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Rücktritt wegen Lieferverzugs im Gewerbeleasing
Hallo zusammen,
mein Golf wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Da ich als unverbindliches Lieferdatum Q4/2022 angegeben bekommen habe, könnte ich die Leasinggesellschaft bald in Verzug setzen und nach Ablauf der Frist zur Erfüllung zurücktreten. Finde ich mittlerweile gar nicht mal mehr so uninteressant.
- Hat jemand hier das schonmal beim (Gewerbe-)Leasing gemacht?
- Wie schnell erhält man eine Antwort?
- Wird das generell von der Volkswagen Leasing einfach so durchgewunken oder versucht man, mit höherer Gewalt (bspw. wegen des Kriegs) zu argumentieren?
- Gilt es, irgendetwas Besonderes zu beachten?
Würde mich über Erfahrungen aller Art freuen. Am besten wäre es natürlich, wenn hier jemand wäre, der erst vor Kurzem einen Rücktritt wegen Lieferverzugs durchgezogen hat und davon berichten kann.
Höhere Gewalt wegen des Kriegs ist meiner Ansicht nach der hauptsächliche Stolperstein, auf den sich die VW Leasing beziehen könnte. Ob das aber so, weiß vermutlich nur jemand, der seit dem Kriegsbeginn zurückgetreten ist.
Danke euch!
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7 Antworten
Den Krieg als höhere Gewalt anzubringen funktioniert aber nur, wenn die Bestellung zu einem Zeitpunkt erfolgt ist, zu der noch kein Krieg stattgefunden hat. Hast du während des Krieges bestellt, so war dem Konzern bereits bekannt, dass dies zu Problemen führen wird und ist somit keine höhere Gewalt mehr.
Wie Kulant sich die VW Leasing zeigt entscheidet sich im Einzelfall, grundsätzlich wird aber das erste Schreiben in dem man bekundet vom Vertrag zurücktreten zu wollen immer verneint, somit muss man mindestens in ein (weiteres) anwaltliches Schreiben investieren.
Die Antwort kommt binnen einiger Tage, unbedingt dran denken eine Frist zu setzen, meist sind das 14 Tage.
Danke für deine Antwort!
Zitat:
@TheMysterion schrieb am 7. Februar 2023 um 11:20:14 Uhr:
Wie Kulant sich die VW Leasing zeigt entscheidet sich im Einzelfall, grundsätzlich wird aber das erste Schreiben in dem man bekundet vom Vertrag zurücktreten zu wollen immer verneint, somit muss man mindestens in ein (weiteres) anwaltliches Schreiben investieren.
Die Antwort kommt binnen einiger Tage, unbedingt dran denken eine Frist zu setzen, meist sind das 14 Tage.
Es ist gut zu wissen, dass die Antworten jetzt zügig kommen. Mein Anwalt hatte in einem anderen Fall das Problem, dass er zwar schon im Rechtsstreit mit VW war, weil die sich nicht geregt hatten, die Abteilung aber einfach nur wochenlang für die Bearbeitung gebraucht hat und es eigentlich gar nicht auf eine rechtliche Auseinadersetzung abgesehen hat. Die wollten eigentlich einlenken, das wusste aber der Anwalt von VW nicht. Der ging vom gegenteiligen Fall aus, ohne dass dort überhaupt nachgefragt wurde.
Die Konzern-Welt ist manchmal echt bizarr. Das war aber kein Rücktritt, sondern irgendetwas Anderes. Habe leider nicht gefragt, worum es da ging. Er hat mir einfach nur aus diesem Grund gesagt, dass ich wahrscheinlich erst viele Wochen später eine Antwort bekommen würde, was dann aber ja glücklicherweise nicht stimmt. Danke nochmal!
Weißt du, mit welcher Begründung der Rücktritt erstmal abgelehnt wird? Du würdest dich auch an die Leasing und garnicht an den Händler wenden, richtig?
Richtig direkt an die VW Leasing, da der Händler nur als Vermittler fungiert und mit dem eigentlichen Geschäft dann nichts mehr zu tun hat sobald der Vertrag unterzeichnet ist.
Meistens wird der erste Schrieb mit einer Standardantwort à la "Sie haben einen Vertrag unterschrieben, dieser ist rechtsgültig, wir wollen den durchsetzen und falls Sie anderer Meinung sind müssen Sie rechtliche Schritte einleiten" abgewiesen, das geht deshalb dann auch so zügig, weil sich hier keiner mit der eigentlichen Sachlage befasst, sondern eben nur erstmal der verärgert Kunden nicht mit seinem Wunsch glücklich gemacht wird. Anschliessend geht es dann eine Runde über den Anwalt, hier muss sich dann eine Rechtsabteilung mit der Sache beschäftigen, die Antwort dauert daher auch länger, aber jeder vernünftige Anwalt setzt auch in diesem Schreiben eine Frist, somit ist die maximale Antwortzeit auf 14 Tage begrenzt, und nach meiner bisherigen Erfahrung wird die Frist nicht ausgereizt. Dann kommt es auf die Kulanz der Leasing an, aktuell kann man hier ein bisschen mehr hoffen als üblich, da VW die Probleme bekannt sind und sich eine Entspannung der Situation bei der Lieferung nicht absehbar ist, will man teure Rechtsstreitigkeiten lieber mit Kulanz abfangen, kann also sein dass du bereits bei der Anmahnung des drohenden Lieferverzugs rausgelassen wirst, andernfalls sind es eben nochmal 14 Tage bis tatsächlich kein Fahrzeug geliefert wird trotz der Frist zur Auslieferung und spätestens dann sollte dich dein Anwalt da rausholen können.
Bin selbst vor kurzem erst Zurückgetreten, allerdings Privatleasing und Fernabsatzgeschäft, da gibt es noch ein paar Zusatzschlupflöcher..
Bei mir war es tatsächlich auch auch ein Fernabsatzgeschäft, aber Widerrufsrecht habe ich natürlich als Gewerblicher nicht gehabt.
Zitat:
@TheMysterion schrieb am 7. Februar 2023 um 14:33:48 Uhr:
Meistens wird der erste Schrieb mit einer Standardantwort à la "Sie haben einen Vertrag unterschrieben, dieser ist rechtsgültig, wir wollen den durchsetzen und falls Sie anderer Meinung sind müssen Sie rechtliche Schritte einleiten" abgewiesen, das geht deshalb dann auch so zügig, weil sich hier keiner mit der eigentlichen Sachlage befasst, sondern eben nur erstmal der verärgert Kunden nicht mit seinem Wunsch glücklich gemacht wird.
Das ist ja wirklich heftig, dass man sowas überhaupt rausschickt. In den Leasingbedingungen ist das ja eigentlich klar geregelt. 6 Wochen + angemessene Frist. Nur bei höherer Gewalt + 4 Monate.
Diese Antwort kam dann nicht auf die Inverzugsetzung, sondern auf den Rücktritt, richtig? Und ich verstehe dich richtig, dass die sich nicht auf höhere Gewalt oder sonstwas berufen, sondern einfach nur auf Vertragstreue bestehen?
Schade, für Privat gibt es da nämlich eine ganze Reihe an Vertragsfehlern gegen die man rechtlich vorgehen kann, aber dann musst du über den Lieferverzug gehen, das ist aber eigentlich auch der sicherere Weg, weil klar geregelt
Leider fallen die Antworten sehr individuell aus, nur die erste ist eine Standardantwort, hier will man einfach nur
eine ablehnende Antwort vermitteln, Leute die nicht zum Anwalt wollen oder sich vor weiteren rechtlichen Schritten zieren ist die Leasinggesellschaft somit direkt wieder los ohne viel dafür getan zu haben. danach wirds individuell, jenachdem auf was man mahnt. Bei Lieferverzug wird sicher einmal die höhere Gewalt versucht werden, aber ein guter Anwalt wendet das ab, falls der Krieg zum Bestellzeitpunkt schon bekannt war. Auch Corona ist kein anerkannter Grund mehr für höhere Gewalt. Lass dich da also nicht abspeisen und setz dein Recht durch.
Zitat:
@TheMysterion schrieb am 7. Februar 2023 um 16:06:27 Uhr:
Lass dich da also nicht abspeisen und setz dein Recht durch.
Danke dir, wird gemacht!
Ja, Krieg war schon bekannt. Bestellung war im Mai. Jetzt weiß ich aber, worauf ich mich einzustellen habe. Danke nochmal!
Jederzeit gerne wieder
Hatte auch im Mai bestellt, unverbindlicher LT 11/22, dann 12/22, dann Q1/23 und noch während mein Schreiben unterwegs war Q2/23 mit der Aussage, dass auch das wahrscheinlich noch weiter nach hinten verschoben wird. Letztlich brauche ich ein Auto und kann es mir nicht leisten auf unbestimmte Zeit zu warten ohne die Option ein anderes Fahrzeug zu kaufen, da mein Geld vom Leasingvertrag geblockt wird. Einerseits schade, weil mich der Golf wirklich interessiert hatte, aber andererseits bin ich nun sehr glücklich über den Ausgang.
Ich wünsche dir daher viel Erfolg und gutes Gelingen und hoffe, dass auch dir ein Happy End bevor steht