S5 2018 B9 Panne Probleme mit dem Audi Service
Guten Tag,
Ich hab am 27. Januar eine Autopanne gehabt, wo mein Auto liegen geblieben ist mit der Fehlermeldung Antrieb Fehler bitte Service aussuchen, da ich auch beim Audi S5 ein Wartung Paket hab Service und Inspektion plus, Der Audi war noch vor drei Wochen beim Audi Partner bei der Inspektion dort wurde der Ölwechsel gemacht, dadurch das Fahrzeug in der Inspektion war, hatte ich auch die Mobilitätsgarantie und das Fahrzeug wurde zum Audi Partner abgeschleppt. Also das folgende Problem ist ich hab einen Ersatzwagen bekommen. Das Fahrzeug hatte ich zehn Tage, weil Audi selber gebraucht hat zehn Tage herauszufinden, was für ein Fehler das Auto hat und sie konnten es nicht schneller reparieren, weil sie keine Mitarbeiter hatten krankheitsbedingt das ist nicht mein Problem. Also ich hab in den zehn Tagen 2000 km mit dem Ersatzwagen Audi Q2 gemacht und hab eine Rechnung bekommen von über 500 € rechtlich ist doch in einem Wartung Paket inbegriffen, dass ich so lange ich das Ersatzwagen hab solange das Auto in der Werkstatt ist, weil die Kollegen vorne an der Infoschaltung hat zu mir gesagt, dass es unbegrenzte Kilometer sind und ich hab das Auto so lange, bis das Auto auch bei Audi in der Werkstatt ist und es wär alles abgedeckt und jetzt hab ich plötzlich eine Rechnung von 500 € bekommen. Ist das normal?
Ähnliche Themen
5 Antworten
Du bist im falschen Unterforum gelandet.
Hier ist B8 bis 2016
Du hast für den Leihwagen einen Vertrag bekommen , schau nach wie viel Kilometer du fahren darfst!
Hab das Thema mal verschoben.
Sehe ich auch so, der Vertrag ist entscheidend. Oder es gibt Zeugen, die die Aussage vom Infoschalter bestätigen können.
Ist die Rechnung über die 500€ denn irgendwie Spezifiziert?
Also tage X mal Preis pro Tag?
Oder mehr Km
So stehts es bei Audi zum Thema Mobilitätsgarantie
3.2.1 Ersatzwagen
Wird für die Mobilerhaltung ein Ersatzwagen (Mietwagen) benötigt, stellt der helfende Audi Servicepartner diesen für die Dauer der notwendigen Reparatur, maximal jedoch für 7 Tage (5 Werktage + Wochenende) ohne Kilometerbegrenzung zur Verfügung.Der Ersatzwagen bestimmt sich nach Verfügbarkeit beim helfenden Audi Servicepartner. Bei Inanspruchnahme eines Ersatzwagens durch den Kunden hat der Kunde keinen weiteren Anspruch auf Mobilerhaltung gemäß Ziffer 3.2.2 und 3.2.3.