die Beweisbarkeit, falls er es wirklich durchsetzen möchte.

Grundsätzlich bedürfen Kaufverträge zweier übereinstimmender Willenserklärungen. Das ist in dem Fall erfüllt.

am 17. Mai 2014 um 6:55

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter

Zitat:

Ob deine genannte Kaufabsicht nicht schon ausreichend ist müssten spitzfindige Juristen einmal genau klären

Das Vertragsrecht sieht vor, daß bewegliche Sachen nicht an eine Form gebunden sind. D.h. du hast tatsächlich durch dein konkludentes(!) Handeln einen Vertrag geschlossen. Auf der anderen Seite verlieren Verträge ihre Gültigkeit, wenn sie gegen den Willen einer Partei der anderen zugegangen sind. Also mal anders ausgedrückt: wenn deine Schwester "unabsichtlich" das Fax ohne deine Genehmigung losgeschickt hat, besteht kein Vertrag. Nächstes Problem ist die Beweisbarkeit, falls er es wirklich durchsetzen möchte.

Grundsätzlich bedürfen Kaufverträge zweier übereinstimmender Willenserklärungen. Das ist in dem Fall erfüllt.

Und weshalb sollte eine Kaufabsicht nicht widerrufen werden können?

Laut geltender Rechtsprechung kann eine Absichtserklärung jederzeit widerrufen werden. Allerdings müssen dem Verkäufer die Kosten erstattet werden, die ihm aufgrund der geäußerten Kaufabsicht entstanden sind. Im vorliegenden Fall dürften jedoch keine Kosten entstanden sein.

Grüße

Der Chaosmanager

Hier sind doch noch ein paar Fragen offen.

Es hat den Anschein, als handele es sich bei dem vom TE geschilderten Sachverhalt um einen sog. "verbundenen Vertrag". Das bedeutet, es wurde eine Auto gekauft und parallel dazu ein Kreditvertrag über die Finanzierung eben dieses Kaufs mit einem vom Verkäufer vermittelten Darlehensgeber (Bank) geschlossen oder zumindest war diese Vorgehensweise beabsichtigt. In diesem Fall ist zwar - auch nach den Schilderungen des TE - ein wirksamer Kaufvertrag über das Auto geschlossen. Allerdings steht ihm über die §§ 358, 359, 495 BGB ein Widerrufsrecht zum Kreditvertrag zu. Die beiden Verträge (Kaufvertrag und Darlehensvertrag zur Finanzierung des Kaufs) werden als wirtschaftliche Einheit betrachtet.

Man kann dem TE deshalb m.E. nur empfehlen, dem Autoverkäufer und der Bank gegenüber unter Berufung auf die o.g. Vorschriften des BGB den Widerruf des Darlehensvertrages zu erklären und damit die Erklärung zu verbinden, dass er damit auch an seine Verpflichtungen aus dem Pkw-Kauf nicht mehr gebunden ist.

Gruß

casait

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