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S6 TFL Umbau nähe Nürnberg?

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 13. Februar 2012 um 21:11

Hallo,

wer kann oder kennt jemanden, der meinem Passi die S6 TFL vepassen könnte. Komme Richtung Nürnberg 90XXX. 200 km wären eigentlich kein Thema. TFL-Master ist mir ein Begriff - aber ein wenig zu weit. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen...

Vielen Dank

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20 Antworten

http://www.tfl-master.de/

da hab ichs machen lassen ;) top arbeit

Zitat:

Original geschrieben von marcimm

http://www.tfl-master.de/

da hab ichs machen lassen ;) top arbeit

ohh sorry is dir zu weit,hatte ich zu spät gelesen

Zitat:

Original geschrieben von marcimm

ohh sorry is dir zu weit,hatte ich zu spät gelesen

Wenn beim TE Nebler im Spiel sind, ist das eher keine Option (oder er kann drauf verzichten).

Und leider laut dem Galeriebild dort zu urteilen am 3C auch so nicht erlaubt. Ungedimmt / gedimmt in dieser Position mit Abblendlicht (oder es täuscht und das Licht ist aus)

Also meiner hat gerade so die geforderten 350mm für Standlicht... von daher kein Thema!!!

Und dank Codierung sind die TFL auch mein einziges Standlicht, welches leuchtet!

Meine sind mittig im Neblergitter neben den NSW, es gilt die Unterkante der Leuchte bis zur ebenen Fahrbahn und ich erreiche ohne Tieferlegung (normales Comfortline Fahrwerk) keine 35cm :rolleyes: Die 35 cm kommen nur hin, wenn die LED-Leisten im oberen Drittel des NSW-Gitters wären. Von daher kann ich das nicht wirklich glauben, da meine auch noch höher eingebaut sind. Kann zwar nochmal messen, aber mehr wirds es sicherlich leider auch nicht...daher ist auch beim 3C bei den ganzen fahrzeugspezifischen Einbausätzen (Modulite etc.) in dieser Einbauposition von vornherein die Dimmfunktion gesperrt / deaktiviert. Habe mir die beiden ECE-Regelungen mal genauer angesehen, es ist leider so. Die wichtigsten Punkte sind ja als Extrakt bereits bei den meisten Produktbeschreibung vorhanden (siehe auch die 350 mm Beschränkung). Wie das die hiesige Rennleitung sieht ist eine andere Frage, klar. Aber da denen Ihr Dienstwagen meistens auch ein 3C ist, wäre ich da vorsichtig mit solchen Modifikationen.

Also ich habe die TFLs von Hella verbaut mit Dimmfunktion bei eingeschaltetem Abblendlicht und habe das normale Fahrwerk drin vom Highline, dürfte dem Comfortline entsprechen.

Ich hatte damit weder mit dem TÜV noch den Grünen Probleme. Bei der letzten Verkehrskontrolle wollten die nur wissen, ob die abdimmen bei Abblendlicht. Alles andere war denen egal.

Standlichter im Hauptscheinwerfer sind auch noch aktiv. Gibt auch die Regelung, dass bis zu vier Standlichter vorne aktiv sein dürfen, wenn zwei davon im Hauptscheinwerfer integriert sind, so wie es beim Passat ja der Fall ist.

Es wird nicht nur in dieser Angelegenheit öfter mal ein Auge zugedrückt und geduldet, keine Frage. Ich habe einige Bekannte im grün/blauem Uniformträgerbereich, die das durchaus anders sehen und streng nach Vorschrift gehen. Die Vorgaben diesbezüglich sind eindeutig, alles andere ist Auslegungssache oder Glück und geht 99x von 100x gut. Mir persönlich wäre das zu heikel, wissentlich wegen sowas ohne ABE unterwegs zu sein in der heutigen Zeit, wo eine Verkehrs-RS schon fast Pflicht ist in D. Was das im schlimmsten Fall bedeutet kann sich hoffentlich jeder ausmalen (ich rede hier nicht von 10,-€ Bussgeld oder sowas, gibt zwar Schlimmeres, aber der Teufel sitzt oft im Detail).

Meine auch bei TFL Master machen lassen,Top Arbeit und der Weg wäre es Wert.

Themenstarteram 16. Februar 2012 um 10:30

Hallo,

werde also mal schaun ob der Movie World Park was für meine Kiddys (2 und 4 Jahre) schon was ist - eher nicht... Ohne Kinder ist Bottrop auch kein Problem (Musical in Essen etc.) aber ohne Grund knapp 500 km einfach ist schon etwas viel....

Es kann doch nicht sein, das TFL-Master der einzige ist, der sowas professionell verbauen kann...

Grüße

Verständlich, noch dazu bekommt man eine Aberkennung der ABE viel günstiger hin :) Sieht gut aus, keine Frage, versteht mich bitte nicht falsch, aber das ist eben leider nicht wirklich zulässig wenn man genau hinschaut. Damit wird dann sicherlich auch nicht großartig geworben, es sei denn, man macht einen Spruch dazu (wie bei vielen Zusatzleuchten auch) "Laut StvZo nicht zulässig". Auf TFL-Master steht auch nix von ABE etc. Damit bewegt man sich eben in dieser Grauzone, die eben bislang scheinbar von vielen geduldet wird.

P.S. habe nochmal nachgemessen, egal wie ich den Zollstock (Gliedermaßstab) auch drücke, es kommen keine 350 mm zustande bis zur Unterkante der Leuchte (dafür müsste ich die Leuchten im oberen Drittel des Neblergitters anbringen), somit darf laut Regelung auch nicht gedimmt werden, sondern muss abgeschaltet werden sobald das Standlicht eingeschaltet wird. Irgendeinen Sinn muss diese Regelung ja haben, zumal auch abdimmen unterhalb 350 mm keinen Sinn macht, da andere Leuchten dadurch nicht beeinflusst werden. Beim TFL weiter oben wo die Blinker sind, oder gar im Scheinwerfer selst, macht das schon eher Sinn...dann auch in der Betriebsart Positionslicht (Standlicht)...alles andere ist Bastelei und hat eigentlich im Straßenverkehr nix verloren. Aber über "Wo ist da die Grenze beim Augezudrücken" möchte ich keine Diskussion beginnen. Gibt Schlimmeres, aber so ist die Lage.

Die Leuchten haben das E Zeichen und wenn die Einbauhöhen stimmen kein Problem beim TÜV.Ging im November so übern TÜV

Ein Hauptscheinwerfer vom Actros hat auch ein E-Zeichen, ist im Passat "leider" nicht zulässig. :) Darauf kann man sich nicht berufen, die Dinger sind für den A6/S6 zugelassen, nicht woanders.

Einbauhöhe siehe oben, an dieser beschrieben Position passt das nicht wie in den Vorgaben gefordert .

Nun wie gesagt,wurde seitens der Dekra hier nicht beanstandet.

Wird aber jeder tun, sobald man den Prüfer explizit drauf anspricht. Mit ein wenig Glück + "Schnauze halten und durch", ging früher genauso gut wie heute :) Ist aber dennoch kein Freifahrtschein wenn was passiert, da ist es egal durch welchen Umstand die ABE des Fahrzeugs aberkannt wird, oder ob dieser Sachverhalt überhaupt zum Unfall beigetragen hat. Da zählt dann nur eins: ohne ABE unterwegs gewesen. Und wenn es um viel Geld geht (besonders wenn Todesfolgen im Spiel sind) finden die Rechtsverdreher / Versicherungen immer was um nicht zahlen zu müssen. Nur so meine Gedanken...daher sagte ich ja, heutezutage ist ja mind. eine Verkehrs-RS-Versicherung fast schon Pflicht, wenn man ins Auto steigt.

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