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Rückwärts gefahren - Unfall - Kein eigener Schaden
Hallo Leute,
Mir ist letztens folgendes Passiert. Bin aus einer Einfahrt Rückwärts gefahren. Links und Rechts standen parkende Autos (Sicht eingeschränkt). Als ich noch nicht einmal auf der Fahrbahn war, (mein Heck hat die Linie des parkenden Auto noch nicht gekreutzt) ist hinter mir ein Moped gestürzt (Vollbremsung gemacht, kein körperlicher Schaden).
Versicherung will mir Vollschuld geben da Rückwärts gefahren.
Meine Frage :
Wenn ich noch nicht auf der Fahrbahn war, wieso bin ich schuld ? Beide hatten eingeschränkte Sicht.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Schnapp dir mal einen kleinen Roller, ein 50iger reicht. Und mit dem machst du dann eine Vollbremsung, idealerweise versuchts du gleichzeitig dem klugen Autofahrer auszuweichen, der rückwärts in Richtung Fahrbahn fährt. Gestanden hat er - einfach mal seinen ersten Beitrag lesen - wohl erst nach entsprechendem Hinweis.
Du wirst voraussichtlich folgende Erfahrung machen: Das Vorderrad blockiert und du legst dich fast zwangsweise auf Nase. Und genau dieses Blockieren des Vorderrades - das macht ein Zweirad ziemlich unstabil - verhindert das ABS.
Auf Grund seiner besonderen Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren tippe ich hier mal auf 100 % Schadenersatz für den Rollerfahrer.
Und wer hier auf die RS-Versicherung verweist, sollte mal deren Bedingungen lesen. Versichert ist die Geltendmachung eigener Ansprüche - hier aber mangels Kontakt kaum möglich. Wobei jetzt natürlich irgendwer den Hinweis bringen kann, ob der TE nicht einen Schock erlitten hat .
Abwehr von Haftpflichtansprüchen ist ausdrücklich ausgeschlossen, ist Sache der Haftpflichtversicherung.
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68 Antworten
Anwalt nehmen und die Sache über Ihn klären lassen.
Grundsätzlich: Rückwärtsfahrer haben meist die A Karte
Da aber hier wohl kein Kontakt statt fand könnte ein Anwalt was bewirken... oder hab ich das falsch verstanden und du hast ihn doch angefahren???
HTC
Zitat:
@HTC schrieb am 21. November 2018 um 08:47:22 Uhr:
Anwalt nehmen und die Sache über Ihn klären lassen.
Und wer bezahlt den Anwalt deiner Ansicht nach?
Zitat:
@dzkien schrieb am 21. November 2018 um 08:43:23 Uhr:
Meine Frage :
Wenn ich noch nicht auf der Fahrbahn war, wieso bin ich schuld ?
Gegenfrage: was ändert sich für dich, wenn deine Versicherung den gegnerischen Schaden nicht zu 100%, sondern zu 50 oder 75% reguliert?
Ja, anscheinend bekommen schreckhafte Zweiradfahrer gern mal recht, ist mir auch schon mal so ähnlich passiert:
Ich war schon rausgefahren und (als Linksabbieger, Roller von links) auf der Gegenfahrbahn , schmeißt er sich runter und rutscht mir (Fahrbahnmitte bis Gegenfahrbahn (also meine) vorn links auf's Auto (meinem Auto auch nix passiert, nur Roller verkratzt). Wär er ganz normal auf seiner Seite weitergefahren (= hinter mir vorbeigefahren) wär überhaupt nix passiert . . . aber nein, ich bekam Schuld . . .
Hmm, wenn sich der Mopedfahrer lediglich erschrocken hat und Du ihn gar nicht beruehrt hast, meine ich, dass Du da nicht alleine schuldig bist.
Man muss zwar den fliessenden Verkehr beachten, aber offenbar hast Du ja vor dem "Fahrbahnbefahren" rechtzeitig gebremst, oder?
Ciao
Ratoncita
Zitat:
@Ratoncita schrieb am 21. November 2018 um 08:57:05 Uhr:
Hmm, wenn sich der Mopedfahrer lediglich erschrocken hat und Du ihn gar nicht beruehrt hast, meine ich, dass Du da nicht alleine schuldig bist.
Man muss zwar den fliessenden Verkehr beachten, aber offenbar hast Du ja vor dem "Fahrbahnbefahren" rechtzeitig gebremst, oder?
Ciao
Ratoncita
Ja, ich bin gestanden als das Moped gestürzt ist.
Zitat:
@lemonshark schrieb am 21. November 2018 um 08:54:18 Uhr:
Zitat:
@dzkien schrieb am 21. November 2018 um 08:43:23 Uhr:
Meine Frage :
Wenn ich noch nicht auf der Fahrbahn war, wieso bin ich schuld ?
Gegenfrage: was ändert sich für dich, wenn deine Versicherung den gegnerischen Schaden nicht zu 100%, sondern zu 50 oder 75% reguliert?
Eventuell nicht so weit hochgestuft zu werden (Oder gibt es da keinen Unterschied zwischen Teil und Vollschuld? )
Zitat:
@lemonshark schrieb am 21. November 2018 um 08:52:25 Uhr:
Zitat:
@HTC schrieb am 21. November 2018 um 08:47:22 Uhr:
Anwalt nehmen und die Sache über Ihn klären lassen.
Und wer bezahlt den Anwalt deiner Ansicht nach?
Im Optimalfall die Rechtsschutzversicherung, die mittlerweile bei Verkehrsrecht sogar mehrfach vorhanden ist (Versicherung und ADAC zB...)
HTC
Zitat:
@dzkien schrieb am 21. November 2018 um 08:57:59 Uhr:
Ja, ich bin gestanden als das Moped gestürzt ist.
Nun kommt es halt darauf an, wo genau Dein Heck war.
Und auch, was der Mopedfahrer will...
Evtl. laesst sich das privat regeln?
(Ich gehe davon aus, dass weder die Polizei vor Ort war, noch Zeugen zugegen waren.)
Ciao
Ratoncita
Zitat:
@lemonshark schrieb am 21. November 2018 um 08:54:18 Uhr:
Zitat:
@dzkien schrieb am 21. November 2018 um 08:43:23 Uhr:
Meine Frage :
Wenn ich noch nicht auf der Fahrbahn war, wieso bin ich schuld ?
Gegenfrage: was ändert sich für dich, wenn deine Versicherung den gegnerischen Schaden nicht zu 100%, sondern zu 50 oder 75% reguliert?
kann bei Schadensrückkauf schon einen Unterschied machen
Zitat:
@dzkien schrieb am 21. November 2018 um 08:58:34 Uhr:
Eventuell nicht so weit hochgestuft zu werden (Oder gibt es da keinen Unterschied zwischen Teil und Vollschuld? )
Nein, es gibt keinen Unterschied. Wenn die Versicherung 1 Cent bezahlt, wirst du hochgestuft. Du kannst den Schaden natürlich zurückkaufen, aber aber das lohnt sich auch nur im niedrigen Bereich.
Zitat:
@HTC schrieb am 21. November 2018 um 08:58:39 Uhr:
Zitat:
@lemonshark schrieb am 21. November 2018 um 08:52:25 Uhr:
Und wer bezahlt den Anwalt deiner Ansicht nach?
Im Optimalfall die Rechtsschutzversicherung, die mittlerweile bei Verkehrsrecht sogar mehrfach vorhanden ist (Versicherung und ADAC zB...)
Warum sollte die Rechtsschutzversicherung einen Anwalt bezahlen, wenn der Versicherte weder Ansprüche durchsetzen will, noch privat in Anspruch genommen wird?
Zitat:
@lemonshark schrieb am 21. November 2018 um 09:26:18 Uhr:
Zitat:
@dzkien schrieb am 21. November 2018 um 08:58:34 Uhr:
Eventuell nicht so weit hochgestuft zu werden (Oder gibt es da keinen Unterschied zwischen Teil und Vollschuld? )
Nein, es gibt keinen Unterschied. Wenn die Versicherung 1 Cent bezahlt, wirst du hochgestuft. Du kannst den Schaden natürlich zurückkaufen, aber aber das lohnt sich auch nur im niedrigen Bereich.
das kann man nicht pauschal sagen, dass sich ein Rückkauf nur im niedrigen Bereich lohnt. Und was ist ausserdem ein niedriger Bereich?
Bei meinem letzten verursachten Schaden hat sich lt. grobem Rechner ein Rückkauf bis ca. 1000€ gelohnt.
Im Falle des TE kann es also je nach Schadenssumme schon einen Unterschied machen ob 100%, 75% oder 50 zurückgekauft werden - falls das überhaupt in Frage kommt.
Edit,
sorry - falsch gelesen.
Die Antwort war gar nicht für mich.
Zitat:
@dzkien schrieb am 21. November 2018 um 08:43:23 Uhr:
Meine Frage :
Wenn ich noch nicht auf der Fahrbahn war, wieso bin ich schuld ?
Grüße
Weil du die Ursache sein wirst für sein Erschrecken / Bremsen.
Stell dir mal anderes herum vor du fährst deine Hauptstraße lang und, für dich unvorhersehbar, tritt jemand zwischen den rechts am Straßenrand geparkten Autos "fast" auf die Straße. Du bremst stark weil du nicht erkennst ob er weitergeht oder nicht. Hinten fährt dir einer rein....
Deine erste Antwort auf die Frage warum du bremst? ;-)