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S-Klasse W221 S320 Unfall (unschuldig) - Gleichwertiger Ersatzwagen?
Hallo,
ich hoffe, dass das die richtige Kategorie ist, ansonsten einfach verschieben.
Letzte Woche hat ein VW-Fahrer die Kontrolle über seinen Wagen verloren und ist auf meine S-Klasse , die auf einem Parkplatz stand, geknallt. Mein Auto stand auf einem Parkplatz. Jedenfalls kam mein Wagen dann mit dem Abschleppdienst zu Mercedes Benz. Dort wurde mir sofort ein Mietwagen angeboten.
Bekommen habe ich allerdings nicht einen gleichwertigen Wagen. Da ich nun fast täglich lange Strecken fahren muss und die Reparatur mindestens 1 Monat dauert (fast Totalschaden), ist meine Frage:
Steht mir ein gleichwertiges Auto zu oder nicht?
Kann ich mir auch woanders ein Auto mieten und mit der Versicherung abrechnen?
Und wenn ich gar kein Auto nehmen würde, würde mir das Geld zustehen?
Danke schon mal im Voraus.
Beste Antwort im Thema
Man kann natürlich einen Ersatzwagen in der gleichen Kategorie einfordern, allerdings wird Dir dann von der Versicherung ein gewisser Betrag in Rechnung gestellt (dafür, dass Dein Fahrzeug ja nicht genutzt wird und Du dadurch in der Zeit der Reparatur theoretisch einen finanziellen Vorteil hast). Daher ist es üblich, dass man ein Fahrzeug eine Klasse tiefer nimmt, dann werden Dir auch keine Kosten in Rechnung gestellt. Aber grundsätzlich hast Du natürlich die Möglichkeit, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu fordern. Im Falle der S-Klasse musst Du dann mit einer E-Klasse vorlieb nehmen, dafür fallen dann auch keine Kosten an. Ob Du einen W220 oder W221 hast, dürfte so ziemlich egal sein. Vor ein paar Jahren war es zumindest so, dass nur die Fahrkategorie zählte, nicht das Alter des Fahrzeuges (vielleicht mal von wirklich richtig alten Fahrzeugen mal abgesehen). Die Aussage, dass Dir bei einem W220 ein kleinerer Mietwagen zusteht als bei einem W221, halte ich für nicht nachvollziehbar. Würde ja bedeuten, dass ein S600 W220 des letzten Baujahres mit 10tkm weniger "Wert" hat als ein S350 W221 des ersten Baujahres mit 400tkm. Da müsste dann auch jemand eine Einzelfallprüfung vornehmen und das dürfte bei den vielen Unfällen in der heutigen Zeit doch relativ unwahrscheinlich sein.
Du kannst natürlich auch auf einen Ersatzwagen verzichten und Dir den Nutzungsausfall von der gegnerischen Versicherung auszahlen lassen. Da gibt es dann Listen, wie viel Geld Du für welche Fahrzeugklasse pro Tag bekommst. Allerdings muss die Reparatur dann auch relativ zügig durchgeführt werden, d.h. unübliche Standzeiten in der Werkstatt werden nicht vergütet (sollten allerdings Teile fehlen etc., dann trifft das nicht zu). Also erst mal das Fahrzeug 2 Wochen auf dem Hof stehen lassen und dann erst reparieren, geht nicht so einfach. Kannst also theoretisch auch selber einen Wagen anmieten und Dir den Nutzungsausfall bezahlen lassen. Dürfte im Normalfall günstiger kommen, da die Werkstätten bei Unfällen den Versicherungen doch recht hohe Tagessätze in Rechnung stellen, die man auf dem "freien" Markt locker unterbieten kann. Musst Dich dann halt selber um die komplette Abwicklung kümmern. Direkt den Mietwagen der Werkstatt nehmen ist schon stressfreier (kein Stress mit der Versicherung, keine Kaution, keine Vorfinanzierung der Kosten).
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10 Antworten
Servus,
du fährst welche S-Klasse? (BJ, Laufleistung, Motor etc.?) Wenn du einen neueren W221 fährst, kannst du sicherlich etwas meckern, bei einem älteren W220 sicherlich nicht.
Grüße
Marcel
Deine Frage ist vermutlich im Versicherungsforum besser aufgehoben...
Aber soweit mein Halbwissen reicht, steht Dir als Unfallersatzwagen immer nur ein Wagen einer "Stufe" tiefer zu!
Was anderes würde ich auch nicht versuchen - zu groß die Gefahr, dass die gegnerische Versicherung, die ja die tw. extremen Mondtarife eines Unfallersatzmietwagen zahlen muss, sich querstellt und Du auf den Mietwagenkosten (zumindest anteilig) sitzenbleibst!
In Deinem Fall also:
S-Klasse geschrottet --> Ersatzwagen = E-Klasse...
Bei uns in der Schweiz hast du meines Wissens auch nur Anspruch auf einen Mietwagen, der eine Kategorie tiefer klassiert ist, das wäre dann z.B. eine E-Klasse oder evtl. ein CLS.
Man kann natürlich einen Ersatzwagen in der gleichen Kategorie einfordern, allerdings wird Dir dann von der Versicherung ein gewisser Betrag in Rechnung gestellt (dafür, dass Dein Fahrzeug ja nicht genutzt wird und Du dadurch in der Zeit der Reparatur theoretisch einen finanziellen Vorteil hast). Daher ist es üblich, dass man ein Fahrzeug eine Klasse tiefer nimmt, dann werden Dir auch keine Kosten in Rechnung gestellt. Aber grundsätzlich hast Du natürlich die Möglichkeit, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu fordern. Im Falle der S-Klasse musst Du dann mit einer E-Klasse vorlieb nehmen, dafür fallen dann auch keine Kosten an. Ob Du einen W220 oder W221 hast, dürfte so ziemlich egal sein. Vor ein paar Jahren war es zumindest so, dass nur die Fahrkategorie zählte, nicht das Alter des Fahrzeuges (vielleicht mal von wirklich richtig alten Fahrzeugen mal abgesehen). Die Aussage, dass Dir bei einem W220 ein kleinerer Mietwagen zusteht als bei einem W221, halte ich für nicht nachvollziehbar. Würde ja bedeuten, dass ein S600 W220 des letzten Baujahres mit 10tkm weniger "Wert" hat als ein S350 W221 des ersten Baujahres mit 400tkm. Da müsste dann auch jemand eine Einzelfallprüfung vornehmen und das dürfte bei den vielen Unfällen in der heutigen Zeit doch relativ unwahrscheinlich sein.
Du kannst natürlich auch auf einen Ersatzwagen verzichten und Dir den Nutzungsausfall von der gegnerischen Versicherung auszahlen lassen. Da gibt es dann Listen, wie viel Geld Du für welche Fahrzeugklasse pro Tag bekommst. Allerdings muss die Reparatur dann auch relativ zügig durchgeführt werden, d.h. unübliche Standzeiten in der Werkstatt werden nicht vergütet (sollten allerdings Teile fehlen etc., dann trifft das nicht zu). Also erst mal das Fahrzeug 2 Wochen auf dem Hof stehen lassen und dann erst reparieren, geht nicht so einfach. Kannst also theoretisch auch selber einen Wagen anmieten und Dir den Nutzungsausfall bezahlen lassen. Dürfte im Normalfall günstiger kommen, da die Werkstätten bei Unfällen den Versicherungen doch recht hohe Tagessätze in Rechnung stellen, die man auf dem "freien" Markt locker unterbieten kann. Musst Dich dann halt selber um die komplette Abwicklung kümmern. Direkt den Mietwagen der Werkstatt nehmen ist schon stressfreier (kein Stress mit der Versicherung, keine Kaution, keine Vorfinanzierung der Kosten).
Zitat:
Original geschrieben von GPX8888
Man kann natürlich einen Ersatzwagen in der gleichen Kategorie einfordern, allerdings wird Dir dann von der Versicherung ein gewisser Betrag in Rechnung gestellt (dafür, dass Dein Fahrzeug ja nicht genutzt wird und Du dadurch in der Zeit der Reparatur theoretisch einen finanziellen Vorteil hast).
Wie mein Vorredner (ein Kollege? ) es bereits geschrieben hat, kannst du auf jeden Fall auf ein Fahrzeug derselben Klasse bestehen. Selbstverständlich kannst du das auch selbst in die Hand nehmen und musst dich nicht auf den Anbieter verweisen lassen, den das Autohaus oder die gegnerische Versicherung vorschlägt. Die Frage lässt sich also recht eindeutig beantworten.
Und pass auf, dass Reparaturkosten plus Mietwagen (1 Monat!! da kommt was zusammen!) den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen... Sonst hast Du einen Schaden mit "Festbetrag"... und alles, was drüber geht, trägst Du...
(Gibt es tatsächlich S-Klassefahrer, die keine Rechtsschutzversicherung haben ... Wie kann man bloß!
Ich habe einen S320 w221 Bj06 und habe den kleinsten glk bekommen.
Meine Erfahrungswerte sind teilweise älter, letztendlich muß man das individuell klären.
1984 Unfall mit 450 SE: Ersatzwagen Porsche 911, voll erstattet.
1986 Unfall mit 280 SE (W116) Ersatzwagen 300 SE (W126) voll erstattet.
Hier war die Besonderheit, daß ich den Wagen nur für 3 Tage gemietet habe, weil ich in die Schweiz mußte. Für die restlichen Tage habe ich dann Nutzungsausfall kassiert.
In den letzten Jahren hatte ich immer Nutzungsausfall genommen, da mir auch andere Fahrzeuge zur Verfügung standen.
Am sinnvollsten ist es meistens, einen Auto-Vermieter zu nehmen.
Außerdem sollte man der Versicherung ein teureres Vergleichsangebot vorlegen können.
Den Rest kann man, besonders bei dieser langen Reparaturdauer (was wird denn da alles gemacht?) individuell mit dem Vermieter aushandeln.
Besonders mit einer S-Klasse als Basisfahrzeug hat man ja alle Freiheiten, z. B. ein Cabrio am Wochenende, eine S-Klasse in der Woche, mal ein Coupé und gegebenenfalls auch ein paar Tage Nutzungsausfall.
Dazu würde ich mit der Versicherung sprechen und mir schriftliche Infos geben lassen.
Mit einem Kleinwagen wie einem GLK würde ich mich nicht abspeisen lassen.
lg Rüdiger:-)
Pass auf, dass alles zusammen nicht über 17.000 € kommt..
(Mittlerer Preis bei mobile.de für W221 - S320..)
Auf jeden Fall unter diesem Aspekt Gutachter beauftragen...
Also soweit ich weiß geht das nach KW des beschädigten Fahrzeuges,
da gibt es Listen die aussagen wieviel KW der Unfallerastz haben darf bzw. muss
Mfg
Christian