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Rücktritt von Auto-Finanzierung bei Geschäftswagen (Mercedes-Benz)
Hallo,
ich habe eine Finanzierung zu einem Geschäftswagen von Mercedes abgeschlossen, der Wagen ist etwa einen Monat alt und hat einige Tausend km. Nun möchte ich vom Kaufvertrag/Darlehensvertrag zurücktreten. Der Vertrag ist abgeschlossen, geliefert wird aber erst in etwa 4-5 Wochen.
Ich fragte erst beim Verkäufer nach, dieser schilderte mir jedoch am Telefon, dass es nicht ginge, und Mercedes bzw. die Bank (Bin mir da nicht mehr so sicher) einen Teil des Kaufpreises als Entschädigungszahlung verlangen wird. Ich fragte ob es nicht ein allgemeines Widerrufsrecht gibt, er erklärte mir, dass es nicht so sei.
Nun habe ich mir mal den Vertrag angesehen (ich rief ihn an weil der Vertrag verlegt war) und dort steht dass der Darlehensvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne angaben von Gründen widerrufen werden kann.
Nun meine Frage an euch, wie ist dass generell, der Verkäufer sagte, nur wenn wir explizit ein Rücktrittsrecht vereinbart hätten, würde auch eines existieren. Heißt das nun, dass ich zwar vom Darlehensvertrag, nicht aber vom Kaufvertrag zurücktreten kann?
Ich möchte ungern in eine Diskussion mit dem Verkäufer gelangen, da ich dieses als sehr freundlich einschätze, bisher hatten Freunde und Bekannte auch nur gute Erfahrungen mit ihm gemacht. Daher würde es mich auch wundern, wenn er mir eine falsche Information gegeben hätte.
Ich Danke für jede Meinung
Grüße
Beste Antwort im Thema
Normalerweise sind das verbundene Geschäfte und du kannst vom Darlehensvertrag zurücktreten innerhalb von 14 Tagen ab Unterschrift, dadurch wird gleichzeitig der Kaufvertrag aufgelöst.
Das ist schon seit vielen Jahren so und nix Neues, deswegen wird bei Finanzierungen oft der Auslieferungstermin um 2 Wochen nach hinten verlegt, damit der Wagen erst umgeschrieben wird, sobald der Käufer kein Widerrufsrecht mehr hat.
Lies dir deine Verträge genau durch, was die anderen oben schreiben ist nicht korrekt, auch wenn ich kein Jurist bin und die Ausdrücke evtl. falsch sind.
Alles nur unter der Voraussetzung, dass du Verbraucher im Sinne des Gesetzes bist und dir der Händler die Finanzierung vermittelt hat. Es ist unerheblich, über wen die Finanzierung läuft, der VK muss sie angeboten / im Auftrag abgeschlossen haben.
Bei einer unabhängigen Finanzierung über deine Hausbannk z.B. gilt das Gesagte natürlich nicht.
Hier im Forum findest du genügend Lesestoff zum Thema Rücktritt bzw. Widerruf.
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14 Antworten
Privatkäufer gelten als besonders schutzbedürftig und deswegen gibt es unter bestimmten Bedingungen ein Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen (das was früher im Fernabsatzgesetz geregelt war). Aber selbst das zieht nicht beim Autokauf vor Ort.
Wenn du als Geschäftsmann aufgetreten bist ("Geschäftswagen"), dann gibt es weniger als keine Möglichkeit.
Zitat:
Original geschrieben von mohammat
Hallo,
Nun habe ich mir mal den Vertrag angesehen (ich rief ihn an weil der Vertrag verlegt war) und dort steht dass der Darlehensvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne angaben von Gründen widerrufen werden kann.
Wenn das im Darlehensvertrag vereinbart wurde, dann ist das so.
Wie das nun in Relation zum Kaufvertrag ist, kann ich von hier nicht beurteilen.
Es ist wie du im Text geschrieben hast, der Kaufvertrag muss unabhängig von der Bezahlungsform erfüllt werden. Bei Nichtabnahme werden meistens 15 % des Kaufpreises fällig.
Wieso hast du denn unterschrieben und möchtest jetzt doch das Auto nicht mehr?
es sind zwei Geschäfte, unabhängig voneinander:
1) Kaufvertrag (mit dem Verkäufer, bzw dem Autohaus)
2) Darlehensvertrag mit der Bank, bzw dem Darlehensgeber (in der Regel NICHT das Autohaus)
Rücktritt vom einen bedeutet nicht gleichzeitig Rücktritt vom anderen...
Normalerweise sind das verbundene Geschäfte und du kannst vom Darlehensvertrag zurücktreten innerhalb von 14 Tagen ab Unterschrift, dadurch wird gleichzeitig der Kaufvertrag aufgelöst.
Das ist schon seit vielen Jahren so und nix Neues, deswegen wird bei Finanzierungen oft der Auslieferungstermin um 2 Wochen nach hinten verlegt, damit der Wagen erst umgeschrieben wird, sobald der Käufer kein Widerrufsrecht mehr hat.
Lies dir deine Verträge genau durch, was die anderen oben schreiben ist nicht korrekt, auch wenn ich kein Jurist bin und die Ausdrücke evtl. falsch sind.
Alles nur unter der Voraussetzung, dass du Verbraucher im Sinne des Gesetzes bist und dir der Händler die Finanzierung vermittelt hat. Es ist unerheblich, über wen die Finanzierung läuft, der VK muss sie angeboten / im Auftrag abgeschlossen haben.
Bei einer unabhängigen Finanzierung über deine Hausbannk z.B. gilt das Gesagte natürlich nicht.
Hier im Forum findest du genügend Lesestoff zum Thema Rücktritt bzw. Widerruf.
Zitat:
Original geschrieben von keksemann
es sind zwei Geschäfte, unabhängig voneinander:
1) Kaufvertrag (mit dem Verkäufer, bzw dem Autohaus)
2) Darlehensvertrag mit der Bank, bzw dem Darlehensgeber (in der Regel NICHT das Autohaus)
Rücktritt vom einen bedeutet nicht gleichzeitig Rücktritt vom anderen...
Das stimmt so nicht, es handelt sich hierbei um einen verbundenen Vertrag gem § 358 BGB
Soweit ich informiert bin gelten diese Verträge aber für Verbraucher sprich Privatkunden.
Ich verstehe es so, dass das Auto ein Geschäftswagen / Werkswagen ist, der Käufer aber privater Verbraucher, Geschäftswagen ist eine übliche Bezeichnung bei Mercedes für neuere Gebrauchtwagen.
Wie vorhin schon gesagt gilt die Schutzregelung nur für Verbraucher, da hast du völlig Recht.
Im Eingangspost ist kein Zeitraum angegeben, wann der Kaufvertrag unterschrieben wurde. In dem 14 tägigen Widerrufsrecht müsste der Kaufvertag natürlich enthalten sein. Ich ging davon aus, dass die Unterschrift für den Kaufvertrag schon älter als 14 Tage ist.
Zitat:
Original geschrieben von Frischling2
Normalerweise sind das verbundene Geschäfte und du kannst vom Darlehensvertrag zurücktreten innerhalb von 14 Tagen ab Unterschrift, dadurch wird gleichzeitig der Kaufvertrag aufgelöst.
Das ist schon seit vielen Jahren so und nix Neues, deswegen wird bei Finanzierungen oft der Auslieferungstermin um 2 Wochen nach hinten verlegt, damit der Wagen erst umgeschrieben wird, sobald der Käufer kein Widerrufsrecht mehr hat.
Lies dir deine Verträge genau durch, was die anderen oben schreiben ist nicht korrekt, auch wenn ich kein Jurist bin und die Ausdrücke evtl. falsch sind.
Alles nur unter der Voraussetzung, dass du Verbraucher im Sinne des Gesetzes bist und dir der Händler die Finanzierung vermittelt hat. Es ist unerheblich, über wen die Finanzierung läuft, der VK muss sie angeboten / im Auftrag abgeschlossen haben.
Bei einer unabhängigen Finanzierung über deine Hausbannk z.B. gilt das Gesagte natürlich nicht.
...die Aussagen treffen den Nagel auf den Kopf.
N.T.
Hallo,
vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ich selber vermute das ähnlich wie Frischling2, zumindest denke ich dass es so ist, ich weis es halt nicht. Zur Frage wieso ein Auto gekauft wird und man es doch nicht will: Wenn das dem Fragenden selbst passiert (es kann 1001 Gründe dafür geben), dann weis man wie so etwas vorkommen kann, dass man etwas kauft und es dann doch nicht will/möchte etc.
Der Vertrag ist noch keine 14 Tage alt. Und es handelt sich tatsächlich um einen Werkswagen, der Kauf ist Privat durchgeführt worden. Darlehensgebende Bank wurde auch vom Verkäufer vermittelt. Da ich denk Verkäufer aber schon länger kenne und viele bei ihm gekauft haben und durchweg alle zufrieden sind, würde es mich wundern, wenn er eine falsche Information rausgibt, nur um den Verkauf aufrecht zu halten. Entweder hat er sich vertan oder es gibt irgendeine zusätzliche Klausel die ich nicht kenne. Im Darlehensvertrag steht das jedenfalls genauso wie Frischling2 das beschrieben hat: Der Kaufvertrag wird nichtig bei Widerruf des Darlehensvertrags und ebenfalls andersherum.
Zitat:
Original geschrieben von mohammat
...würde es mich wundern, wenn er eine falsche Information rausgibt...
Dann wunder dich. Genau so hat er es gemacht.
Habe eine Frage ruft auch der mercedes Bank die Firma an ob er wirklich dort auch arbeitet ? Meine jetzt was auf der lohnabrechnung drauf steht
Verstehe den Zusammenhang jetzt nicht. Was hat die Bestellung eines Geschäftsfahrzeuges mit der Lohnabrechnung eines dort arbeitenden Angestellten zu tun?
Also die Frage passt hier wirklich nicht und da könnte man vermuten, dass man einen Vetrag abschliessen will, bei dem etwas unreelle Angaben gemacht werden. Wenn das dann aber rauskommt, dann Amen.
Mir ist auch bekannt, wenn man einen Vertrag mit Verbindung einer Finanzierung abschliesst und man dann den Kaufvertrag innerhalb einer Frist widerruft, dann ist auch die Finanzierungsgeschichte Vergangenheit.