Rücktritt vom Vertrag, Fristverlängerung durch Neuwagen-Anschlußgarantie?
Guten Morgen,
ich hätte eine kleine, aber doch sicherlich sehr diskussionswürdige Frage
Wenn ein Auto (in diesem Fall ein 8PA) ein immer wiederkehrendes Problem mit PD-Elementen hat und bereits 4 Mal (!) deswegen liegen geblieben ist und in die Werkstatt geschleppt werden musste, hätte man sicherlich bei Erfüllung diverser Voraussetzungen gute karten bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag.
Eine der Voraussetzungen dürfte dabei sicherlich sein, dass der Fehler innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungfist von 2 Jahren aufgetreten ist. Was mich nun interessieren würde ist, wie es sich verhält, wenn der Schaden erstmals erst nach etwa 3 Jahren auftrat, der Käufer aber eine Neuwagen-Anschlußgarantie (+ 2 Jahre, also insgesamt 4) abgeschlossen hat?
Es geht bei der Frage um den rein rechtlichen Aspekt, die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit sei mal außer Acht zu lassen.
Bin für jedes Feedback sehr dankbar und wünsche eine anregende Diskussion
Liebe Grüße,
Dani
Beste Antwort im Thema
Moin, die Anschlussgarantie hat nichts mit Deinem Vertragsverhältnis bezüglich des Audi zu tun, sie ist auch meines Wissens nur von Audi vermittelt. Auf Kosten der Garantie kannst Du den Wagen bei Audi bis zum Garantieende x-mal reparieren lassen , einen Vertragsrücktritt musst Du mit Audi (bzw. dem AZ) selber verhandeln. Bin schon gespannt, wie das die Anderen hier sehen...
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28 Antworten
Moin, die Anschlussgarantie hat nichts mit Deinem Vertragsverhältnis bezüglich des Audi zu tun, sie ist auch meines Wissens nur von Audi vermittelt. Auf Kosten der Garantie kannst Du den Wagen bei Audi bis zum Garantieende x-mal reparieren lassen , einen Vertragsrücktritt musst Du mit Audi (bzw. dem AZ) selber verhandeln. Bin schon gespannt, wie das die Anderen hier sehen...
Zitat:
Original geschrieben von travelscorner
Es geht bei der Frage um den rein rechtlichen Aspekt, die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit sei mal außer Acht zu lassen.
Rein rechtlich kann dir hier niemand was sagen. Auf MT kann dir keiner eine rechtsverbindliche Auskunft geben. -> Anwalt!
Die Anschlussgarantie kommt ja von einer anderen Firma. Deswegen wirst du wahrscheinlich schlechte Karten haben.
Allerdings welche Pd-elemente gehen 4 mal hintereinander alle kaputt? Wie fährst du denn das Auto? Normalerweise einmal kaputt --> tauschen und gut is für die nächste 200tkm.
Schöne Beteiligung, danke schön
Der Gang zum Anwalt wird vielleicht noch kommen, aber gefühlsseitig ist die Sache nicht 100% klar.
Hat der Käufer denn nicht eine Audi-Anschlußgarantie erworben, die ja selbt im Konfigurator dargestellt wird?
Der A3 wird ganz normal gefahren, Wartungszyklen (alle eingehalten) von 30tkm bekräftigen das
Das Auto wird dir ja auch vom AH verkauft und nicht von Audi..
Du kannst mir nicht erzählen dass du direkt an Audi überwiesen hast.
Da hast du völlig Recht!
Und genau aus diesem Grund ist bei einem Rücktritt vom Vertrag auch genau der Händler der Ansprechpartner von dem das Auto und die Versicherung erworben wurde
Also eure Beiträge sind echt grausam. Es ist im vorliegenden Fall zwischen Gewährleistung und Garantie zu unterscheiden. Die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren, die einen Rücktritt vom Kaufvertrag erst möglich machen würde, ist verjährt. Es bleibt nur die Garantie. Also entweder den Wagen reparieren lassen oder verkaufen. Der Händler nimmt ihn aber bestimmt in Zahlung wenn Du einen neuen Wagen kaufst.
Hallo Blue Ice Ultra, ich suche jetzt schon eine ganze Zeit nach dem, was in den bisherigen Beiträgen "grausam" sein soll
Auf die Frage des Threaderstellers sind alle mehr oder weniger präzise eingegangen, um den (unstrittig vorhandenen) Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ging es hier überhaupt nicht. Dass der Threadersteller mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr vom Kaufvertrag zurücktreten kann wird er selber merken, das wollte er aber überhaupt nicht wissen, ihm ging es um den "Einfluss" der Anschlussgarantie. Grausam ist was Anderes....
Zitat:
Original geschrieben von Saschiii
Hallo Blue Ice Ultra, ich suche jetzt schon eine ganze Zeit nach dem, was in den bisherigen Beiträgen "grausam" sein soll
Auf die Frage des Threaderstellers sind alle mehr oder weniger präzise eingegangen, um den (unstrittig vorhandenen) Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ging es hier überhaupt nicht. Dass der Threadersteller mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr vom Kaufvertrag zurücktreten kann wird er selber merken, das wollte er aber überhaupt nicht wissen, ihm ging es um den "Einfluss" der Anschlussgarantie. Grausam ist was Anderes....
Die Frage von travelscorner zielte auf die von mir aufgegriffene Problematik ab. Es scheint offensichtlich so zu sein, das die Anschlussgarantie in kürze abläuft.
Was nicht so alles offensichtlich abläuft und offen unterstellt wird ...
Nein, die Anschlußgarantie läuft nicht in Kürze ab, denn sie ist beliebig verlängerbar - Schlaumeier
Und ich wünsche dir, dass du nicht einmal den Bruchteil der Schäden an deinem KFZ durchleben musst (neben den 4 x PD-Element noch 2 x Turbolader, Xenon, etc, etc), die wir erlebt haben. Auch wenn ich mir sicher bin, dass du dann nicht mehr ganz so locker in die Tastatur hacken würdest!
Schönen Abend noch,
Dani
zu blöd zum editeren
kann man denn eigene beiträge nicht löschen?
Zitat:
Original geschrieben von travelscorner
Nein, die Anschlußgarantie läuft nicht in Kürze ab, denn sie ist beliebig verlängerbar
Verwechselst du da nicht die Anschlußgarantie mit der Mobilitätsgarantie?
Garantieen sind gesetzlich nicht geregelt und dementsprechend reine Vertragssache.
Die 2-jährige gesetzlich geregelte Gewährleistung gibt dem Käufer folgende Rechte
- Nachbesserung = kostenlose Reparatur
- Minderung = Rabatt, wenn du die Kiste trotz Mängeln behältst (z.B. falsche Farbe)
- Wandlung = Rückgängigmachen des Kaufvertrages
gegenüber dem Verkäufer (Autohaus), nicht gegenüber dem Hersteller.
Der Verkäufer kann diese Rechte begrenzt einschränken indem er sich in seinen AGB, die dir vor dem Kauf bekanntzugeben sind, zunächst Nachbesserung vorbehält, bevor er die anderen beiden Möglichkeiten zuläßt.
Audi gibt eine gleichlange Herstellergarantie nur auf Nachbesserung, so daß man im Falle eines Defektes jede beliebige Audi-Vertragswerkstatt aufsuchen kann, nicht nur den Händler, bei dem man gekauft hat.
Die Mobilitätsgarantie kommt ebenfalls von Audi und ist an die Einhaltung der vorgeschriebenen Wartungsintervalle in einer Audi-Vertragswerkstatt gebunden.
Andere Werkstatt - keine Garantie von Audi.
ATU z.B. gibt eine eigene Mobilitätsgarantie.
Die beim Kauf zu erwerbende Anschlußgarantie gilt nur solange, wie sie eben gekauft wurde (Zeit + KM) und ist letztendlich nur die Zusage von Audi, daß dir, unter Berücksichtigung des Kleingedruckten, keine Reparaturkosten berechnet werden, also nur eine Zusage auf kostenlose Nachbesserung.
Wandlung und Minderung sind von der Anschlußgarantie nicht abgedeckt.
Bei anderen Produkten, z.B. von Apple, ist das eine richtige Falle.
Apple als Hersteller gibt nur 1 Jahr Garantie, der Verkäufer hingegen muß 2 Jahre Gewährleistung bringen (mit der gesetzlich geregelten Beweislastumkehr nach 6 Monaten).
Wenn die Kiste also im ersten Jahr verreckt, kannst du das in jeder Apple-Werkstatt reparieren lassen und Apple übernimmt die Kosten.
Danach nur noch in der Werkstatt des Verkäufers und der bleibt auf seinen Kosten sitzen, weil Apple für seine Produkte eben nur 1 Jahr Haltbarkeit garantiert.
Ist der Händler Pleite, zeigt Apple dir die Nase.
Ich hoffe, daß der Unterscheid zwischen Garantie und Gewährleistung etwa klarer geworden ist.
Danke für deinen guten Beitrag
Der Unterschied ist mir schon bewusst und es ist in der Tat so, dass man die beim Kauf des Fahrzeugs (oder innerhalb der Frist) erworbene Neuwagenanschlußgarantie beliebig verlängern kann... in diesem Fall läuft sie mittlerweile im 6. Jahr und und wird mit 107 EUR/Q berechnet
Zitat:
Original geschrieben von travelscorner
Neuwagenanschlußgarantie beliebig verlängern kann
Dann hast du irgendeine Reparaturkostenversicherung abgeschlossen, aber nicht die Audi Anschlußgarantie.
Die endet nach maximal 5 Jahren bei spätestens 150.000 km.
http://www.audi.de/de/brand/de/neuwagen/a3/a3/informieren/garantie/audi_garantie.html#source=http://www.audi.de/de/brand/de/neuwagen/a3/a3/informieren/garantie/audi_anschlussgarantie.html&container=page