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Sachmangelhaftung Kupplung?
Hallo liebe Gemeinde,
eine Frage an euch alle:
Gilt die Sachmangelhaftung auch für Verschleißteile(in meinem Fall Kupplung)???
Gruß JanCux
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31 Antworten
Ja, hängt aber ganz klar vom Alter bzw. der Fahrleistung ab (z.B. hat uns VW einen Sommerreifen nach knapp 10.000 km nach massiven Fahrwerksproblemen ohne Diskussion ersetzt). Ein Händler kann in Deutschland quasi nichts ohne Gewährleistung verkaufen.
Innerhalb der ersten 6 Monate und wahrscheinlich ca. 10.000 km sollte man sehr gute Karten haben ...
Vielleicht zeigt er sich ja kulant.
naja, bei nem Reifen für 50€ wäre ich als Händler wohl auch kulant. Bei ner Kupplung für 730€ mag das anders aussehen...
Ausserdem geht es nicht um Kulanz sondern um ein gesetzlich geregeltes Recht! Wenn VErschleißteile dazugehören, dann muss es ja irgendwo stehen.
Vielleicht hat jemand einen entsprechenden Hinweis?
Ich bin mir nicht sicher, ob Verschleißteile reinzählen,
gibt´s im Netz was dazu?
Zitat:
Original geschrieben von jancux20
naja, bei nem Reifen für 50€ wäre ich als Händler wohl auch kulant. Bei ner Kupplung für 730€ mag das anders aussehen...
Ausserdem geht es nicht um Kulanz sondern um ein gesetzlich geregeltes Recht! Wenn VErschleißteile dazugehören, dann muss es ja irgendwo stehen.
Vielleicht hat jemand einen entsprechenden Hinweis?
Um was geht es den? Abgenutzt, gebrochen, ruckeln?
gretz
schlechtgängiges Schalten und rupfen beim anfahren.
Laut Freundlichem(nicht VErkaufer) muss in absehbarer ZEit ne neue rein)
Zitat:
Original geschrieben von jancux20
schlechtgängiges Schalten und rupfen beim anfahren.
Laut Freundlichem(nicht VErkaufer) muss in absehbarer ZEit ne neue rein)
Rufpen ist kein direkter Sachmangel, könnte auch als Stand der technik abgetan werden.
Und wenn sie laufleistungsmäßig am ende ist, dann ist es auch ja ein gebrauchter gegenstand.
Wird schwer.
gretz
darum gehts ja...
Wenn mir ein Werkstattmeister sagt dass die Kupplung raussollte wenn sie anfängt zu rupfen in Verbindung mit dem schwergängigen schalten dann ist die kupplung verschlissen...
Und die frage ist nun ob ein verschleißteil auch unter die sachmangelhaftung fällt
Zitat:
Original geschrieben von jancux20
darum gehts ja...
Wenn mir ein Werkstattmeister sagt dass die Kupplung raussollte wenn sie anfängt zu rupfen in Verbindung mit dem schwergängigen schalten dann ist die kupplung verschlissen...
Und die frage ist nun ob ein verschleißteil auch unter die sachmangelhaftung fällt
Sachmängelhaftung = Defekt, kaputt,
Also Zerfezt, gebrochen, sehr frühzeitig verschliessen.
Normaler verschleiß ist kein Sachmangel.
gretz
das glaube ich dir gerne. Deckt sich ja auch mit den Aussagen meines Händlers...
Aber wo steht das geschriebn dass verschleiß nicht mit abgedeckt ist???
Zitat:
Original geschrieben von jancux20
das glaube ich dir gerne. Deckt sich ja auch mit den Aussagen meines Händlers...
Aber wo steht das geschriebn dass verschleiß nicht mit abgedeckt ist???
Primär wohl in seinen AGB und wenn die nicht gegen das BGB verstossen gelten diese.
gretz
Zitat:
Original geschrieben von kevinmuc
Aber wo steht das geschriebn dass verschleiß nicht mit abgedeckt ist???
Nirgens, auch Verschleiß fällt unter Gewährleistung.
MfG
Wie wäre es mal mit ein paar Details? Baujahr, Laufleistung usw.
Wenn jetzt rauskommt, der Wagen ist fast zwei Jahre alt, hat knapp 40.000 km auf der Uhr, dann kannst Du Dir sicher sein, dass dass es keine Gewährleistung mehr gibt, da es sich um ein Verschleißteil handelt. Umgekehrt, ein "Neuwagen" mit 5.000 km auf der Uhr, da würde ich dann mal gerne die Argumentation sehen, warum so etwas nicht über Gewährleistung abgerechnet werden sollte.
Wie schon geschrieben: VW ersetzt Verschleißteile innerhalb der ersten 10.000 km ohne Diskussion.
Aber ansonsten, lesen bildet: Du hast einen Kaufvertrag unterschrieben, vielleicht lohnt es sich mal, diese ganzen kleinen Buchstaben am Ende zu lesen ...
Zitat:
Original geschrieben von jancux20
das glaube ich dir gerne. Deckt sich ja auch mit den Aussagen meines Händlers...
Aber wo steht das geschriebn dass verschleiß nicht mit abgedeckt ist???
Also der Händler muß die Gewährleistung für das vollständige Fahrzeug (inkl. Verschleißteile) bieten. Die Gewährleistungsdauer beträgt zwei Jahre mit einer Beweislastumkehr bei 6 Monaten (bei Neuwagen).
Wenn innerhalb der ersten 6 Monate einen Mangel auftritt (egal ob durch Verschleiß oder nicht) muß der Händler nachbessern. Wenn er nicht nachbessern möchte, dann muß er dir nachweisen, dass der Mangel nicht schon seit Kauf besteht.
Nach den ersten 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft. Nun mußt du ihm nachweisen, dass der Mangel schon seit Kauf besteht. Dies ist aber in den meißten Fällen unmöglich.
Fazit: Bist du noch in den ersten 6 Monaten hast du gute Karten. Danach wird es schwierig und du mußt auf die Kulanz des Händlers auf Kulanz von BMW hoffen.
Ich hoffe ich konnte deine Frage beantworten.