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Sammelthread Führerscheine und was man damit ziehen darf

Themenstarteram 8. Juni 2015 um 9:50

Dieser Thread ist für Suchanfragen nach den Vorraussetzungen zum ziehen eines Anhängers und ist dafür mit (hoffentlich) ausreichend Schlagwörtern im Titel angelegt.

Ich fasse einmal zusammen, was ich "weiß" bzw. wie ich den Gesetzestext verstehe:

Klasse B: Fahren mit Anhänger

- Summe der zul. Gesamtgewichte von Trailer UND Zugfahrzeug (Kombination) muss <=3,5t sein, Ausnahme: Trailer wiegt nicht mehr als 750 Kg (zul. Gesamtgewicht)

*nach einer Neuerung im Gesetz gibt es die Regelung der Proprotion zwischen Zugfahrzeug und Trailer nicht mehr*

- Zul. Gesamtgewicht des Trailers darf nicht größer sein als die maximale Anhängelast, die in den Fahrzeugpapieren des Zugfahrzeugs (Zulassungsbescheinigung Teil 1) im Punkt O.1 und O.2 beschrieben ist, ggf. mit Zusätzen aus Punkt 22 (ehemals Punkt F) wie maximaler Steigung etc.

mit B96:

- Summe der zul. Gesamtgewichte der Kombination <=4250 (gilt nur für Trailer >750Kg zul. Gesamtgewicht)

- Zul. Gesamtgewicht des Trailers darf nicht größer sein als die maximale Anhängelast, die in den Fahrzeugpapieren des Zugfahrzeugs (Zulassungsbescheinigung Teil 1) im Punkt O.1 und O.2 beschrieben ist, ggf. mit Zusätzen aus Punkt 22 (ehemals Punkt F) wie maximaler Steigung etc.

mit BE:

- Kombination besteht aus Zugfahrzeug der Klasse B (<=3,5t zul. Gesamtgewicht) und einem Trailer (<=3,5t zul. Gesamtgewicht) *7,5 Tonnen steht nirgends im Gesetzestext!*

- aktuelles Gewicht des Trailers darf nicht größer sein als die maximale Anhängelast, die in den Fahrzeugpapieren des Zugfahrzeugs (Zulassungsbescheinigung Teil 1) im Punkt O.1 und O.2 beschrieben ist, ggf. mit Zusätzen aus Punkt 22 (ehemals Punkt F) wie maximaler Steigung etc.

Quellen: (zuletzt aufgerufen am 8.6.2015 um 11:54 Uhr [MEZ])

http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fuehrerscheinklassen

und die technischen Daten die auf den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil 1) beschrieben sind

Alle Einheiten beziehen sich auf das SI-Einheitensystem.

Anmerkungen:

Die technischen Daten des Zugfahrzeugs sind relevant, da einem ein Führerschein nichts bringt, wenn das Fahrzeug aus rein technischer Sicht nicht darauf ausgelegt ist!

Zusätzlich meine Empfehlung bei Unklarheiten oder Unsicherheiten:

Bei der zuständigen Führerscheinstelle oder KFZ-Zulassungsstelle fragen oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht fragen. Den Kontakt zur Zulassungsstelle bzw. Führerscheinstelle findet man einfach unter http://www.strassenverkehrsamt.de/ .

Ich hoffe die Frage ist nun geklärt :D

Anmerkungen und Aktualisierungen sind gerne erwünscht. Fahrzeug bzw. Kombinationsspezifische Fragen bitte in diesem Thread nicht posten sondern am Besten bei der zuständigen Zulassungsstelle informieren (s.o.).

Viele Grüße

Jannis412

P.S.: Ich werde diesen Post je nach Informationen updaten.

Letztes Update: 8.6.2015 um 12:49 Uhr (MEZ)

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6 Antworten

zum BE:

Zitat:

- Zul. Gesamtgewicht des Trailers darf nicht größer sein als die maximale Anhängelast, die in den Fahrzeugpapieren im Punkt O.1 und O.2 beschrieben ist,

Ganz sicher?

Themenstarteram 8. Juni 2015 um 10:48

Danke für den Hinweis:) In dem Fall gilt natürlich das aktuelle Gewicht des Trailers und nicht das zul. Gesamtgewicht.

ich habe extra noch mal nachgesehen, aber dein Zusatz

Zitat:

- Zul. Gesamtgewicht des Trailers darf nicht größer sein als die maximale Anhängelast, die in den Fahrzeugpapieren im Punkt O.1 und O.2 beschrieben ist

gilt m.E. für gar keinen der 3 B-Führerschein-Varianten...

am 8. Juni 2015 um 12:57

Navec hat recht :

Ab 19.01.13 gilt die jetzige Fassung , derjenige der den B vorher gemacht hat darf auch Fahrzeugkombinationen

bis zu einer zulässigem Gesamtmasse von 3500 kg , bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges ist fahren . Die Einschränkung auf das Leergewicht des Zugfahrzeuges gibt es nicht mehr.

Natürlich als 2. Variante : Zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges 3500 kg + zGw 750 Kg des Anhängers bleibt weiterhin bestehen.

Giovanni.

...von daher teile ich die Auffassung von @situ aus dem anderen (redundanten) Thread:

Zitat:

Lieber die zahlreichen Zusammenfassungen im Netz nutzen: Klar, eindeutig, leicht verständlich, richtig und vor allem auf dem neuesten Stand. Mehr braucht es nicht.

und würde noch hin zufügen:

Das Beste wäre, hier mal eine Zusammenfassung im Netz vor zu stellen, die i.d.R. auch stimmt/aktuell ist....

Das reicht völlig.

 

Themenstarteram 8. Juni 2015 um 13:34

Leider musste ich gerade bemerken, dass ich meinen Anfangspost nach einer bestimmten Zeit nicht mehr editieren kann. Daher poste ich den Gesamttext nochmal:

Dieser Thread ist für Suchanfragen nach den Vorraussetzungen zum ziehen eines Anhängers.

Ich fasse zusammen:

Klasse B: Fahren mit Anhänger

- Summe der zul. Gesamtgewichte von Trailer UND Zugfahrzeug (Kombination) muss <=3,5t sein, Ausnahme: Trailer wiegt nicht mehr als 750 Kg (zul. Gesamtgewicht)

*nach einer Neuerung im Gesetz von 2013 gibt es die Regelung der Proprotion zwischen Zugfahrzeug und Trailer nicht mehr*

- Aktuelles Gewicht des Trailers darf nicht größer sein als die maximale Anhängelast, die in den Fahrzeugpapieren des Zugfahrzeugs (Zulassungsbescheinigung Teil 1) im Punkt O.1 und O.2 beschrieben ist, ggf. mit Zusätzen aus Punkt 22 (ehemals Punkt F) wie maximaler Steigung etc.

mit B96:

- Summe der zul. Gesamtgewichte der Kombination <=4250 (gilt nur für Trailer >750Kg zul. Gesamtgewicht)

- Aktuelles Gewicht des Trailers darf nicht größer sein als die maximale Anhängelast, die in den Fahrzeugpapieren des Zugfahrzeugs (Zulassungsbescheinigung Teil 1) im Punkt O.1 und O.2 beschrieben ist, ggf. mit Zusätzen aus Punkt 22 (ehemals Punkt F) wie maximaler Steigung etc.

mit BE:

- Kombination besteht aus Zugfahrzeug der Klasse B (<=3,5t zul. Gesamtgewicht) und einem Trailer (<=3,5t zul. Gesamtgewicht) *7,5 Tonnen steht nirgends im Gesetzestext!*

- Aktuelles Gewicht des Trailers darf nicht größer sein als die maximale Anhängelast, die in den Fahrzeugpapieren des Zugfahrzeugs (Zulassungsbescheinigung Teil 1) im Punkt O.1 und O.2 beschrieben ist, ggf. mit Zusätzen aus Punkt 22 (ehemals Punkt F) wie maximaler Steigung etc.

Quellen: (zuletzt aufgerufen am 8.6.2015 um 11:54 Uhr [MEZ])

http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fuehrerscheinklassen

und die technischen Daten die auf den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil 1) beschrieben sind

Alle Einheiten beziehen sich auf das SI-Einheitensystem.

Anmerkungen:

Die technischen Daten des Zugfahrzeugs sind relevant, da einem ein Führerschein nichts bringt, wenn das Fahrzeug aus rein technischer Sicht nicht darauf ausgelegt ist!

Zusätzlich meine Empfehlung bei Unklarheiten oder Unsicherheiten:

Bei der zuständigen Führerscheinstelle oder KFZ-Zulassungsstelle fragen oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht fragen. Den Kontakt zur Zulassungsstelle bzw. Führerscheinstelle findet man einfach unter http://www.strassenverkehrsamt.de/ .

Ich hoffe die Frage ist nun geklärt :D

Anmerkungen und Aktualisierungen sind gerne erwünscht. Fahrzeug bzw. Kombinationsspezifische Fragen bitte in diesem Thread nicht posten sondern am Besten bei der zuständigen Zulassungsstelle informieren (s.o.).

Viele Grüße

Jannis412

P.S.: Ich werde diesen Post je nach Informationen updaten.

Letztes Update: 8.6.2015 um 15:29 Uhr (MEZ)

Hier das direkte Zitat vom TÜV:

B/ BF17:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")

Eingeschlossene Klassen: AM und L

B96:

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Eingeschlossene Klassen: keine

BE:

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17"), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.

Eingeschlossene Klassen: keine

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