- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Tiguan
- Tiguan 1
- Rücktritt von Kaufvertrag bei Lieferverzögerung
Rücktritt von Kaufvertrag bei Lieferverzögerung
Hallo zusammen,
mich würde interessieren, ob man auf Grund der eventuell erheblichen Lieferverzögerungen vom Kaufvertrag zurücktreten kann.
Nach dem Besuch diverser VW Händler habe bei einem Freundlichen am 14.11.07 eine Kaufvertrag für einen Tigaun T&F TDI unterschrieben.
Grund des Kaufs bei diesem Händler war, dass er noch einen vor disponierten Tiguan im Vorlauf habe, der unverb. im Februar 2008 geliefert werden könnte.
Meinerseits wurde das Fahrzeug noch mit weiterem Zubehör ausgestattet:
Top Paket,
AHK,
Automatik,
NAVI
usw.
In dem Kaufvertrag wurde weiterhin als unverbindlicher Liefertermin Feb. 2008 angegeben.
Da ich nach vier Wochen noch keine offizielle Auftragsbestätigung von VW hatte, habe ich beim freundlichen nachgefragt was den los sei.
Laut Aussage des Händler soll VW im Moment auf Grund der hohen Nachfrage Probleme mit den Auftragsbestätigungen (Lieferterminen) haben.
Einen Tag später hatte plötzlich ich von meinem freundlichen eine Auftragsbestätigung des Autohauses in der Post, jedoch mit einem geänderten unverbindlichen Liefertermin, der plötzlich auf das zweite Quartal 2008 lautete.
Da ich bei der Bestellung wohl das problematischen Zubehör mit bestellt habe. frage ich mich nun wie es weiter geht.
Ich bin ja bereit 6-8 Wochen zusätzlich zu warten, jedoch ggf. kein halbes Jahr .
Beste Antwort im Thema
Da muss ich Euch recht geben. Ich habe ebenfalls bei Travag (damals noch Ratzeburg) im September bestellt.
Mein Verkäufer hat mir immer die Wahrheit gesagt. Auch als mein Tiger zu guter Letzt von KW 22 auf KW 32 gesprungen war.
Lieber eine ehrliche schlechte Nachricht als eine gute Nachricht, die nicht ehrlich ist.
Ähnliche Themen
39 Antworten
Mosste mich auch mit diesem Thema befassen, deswegen kann ich hier die Rechtslage kurz erläutern:
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist natürlich möglich, allerdings kann die dein Freundlicher 15 % Kaufpreises dafür verlangen.
Anderseits kannst Du 6 Wochen nach dem unverbindlichen Liefertermin den Verkaufer in Verzug setzen ( Frist setzen von 10 Tagen ) und dann falls fruchtlos die Frist verstrichen ist, kannst Du nochmals eine 10 Tagefrist setzen und dann den Vertrag lösen.
Zitat:
Original geschrieben von oldsv8
Hallo zusammen,
mich würde interessieren, ob man auf Grund der eventuell erheblichen Lieferverzögerungen vom Kaufvertrag zurücktreten kann.
Nach dem Besuch diverser VW Händler habe bei einem Freundlichen am 14.11.07 eine Kaufvertrag für einen Tigaun T&F TDI unterschrieben.
Grund des Kaufs bei diesem Händler war, dass er noch einen vor disponierten Tiguan im Vorlauf habe, der unverb. im Februar 2008 geliefert werden könnte.
Meinerseits wurde das Fahrzeug noch mit weiterem Zubehör ausgestattet:
Top Paket,
AHK,
Automatik,
NAVI
usw.
In dem Kaufvertrag wurde weiterhin als unverbindlicher Liefertermin Feb. 2008 angegeben.
Da ich nach vier Wochen noch keine offizielle Auftragsbestätigung von VW hatte, habe ich beim freundlichen nachgefragt was den los sei.
Laut Aussage des Händler soll VW im Moment auf Grund der hohen Nachfrage Probleme mit den Auftragsbestätigungen (Lieferterminen) haben.
Einen Tag später hatte plötzlich ich von meinem freundlichen eine Auftragsbestätigung des Autohauses in der Post, jedoch mit einem geänderten unverbindlichen Liefertermin, der plötzlich auf das zweite Quartal 2008 lautete.
Da ich bei der Bestellung wohl das problematischen Zubehör mit bestellt habe. frage ich mich nun wie es weiter geht.
Ich bin ja bereit 6-8 Wochen zusätzlich zu warten, jedoch ggf. kein halbes Jahr .
2tes Quartal heißt aber April/Mai/ Juni nicht ein halbes Jahr .........Gruß
hmm.....habe da auch nochmal eine frage zu....
ich habe ja im november bestellt. werde dieses jahr keine AB bekommen. Mir wurde der mai als liefertermin genannt. wenn ich nun einen späteren termin genannt bekomme, dann möchte ich stornieren.
im grunde kann ich die AB doch ablehnen, oder?
Guten Tag zusammen,
"laufen" diese 6 Wochen ab der offizellen AB, oder ab dem, beim Kauf vom Händler zugesagten, unverbindlichen Liefertermin? Bei mir liegen hier schon 2 Monate dazwischen (1. 4. 08) zu jetzt AB (2.6.08)!
Aus meiner Sicht sind die 6 Wochen damit schon gegeben?! Kann ich also schon Frist setzen (11.4.), dann (21.4.)?
Wie ich, zum allgemeinen Erstaunen, feststelle gibt es nicht nur Leasingfahrzeuge. Es soll tatsächlich auch noch Leute geben die das neue Auto bar bezahlen. Hiermit wird bei solchen Terminverschiebungen dann natürlich auch die Frage "Preis Gebrauchtwagen" interessant. Wer kommt für die eventl. Differenz auf? Der Händler, VW?! Oder einfach Pech gehabt?
Hier ist ein schnellstmöglicher Ausstieg eventl. viel Geld wert.
Dennoch allseits schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue (hoffentlich Tiguan-) Jahr
Hallo,
und erst einmal guten Tag zusammen!
@dschli:
@Kartmann:
Mit der Bestellung bietest Du dem Händler einen Vertragsabschluß an, den dieser mit der Auftragsbestätigung annimmt. Zusammen bildet das den Kaufvertrag ("Angebot und Annahme").
Wenn die Annahme von der Bestellung abweicht, mußt Du dieser Abweichung erst zustimmen, um einen wirksamen Vertrag zustandekommen zu lassen. Im ganz normalen Leben passiert das dadurch, daß du nichts spezielles machst und die Dinge einfach ihren Lauf nehmen. Wie Kartmann richtig schreibt, kann man die AB aber natürlich ablehnen, wenn sie von der Bestellung abweicht (um das an einem Extrembeispiel zu verdeutlichen: wenn Du einen Tiguan bestellst und der Händler die Lieferung eines Polo bestätigt, mußt Du das natürlich nicht mitmachen). Der Vertrag kommt dann nicht zustande. Das betrifft sicherlich auch den Liefertermin, da dieser für den Vertrag wesentlich ist.
Lieferverzug wird nach den üblichen Vertragsbedingungen immer erst von dem bestätigten Termin an gerechnet; dschli, wenn dir also 02.06.08 bestätigt wurde, geht eine Fristsetzung auch erst ab dann.
Im Falle eines Falles würde ich selber auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen.
@Abmahner und sonstige Fachleute da draussen:
Die vorstehenden Anmerkungen bitte ich allgemein und unverbindlich zu verstehen und keinesfalls als wie immer geartete Rechtsberatung.
Zitat:
@Abmahner und sonstige Fachleute da draussen:
Die vorstehenden Anmerkungen bitte ich allgemein und unverbindlich zu verstehen und keinesfalls als wie immer geartete Rechtsberatung.
Du hast absolut recht !! Sehr gut geschrieben ! In der AB steht halt meist "unverbindlicher Liefertermin". So halten sich die Autokonzerne den Rücken frei.
Es entspricht den kaufmännischen Gepflogenheiten, daß man am Tag des Vertragsabschlußes den Liefertermin genannt bekommt.
Gruß - Dieter.
Auch ein unverbindlicher LT, ist ein Liefertermin.
Eben nur nicht fix vereinbart, sondern mit einer gewissen Toleranz.
Diese Toleranz wurden ja bereits genannt,.
Wichtig ist jedoch, dass alles schriftlich gemacht werden muss.
Ab unverb. LT eine (zulässige) Frist setzten, dann diese verlängern.
Dann letzte Frist, dann Aufhebung des KV.
Ist nat. NUR meine Meinung und keine Rechtsberatung :--)
ALf
Hallo zusammen,
besten Dank für die ausführlichen Antworten. Werde jetzt also noch den 6.1. abwarten da ja angeblich im neuen Jahr das Chaos bei VW bereinigt sein soll und korrekte Liefertermine kommen sollen.
Mit dem 2.6. kann ich leben wenn dieser tatsächlich "stehen" sollte. Wenn aber erst dann die Fristen "ticken" bin ich schnell im September mit Rücktritt und habe dann echt ein Problem mit dem Gebrauchten, denn nach den Werksferien kommt dessen Nachfolger auf den Markt; Preisverfall.... Deshalb sollte der Alte ja jetzt weg.
Die Hoffnung stirbt zuletzt, ansonsten werde ich den Tip mit dem Anwalt dann beherzigen müssen.
Nochmals schöne Feiertage.
Zitat:
Original geschrieben von dschli
... denn nach den Werksferien kommt dessen Nachfolger auf den Markt; Preisverfall.... Deshalb sollte der Alte ja jetzt weg.
...
So weit ich das mitbekommen habe, wird es 2008 bei VW keine Werksferien geben. Die Arbeiten durch.
Hallo Skrabal,
da habe ich vergessen was anzuhängen; der "Alte" ist kein VW (Opel). Der Tiguan soll der 1te VW meines Autofahrerlebens (seit 1957; 14 meist unterschiedliche Marken, kein Markenfan!) werden.
Deshalb ist so ein Chaos für mich doppelt schwierig zu verstehen. Hatte ich noch nie und z.B. der aktuelle Opel kam auf den Tag pünktlich, obwohl schon am 1ten Tag der Neuvorstellung beim Händler besichtigt, probegefahren und bestellt und hatte keine Kinderkrankheiten! Es geht also.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von dschli
Hallo Skrabal,
da habe ich vergessen was anzuhängen; der "Alte" ist kein VW (Opel). Der Tiguan soll der 1te VW meines Autofahrerlebens (seit 1957; 14 meist unterschiedliche Marken, kein Markenfan!) werden.
Deshalb ist so ein Chaos für mich doppelt schwierig zu verstehen. Hatte ich noch nie und z.B. der aktuelle Opel kam auf den Tag pünktlich, obwohl schon am 1ten Tag der Neuvorstellung beim Händler besichtigt, probegefahren und bestellt und hatte keine Kinderkrankheiten! Es geht also.
Grüße
Ah, ok.
Gut, bin von Ford auch was anderes gewöhnt.
Lieferung geplant war Ende März, Mitte Februar wurde ich angerufen und es hieß "Er ist jetzt da, wann wollen sie ihn abholen?"
Zitat:
Original geschrieben von oldsv8
Hallo zusammen,
mich würde interessieren, ob man auf Grund der eventuell erheblichen Lieferverzögerungen vom Kaufvertrag zurücktreten kann.
Nach dem Besuch diverser VW Händler habe bei einem Freundlichen am 14.11.07 eine Kaufvertrag für einen Tigaun T&F TDI unterschrieben.
Grund des Kaufs bei diesem Händler war, dass er noch einen vor disponierten Tiguan im Vorlauf habe, der unverb. im Februar 2008 geliefert werden könnte.
Meinerseits wurde das Fahrzeug noch mit weiterem Zubehör ausgestattet:
Top Paket,
AHK,
Automatik,
NAVI
usw.
In dem Kaufvertrag wurde weiterhin als unverbindlicher Liefertermin Feb. 2008 angegeben.
Da ich nach vier Wochen noch keine offizielle Auftragsbestätigung von VW hatte, habe ich beim freundlichen nachgefragt was den los sei.
Laut Aussage des Händler soll VW im Moment auf Grund der hohen Nachfrage Probleme mit den Auftragsbestätigungen (Lieferterminen) haben.
Einen Tag später hatte plötzlich ich von meinem freundlichen eine Auftragsbestätigung des Autohauses in der Post, jedoch mit einem geänderten unverbindlichen Liefertermin, der plötzlich auf das zweite Quartal 2008 lautete.
Da ich bei der Bestellung wohl das problematischen Zubehör mit bestellt habe. frage ich mich nun wie es weiter geht.
Ich bin ja bereit 6-8 Wochen zusätzlich zu warten, jedoch ggf. kein halbes Jahr .
So wie Du es schilderst ist bei Dir rein rechtlich beim "1.mal" kein Vertrag zustande gekommen, weil die AB nicht innerhalb der 4 Wochen bei Dir war. Die AB, die Du erhalten hast, war lediglich ein neues Angebot vom Lieferer, das Du annehmen musst, wenn ein Vertrag zustande kommen soll. Frag mich aber nicht wie das genau abläuft. Ich glaube Du musst innerhalb einer Frist ausdrücklich ablehnen.....
Die ganze Juristerei bringt aber nicht viel, letztendlich willst Du ja den Tiguan haben, oder? Von daher würde ich in den sauren Apfel beissen und es aussitzen, ich glaube, dass sich die Liefersituation beim tiguan auch wieder etwas entspannt und vielleicht fällt der Liefertermin ha wieder auf einen früheren Zeitpunkt. Ich hatte auch schon Fahrzeuge (zwar keine Tiguan) die sehr spät datiert wurden und dann aber doch eher gekommen sind.
Ausserdem was würde es Dir bringen wenn du jetzt ein Jahr wartest und hoffst, dass die Lieferzeit dann bei 6-8 Wochen liegt um dann erst zu bestellen...so musst Du zwar auch warten, hast aber schon einen Auftrag, der eingeplant wird laufen....
Hallo zusammen,
ich habe mal eine konkrete Frage zum Rücktritt.
Ich habe im Dezember eine Bestellbestätigung mit LT April 2008 bekommen, nun lag gestern die "neue" Bestellbestätigung mit LT 12.12.2008 in meinem Briefkasten.
Kann mir einer sagen, wie hier die Rechtslage aussieht und ob man jetzt vom Kaufvertrag zurück treten kann???
Ich habe gestern storniert (schweren Herzens), warte jetzt auf die Antwort von meinem .
Danke für die Antworten.
Gruß Rico