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Saab 9-5 Motorschaden

Saab 9-5 I (YS3E)
Themenstarteram 2. Juni 2009 um 11:05

Hallo, ich bin neu hier und sage daher erst mal hallo. Nun habe ich auch gleich eine Frage:

wir haben unseren 9-5 im März 2008 gebraucht gekauft. Bj 05/02 mit 135.000 Km.

Nun ist die Gebrauchtwagengarantie abgelaufen und es kam zu einem fatalen Motorschaden. Lt. Saab mindesten 2.500 Euro, wenn's nur die Kopfdichtung ist. Wahrscheinlicher ist eine abgesackte Laufbuchst. Irreperabel also, 9.500 Euro für ATM. Apprs. ATM! Der Händler (das war nicht Saab) will nix von dem Problem wissen. Klar, Garantie ist ja auch gerade abgelaufen. Wir haben jetzt aber herausgefunden, daß das Fahrzeug bei 55.000 Km einen ATM bekam. Der Händler hat dies i´m Kaufvertrag nicht erwähnt. Genauso wenig stimmt es, daß der Wagen (lt. Kaufvertrag) eine Standheizung und eine dritte Kopfstütze hat). Ok. Die Kopfstütze ist nicht das Problem. Aber da die Standheizung nicht existiert und im KV steht und der Motor getauscht wurde, was nicht i KV steht, ist doch irgendwie was nicht in Ordnung. Sieht hier jemand eine Chance, daß der Händler zumindest an den Kosten beteiligt wird...

Danke und schöne Grüße, pete.the.beat.

Beste Antwort im Thema
am 3. Juni 2009 um 18:08

Zitat:

Original geschrieben von dudo_0159

 

uebrigens:

der verkaufer kann rechtswirksam die gesetzliche gewaehrleistung bei gebrauchtwagen von 24 monaten auf 12 monate reduzieren, zumindestens hier in AT ist das der fall. er muss es nur ins kleingedruckte am kaufvertrag schreiben.

 

evt koennte kollege advokat - lediglich als allgemeine kommentierung einer virtuellen rechtssituation die mit dem anlassfall nix zu tun hat - einen satz dazu sagen warum ein hanelder "dran" sein sollte wenn er wusste dass ein PKW einen tauschmotor hat und es dem verkaufer nicht mitteilt? das ist mir schleierhaft, wie schon erwaehnt ist ein AT eine AUFwertung, egal wie man es dreht, damit kommt man aus dem vertrag nicht raus ...

Das mit der Gewährleistungsbeschränkung für gebrauchte Sachen gilt in D auch. Beruht ja auf einer EU-Richtlinie. Es kommt ab und zu auch was gutes aus Brüssel.

Der Verkäufer muss ungefragt über alle wertbildenden Faktoren informieren und insbesondere Schäden und Mängel offenlegen. Jetzt kann ein ATM zwar zur Aufwertung des Fahrzeugs beitragen, muss es aber nicht. Gerade daran, daß man als durchschnittlicher Käufer vom Kauf zurückgeschreckt wäre, wenn man gewußt hätte, daß schon ein Motor konsumiert worden ist, kann man ja erkennen, daß die Information entscheidungsrelevant war.

Was denkt denn der Durchschnittskäufer, wenn er ATM hört? Ich denke zumindest dann, daß vorher ein Vollidiot auf der Karre rumgeritten ist und als nächstes Getriebe, Bremsen, Stoßdämpfer und anderes kaputtgehen. Wenn der Motor vorzeitig kaputtgegangen ist, wird das gesamte Auto wohl über Gebühr belastet worden sein.

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Abgesenkte Laufbuchesn klingen nach einem 3.0 TID. Richtig?

Fahr mal zu einem offiziellen Saab-Händler und frag den, zu welchen Konditionen er den Kübel zurücknimmt. Alles andere ist vergebliche Liebesmüh.

 

Gruß

Martin

 

Themenstarteram 2. Juni 2009 um 11:35

...na, der steht ja beim saab händler. Von einem Ankauf hat er aber nichts erwähnt. Was soll der denn dann auch schon nicht Wert sein? Also, das instandsetzten des Motors ist ja das Eine. Micht interessiert eher, was an diesem KV zu machen ist... pete.the.beat

am 2. Juni 2009 um 11:37

hallo

wenn es ein 3.0TDI ist hast du schlechte karten

die motoren halten meist 50.000km bis 80.000km dann ist schluss

saab hat versucht die 3.0 TDI zu guten preisen von den kunden zurueckzukaufen und exportiert sie alle ausserhalb der EU.

evt kannst du deinen ja noch mit eintauschen, die aktion hiess "aktion saubere umwelt". gilt baer nur bei neu- oder fast neu wagen kauf

sorry

lg

g

am 2. Juni 2009 um 11:39

Zitat:

Original geschrieben von pete.the.beat

...Micht interessiert eher, was an diesem KV zu machen ist... pete.the.beat

hallo

vermutlich nicht viel

wenn der haendler selbst nicht wusste dass der einen tauschmotor hat dann kannst du ihm genau nix.

wenn er es wusste dann ist die frage ob das gericht dir glaubt dass du ihn dann NICHT gekauft haettest.

das ist aber eigentlich unglaubwuerdig, oder?

lg

g

PS: das sind wohl die laufbuchsen, ich kenne keinen 3.0 TDI der "nur" eine kaputte kopfdichtung hatte

die reihenfolgeb ist meist

- das heizungsregelventil

- die laufbuchsen

- die einspritzpumpe

sorry wenn das etwas pssimistisch klingt aber es gibt zu dem thema hunderte postings hier im forum (selbst ohne die die geloescht werden mussten ...)

lg

g

 

am 2. Juni 2009 um 13:33

Wenn der Händler etwas vom ATM wusste, ist er drann und Du kannst den KV anfechten, soweit nicht die Anfechtungsfristen abgelaufen ist. Unter dem Druck der Rückabwicklung des KV sollte der Händler zumindest zu einer Kostenbeteiligung am neuen Motor bereit sein.

Details besprichst Du am besten mit dem RA Deines Vertrauens, weil ich hier keine allgemeine Rechtsberatung leisten kann.

Der 3.0tid hat einen Zusatzheizer, welcher in der Regel auch als Standheizung ausgelegt ist.:)

Möglicherweise funktioniert das Gerät nicht oder nicht mehr. Aber vorhanden ist der Kram auf jeden Fall.;)

Wo die Dritte Kopfstütze geblieben ist...sollte wohl jetzt eher kein Thema sein.:D

Aber mit dem Motor...der bei 55.000km erneuert wurde...und der Händler angeblich nichts von wusste...und daher nicht im Kaufvertrag erwähnt wurde...da sollte der TE sich mal an den Erstbesitzer des Fahrzeugs wenden und von ihm den Kaufvertrag zeigen lassen, wie der Wagen denn an den Händler verkauft wurde.;)

Vielleicht hatte der Erstbesitzer schon den Mund gehalten...wegen dem frühen Motortod.:(

Pauschal ist ein neuer Motor oder ein Motor mit geringerer Laufleistung nicht negativ zu bewerten!!!

Ist eher eine Aufwertung des Fahrzeugs.:)...wenn es nicht grade ein 3.0tid wäre.

Ein AT-Motor würde deshalb sogar gerne als Aufwertung in den Vertrag aufgenommen.:)

Fahrzeug mit 130.000km Laufleistung...Motor nur mit 60.000km Laufleistung...ist eine Aufwertung des Fahrzeugs!!!

Ein Händler würde diesen Vorteil immer anpreisen...wenn er von der Geschichte des Motors keine Ahnung hätte.:)

Modelljahr 2002...neuer Motor kostet knapp 10.000 Taler.

Damit ist das Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden und bestenfalls 1000 Taler wert.

Das Problem der Laufbuchsen ist bei Saab und allen Händlern dieser Marke bekannt!!!

Der Händler war vermutlich kein Saabhändler...eher ein orientalischer Teppichhändler, der den Wagen weiter verhökert hat.

Wer sich im Autohandel auskennt...kennt auch die Schwächen der Fahrzeuge. Oder der Händler ist nur doof!!!

Autokäufer...sind in der Regel Laien, welche sich nicht näher mit Statistiken auseinandersetzen.

Der Händler hat 24 Monate Gewährleistung zu bieten.:)

Er kann für die Laufbuchsen selber nix...aber er darf ein solches Fahrzeug nicht anbieten, wenn er von einem Mangel des Motors weiß!

Und inzwischen dürfte der Mangel bei jedem Autohändler bekannt sein.

Nimm Dir einen tüchtigen Anwalt...und Du bekommst den Kaufpreis minus Nutzung retoure.

Die Kilometer, welche Du mit dem Wagen gefahren bist, werden natürlich abgerechnet.

20-25 Cent pro Kilometer sind da normal.

Pro 1000km sind es also 250€, die vom Kaufpreis abgehen müssen/können.

Nach einem Jahr gehe ich von 10.000km oder mehr aus. Also mindestens 2500 Taler unter Kaufpreis.

Der Händler wird sich NICHT an den Reparaturkosten beteiligen.

Er wird den Wagen zurücknehmen.

Das ist für ihn preiswerter, wie alles andere.:)

 

 

am 3. Juni 2009 um 7:28

Zitat:

Original geschrieben von Linear Cycle

...

Der Händler hat 24 Monate Gewährleistung zu bieten.:)

Er kann für die Laufbuchsen selber nix...aber er darf ein solches Fahrzeug nicht anbieten, wenn er von einem Mangel des Motors weiß!

Und inzwischen dürfte der Mangel bei jedem Autohändler bekannt sein.

hallo

deinen mut in ehren

und auf kosten der rechtsschutzversicherung wuerde ich das auch probieren

aber auf eigene kohle ....?

jedes gutachten (und in so einem rechtsstreit wird es nicht bei einem gutachten bleiben) kostet um die 700,- mindestens, und jede verhandlung mindestens auch so viel (inkl. der RA kosten beider seiten). bei rund 5 verhandlungen und einem gutachten in der ersten instanz bist du dann bei rund 4500,- angelangt und das ist noch nichtmal hoch angesetzt ...

uebrigens:

der verkaufer kann rechtswirksam die gesetzliche gewaehrleistung bei gebrauchtwagen von 24 monaten auf 12 monate reduzieren, zumindestens hier in AT ist das der fall. er muss es nur ins kleingedruckte am kaufvertrag schreiben.

wenn man dem verkauefer nicht nachweisen kann dass er den wagen schon mit einem potentiell teildefekten motor billig vom vorbesitzer oder hanelder gekauft (kann ja sein) und als einwandfreien PKW weiterverkauft hat dann wird man ihm nicht ankoennen fuerchte ich

evt koennte kollege advokat - lediglich als allgemeine kommentierung einer virtuellen rechtssituation die mit dem anlassfall nix zu tun hat - einen satz dazu sagen warum ein hanelder "dran" sein sollte wenn er wusste dass ein PKW einen tauschmotor hat und es dem verkaufer nicht mitteilt? das ist mir schleierhaft, wie schon erwaehnt ist ein AT eine AUFwertung, egal wie man es dreht, damit kommt man aus dem vertrag nicht raus ...

einzige chance meiner meinung nach:

- du findest den vorbesitzer UND

- der bestaetigt dir dass wagen beim verkauf an den haendler einen vermuteten motordefekt hatte (evt hat er ja noch diagnoseberichte drueber oder werkstattrechnungen ect) UND

- der verkaufer hat die gewaehrleistung NICHT auf die 12 monate eingeschraenkt

DANN wuerde ich klagen und hoffen dass es den hanedler am ende des prozesses in ca 2 jahren noch gibt.

lg

g

 

 

am 3. Juni 2009 um 18:08

Zitat:

Original geschrieben von dudo_0159

 

uebrigens:

der verkaufer kann rechtswirksam die gesetzliche gewaehrleistung bei gebrauchtwagen von 24 monaten auf 12 monate reduzieren, zumindestens hier in AT ist das der fall. er muss es nur ins kleingedruckte am kaufvertrag schreiben.

 

evt koennte kollege advokat - lediglich als allgemeine kommentierung einer virtuellen rechtssituation die mit dem anlassfall nix zu tun hat - einen satz dazu sagen warum ein hanelder "dran" sein sollte wenn er wusste dass ein PKW einen tauschmotor hat und es dem verkaufer nicht mitteilt? das ist mir schleierhaft, wie schon erwaehnt ist ein AT eine AUFwertung, egal wie man es dreht, damit kommt man aus dem vertrag nicht raus ...

Das mit der Gewährleistungsbeschränkung für gebrauchte Sachen gilt in D auch. Beruht ja auf einer EU-Richtlinie. Es kommt ab und zu auch was gutes aus Brüssel.

Der Verkäufer muss ungefragt über alle wertbildenden Faktoren informieren und insbesondere Schäden und Mängel offenlegen. Jetzt kann ein ATM zwar zur Aufwertung des Fahrzeugs beitragen, muss es aber nicht. Gerade daran, daß man als durchschnittlicher Käufer vom Kauf zurückgeschreckt wäre, wenn man gewußt hätte, daß schon ein Motor konsumiert worden ist, kann man ja erkennen, daß die Information entscheidungsrelevant war.

Was denkt denn der Durchschnittskäufer, wenn er ATM hört? Ich denke zumindest dann, daß vorher ein Vollidiot auf der Karre rumgeritten ist und als nächstes Getriebe, Bremsen, Stoßdämpfer und anderes kaputtgehen. Wenn der Motor vorzeitig kaputtgegangen ist, wird das gesamte Auto wohl über Gebühr belastet worden sein.

Ein AT-Motor ist eigentlich ein Wert-Vorteil...wenn es sich nicht um einen 3.0tid handeln würde.:)

Ein AT-Motor ist allerdings kein Mangel oder wertmindernd.;)

Wenn es sich nicht um einen 3.0tid handeln würde.;)

Das Fahrzeug wäre ein absolut klasse Auto...wenn da nicht der Motor wäre.;)

Bei Gebrauchtwagen ist die Gewährleistung in der Regel auf 12 Monate begrenzt...es gibt aber auch Händler, welche eine Garantieversicherung über 24 Monate verkaufen und die Gewährleistung deshalb nicht begrenzen!

Da soll sich mal ein sachkundiger Mensch den Vertrag genau ansehen.:)

Muß kein Anwalt sein...ein KFZ-Meister oder Verkäufer kann da schon ausreichen.

Die kennen sich mit den Gegebenheiten ganz gut aus.:)

Aber ohne Einsicht in den Vertrag...würde ich auch keine weiteren Tipps geben.;)...ich darf nämlich auch keinen Rechtsbeistand leisten.:D

am 19. August 2009 um 10:56

Hallo zusammen!

 

Folgendes: Ich schreibe hier im Auftrag meines Vaters. Er fährt (noch) einen Espace 3.0 dci Bj 2004 mit mittlerweile ca 110000km. Seit neuestem ist wieder die Hochdruckpumpe defekt. Diese verteilt Metallspäne im ganzen Einspritzsystem. Der Schaden ist schon einmal aufgetreten, damals aber noch in Garantie repariert worden. Jetzt würde die Reparatur wieder ca 13000,- € kosten und Renault streitet jedwede Verantwortung ab, obwohl der Mechaniker unseres Renaulthändlers im Vertrauen gemeint hat, dass die 6Zylindermotoren von Renault eine Fehlkonstruktion sind. Weiters meint der Mechaniker, dass die seit kurzem (zumindest in Österreich) verpflichtende Beimengung von Biosprit zum herkömmlichen Diesel der Motor einfach nicht verträgt.

Nachdem offenbar bekannt ist, dass dieser Motor zu vergessen ist, ist der Zeitwert des Autos sehr niedrig und es kommt zum wirtschaftlichen Totalschaden. Renault Austria tut im Moment so als würde das Wort Kulanz in ihrem Wortschatz gar nicht existieren, macht aber sofort ein Angebot für einen Neuwagen... (eine Reparatur wäre scheinbar auch nicht empfehlenswert, da das Problem immer wieder auftreten würde)

Auf Nachfrage in der Rechtsabteilung des ÖAMTC bekamen wir keine Auskunft und der VKI interessiert sich auch nicht dafür.

Mittlerweile weiß ich, dass dieser Motor auch im Vel Satis, Opel Vectra & Signum und im Saab 9-5 eingesetzt wurde.

 

Meine Frage: Wer hat noch aller dieses Problem, bzw hat schon jemand Kontakt zu Anwälten in der Sache gehabt? Interessant wäre vor allem, wie viel Personen in Österreich davon betroffen sind.

 

vielen Dank für die Antworten und liebe grüße aus Wien

am 19. August 2009 um 13:39

Motor-Bezeichnungen der Hersteller:

Renault - P9X-701(177PS) und P9X-715(181PS)

Opel - Y30DT

Saab - D308L

Was sagen die Hersteller wie OPEL, SAAB und RENAULT offiziell zu den Motorschäden?

Und was die KFZ-Organisationen wie ADAC, TÜV, VKI, ÖAMTC, ARBÖ,.... ?

 

am 19. August 2009 um 17:14

Was Opel und Saab dazu sagen, weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass die beiden den Motor seit 2006 nicht mehr im Angebot haben und angeblich hat Saab bis jetzt bei allen Schäden den Motor getauscht oder sogar eine Rückkaufaktion oder sowas gemacht (hat jemand in einem Renault Forum behauptet).

Renault sagt offiziell zu unserem Motorschaden, dass sich die Hochdruckpumpe zerlegt, weil sie den Biospritanteil im Diesel, der in Österreich seit kurzem Pflicht ist (6% mind., glaub ich), nicht verträgt, da vor allem die Diskonttankstellen zu Gunsten des Biosprits auf Schmierstoffe verzichten.

Die Rechtsabteilung des ÖAMTC wollte von der Sache nichts wissen und der VKI (Verein für Konsumenteninformation, "KOnsumentenschutz") ebenso. Was genau die ORganisationen gesagt haben, weiß ich nicht, da mein Vater mit ihnen telefoniert hat.

Wieso fragt eigentlich keiner bei Isuzu nach, die den Mist gebaut hat???

GM hat den Motor nach einigen Jahren und etlichen kapitalen Motorschäden vom Markt genommen.

Saab hat sogar Fahrzeuge über ein "Umweltprogramm" zurück genommen, bei Kauf eines Neuwagens.

Und die Pumpenschäden bei den Motoren gab es bei jeder Automarke, wo dieser Motor eingebaut war/ist.

Ob Renault den Motor noch anbietet...entzieht sich meiner Kenntnis.;)

Der Motor ist eine einzige Fehlkonstruktion!!!...meine Meinung als Mechaniker, der mehrere Motoren und Pumpen getauscht hat.:(

Aber ausserhalb der Garantiezeiten hat man als Kunde keine Ansprüche mehr auf Gewährleistung oder Kulanz.

Im Ernstfall hat man ein tolles Fahrzeug, mit super Ausstattung, der aber durch den defekten Motor quasi nur noch Schrottwert hat.:(

Da kann weder der ADAC oder der Verbraucherschutz nicht helfen, denn der Hersteller hat ja seine Garantie auf den Wagen abgeleistet.;)

Traurig, aber leider wahr.:mad:

am 20. August 2009 um 6:30

Hallo,

danke für deinen Fachkommentar.

Bzg. deiner Aussage, dass es eine Fehlkonstruktion ist, dies behaupten und wissen vielleicht viele Leute, aber wer kann dies wirklich genau, sachlich und rechtlich beweisen?

Solange dies nicht geklärt ist, kann man als Kunde nur hoffen, bitten und beten, dass der Hersteller kulant ist!

Wer ist für den Motor zuständig, der Hersteller oder der Autobauer, welcher diesen verbaut hat oder beide?

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