Sachmängelhaftung - Autohaus 700KM entfernt
Hallo zusammen,
habe mir am 22.12.2006 bei MERCEDES-BENZ in Niederbayern eine E-Klasse Kombi gekauft. Ich wohne 700 KM entfernt in Norddeutschland und habe nun leider feststellen müssen, dass sich die Rückbank nicht entriegeln lässt. Meine MB-Werkstatt vor Ort sagt, dass der Zug ausgehakt oder gerissen ist, die Europagarantie von MB aber keine Defekte an Sitzen und dergleichen abdeckt. Also müsste ich die Reparatur selbst bezahlen.
Wie sieht es mit der Sachmängelhaftung des Händlers aus? Die würde doch sicher greifen, aber müsste ich die Reparatur unbedingt bei dem verkaufenden Händler in Niederbayern durchführen lassen? Der Weg von dann insgesamt 1400 KM steht ja wohl in keinem Verhältnis. Was meint ihr??
Gruß,
Chat
Ähnliche Themen
17 Antworten
Ich denke ehrlich - Riesen hin und her mit Ärger verbunden und das wegen nem Seilzug!
Denk da mal drüber nach.
Außer mal abklären ob er das evtl. übernimmt würde ich nix machen.
Das ist dann halt das Problem wenn man so weit weg kauft, bei "Kleinen" Sachen lohnt der Aufwand nicht.
@Bshape
Es geht nicht nur um den Zug, welcher vielleicht 15,- Euro kostet. Der Kundendienstmeister sagte mir, dass mit einem Reparaturaufwand von ca. 4,5 Stunden zu rechnen ist, da man die gesamte hintere Sitzanlage auseinanderbauen müsste. Es kommen also durchaus ein paar hundert Euro dabei zusammen.
Das ich nun nicht deswegen nach Niederbayern fahre ist klar. Mir geht es vielmehr darum, ob ich das vor Ort auf Kosten des Verkäufers (wg. Sachmängelhaftung) instandsetzen lassen kann. Habe den Wagen schließlich erst 3 Wochen und abgesehen davon war der Fehler bei Übergabe vorhanden (habe es Samstag bemerkt, als ich zum ersten Mal versucht habe die Rückbank umzuklappen).
Gruß,
Chat
Hallo!
Deine Chancen stehen hier m.E. schlecht.
Du musst schon dem Vertragspartner selbst, hier also dem Autohaus in Niederbayern als Verkäufer, die Möglichkeit geben, im Rahmen seiner Haftungsverpflichtung Schäden zu beheben.
Dein Wohnort ist Dein Problem.
IANAL!
Grüße,
Mathias
Versuch es doch erstmal telefonisch zu regeln vielleicht ist der doch so fair und übernimmt die Kosten.
Wenn alles nichts wird - kannst Du den Sitz nicht selbst zerlegen klingt schlimmer als es ist.
Allerdings wenn Du Dir es nicht zutraust dann lass es lieber machen.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von matzhinrichs
Hallo!
Deine Chancen stehen hier m.E. schlecht.
Du musst schon dem Vertragspartner selbst, hier also dem Autohaus in Niederbayern als Verkäufer, die Möglichkeit geben, im Rahmen seiner Haftungsverpflichtung Schäden zu beheben.
Dein Wohnort ist Dein Problem.
IANAL!
Grüße,
Mathias
Stimmt!!!
Ich hatte ml einen ähnlichen Fall. Nach Rücksprache mit dem Verkäufer (500km entfernt) einigten wir uns, die Reparatur bei mir vor Ort zu einem akzeptablem Preis machen zu lassen. Der urprüngliche Verkäufer zahlte dann die Rechnung ohne Mehrwertsteuer (bei Geschäftsleuten möglich).
Also einfach mal freundlich miteinander reden. Manchmal hilft's eben doch...
Gruß Seeadler
Zitat:
Original geschrieben von Seeadler
...Der urprüngliche Verkäufer zahlte dann die Rechnung ohne Mehrwertsteuer (bei Geschäftsleuten möglich)....
???????? was? -lol- ... unmöglich
Moin,
das Thema gabs hier schon mal.
Zumindest wäre das technische Problem so relativ einfach gelöst.
Gruß Jedi
Geh doch zu einem DC-Händler vor Ort und erkläre ihm den Sachverhalt, mit der Bitte für dich tätig zu werden, vielleicht einigen die beiden sich ja auch irgendwie untereinander, und der Händler vor Ort hätte dann die "Job"... versuch es doch mal...
Viel Glück!
Jan
bei mir war es genauso! händler weit weg-ordentlich miteinander gesprochen und ich konnte mir hier eine werkstatt suchen. die rechnung ging direkt an ihn!
also: sprich mit dem verkäufer! ein versuch ist es wert!
gruss, steve
er muss den wagen einschleppen lassen (auf seine kosten), falls er sich nicht bereit erklärt bei einem händler bei dir vor ort auf seine rechnung reparieren zu lassen. das ist sein risiko der gewährleistung, und auch rechtlich so geregelt.
bk
@ Bommelkönig:
... und wie kommst Du sonst so durch's Leben?
Wie sagte schon Dieter Nuhr.....
Tschööö, Ralf (mitleidsvoll)
Zitat:
Original geschrieben von r.hesse
@ Bommelkönig:
... und wie kommst Du sonst so durch's Leben?
Wie sagte schon Dieter Nuhr.....
Tschööö, Ralf (mitleidsvoll)
Lieber r.hesse
§ 437 I 1. Alt.
iVm
§ 439 BGB II
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
was hier "unverhältnismäßigen Kosten" sei dahingestellt, 1400km is teuer, aber nicht unverhältnismäßig bei dem fahrzeugwert.
ob in den agbs des händler was andres steht, kann nur vermutet werden.
Wie sagte schon Dieter Nuhr.....
mfg
bk
Schau doch mal in Deinen Vertrag hinein. Ich könnte mir vorstellen, dass dort zum Thema "Nacherfüllung" (§ 439 BGB) nähere Bestimmungen enthalten sind. Außerdem könnte noch von Interesse sein, ob Du das Auto von einem rechtlich selbständigen Vertragshändler oder von einer DC-Niederlassung gekauft hast.
Oberhesse