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Rückwärtsgang geht nicht rein

Smart
Themenstarteram 6. Juni 2010 um 20:55

Hallo,

ich heiße Robert, komme aus Ulm und bin relativ neu hier.

Seit kurzem habe ich einen Smart mhd mit 71 PS und nach längerer Standzeit (ca. 2 Tage) geht der Rückwärtsgang nicht rein.

Manchmal lässt sich das Fahrzeug gar nicht starten, wenn ich das Fahrzeug auf der Position R abstelle. Das Bremspedal wird gedrückt.

Gibt es das Problem öfters hier, bzw. was kann dagegen getan werden.

Das Fahrzeug ist 14 Monate alt, habe es vor kurzem beim Händler gekauft. Der Händler hat nach Schilderung des Problems angeblich den Fehlerspeicher ausgelesen und nichts festgestellt.

Auf Verdacht will der Händler nichts austausche. Aber so ist das für mich keine Lösung.

 

Viele Grüße aus Ulm

Robert

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20 Antworten

ist der Händler ein Smart-Center? Dort sollte man kompetentes Fachwissen voraussetzen, falls nicht suche dir ein anderes Center. Die Garantie (24 Monate) ist noch nicht vorbei.

Der Schilderung nach könnte es sich um eine Störung im Bremslichtschalter handeln, wurde jedenfalls schon öfters berichtet. Es kann dabei sogar möglich sein, dass bei einem Defekt das Bremslicht nach wie vor funktioniert.

am 6. Juni 2010 um 21:10

mir würde spontan nur einfallen, das es der bremslichtschalter ist, aber wenn kein fehler hinterlegt ist, und auch sonst keine warnleuchten an sind, fällt das eher weg...

Das du den wagen nicht starten kannst, wenn er in R abgestellt wurde, würde auch dafür sprechen, das der Bremslichtschalter defekt ist, denn bei eingelegtem Rückwärtsgang kann die kupplung nur betätigt werden, wenn die bremse betätigt wird.... eventuell da mal nachschauen lassen...

Themenstarteram 6. Juni 2010 um 21:11

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ja, ich habe das Fahrzeug in einem SC gekauft. Werde da morgen mal anrufen und meinem Ärger Luft lassen.

Zitat:

Original geschrieben von black-gs

Der Händler hat nach Schilderung des Problems angeblich den Fehlerspeicher ausgelesen und nichts festgestellt.

Auf Verdacht will der Händler nichts austausche. Aber so ist das für mich keine Lösung.

Wenn ich so etwas lese, schwillt mir der Kamm!!!

So einfach ist es dann auch wieder nicht, sich aus der Gewährleistungspflicht zu mogeln!

Du solltest als Antwort auf eine solch eine Frechheit auf jeden Fall den Mangel schriftlich anzeigen, damit Du nach Ablauf der Gewährleistung nicht ohne Rechte da stehst!

Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung besitzt, solltest du dich mal bei einem Anwalt über Deine Rechte informieren, um dem Verkäufer entsprechend begegnen zu können!

Und nun mal zum Thema. Im Prinzip gibt es zwei Möglichkeiten, wie ein solcher Fehler erzeugt werden kann.

Mein Verdacht geht hier in Richtung Bremslichtschalter, der gibt nämlich die Freigabe für den Schaltvorgang.

Es hat auch nichts zu sagen, wenn die Bremslichter funktionieren sollten, da der BLS über zwei Kontakte verfügt, der eine bringt die Bremsleuchten zum Erröten und der andere gibt die Schaltfreigabe an das Steuergerät.

Deshalb kann der Fehler mit der Schaltblockade auch auftreten, wenn die Bremslichter ganz normal aufleuchten. Wenn sie das nicht tun sollten, ist der Fall ohnehin klar.

Der Breemslichtschalter gehört auch zu den häufig ausfallenden Teilen am Smart. Wenn sich der Gang nach dem Abstellen nicht heraus nehmen lässt, spricht das für den BLS.

Die zweite Möglichkeit wäre die kupplung, die auch eine gewisse Schwachstelle beim Smart ist, vor allem beim neuen 451 ab 2007.

Der Bremslichtschalter würde aber zu wesentlich geringeren Kosten getauscht werden können.

Auf jeden Fall hast du ein Recht auf die Beseitigung des Fehlers!!!!!!!!!!

 

Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst

mir würde spontan nur einfallen, das es der bremslichtschalter ist, aber wenn kein fehler hinterlegt ist, und auch sonst keine warnleuchten an sind, fällt das eher weg...

Das kann ich nun gar nicht nachvollziehen, der BLS hinterlegt keine Fehler im Fehlerspeicher und lässt auch keine Warnlampen aufleuchten, wenn er nicht mehr funktioniert.

Zitat:

Original geschrieben von black-gs

Ja, ich habe das Fahrzeug in einem SC gekauft. Werde da morgen mal anrufen und meinem Ärger Luft lassen.

Das dachte ich mir schon fast, der Spruch, daß ohne Fehler im Fehlerspeicher nichts gemacht werden kann, ist die Lieblingsausrede der Nulldurchblicker im SC!

Wenn die sonst nix können, sollen sie lieber Bäcker werden!

Mannmannmann!

Du solltest Dich wie gesagt über Deine Rechte informieren, damit die Dir kein X für ein U vormachen können!

Und vor allem den Mangel schriftlich anzeigen, sonst kann sich nämlich nach Ablauf der Gewährleistung mit Sicherheit niemand an Dich erinnern, wenn der Fehler dann wieder auftreten sollte!

Zitat:

Original geschrieben von Gustav61

ist der Händler ein Smart-Center? Dort sollte man kompetentes Fachwissen voraussetzen,

Ich lach mich gleich tot, die Fehlleistungen dieser Koniferen füllen ganze Foren!

P.S. Ich weiss, daß es normalerweise Koryphäen heisst, der Unterschied ist mir wohl bekannt, genau deswegen meine ich es so, wie ich es sage!

Themenstarteram 6. Juni 2010 um 21:30

Zitat:

Original geschrieben von mirsanmir

Zitat:

Original geschrieben von black-gs

Ja, ich habe das Fahrzeug in einem SC gekauft. Werde da morgen mal anrufen und meinem Ärger Luft lassen.

Das dachte ich mir schon fast, der Spruch, daß ohne Fehler im Fehlerspeicher nichts gemacht werden kann, ist die Lieblingsausrede der Nulldurchblicker im SC!

Wenn die sonst nix können, sollen sie lieber Bäcker werden!

Mannmannmann!

Du solltest Dich wie gesagt über Deine Rechte informieren, damit die Dir kein X für ein U vormachen können!

Und vor allem den Mangel schriftlich anzeigen, sonst kann sich nämlich nach Ablauf der Gewährleistung mit Sicherheit niemand an Dich erinnern, wenn der Fehler dann wieder auftreten sollte!

Danke,

ja ich werde den Mangel morgen schriftlich anzeigen. Ein erstes Mal haben die es im SC ja schon schriftlich aufgenommen, aber wie gesagt, trat der Fehler beid en nicht auf und im Fehlerspeicher stand auch nichts.

Ein Fahrzeug das nich anspringt, bzw. der Rückwärtsgang nicht reingeht kann und will ich natürlich nicht haben.

Ich hoffe, dass die dann ihren Hint.rn bewegen und den Fehler beheben.

Ansonsten bleibt wirklich nur noch der Gang zum Anwalt und ne Wandlung. Rechtschutz habe ich ja zu Glück.

Viele Grüße

Robert

 

Wenn sich der Rückwärtsgang bei stehendem Motor einlegen lässt, bei laufendem Motor aber nicht, würde ich eher auf die Kupplung tippen, weil die dann nicht richtig trennt.

Aber wenn der Gang bei stehendem Motor nicht heraus genommen werden und dadurch natürlich der Motor nicht gestartet werden kann, liegt es viel eher am Bremslichtschalter. Dann kann natürlich auch kein Gang eingelegt werden, weil auch dazu die Bremse erforderlich ist.

Wenn der BLS defekt ist, dann ist es quasi so, als ob Du die Bremse gar nicht trittst.

Und der der BLS hat astronomische Ausfallzahlen, auch wenn die Dir im SC erzählen wollen, daß dies dann ein Einzelfall ist.

Manchmal ist er sogar über Wochen hinaus nicht lieferbar.

am 6. Juni 2010 um 21:45

Nach dem Gesetz mußt Du leider erstmal zwei Rep.-Versuche der SC-Jungs abwarten, ehe Du (juristisch) zuschlagen kannst; mit der Innung drohen zeitigt manchmal auch unerwartetes Bemühen um Kundenzufriedenheit ;)

Themenstarteram 6. Juni 2010 um 21:49

Bei den letzten beiden Ausfällen war es folgendermaßen:

Ich stelle das Fahrzeug immer im Rückwärtsgang ab.

Ich wollte das Fahrzeug starten:

Bremspedal gedrückt, Zündung eingeschaltet, danach den Schalthebel auf Néutral gestellt.

Leider wurde im Display immer R angezeigt. Somit war ein starten nicht möglich.

Beim heutigen Startvorgang verhielt sich das Problem ein wenig anderst.

Bremspedal gedrückt, Zündung eingeschaltet, danach den Schalthebel auf Neutral gestellt, N wurde angezeigt.

Fahrzeug gestartet, danach wollte ich Rückwärts fahren, somit Bremspedal gedrückt, Schalthebel auf R Stellen.

Leider ging der Rückwärtsgang nicht rein. Der Vorwärtsgang ging rein, zum Glück konnte ich vorwärts wegfahren.

Zitat:

Original geschrieben von Prussiacus

Nach dem Gesetz mußt Du leider erstmal zwei Rep.-Versuche der SC-Jungs abwarten, ehe Du (juristisch) zuschlagen kannst; mit der Innung drohen zeitigt manchmal auch unerwartetes Bemühen um Kundenzufriedenheit ;)

Trotzdem ist es kein Fehler, über die Rechte als Kunde in einem solchen Fall gut informiert zu sein, um dort entsprechend argumentieren zu können!

Reparaturversuch ist gut gesagt, wenn diese Ignoranten gar nichts unternehmen, außer den Fehlerspeicher auszulesen!

Zitat:

Original geschrieben von black-gs

Bremspedal gedrückt, Zündung eingeschaltet, danach den Schalthebel auf Néutral gestellt.

Leider wurde im Display immer R angezeigt. Somit war ein starten nicht möglich.

Meiner Meinung nach ein Fehler vom BLS Kontakt für die Schaltfreigabe, der aber nur sporadisch auftritt!

Du könntest im Wiederholungsfall einfach mal das Bremspedal einige Male betätigen.

Wenn er dann den Rückwärtsgang irgendwann raus nimmt, liegt es auf jeden Fall am BLS!

am 6. Juni 2010 um 22:54

Die Deklarierung (seitens des SC) einer Fehlerspeicher-Auslesung bereits als "Rep.-Versuch" wäre für die ja kontraproduktiv, weil sie damit doch dem Kunden in die Hände spielen würden, da er somit noch eher zu seinem Recht käme.....

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