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Sachmängelhaftung ja oder nein?

Themenstarteram 8. Februar 2017 um 21:47

Hallo zusammen.

Ich weiß nicht ob ich hier im Forum richtig bin, aber ich hoffe es einfach mal da ich nichts passenderes gefunden habe.

Es geht um folgendes.

Ich habe seit einiger Zeit die Augen nach einem Auto offen gehalten und bin letzte Woche Dienstag im Internet fündig geworden. Habe mich am Mittwoch, nachdem ich mit dem Händler Kontakt aufgenommen habe, ins Auto gesetzt und mich auf den Weg zum Händler gemacht.

Dort angekommen war das Auto auch so wie im Internet beschrieben und wie auf den Fotos zu sehen. Ich konnte das Auto, ohne einen nervigen Verkäufer im Rücken zu haben, unter die Lupe nehmen...nur eine Probefahrt war leider nicht möglich. Der Gesamteindruck mvom Fahrzeug war 1a, bis auf minimalste Gebrauchsspuren war meinerseits nichts zu bemängeln, muss jedoch sagen das ich kein absoluter Fachmann bin!

Soweit so gut.

Nach der Begutachtung bin ich also wieder zu dem Verkäufer und habe mit ihm zusammen den Kaufvertrag fertig gemacht, unterschrieben und bezahlt. Das Fahrzeug ist dann bis gestern ( Dienstag ) beim Händler geblieben da es nochmal komplett neuen TÜV, ein DEKRA Qualitätscheck sowie eine nochmalige Innenraumaufbereitung bekommen sollte. Dies wurde auch alles gemacht, wobei es sich bei dem DEKRA Check lediglich um einen Karosseriecheck gehandelt hat wie ich später im Bericht lesen konnte. In diesem Bericht steht auch das keine Fahrprobe erfolgen konnte und folglich keine Schäden oder Mängel festgestellt werden konnten. Es wurde lediglich ein Probelauf des Motors durchgeführt.

TÜV hat das Fahrzeug ganz neu bekommen....aber dazu später nochmal mehr.

Ich nun gestern wieder zum Händler um den glänzenden, komplett neu getüvten nach hause zu holen. Eingestiegen losgefahren, alles gut. Auf der Autobahn merkte ich dann beim bremsen das es schon arg ruckelt, also auf den nächsten Parkplatz und geguckt. Bremsscheiben waren aufgrund der Standzeit und der Witterung beim Händler leicht rostig, was sich auch nach der Fahrt bis zum besagten Parkplatz nicht wirklich gebessert hat! Naja dachte ich mir, wird sich schon noch "freibremsen". Aber auch als ich 250km später zu hause ankam keine Besserung! Also gleich zu der Werkstatt meines Vertrauens und ihm alles geschildert. Mein KFZ Meister hat sich die Bremsen also angesehen und meinte nur das die Scheiben, wie auch die Belege absolut Grenzwertig sind! Zur Verteidigung des TÜV Prüfers sagte er nur das dieser es bei so verrosteten Bremsen sehr schwer hat den Zustand zu beurteilen da auch verrostete Bremsen ( selbst wenn Scheiben und Belege hart an der Grenze sind ) immernoch die geforderten Werte erreichen.

Ich habe direkt beim Händler angerufen und ihm die Sache geschildert, jedoch ist mein Verkäufer erst am Freitag wieder da und ich soll direkt mit ihm sprechen.

Nun also zu meiner Frage, selbst wenn die Bremse ein Verschleißteil ist, besteht für mich eine Chance neue Bremsen vom Händler mit Verweis auf die Sachmängelhaftung zu bekommen? Ich meine die Bremsen haben sich ja nicht innerhalb von 0,5 Tagen und 300 km abgefahren!

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Beste Antwort im Thema
am 9. Februar 2017 um 16:31

Selbstverständlich fallen auch Bremsen unter die gesetzliche Sachmängelhaftung.

Wenn es "arg ruckelt", ist das bei einem fünf Jahre alten Auto ganz zweifelsfrei ein Sachmangel, für den der Händler gerade zu stehen hat.

Was Du nicht machen solltest: mit dem Verkäufer "telefonieren".

Vertane Zeit.

Setze ihm schriftlich (mail reicht erst mal) eine angemessene Frist zur Nachbesserung.

Die Gelegenheit musst Du ihm geben.

Schriftlich, damit Du später (falls es ein "später" geben wird), was in der Hand hast.

Wenn der Verkäufer halbwegs bei Sinnen ist, wird er dann nachbessern, weil er weiß, dass ihn alles andere teurer kommt.

Wenn Du im ADAC bist, hast Du Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung durch einen Vertragsanwalt.

Oft in Deiner Nähe.

Du kannst natürlich auch telefonieren, musst nur wissen, dass alle telefonischen Zusagen nichts wert sind, wenn sie hinterher nicht eingehalten werden.

Du hast ja nichts in der Hand.

Und man Dir irgendwann vorhalten könnte, dass Du den Mangel nicht unverzüglich gerügt hast.

Du hast ja nichts in der Hand.

Deswegen: meinetwegen telefonieren, aber trotzdem parallel auch schreiben.

Du kannst ja mal berichten, wie's war.

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19 Antworten
am 8. Februar 2017 um 22:48

Präambel: Das folgende Posting stellt KEINE juristische Beratung dar.

Zunächst wäre zu klären, um welchen Kaufpreis und Fahrzeugalter es sich handelt. Generell lässt deine Schilderung auf ein älteres Auto schließen. Ein Sachmangel wird im BGB unter anderem dadurch definiert, "als bei Sachen gleicher Art üblich". Eine Bremse ist mit Sicherheit ein Verschleißteil und ein neuer TÜV/Dekra Karosserie Bewertung sagt auch nichts über Neuheit dieses Teils aus. Meine persönliche Einschätzung daher: kein Sachmangel.

Themenstarteram 8. Februar 2017 um 23:03

Das Auto ist bjh. 2012 und hat 69000km auf dem tacho....Kaufpreis 18.800 euro

Moin,

Das ist schwierig - denn der Verkäufer kann sich auf den Umstand zurück ziehen - bei der HU wurde nichts bemängelt, also besteht auch kein Mangel - zumindest zum Zeitpunkt des Verkaufs. Zudem ist knapp vor dem Exitus tatsächlich Verschleiß und im Rahmen - weil eben nicht defekt. Dann kannst du das bei sehr rostigen Scheiben durchaus auch durch zu forschen Freigrenzen verursacht haben - zwar jetzt nicht mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit, aber möglich ist es.

Mein Fazit wäre - ich würde mit dem Verkäufer sprechen und wegen der fehlenden Probefahrt auf Kulanz handeln - denn bei der Probefahrt wäre es aufgefallen und du hättest das Auto dann nur mit neuen Bremsen gekauft. Eventuell hast du so eine Chance zumindest einen Teil zu bekommen. Klagen würde ich aber in diesem Fall nicht, da das zum einen zu unwichtig ist und zum anderen vermutlich zu dünn.

LG Kester

.....

Tja, kannst nur auf ein entgegenkommen des Händlers hoffen, denn, Bremsen

sind verschleißteile und somit von der Gewährleistung ausgenommen.

Hättest auf jedenfall eine Probefahrt, vor Kauf machen müssen/sollen...

So blöd es auch klingt, hast was fürs Leben gelernt, einen Wagen ohne Probefahrt,

kauft mann nicht.

Grüße

am 9. Februar 2017 um 12:26

In der Preisklasse darf auch eine Bremse nicht in den letzten Zügen sein.

Themenstarteram 9. Februar 2017 um 12:40

Also das es im "Normalfall" nicht in die Sachmängelhaftung fällt ist mir durchaus bewusst, jedoch möchte ich mich nicht so einfach damit zufrieden geben. Es kann halt einfach nicht sein das ich ein Auto für knapp 19000 € kaufe und nach 300 km die Bremse hart an der Grenze ist.

Ich werde ja morgen mit dem Händler / Verkäufer telefonieren und euch hier mal auf dem laufenden halten.

Zitat:

@Chrish23 schrieb am 9. Februar 2017 um 13:40:08 Uhr:

Also das es im "Normalfall" nicht in die Sachmängelhaftung fällt ist mir durchaus bewusst, jedoch möchte ich mich nicht so einfach damit zufrieden geben. Es kann halt einfach nicht sein das ich ein Auto für knapp 19000 € kaufe und nach 300 km die Bremse hart an der Grenze ist.

Ich werde ja morgen mit dem Händler / Verkäufer telefonieren und euch hier mal auf dem laufenden halten.

Mag ja richtig sein, doch, wenn der Wagen Verkehrstüchtig ist, haben die Scheiben

& Beläge noch "genügend" Futter, zwar minimum aber "rechtens"

somit, Dein "Problem", weil, normaler Verschleiß..

Und, bei ~70.tsd km ist mit entsprechenden Verschleiß zu rechnen...

Gleiches, auch für die Reifen, wenn sie die mindest Profiltiefe haben, ..kanste auch

keine neuen Reifen "fordern".

Das hättest vor der Unterschrift aushandeln können/sollen.

Wie gesagt, einzig,mit dem Verkäufer ein nettes Wort wechseln und auf sein

entgegenkommen hoffen, vlt. übernimmt er einen Teil der Kosten..

Grüße

am 9. Februar 2017 um 15:09

Zitat:

@Chrish23 schrieb am 9. Februar 2017 um 13:40:08 Uhr:

Es kann halt einfach nicht sein das ich ein Auto für knapp 19000 € kaufe und nach 300 km die Bremse hart an der Grenze ist.

Doch das kann sein. 69tkm bis nahezu verschlissen stellt einen ganz normalen üblichen Verschleiß dar.

Am Ende sehe ich hier sogar "doppelt" keinen Gewährleistungsfall.

Erstens weil es typischer Verschleiß ist und zweitens, weil gar kein Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag. Letzteres belegt die frische HU.

am 9. Februar 2017 um 16:31

Selbstverständlich fallen auch Bremsen unter die gesetzliche Sachmängelhaftung.

Wenn es "arg ruckelt", ist das bei einem fünf Jahre alten Auto ganz zweifelsfrei ein Sachmangel, für den der Händler gerade zu stehen hat.

Was Du nicht machen solltest: mit dem Verkäufer "telefonieren".

Vertane Zeit.

Setze ihm schriftlich (mail reicht erst mal) eine angemessene Frist zur Nachbesserung.

Die Gelegenheit musst Du ihm geben.

Schriftlich, damit Du später (falls es ein "später" geben wird), was in der Hand hast.

Wenn der Verkäufer halbwegs bei Sinnen ist, wird er dann nachbessern, weil er weiß, dass ihn alles andere teurer kommt.

Wenn Du im ADAC bist, hast Du Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung durch einen Vertragsanwalt.

Oft in Deiner Nähe.

Du kannst natürlich auch telefonieren, musst nur wissen, dass alle telefonischen Zusagen nichts wert sind, wenn sie hinterher nicht eingehalten werden.

Du hast ja nichts in der Hand.

Und man Dir irgendwann vorhalten könnte, dass Du den Mangel nicht unverzüglich gerügt hast.

Du hast ja nichts in der Hand.

Deswegen: meinetwegen telefonieren, aber trotzdem parallel auch schreiben.

Du kannst ja mal berichten, wie's war.

Hier ist eine Tabelle für Gerichtsurteile zur Frage

a) Verschleiß (V), typisch für Alter und Laufleistung oder

b) (Sach)Mangel (M):

https://www.adac.de/.../

Bei Bremsen -> dort in allen Fällen auf Verschleiß entschieden. Nun sind das dort andere Fälle, aber deine rechtlichen Chancen sehe ich als sehr, sehr gering.

Fakt ist: du hast es nicht ordentlich geprüft. Dein Pech. Die HU macht nur einen Basis-Sicherheitscheck. Die DEKRA-Leistung wurde vom Auftraggeber (evt. bewusst!) im Umfang auf einen Karosseriecheck reduziert. Ist halt Lehrgeld.

Du kannst noch versuchen, was durch Rumfeilscherei/Nachverhandeln drin ist, aber ich sehe deine rechtliche Position sehr schwach.

Zitat:

Es kann halt einfach nicht sein das ich ein Auto für knapp 19000 € kaufe und nach 300 km die Bremse hart an der Grenze ist.

Doch, natürlich kann das sein.

Moin,

Keine Frage Ärgerlich, sicherlich auch in der Grauzone - aber dein Problem ist halt leider: Du hast NIX in der Hand.

Würde im Kaufvertrag stehen - Bremsen vor 10.000 km gewechselt, Bremsen tadellos usw. wäre das eine Zusicherung einer Eigenschaft. Bei dir reduziert sich die Zusicherung zu den Bremsen auf den simplen Fakt: Bremsen reichen aus um die HU zu bestehen. Denn diese war Teil eurer Vereinbarung.

Wenn die Bremsen also nicht "spontan" 5mm Schlag entwickelt haben - gibt es keinen "Zustand" außer "bestehen die HU", den ihr vereinbart habt. Das haben sie ja getan - daher kannst du an diesem Umstand nichts bemängeln.

Deshalb wird es schwer, dagegen vorzugehen - also aus rechtlicher Sicht, nicht weil man das als Mangel sehen und verstehen kann - was das angeht bin ich voll bei dir. Aber wenn vorher ein Bremsenmörder auf dem Auto war - dann können Beläge und Scheiben nach 70.000 km fertig sein. Bekommt man ohne weiteres hin - deshalb benötigt man hier eine Prüfung - damit man etwas vereinbaren kann.

Deshalb wirst du da auf Kulanz und einen gewissen Standard des Verkäufers bauen müssen. Grundsätzlich sind die meisten guten Händler da durchaus gesprächsbereit.

LG Kester

Sind Hinweise auf dem HU-Bericht? Scan den mal ein.

am 9. Februar 2017 um 21:22

War das ein Fahrzeug vom Markenhändler? Ggf. als besonders guter Gebrauchtwagen beworben? Z.B. wie bei Mercedes die Jungen Sterne? Dort wird eine Wartungsfreiheit für 6 Monate oder 7.500km garantiert. BMW hat ähnliches sogar bis 10.000km.

Rechtlich sicherlich ganz schwierig und arg an der Grenze. Falls es im guten mit den Händler nicht geht ggf. mal freundlich beim Fahrzeughersteller anfragen, ob so ein Geschäftsgebaren üblich ist und den Vorschriften des Herstellers entspricht...

Aber wer kauft denn einen Gebrauchtwagen ohne Probefahrt...? Ok, ich - sogar ungesehen. Geb' ich ja zu...

am 10. Februar 2017 um 18:12

Zitat:

@Baarcky schrieb am 9. Februar 2017 um 22:22:16 Uhr:

War das ein Fahrzeug vom Markenhändler? Ggf. als besonders guter Gebrauchtwagen beworben? Z.B. wie bei Mercedes die Jungen Sterne? Dort wird eine Wartungsfreiheit für 6 Monate oder 7.500km garantiert. BMW hat ähnliches sogar bis 10.000km.

...

Aber wer kauft denn einen Gebrauchtwagen ohne Probefahrt...? Ok, ich - sogar ungesehen. Geb' ich ja zu...

Wobei auch das nicht wirklich weiter hilft. Die Bremsen oder die Reifen zu tauschen ist nicht Bestandteil der Wartung. Bei der Wartung werden diese ggf. geprüft, aber so lange diese noch im Verschleißmaß sind, gibt es keinen zwingenden Handlungsbedarf. Und diese Kilometerabgaben bedeuten eben nicht, dass die Reifen und Bremsen innerhalb der Kilometer verschlissen sind, sondern dass kein Service kommt.

Probefahrt ... sollte man immer machen ... zumindest bei 70tkm auf der Uhr. Bei einem Jahreswagen mit 10tkm ... da ist das noch mal was anderes.

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