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Rückwärtsgang kaputt, keine betriebserlaubnis mehr?

Themenstarteram 24. Juli 2007 um 21:59

hallo leute!

bei meinem kumpel ist am golf 3 der rückwärtsgang kaputt.

das ding hat sich vor 2 wochen verabschiedet. er lässt sich auch überhaupt nicht mehr einlegen. die anderen vorwärtsgänge gehen aber alle ohne problem!

er benutzt das auto aber weiterhin um auf die arbeit zu kommen (kann immer am strassenrand parken und daheim hat er in seiner straße ne wendefläche wo er immer drehen kann)

letzten samstag hab ich mit ihn ein bier getrunken und wir haben überlegt, ob das auto jetzt überhaupt noch eine btriebserlaubnis hat oder ob die jetzt durch den defekt erloschen ist.

reparieren will er es auf jeden fall, allerdings gucken wir nach nem gebrauchten, neu ist einfach bei VW zu teuer (1200,-)

vorallem was passiert, wenn ihn mal die grünen anhalten und dan sagen, fahren sie grade mal ein stückchen zurück :)

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19 Antworten

Motorräder haben auch keine rückwärtsgänge, warum sollte es da ein gesetz zu geben?

Themenstarteram 24. Juli 2007 um 22:29

lol, ein motorad kann man ja auch selber evtl. schieben! bei nem 3er der ne tonne wiegt ist das schon ein bischen schwerer. überleg mal es kommt ein krankenwagen mit martinshorn und will unbedingt vorbei oder du behinderst andere ordnungskräfte und musst evtl. zur seite fahren oder platzmachen und dabei ein stück zurücksetzen. der motoradfahrer schieb mal mit seinen 2 füßen ein paar schritte, aber er müsste dann aussteigen und die karre selber wegschieben...wenn er am berg steht kommt das voll doof :)

am 25. Juli 2007 um 8:10

Naja Die Goldwing hat eine Rückwärtsgang, da die Maschine echt schwer ist.

Und das die Betriebserlaubnis erlöscht, nur weil der rückwärts gang nicht geht, wohl unwahrscheinlich.

Naja und zurück setzen, wehrend ein Einsatzfahrzeug angebraust kommt. keine wirklich gute Idee :D

mfg

Schmidtchen

Themenstarteram 25. Juli 2007 um 8:46

tüv wird er aber bestimmt nicht in diesem zustand bekommen, denke ich mal!

Der Rückwärtsgang ist in der StvZO genau so geregelt wie z.B. die Beleuchtung und ist Bestandteil der ABE des Fahrzeugs, ist dieser kaputt oder nicht vorhanden ist auch die ABE nichtig.

Wie vandit schon schrieb, TÜV wird er so nicht bekommen. Als Fahrzeughalter ist man aber verpflichtet bekannte Mängel sofort abzustellen, und nicht erst wenn der TÜV einem das sagt.

 

 

 

 

 §39StvZO:

Zitat:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 400 kg sowie Krafträder mit oder ohne Beiwagen - müssen vom Führersitz aus zum Rückwärtsfahren gebracht werden können.

am 25. Juli 2007 um 10:35

Der defekte Rückwährtsgang ist schon ein erheblicher Mangel bei der HU, aber die BE erlischt deswegen nicht. Das "Kaputtgehen" ist ja nicht willentlich und wissentlich herbeigeführt worden.

der Habicht

Zitat:

Original geschrieben von Sporthabicht

Der defekte Rückwährtsgang ist schon ein erheblicher Mangel bei der HU, aber die BE erlischt deswegen nicht. Das "Kaputtgehen" ist ja nicht willentlich und wissentlich herbeigeführt worden.

 

der Habicht

 

Das nicht, aber wenn er damit weiter rumfährt ist das willentlich und wissentlich...

Wenn eine Glühlampe sich in Wohlgefallen auflöst ist das ja auch meistens nicht willentlich, repariert werden muß es trotzdem schnellstens.

Der Rückwärtsgang gehört nunmal zum Auto dazu, und vor Fahrtantritt hat jeder Fahrer sich von der Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs zu überzeugen, wenn die nicht gegeben ist darf er genau genommen gar nicht erst losfahren. In dem §39 steht ja daß Fahrzeuge (...) vom Führersitz zum Rückwärtsfahren gebracht werden können, nicht dass die es mal gekonnt haben müssen...

 

Aber wo kein Richter da kein Henker...

Themenstarteram 25. Juli 2007 um 21:17

es sagt ja auch keiner das er damit warten will bis er zum tüv muss. ich kann es mir jedenfalls nicht vorstellen. wir gucken auch ständig in zeitungen oder ebay nach austausch-getrieben, allerdings dauert es bis man was gescheites und die finger bekommt. und es geht ja vorallem darum, dass er bis zum reparieren des wagens ja irgendwie zu arbeit muss.

und wenn ihn mal die grünen anhalten sollten (die fliegen hier im mo. ziemlich tief) haben wir uns überlegt ob er den wagen stillgelegt bekommt deswegen, oder einen mängelbericht oder was sonst.... wenn es ne mängelkarte ist, dann werden wir wohl kaum in den nächsten tagen ein neues getriebe verbauen können um das auto dann bei denen vorzuführen...meins passt sowieso nicht.

vorallem macht es ja schon unterschied meiner meinung nach, ob nur ein birnchen in der kennzeichenbeleuchtung ausgefallen ist, oder ob der rückwärtsgang im arsch ist....ich weiss halt nicht ob das den wagen jetzt so beeinträchtigt, dass er nicht mehr sicher im strassenverkehr zu führen ist.

Das Ding hat eindeutig keine Betriebserlaubnis mehr. Es ist nicht betriebsbereit nach der StVZO und darf so nicht am Verkehr teilnehmen. Punkt. Aus. Ende.

Das Fahrzeug wurde ja verändert. Hier ist es ein Defekt aber egal. Veränderung ist Veränderung - wie, woduch - gewollt oder ungewollt ist egal.

Kann ja auch nicht den ganzen Tach mit Neblern rumfahrn und sagn "Der Schalter ist defekt" oder ohne Bremsen fahrn und sagen "Der Bremsflüssigkeitsbehälter is defekt" oder so.

Themenstarteram 25. Juli 2007 um 21:41

das heißt also wenn mein auspuff kaputt ist und röhrt wie ne sau ist die BE auch erkoschen??? emines wissens nach kostet ein defekter auspuff 20 euro, aber nicht mehr und die BE ist trotzdem da. egal ob gewollt oder ungewollt...

is halt so ne sache. aber ich denke ich habe recht gehabt. naja, soll der mal machen, wie er will :)

Zitat:

Original geschrieben von noah1

Der Rückwärtsgang ist in der StvZO genau so geregelt wie z.B. die Beleuchtung und ist Bestandteil der ABE des Fahrzeugs, ist dieser kaputt oder nicht vorhanden ist auch die ABE nichtig.

Wie vandit schon schrieb, TÜV wird er so nicht bekommen. Als Fahrzeughalter ist man aber verpflichtet bekannte Mängel sofort abzustellen, und nicht erst wenn der TÜV einem das sagt.

 

 

 

 

 §39StvZO:

Zitat:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 400 kg sowie Krafträder mit oder ohne Beiwagen - müssen vom Führersitz aus zum Rückwärtsfahren gebracht werden können.

 

Vom Fühersitz aus? Ganz einfach, Tür auf und ordentlich die Beinmuskulatur fordern :-))

Aber gut zu Wissen, das selbst sowas in der StvZO Geregelt ist!

 

Mfg Ca

was fürn problem is daran sich zu dem schrotti deines vertrauens zu bewegen und sich von dem nen passendes getriebe verticken zu lassen?

die ham vernünftige getriebe und das zu nem anständigen preis bei sich liegen... en mass!!

wird wohl auch nen passendes für nen golf dabei sein...

schnickschnack... eblöd... wir eleben zwar in einer welt des internets aber einige sachen gehn erheblich einfacher direkt von auge zu auge!!!

Themenstarteram 25. Juli 2007 um 23:07

ah ne, das haben wir direkt nach dem ich mit dem freundlichen telefoniert habe gemacht. hätte eins mit "angeblich" 50.000 mk und will 800 dafür! ohne garantie versteht sich. da kann der 400 drauflegen und dann hat er ein neues mit garantie.

bei ebay gibts auch welche schon ab 300,-! ist also schon wesentlich billiger.

Was für ein Getriebe braucht er denn?

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