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Rückwärts gefahren und Scheibe zertrümmert ...

Themenstarteram 15. Dezember 2013 um 11:14

Hallo zusammen,

meine werte Frau Mama hat sich beim rückwärts fahren die Heckscheibe zertrümmert, fuhr halt irgendwo gegen ^^

Meine Frage, trägt solch ein selbstverschuldeter Glasschaden auch die Teilkasko, oder ist das eine Sache für die Vollkasko?

Ich denke hier greift die Teilkasko?

Und Teilkaskoschäden haben keinen Einfluss auf die Schadenfreiheitsklassen?

Wäre über fundierte Aussagen sehr dankbar.

Anke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Damit kriegt sie aber keinen Tüv. denn die wischer müssen funktunieren ;)

Nicht wenn der Wischermotor bzw. die Welle ausgebaut, und mit einem Blindstopfen versehen wird.

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TK

Keine Hochstufung.

Themenstarteram 15. Dezember 2013 um 11:47

Danke, sehe ich ebenso.

Jetzt habe ich nur eben erfahren, es ist wohl noch mehr kaputt, als nur die Heckscheibe.

Zumindest der Scheibenwischer ist wohl demoliert.

Nun sagt die Versicherung, habe ich ebenfalls im Moment erfahren, dass dann dieser Schaden unter Vollkasko laufen würde.

 

Dazu meine Frage, könnte man von der Versicherung verlangen, dass nur die Heckscheibe repariert, also mit der Versicherung abgerechnet wird, und den Scheibenwischer würde man dann aus eigener Tasche und auf eigene Rechnung zahlen? Oder kann hier die Versicherung eine Regulierung auf Teilkasko-Basis komplett ablehnen, nur weil der Scheibenwischer noch demoliert wurde?

TK wäre 0 EUR SB

VK wären 500 EUR SB

^^

DANKE !

Nur die Scheibe über TK ist kein Problem.

VK würde eine Höherstufung auch noch nach sich ziehen.

Hallo, ich würde sagen die Scheibe über die TK abrechnen. Und den Scheibenwischer nicht }reparieren lassen{ da dieses Teil keine Pflichtausstattung ist und auch sehr selten benutzt wurde. Die Versicherung will alles über die VK abrechnen damit der Vertrag in eine andere SF-Klasse kommt (1 Schaden). Deine Mutter müsste also die SB von 500 € zahlen und im nächsten Jahr noch die schlechtere SF-Klasse. Wenn die Versicherung das so abwickeln will Sonderkündigungsrecht nach Schaden nutzen und das Auto nur noch HF und TK versichert fahren.

Wie teuer soll den der Austausch der Heckscheibe überhaupt kommen ?

Viel teurer wie die 500.-€ Selbstbeteiligung der VK sollte das auch nicht sein

Beim Heckwischer kann doch nur der Metallarm und das Wischerblatt beschädigt sein,oder?

Wenn die TK die Heckschebe bezahlt würde ich es über die TK abrechnen und die Wischerreparatur selber zahlen

Eventuell muß der Wischer sowieso raus weil er in der Scheibe sitzt oder für den Wechsel der Scheibe im Weg ist

Wie ist der Arm denn befestigt? Früher war es nur eine Mutter die man lösen muß.Die Kosten wären dann sehr überschaubar...

Zitat:

Original geschrieben von Klein57

Wenn die Versicherung das so abwickeln will Sonderkündigungsrecht nach Schaden nutzen und das Auto nur noch HF und TK versichert fahren.

Na das ist doch völliger Schwachsinn.

Bei der Schadenaufnahme wird sich danach erkundigt, ob nebem dem Glasschaden noch weiterer Schaden entstanden ist. Wenn das so geschildert wird, dass noch mehr kaputt ist, muss die Versicherung zumindest darüber informieren, dass eine Schadenbeseitigung über den Gesamtschaden zwar machbar ist, dann aber richtigerweise nur über die Vollkasko.

Eine weitere Frage an den Versicherungsmenschen hätte schnell die Klärung herbeigeführt, die so erst geschaffen wird.

Wenn dem so ist, wie in diesem Fall beschrieben, kann

a) nur die Heckscheibe über die Teilkasko abgerechnet werden und der Rest selber

b) der gesamte Schaden über die Versicherung abgewickelt werden, dann aber mit den vertraglich vereinbarten Konsequenzen (VK: 500 EUR SB, Rückstufung, wenn kein Rabattschutz / Rabattretter enthalten).

Klar kannst Du nur die Scheibe über die TK abwickeln und den Rest entweder selber zahlen oder garnicht reparieren.

Aber es gibt ja genug Leute, die immer gleich mit der Kündigungsdrohung vor einem sitzen, weil Sie einen nicht verstehen (was ja nicht schlimm ist) und auch nicht fragen (weil Sie sich warum auch immer nicht trauen).

Und es heißt schon immer so schön:

Sprechenden Leuten kann geholfen werden

Zitat:

Original geschrieben von Klein57

Hallo, ich würde sagen die Scheibe über die TK abrechnen. Und den Scheibenwischer nicht }reparieren lassen{ da dieses Teil keine Pflichtausstattung ist und auch sehr selten benutzt wurde.

Damit kriegt sie aber keinen Tüv. denn die wischer müssen funktunieren ;)

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Damit kriegt sie aber keinen Tüv. denn die wischer müssen funktunieren ;)

Nicht wenn der Wischermotor bzw. die Welle ausgebaut, und mit einem Blindstopfen versehen wird.

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

 

 

Beim Heckwischer kann doch nur der Metallarm und das Wischerblatt beschädigt sein,oder?

Vielleicht verrät uns der TE ja um welches Fahrzeug es sich handelt.

Denn bei vielen neueren Modellen ist der Wischerarm oder der ganze Motor in die Heckscheibe integriert.

Dann muß halt das ganze mit aus und wieder eingebaut werden.

Kommt dann auch darauf an was die Versicherung im Rahmen der TK mit übernimmt.

Themenstarteram 15. Dezember 2013 um 13:58

Danke euch allen für die Antworten.

Ich werde meiner Mutter dann selbstverständlich raten, dass sie die Scheibe auf Teilkasko abrechnen lässt, und den Wischer dann selbst bezahlt. Ob die Versicherung mitspielt, teile ich dann noch mit, und auch welche, sollte sie sich quer stellen :-)

Es handelt sich übrigens um einen Peugeot C1

Ja da bin ich auch mal gespannt, da die ganze Heckklappe ja aus Glas besteht.

Mit allen Anbauteilen drum und dran.

 

www.google.de/imgres

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Zitat:

Original geschrieben von Klein57

Hallo, ich würde sagen die Scheibe über die TK abrechnen. Und den Scheibenwischer nicht }reparieren lassen{ da dieses Teil keine Pflichtausstattung ist und auch sehr selten benutzt wurde.

Damit kriegt sie aber keinen Tüv. denn die wischer müssen funktunieren ;)

Das stimmt nicht mehr seit diesem Jahr, Heckwischer muss nur dann funktionieren wenn kein 2. Außenspiegel rechts vorhanden ist ;)

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111

...wenn kein 2. Außenspiegel rechts vorhanden ist ;)

Also muss er an fast jedem gängigen Fahrzeug funktionieren, wie vanguardboy schon sagte ;)

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von steini111

...wenn kein 2. Außenspiegel rechts vorhanden ist ;)

Also muss er an fast jedem gängigen Fahrzeug funktionieren, wie vanguardboy schn sagte ;)

Hä? Wie viele Autos kennst du die kein Außenspiegel rechts haben? Oder bist du jetzt der Meinung das ich geschrieben habe das es 2 Außenspiegel auf der rechten Seite braucht.....

Meine Aussage war aber das der zweite Außenspiegel rechts sein muss, da der erste ja schon links Vorgeschrieben ist.

Grüße

Steini

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