ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Sachmangel (defekter Klimakompressor) - Beweislast innerhalb erster 6 Monate bei Händler

Sachmangel (defekter Klimakompressor) - Beweislast innerhalb erster 6 Monate bei Händler

Themenstarteram 21. April 2016 um 17:06

Guten Abend zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.

Zum Sachverhalt:

Ich habe mir mein erstes Auto, einen Audi A3 8PA 1.9 TDI (105 PS), am 21. Dezember 2015 gekauft aber erst am 04. Januar 2016 auf Grund von Urlaub beim Händler abgeholt.

Da es gestern bereits ein wenig wärmer war und das Auto von der Sonne aufgeheizt war, habe ich meine Klimaanlage auf 19,5 Grad Celcius heruntergedreht, jedoch kam nur wärmere Luft. Zum Testen habe ich auf 15,5 Grad heruntergedreht aber es kam immer noch die wärmere Luft, weswegen ich in eine Werkstatt bei mir in der Nähe gefahren bin (die Werkstatt des Händlers liegt ca. 75km entfernt. Deswegen habe ich zuerst bei mir in der Nähe nachschauen lassen). In dieser Werkstatt wurde mir mitgeteilt, dass der Klimakompressor defekt ist (glaube ist ja auch so eine "Kinderkrankheit" des A3). Ich wurde gefragt, ob ich den Wagen mit einer Gebrauchtwagengarantie gekauft habe und dies bestätigte ich, woraufhin mir mitgeteilt wurde, dass es sich dann normalerweise um einen Garantiefall handelt. Habe in den Bedingungen der Gebrauchtwagengarantie nachgelesen und das ist auch so.

Wenn ich es nun rechtlich auffasse (kann mich auch irren), dann trifft ja nun zu erst § 434 (2) Nr. 2 BGB zu:

"(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann."

Es ist ja üblich, dass der Klimakompressor bzw. die Klimaanlage bei Autos (= Sachen der gleichen Art) üblich ist und dies auch vom Käufer erwartet werden kann.

Nun habe ich das Auto ja noch keine sechs Monate und wenn ich es richtig weiß, dann gab es mal ein Urteil vom BGH, dass der Händler innerhalb der ersten sechs Monate nachweisen muss, dass das Auto beim Kauf/Übergabe frei von Sachmängeln war und dass innerhalb der ersten sechs Monate davon ausgegangen wird, dass der Mangel bereits vor Kauf vorhanden war.

Gibt es hierzu nur das Urteil oder auch einen Paragraphen? Falls nicht, sollte ja auch theoretisch das Urteil genügen?

Jedenfalls habe ich heute dann mit dem Händler telefoniert und dieser meinte, dass sie sich das zu erst in der Werkstatt vor Ort anschauen müssen. Deshalb bin ich spontan nach Absprache dorthin gefahren. Die Werkstatt bestätigte den Defekt des Klimakompressor und der Mechaniker fing direkt von der Gebrauchtwagengarantie (bei der ich laut Bedingungen einen Eigenanteil an Material- und Lohnkosten i. H. v. 60 % habe, da das Auto bereits über 100 000km runter hat). Als ich den Mechaniker auf die Gesetzeslage hinwies sagte er nicht mehr viel und meinte nur, dass ich das mit dem Chef am Dienstag (Termin für Reperatur) abklären soll.

Als ich das Auto im Januar abgeholt habe, habe ich leider auf Grund der kalten Temperaturen die Klimaanlage nicht ausprobiert und kann daher leider auch nicht sagen, ob es da auch schon war... Jedenfalls habe ich dann gegen Ende Februar die Klimaanlage mit niedrigeren Temperaturen ausprobiert und dort ging es auch nicht, aber da ich es kurz nach dem losfahren testete habe ich es nicht so Ernst genommen, dass keine kalte Luft kam.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und ich bedanke mich schon recht herzlich!

Grüße

Tom

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 5. Mai 2016 um 21:13

So, ich entschuldige mich mal, dass mein "Update" jetzt solange gebraucht hat, aber es hat sich nun alles geklärt.

Der Händler hat alles übernommen und ich musste somit gar nichts bezahlen. Jedoch musste, wie metalhead schon vermutet hat, nicht mehr der Klimakompressor getauscht werden.

Es musste nur ein/der Drucksensor erneuert werden und die Rechnung, die ja jetzt der Händler übernommen hat, beläuft sich auf 185,00 EUR.

Jedenfalls funktioniert die Klimaanlage jetzt wieder ;)

Danke noch für die rege Teilnahme an diesem Beitrag!

35 weitere Antworten
Ähnliche Themen
35 Antworten

Hier sind zwei unterschiedliche Sachen zu beachten, die gerne durcheinander gewiorfen werden.

Gewährleistung: Die Klimaanalage war bei übergabe defekt.

Garantie: Die Klimaanlage hat bei Übergabe funktioniert und ging erst später kaputt.

In diesem Fall klingt es nach einer Gewährleistungssache.

am 21. April 2016 um 17:21

Warum sollst du die Gebrauchtwagengarantie in Anspruch nehmen ? du hast ja noch Gewährleistung vom Händler und zwar ohne Selbstbeteiligung.

Sehe ich das falsch?

Bopp19

Themenstarteram 21. April 2016 um 17:26

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 21. April 2016 um 19:21:04 Uhr:

Warum sollst du die Gebrauchtwagengarantie in Anspruch nehmen ? du hast ja noch Gewährleistung vom Händler und zwar ohne Selbstbeteiligung.

Sehe ich das falsch?

Bopp19

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Wenn das mit den 6 Monaten die Gewährleistung ist, dann habe ich die Gewährleistung auf jeden Fall noch

Themenstarteram 21. April 2016 um 17:27

Zitat:

@MvM schrieb am 21. April 2016 um 19:17:44 Uhr:

Hier sind zwei unterschiedliche Sachen zu beachten, die gerne durcheinander gewiorfen werden.

Gewährleistung: Die Klimaanalage war bei übergabe defekt.

Garantie: Die Klimaanlage hat bei Übergabe funktioniert und ging erst später kaputt.

In diesem Fall klingt es nach einer Gewährleistungssache.

Vielen Dank für die Antwort!

Ich gehe auch davon aus, dass die Klimaanlage bereits bei Übergabe defekt war. Ich werde morgen den Chef noch mal anrufen und das abklären, dass die Beweislast bei denen liegt, da es noch innerhalb der ersten 6 Monate ist.

Sollte er nicht darauf eingehen, kann ich ja immer noch mit dem Anwalt drohen.

am 21. April 2016 um 17:29

Das ist ein glasklarer Gewährleistungsfall. Der Verkäufer hat allerdings das Recht der Nachbesserung. Also nicht irgendwo anders reparieren lassen.

Themenstarteram 21. April 2016 um 18:51

Zitat:

@HairyOtter schrieb am 21. April 2016 um 19:29:51 Uhr:

Das ist ein glasklarer Gewährleistungsfall. Der Verkäufer hat allerdings das Recht der Nachbesserung. Also nicht irgendwo anders reparieren lassen.

Auch dir vielen Dank für deine Antwort!

Wie in einer meiner anderen Antworten werde ich morgen mit dem Händler telefonieren und das abklären. Sollte dieser sich quer stellen, geht es über den Anwalt bzw. ich drohe mit dem Anwalt.

Das mit dem Recht der Nachbesserung war mir bekannt, steht ja auch so oder zumindestens auch so ähnlich im BGB.

am 21. April 2016 um 18:55

Der wird sich vermutlich nicht querstellen. Lass dich aber nicht in die Garantie reinquatschen. Die Gewährleistung ist das, was du nutzen musst.

Themenstarteram 21. April 2016 um 19:18

Zitat:

@HairyOtter schrieb am 21. April 2016 um 20:55:21 Uhr:

Der wird sich vermutlich nicht querstellen. Lass dich aber nicht in die Garantie reinquatschen. Die Gewährleistung ist das, was du nutzen musst.

Als ich heute angerufen hatte, habe ich das Thema auch kurz angesprochen mit der Gewährleistung. Nachdem ich das angesprochen habe war er nicht mehr wirklich freundlich und meinte, dass man das erst überprüfen müsse. Deshalb die Vermutung, dass er sich vielleicht querstellt.

Auf die Garantie lasse ich mich nicht ein. Da würde ich ja im Prinzip auf mein Recht verzichten.

Zitat:

@Tom_Ha schrieb am 21. April 2016 um 19:27:58 Uhr:

… Ich werde morgen den Chef noch mal anrufen und das abklären, dass die Beweislast bei denen liegt, da es noch innerhalb der ersten 6 Monate ist. …

Du hast grundsätzlich 2 Jahre Gewährleistung, bei Gebrauchtwägen wird die in der Regel auf 1 Jahr reduziert, das ist gesetzlich zulässig. Ebenfalls grundsätzlich musst du dem Verkäufer nachweisen, dass ein Mangel schon bei Kauf bestand. Während der ersten 6 Monate hat der Gesetzgeber aber die Beweislastumkehr vorgesehen, hier muss der Verkäufer die Mängelfreiheit nachweisen. Das wird er schlecht können.

Wie schon gesagt, ist das ein reiner Gewährleistungsfall. Der Verkäufer möchte natürlich die Kosten, die ihm dadurch entstehen, nicht trage, deswegen drängt er auf die Gebrauchtwagengarantie. In der Praxis wird die Garantie mit deinem Einverständnis auch vom Händler in Anspruch genommen und der Händler kommt für den Selbstbehalt auf, so hat er seine Kosten reduziert. Also unbedingt auf der Abwicklung als Gewährleistungssache bestehen, ob sich der Händler dann bei der Gebrauchtwagengarantie bedient ist eine andere Sache.

Zitat:

@MvM schrieb am 21. April 2016 um 19:17:44 Uhr:

Hier sind zwei unterschiedliche Sachen zu beachten, die gerne durcheinander gewiorfen werden.

Gewährleistung: Die Klimaanalage war bei übergabe defekt.

Garantie: Die Klimaanlage hat bei Übergabe funktioniert und ging erst später kaputt.

???

Das ist aber nicht der Unterschied.

Gibt in der Praxis nur Gewährleistung. Garantie ist wenn der Händer beispielsweise in den Vertrag schreibt "Ich Garantiere eine Problemlose Fahrt für 100.000km".

Was ist jetzt eigentlich die Frage?

Die Klima wurde repariert. Geht sie, oder nicht?

Den Eigenanteil der Garantieversicherung muß in den ersten 6 Monaten der Händler tragen.

Gruß Metalhead

So einfach ist das mit der Gewährleistung leider nicht, denn Defekte aufgrund von Verschleiß sind ausgeschlossen. Da das Fahrzeug wohl schon etwas älter ist (Vermutung, da die Garantie nur 60% der Reparaturkosen abdeckt), könnte der defekte Klimakompressor als normaler Verschleiß angesehen werden. Auf den Internetseiten gibt es eine PDF-Datei mit Beispielen, was Gerichte als Verschleiß und was als Sachmangel eingestuft haben.

Was spricht dagegen, einen Kompromiss zu finden, 60% über die Garantie und 40% durch den Händler? An dieser Lösung müsste doch der Händler auch interessiert sein, weil es sonst für ihn auch so kommen kann, dass er dazu verdonnert wird 100% der Reparaturkosten in einer fremden Werkstatt zahlen muss.

Gruß

Uwe

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 22. April 2016 um 08:12:52 Uhr:

Die Klima wurde repariert.

Ich habe es so verstanden, dass nur geschaut wurde, was defekt ist, die Reparatur also noch nicht durchgeführt wurde.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 22. April 2016 um 08:19:30 Uhr:

So einfach ist das mit der Gewährleistung leider nicht, denn Defekte aufgrund von Verschleiß sind ausgeschlossen.

Ein Klimakomressor gilt aber IMHO nicht als Verschleißteil.

Gruß Metalhead

Das fände ich auch eigenartig. Die Aufgabe des Kompressors ist ja nicht, durch gezielten Verschleiß eine Funktion zu erzielen (so wie ein Bremsklotz, dessen Funktion das Erzeugen von Bremswirkung unter bewusster Inkaufnahme von Materialabtrag ist).

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Sachmangel (defekter Klimakompressor) - Beweislast innerhalb erster 6 Monate bei Händler