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Sachmängelhaftung, wer kann mir helfen?
Hallo zusammen, ich hoffe, dass ich hier in diesem Forum eine Antwort auf meine Fragen finde.
Letzte Woche habe ich bei einem kleinen freien Händler einen gebrauchten PKW gekauft.
Dazu gabs eine Gebrauchtwagengarantieversicherung von einem namhaften Versicherer.
Jetzt stellte sich heraus, daß das Getriebe einen Defekt aufweist, und zwar springt der erste
Gang mehr oder weniger oft beim Anfahren heraus.
Beim Anruf des Verkäufers sagte mir dieser, ich solle in eine Vertragswerkstatt in meiner Nähe fahren um den Schaden begutachten zu lassen. (Der GBW-Händler selbst ist ziemlich weit von mir entfernt)
Ausserdem soll ich die Versicherung informieren, damit sie die Kosten der Reparatur übernimmt.
Meine zwei Fragen dazu:
1: Ist die Versicherung überhaupt zur Übernahme verpflichtet, da der Schaden,
meiner Meinung nach, von Anfang an bestand ohne das ich dem Händler jetzt unterstelle,
dass er davon gewußt hat?
2: Irre ich in der Annahme, dass mein Ansprechpartner der Händler ist, der mir den Wagen
verkauft hat, und nicht die Versicherung?
Wie seht ihr das?
Ich hoffe auf qualifizierte Antworten und bedanke mich schon mal im voraus.
2mio
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
wollte euch nur kurz mitteilen wie die Sache ausging.
Der Händler hat das Auto zurückgenommen und mir alle entstanden Kosten einschließlich
An und Abmeldegebühren erstattet.
Ich hab mir auch mittlerweile bei einem anderen Händler das gleiche PKW Modell gekauft
mit weniger Laufleistung allerdings auch 2000€ teurer.
Hoffe mal, daß ich damit mehr Glück habe.
Nochmals vielen Dank an alle hier.
2mio
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8 Antworten
Du hast unabhängig von einander 2 Ansprüche:
1. gegen den Verkäufer als vertraglichen Sachmängelanspruch. Dieser beinhaltet zunächst eine Mängelbeseitigungsanspruch, gegebenefalls einen Minderungs- oder Schadenserstzanspruch und ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag
2. einen Anspruch aus der Garantieversicherung, wobei dessen Umfang sich aus den Garantiebedingungen ergibt, die unterschiedlich ausgestaltet sein können. Dort müsste auch stehen, wie Du Dich in einem Garantiefall zu verhalten hast.
Da der Verkäufer weiter weg ist, würde ich zunächst versuchen, die Angelegenheit über die Garantieversicherung zu lösen. Ich würde diese kontaktieren und fragen, was Du unternehmen sollst. Auf keinen Fall zuerst eine Werkstatt aufsuchen, die die Fehlersuche kaum kostenlos erledigen wird. Auf diesen Kosten bleibst Du dann möglicherweise sitzen. Macht die Garantieversicherungen Schwierigkeiten, weil sie bspw. ein abgekartetes Spiel des Verkäufers vermutet ( soll häufiger vorkommen ), bleiben immer noch die Sachmängelansprüche gegen den Verkäufer. Ohne Anwalt dürfte das dann aber nicht gehen.
genau aus diesem grund gibt es ja die GEBRAUCHTWAGENGARANTIE!
hatte auch ein defektes thermostat bei meinem zaffi.
kurzer anruf beim verkäufer:
soll die kiste zu opel bringen, mit den garantieunterlagen.
die haben den papierkram mit der versicherung erledigt.
auto wurde repariert, habe nur den anteiligen materialpreis entsprechend der laufleistung bezahlt.
(steht in den garantieunterlagen)
aus und erledigt!
ohne probleme und ohne anwalt!!!
Vielen Dank für eure Antworten.
Es stellt sich für mich noch die Frage, ob der GBW-Verkäufer durch die gesetzliche
Sachmängelhaftung nicht verpflichtet ist, die Kosten
des Schadens zu 100% zu übernehmen?
Angenommen die Gebrauchtwagenversicherung würde einspringen, so müsste sie in meinem Fall durch die Kilometerleistung des Wagens (über 130000km; ehemaliges Firmenfahrzeug) nur 40% des Schadens übernehmen.
Das kostet mich dann schnell mal vielleicht 1000-2000€ Eigenanteil,
vorausgesetzt das Getriebe muss komplett ersetzt werden.
Wie gesagt, der Händler will das über die Gebrauchtwagenversicherung abrechnen.
Somit wäre er raus aus der Sache und ich die Kohle los.
Das Fahrzeug hat übrigens noch fast 13tsd € gekostet und ist 3 1/2 Jahre alt.
2mio
warum immer gleich so schwarz sehen?
wozu hat er denn die gebrauchtwagengarantie mit verkauft?
wenn die versicherung einen teil des schadens bezahlt und der händler den rest erstattet, ist doch alles in butter.
außerdem geht es doch um 40% vom materialpreis.
die arbeitsstunden werden normalerweise zu 100% übernommen.
würde mit dem auto in die werkstatt fahren und dann weiter sehen.
man kann und sollte zuerst mal über alles reden und nicht gleich zum anwalt rennen!
der ist dafür da, wenn man sich nicht einigen kann!
Moin,
Achtung! Eine Garantieversicherung hat ggf. je nach Fahrzeugalter und Baugruppe die Defekt ist eine bis zu 80%ige Selbstbeteiligung.
Hier liegt ein klarer Gewährleistungsfall vor (Ausnahme: Kupplung defekt) - hier liegt eine 100% Haftung beim Verkäufer.
Daher wäre dieer Punkt - ggf. anfallende Selbstbeteiligung vorher korrekt zu regeln. Sprich: Schaden schriftlich beim Verkäufer reklamieren und diesen zur Nachbesserung auffordern.
Dein Problem kann nämlich werden - gibst Du den Wagen in der Werkstatt ab und beauftragst die Werkstatt, dann bist DU der Vertragspartner der Werkstatt - d.h. Du musst bezahlen und ggf. hinterher deinem Geld hinterherrennen. d.h. der Verkäufer muss die Reparatur beauftragen.
MFG Kester
Haben ein ähnliches Problem in der Familie und dabei folgendes erfahren:
Der Händler hat mit dem Garantieversicherer angeblich einen Deal abgeschlossen, so dass die Versicherung auch die vollen Kosten für die Beseitigung von Gewährleistungsmängeln übernimmt.
Ich würde mich also wie vom Händler vorgeschlagen an die Versicherung wenden und mit dieser die Kostenübernahme klären.
Gruß
RI
PS. Unser "Fall" läuft noch. Kostenvoranschlag bei
GarantieVersicherung eingereicht.
Zitat:
Original geschrieben von Romimperator
Haben ein ähnliches Problem in der Familie und dabei folgendes erfahren:
Der Händler hat mit dem Garantieversicherer angeblich einen Deal abgeschlossen, so dass die Versicherung auch die vollen Kosten für die Beseitigung von Gewährleistungsmängeln übernimmt.
Ich würde mich also wie vom Händler vorgeschlagen an die Versicherung wenden und mit dieser die Kostenübernahme klären.
Gruß
RI
PS. Unser "Fall" läuft noch. Kostenvoranschlag bei
GarantieVersicherung eingereicht.
die händler verkaufen ja dutzende autos mit garantieversicherung.
alleine die tatsache, daß er dich zur werkstatt geschickt hat ist doch ein gutes zeichen.
nicht jeder händler hat auch die möglichkeit zu reparieren.
das ist für händler UND käufer einfach die sicherste variante!
Hallo zusammen,
wollte euch nur kurz mitteilen wie die Sache ausging.
Der Händler hat das Auto zurückgenommen und mir alle entstanden Kosten einschließlich
An und Abmeldegebühren erstattet.
Ich hab mir auch mittlerweile bei einem anderen Händler das gleiche PKW Modell gekauft
mit weniger Laufleistung allerdings auch 2000€ teurer.
Hoffe mal, daß ich damit mehr Glück habe.
Nochmals vielen Dank an alle hier.
2mio