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Rücktritt vom Kaufvertrag wg zu hohem Verbrauch ?

Audi A6 C7/4G
Themenstarteram 11. März 2013 um 20:37

Gebt Ihr euren S6 zurück - oder sind 9,7 L/100 km kombiniert machbar ? ;)

"Liegt der so ermittelte Verbrauch um mehr als zehn Prozent über den Werten des Autoherstellers, hat der Käufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und den Wagen zurückzugeben, lautet die Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 7. Februar 2013, Aktenzeichen I-28 U 94/12). Allerdings bekommt er dann nur noch den Restwert erstattet, was in diesem Fall einen Abzug von 3000 Euro bedeutete."

Quelle: Bild.de

Gibts jetzt ne Klagewelle von solventen "ich zieh das durch-Leuten" ?

:)

Beste Antwort im Thema

Verstehe die Frage überhaupt nicht. Wer einen S6 kauft sollte sich das Benzin noch leisten können, selbst wenn der Verbrauch bei artgerechter Haltung 50% über den Normwerten liegt.

Manchmal habe ich das Gefühl, dass hier nach Gründen gesucht wird, ein Auto wieder los zu werden, dass man sich aufgrund falscher Vorstellungen hätte gar nicht kaufen dürfen.

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Zitat:

Original geschrieben von dude13

...oder sind 9,7 L/100 km kombiniert machbar ?

Dieser Verbrauch ist durchaus machbar.

Auch bei den Dieseln, wenn man insbesondere die max. 120 km/h der Normzyklen beachtet.

Verstehe die Frage überhaupt nicht. Wer einen S6 kauft sollte sich das Benzin noch leisten können, selbst wenn der Verbrauch bei artgerechter Haltung 50% über den Normwerten liegt.

Manchmal habe ich das Gefühl, dass hier nach Gründen gesucht wird, ein Auto wieder los zu werden, dass man sich aufgrund falscher Vorstellungen hätte gar nicht kaufen dürfen.

am 11. März 2013 um 21:23

Den smiley hast du schon gesehen,oder ?

... diese Diskussion verstehe ich auch nicht. Aber es gibt Mitmenschen, die können nicht rechnen, andere können nicht richtig lesen, wieder andere mit der Umsonst-Mentalität und dann noch solche mit all diesen guten Eigenschaften zusammen :-)

Wenn ich mit 300PS über die Bahn spurte, frag ich doch nicht nach 10% mehr Verbrauch? Viel Spaß beim Klagen!

Prinzipiell ist's schon richtig: Was im Kaufvertrag angegeben wird, ist einzuhalten. Im Klagefall wird die Karre halt auf dem Rollenprüfstand (!) gestellt und gemäß des NEFZ betrieben. Und wenn dann nicht mehr als + 10% rauskommt zahlt der Kläger die Prozeßkosten.

Wer hingegen meint bei der vielzitierten "artgerechten Haltung" oder im Kurzstreckenbetrieb den NEFZ- Wert reproduzieren zu können, irrt eben.

Themenstarteram 11. März 2013 um 22:15

Danke audi-olli71. U got it ;)

Es geht natürlich darum dass die Angaben ALLER Hersteller nicht der Realität entsprechen.

Der Thread ist ketzerisch und ich finds cool wenn "ein kleiner Rentner" (HALLLO -das ist lieb gemeint)

gegen die Konzerne punkten kann. Nur so kann man die zu realen Angaben "überreden".

Ich darf in 2 Wochen mein S6 abholen. Ohne anschl Klage. Ich werd mich, dank wenig Stadt auf

13-15 L einstellen. Trotz 9,7 lt im Prospekt

;)

Zitat:

Original geschrieben von dude13

Danke audi-olli71. U got it ;)

Es geht natürlich darum dass die Angaben ALLER Hersteller nicht der Realität entsprechen.

Der Thread ist ketzerisch und ich finds cool wenn "ein kleiner Rentner" (HALLLO -das ist lieb gemeint)

gegen die Konzerne punkten kann. Nur so kann man die zu realen Angaben "überreden".

Ich darf in 2 Wochen mein S6 abholen. Ohne anschl Klage. Ich werd mich, dank wenig Stadt auf

13-15 L einstellen. Trotz 9,7 lt im Prospekt

;)

Man kann es auch anders sehen: Hätten sich die Hersteller zur standardisierten Verbrauchsermittlung auf einen Mix aus "artgerechtem deutschen Autobahnbetrieb bis 80% Vmax nebst Stop&Go" geeinigt, hätte Dein S6 wegen Einhaltung gesetzlicher Flottenvorschriften und Vermeidung von Herstellerstrafzahlungen an die EU vermutlich 'nen 1,3 l Triturbomotor :D mit 170 PS.

Dass der EU-Mix insbesondere für Sportwagen daneben liegen muss, sollte doch klar sein. Und mit angesetzten +50% liegt man sicher einigermaßen richtig - für die 9,7 fährst halt einmal von St. Gallen nach Genf :D

Und trotz dieser außergewöhnlich optimistischen Verbrauchsangaben liegt der S6 hier in Österreich bei der Nova bei 13% plus MwSt und der CO2 Malus bei 4.200,-

Die höchste Stufe ist übrigens 16%.

In der Realität sind die 9,7 Liter aber nur bei 80 km/h und leerer Strecke reproduzierbar und da sollte es nicht im geringsten bergauf gehen...

Ein Bekannter von mir, der Anwalt ist hat allerdings tatsächlich seinen BMW 535 dx wegen übermäßiger Abweichung vom angegebenen Verbrauch gewandelt.

Nun hat er den 550 dx, muss ihn mal fragen wie weit der daneben liegt ;)

Habe diesbezüglich einmal mit einem Manager von BMW gesprochen. Er sagte, die Verbrauchstest werden mit bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Wie bei jedem technischen Gerät gibt es aber bei der Produktion Unterschiede. Vor allem beim Motor gibt es Leistungstechnisch eine nicht zu unterschätzende Streuung. Das können man auch nicht ändern oder verhindern.

Wie sicher schon einige selbst merkten, geht der eine oder andere Wagen besser oder schlechter. Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, einen großen Einfluss haben dabei die ersten 1.000 - 3.000 Kilometer. Auch das kann der Hersteller nicht beeinflussen.

Aber ist eigentlich auch egal und hat nichts mit der Frage zu tun. Er meinte, max 10% der ausgelieferten Autos verbrauchen mehr als 10-15% als angegeben. Ein Bruchteil dieser Besitzer regen sich darüber auf bzw. beanstanden das in der Werkstatt. Dann liegt es an der Werkstatt einen Fehler zu finden, Einstellungen vorzunehmen oder den Besitzer zu beruhigen bzw. "Ausreden" zu finden oder dem Fahrer bzw. dem Fahrverhalten die "Schuld" zu geben.

Ein verschwindend kleiner Teil von diesem Bruchteil geht trotzdem vor Gericht. Spätestens hier wird dann ein Vergleich getroffen (sofern die Vorwürfe des Fahrzeugbesitzers nachvollziehbar und nicht zu ändern sind) welcher auch mit dem "Schweigen" über diesen Fall einher geht.

Das heist, die Hersteller wissen von dem Problem, kalkulieren den einen oder anderen Wandel aber auch mit ein. Ein steiniger Weg für einen unzufriedenen Fahrzeugbesitzer bleibt es trotzdem.

LG

Ein einfacher Ausweg aus dem Dilemma wäre halt neben dem NEFZ (http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzyklus) noch den guten alten DIN-Stadt/Land/Fluss-äh- BAB-Drittelmix anzugeben, den aber statt mit 120 im höchsten Gang mit 80% V-Max zu fahren.

 

Dann hätten auch "artgerechte Halter" einen echten Orientierungswert - aber das wird nie kommen, denn a) wäre es praxisgerecht - bäääh - und b) könnte der Kunde ja so ohne Kostenaufwand einfach mal "nachmessen" ;) ...

Wofür die ganze Aufregung? Die genormte Verbrauchsangabe hilft, den Verbrauch von unterschiedlichen Fahrzeugmodellen oder Motorisierungen bei gleicher Fahrweise zu vergleichen. Nicht mehr und nicht weniger.

Wenn man statt dessen 80% Vmax oder Ähnliches für die Verbrauchsangaben heranzieht, vergleicht man unterschiedliche Fahrweisen und kommt, oh Wunder, zum Ergebnis, dass schnellere Fahrweise höheren Verbrauch hat langsames Fahren. Aber deshalb hat das schnellere Fahrzeug noch keinen schlechteren Verbrauch, wenn man (freiwillig) genauso langsam fährt wie (ggfs. unfreiwillig) mit einem langsamen Wagen. Das Gegenteil kann der Fall sein, wenn man den langsamen Motor ständig mit Bleifuß antreiben muss, um halbwegs flott voranzukommen.

Und was bringt es, wenn tatsächlich der realistische Verbrauch bei üblicher Fahrweise angegeben wird? Dann werden höhere CO2-Werte veröffentlicht mit der Folge, dass man entweder mehr Steuern zahlt oder aufgrund von Dienstwagenrichtlinien den Wagen gar nicht mehr bestellen darf. Damit ist niemandem geholfen.

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