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Sachmangel Privatkauf
Hallo zusammen,
ich hoffe das Thema passt hier halbwegs rein.
Ich habe letzte Woche privat einen Gebrauchtwagen gekauft, Verkäufer auch Privat.
Das Auto (Automatikgetriebe) ruckelt nun mal mehr oder weniger beim Anfahren, der Verkäufer hatte mich darauf auch während des Kaufes hingewiesen, bei der Probefahrt trat dieses Problem allerdings nicht verstärkt auf.
Im Kaufvertrag wurde dieser Mangel nicht schriftlich festgehalten, allerdings steht doch auch der übliche Passus "Sachmangelhaftung wird ausgeschlossen".
Habe ich da irgendeine Möglichkeiten (Gutachten etc.) etwas dran zu machen? Wie gesagt, das Problem tritt nun bei Benutzung deutlich verstärkter auf als bei der Probefahrt (ca. 20 Minuten).
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Es ist keine Lüge. Du hast einen Wagen mit einen dir bekannten Problem wissend gekauft und der Wagen war sicherlich dementsprechend günstig, sonst hättest du einfach einen anderen gekauft. Jetzt, obwohl der Mangel bekannt war, die Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist, möchtest du das gekaufte Schnäppchen noch auf Kosten des Verkäufers repariert bekommen. Ich persönlich sehe hier Dreistigkeit und Unverschämtheit deinerseits, sorry....
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24 Antworten
Moin,
Im Grunde nicht. Denn du wurdest - wenn auch nur mündlich - über den Mangel aufgeklärt.Und wenn du ehrlich bist, musst du dies auch eingestehen. Fazit - wenn dies ein Hinderungsgrund für dich gewesen wäre, hättest du das Auto von vornherein nicht kaufen sollen.
LG Kester
Zitat:
@accekaf schrieb am 29. Januar 2017 um 09:17:49 Uhr:
Habe ich da irgendeine Möglichkeiten (Gutachten etc.) etwas dran zu machen?
Nein, ein Gutachter repariert auch nichts, da wäre zb ein Getriebespezialist die bessere Wahl. Vielleicht braucht es nur ein Ölwechsel oder kann resetet werden. Welches Fahrzeugmodell ist es ?
Honda Jazz mit Automatik von 2003.
Während der Probefahrt trat es nur ganz leicht auf, aber das es jetzt teilweise so stark ist hilft mir dann wahrscheinlich auch nicht weiter oder?
Wie gesagt, im Kaufvertrag wurde es nicht ausdrücklich als Mangel erwähnt, nur mündlich.
Auto hatte aber noch TÜV und war jedes Jahr bei der Inspektion, da wäre doch ein großer Mangel, der den Zustand des Autos erheblich einschränkt, auch bereits aufgefallen wenn dieses Ruckeln seit mehreren Jahren schon besteht oder?
Fahre mal zu Honda Werkstatt die kennen sich mit dem CVT Getriebe bestens aus.
/(Aus einem anderen Forum)
Das Ruckeln kann drei Ursachen haben:
Das falsche Öl. Es ist bekannt, dass Honda bei manchen Jazz nicht das korrekte Öl für die verbauten Bauteile verwendet hat. Zumindest waren bei vielen Fahrern bereits bei 20tkm schon Probleme, die mit einem Ölwechsel behoben werden konnten. Daher kann Spülen und neues Öl auch bei Dir helfen. Das Abgasrückführungsventil (AGR-Ventil), bekanntes Problem bei Honda, wurde auch nach der Garantie auf Kulanz repariert die hydraulische Anfahrkupplung, die wohl durch das falsche Öl schnell Schaden nehmen kann.
OK danke an alle,
auf den Kosten dafür werde ich dann wahrscheinlich wie oben beschrieben selbst sitzen bleiben oder?
Und dann einfach unter Lehrgeld für die Zukunft abhaken?
Entschuldigung - wenn Du vom Verkäufer drauf hingewiesen wurdest und das Fahrzeug in dem Wissen des Mangels gekauft hast, was soll das jetzt? Lass für 50€ beim HH das Getrieöl wechseln und sieh was passiert. Aber den Verkäufer in die Pflicht nehmen wollen halte ich für sehr unfein in diesem Fall
Ja das stimmt schon, allerdings war das Problem während der Probefahrt nicht so gravierend, das ist mir jetzt nach 2-3 Tagen Bentzung erst wirklich als störend aufgefallen.
Also kann ich mir die Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer wohl lieber sparen oder?
Hast du den Eindruck, dass dich der Verkäufer angelogen hat?
Das nicht, aber immerhin ist das Problem ja später deutlich gravierender aufgetreten als es den Anschein hatte.
Tja...da würde ich mal sagen..."Persönliches Pech!"
Sehe das ganz genau so wie CivicTourer
Wahrscheinlich wird es Lehrgeld sein, es sei denn, es ergäben sich bei der fachlichen Beurteilung des Mangels Anhaltspunkte für betrügerisches Verhalten seitens des V. Aber selbst dann sind die juristischen Wege lang und unergründlich, sprich oft nicht lohnend. Man kann natürlich versuchen, mit dem V. über ein nachträgliches Entgegenkommen beim Preis zu reden, mehr als auf Goodwill hoffen ist da aber nicht, Drohungen oder Rabatz wären da kontraproduktiv. Was weisst Du über den V., wirklich privat oder ein Händler, der die Gewährleistung nicht tragen wollte? Seine Telnr zu googeln kann da Aufschluss bringen. Aber eben, das ist alles ein Restprozent Chance. Nächstes Mal machst einen Gebrauchtwagen-Check, dann sollten solche Überraschungen eher ausbleiben.
War definitiv ein privater Verkäufer, kein Händler oder einer der im Deckmantel des Privatverkaufs agiert.
Was erwartest Du?
Du kaufst ein Trinkgeldauto, was noch ca. 3 Jahre Lebenserwartung hat und wurdest sogar vom Verkäufer über den Zustand und evtl. Mängel aufgeklärt.
Zitat:
@accekaf schrieb am 29. Januar 2017 um 09:51:07 Uhr:
OK danke an alle,
auf den Kosten dafür werde ich dann wahrscheinlich wie oben beschrieben selbst sitzen bleiben oder?
Und dann einfach unter Lehrgeld für die Zukunft abhaken?
Moin,
Das entscheidende ist - der Verkäufer hat dir gesagt ... Du lieber Interessent - das Auto hat den Mangel, dass es ab und zu im Getriebe ruckelt. Das es beider Probefahrt GAR NICHT aufgetreten ist, ist da doch unwesentlich.
Du hast drauf spekuliert, dass das, was dir vom Verkäufer gesagt wurde schon nicht so schlimm sein wird und ärgerst dich jetzt vermutlich über deine Annahme. Wenn dir jemand sagt - ein Getriebe ruckelt ... Dann kauft man speziell beim seltenen Fahrzeugen das Auto nicht, da man oftmals draufzahlt.
LG Kester