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Samurai und Anhängerkupplung???
Hallo Leute,
ich habe einen Suzuki Samurai (J) mit eZ: 11.93
Jetzt wollte ich unter diesen eine Anhängerkupplung von Bosal schrauben. Das ist die Version mit Stütze.
In der Anbaubeschreibung steht das man bei Suzukis ab BJ 88 das Handbremsseil mit hilfe von 3 Distanzbuchsen verschieben soll. Würde also bedeuten, dass das Seil mehr Richtung Tank wandert.
Gesagt getan und passt nicht. Habe zuerst versucht die Stütze zwischen Achse und Seil hochzuführen. Das ging garnicht. Also habe ich versucht die Stütze zwischen Tank und Seil zu montieren. Das geht auch nicht. Das Seil ist mit immer im Weg.
Wenn ich jetzt die Distanzbuchsen weg lasse krieg ich die Stütze montiert aber sie liegt auf diesem Seilverteiler auf und das kann ja wohl nicht sein. Wenn ich dann den Wagen belasste drückt die Stütze aufs Seil.
Der Suzuki ist 40mm Höher durch Fahrwerk, währe der also noch tiefer würde der ja noch mehr auf dem Seil aufliegen. Es passt einfach alles nicht.
Was haltet ihr davon?
Ist das überhaupt die richtige Kupplung?
Habe ich vielleicht ne andere Hinterachse drin?
Es gibt noch eine Kupplung ohne Stütze. Kann ich die nehmen?
Ich will demnächst noch ein paar Bilder online Stellen wenn euch das was bringt.
Bitte helft mir. Ich brauch ne Kupplung!
mfg
Bert
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10 Antworten
AHK
Hallo,
nimm die Originalkupplung. Die wird von ALKO hergestellt. Ist ganz einfach zu montieren.
Gruß Stefan.
Re: Samurai und Anhängerkupplung???
Zitat:
Original geschrieben von Bert1972
Was haltet ihr davon?
Die Kupplung paßt nicht...
Zitat:
Original geschrieben von Bert1972
Ist das überhaupt die richtige Kupplung?
Für einen 413 ja, nur offensichtlich hat Bosal beim Samurai nicht großartig nachgedacht. Ich habe bisher die Version mit Abstrebung bewußt auch nur am 413 und 410 gesehen.
Zitat:
Original geschrieben von Bert1972
Habe ich vielleicht ne andere Hinterachse drin?
Gegenüber dem 413 - zwangsläufig, der Samurai hat eine um 9 cm breitere Spur und eben besagte Handbremsseile. Die fehlen seinen Vorgängern, da deren Handbremse auf eine dritte Bremstrommel am hinteren Verteilergetriebeausgang wirkt.
Zitat:
Original geschrieben von Bert1972
Es gibt noch eine Kupplung ohne Stütze. Kann ich die nehmen?
Jau. Al-Ko paßt, es gibt auch noch eine Andere (Westfalia?) ohne Verstrebung, allerdings hat die Al-Ko als Einzige eine Stützlast von 75kg ohne Abstrebung, die anderen nur 50kg.
Noch 'ne Möglichkeit: Ist Dein '93er ein Santana? Hier sieht man die Unterschiede der Bremstrommeln, es würde mich nicht wundern wenn auch die Verlegung des Handbremsseiles sich geringfügig unterscheidet. Ich mach' mal 'nen Foto, wie es beim Japaner aussieht...
Gruß
Derk
Hallo,
also nach meiner Erinnerung habe ich diese Bremstrommel hier welche im Artikel wohl als "Alt" beschrieben wurde.
In meinen Papieren steht ein (J) . Denke das ich einen Japaner und keinen Santana habe.
Es kann aber sein das ich nicht mehr die orginal Achse drunter habe.
Okay, war nur 'ne Idee - ab '92 hätte es auch ein Santana sein können, aber dann würde die Fahrgestellnummer nicht mit JSA beginnen.
Bei meinem SJ ('92er) sieht es an der Achse wie folgt aus, als Anhängerkupplung ist die Al-Ko dran. Der Winter hat Spuren hinterlassen, ich sollte wohl mal wieder den Flugrost entfernen...
Gruß
Derk
Hallo,
ja genau so sieht meine Achse auch aus.
Leider passt die Bosal trotzdem nicht. Die hängt, wie schon beschrieben, auch ohne Distanzbuchsen genau auf dem rechteckigen Verteiler.
Fragen über Fragen.
Habe jetzt Kontakt mit jemandem der mir seine Kupplung ohne Stütze gegen meine tauschen will. Fahre mir die am Mi. holen.
Leider hat er keine Papiere mehr davon aber ich müsste die doch auch ohne Eingetragen bekommen. Wenn die Halter stimmen dürfte es da doch keine Schwierigkeiten geben?
Er konnte mir am Tel eben nicht sagen um welche Kupplung (Firma) es sich da jetzt genau handelt. Das werde ich aber am Mi dann sehen.
Kennst du oder jemand hier im Forum Adressen wo es Gutachten oder Ähnliches zum Downloaden gibt?
Bei den Laufenbergs hab ich schon geschaut. Die haben leider nichts passendes zum laden.
(Falls dir die Laufenbergs was sagen).
mfg
Bert
Zitat:
Original geschrieben von Bert1972
Leider hat er keine Papiere mehr davon aber ich müsste die doch auch ohne Eingetragen bekommen.
Solange die KBA-Nummer darauf noch zu entziffern ist, ja.
Zitat:
Original geschrieben von Bert1972
Kennst du oder jemand hier im Forum Adressen wo es Gutachten oder Ähnliches zum Downloaden gibt?
Tja - bei Gutachten und ABEs bewegt man sich aus Sicht der Veröffentlichungsrechte immer in einer Grauzone, ich würde daher dazu raten, es zunächst einmal beim Hersteller direkt zu versuchen. www.al-ko.de (wenn es der denn sein sollte) ist ja schnell gefunden, und im Gegensatz zu anderen Zulieferen für den SJ-Teile gibt es den sogar noch...
Zitat:
Original geschrieben von Bert1972
(Falls dir die Laufenbergs was sagen).
Tun sie .
Gruß
Derk
Hi falls es eine AL-KO vom Typ MFK 163.3 ist da könnte ich aushelfen, habe dazu ein Dokument mit dem Titel: "Anbauanweisung für Anhängevorrichtung"
Der 3. letzte Punkt darin besagt:
" Bei der Überprüfung des Anbaus ist diese Anweisung dem amtlich annerkannten Sachverständigen oder Prüfer vorzulegen"
Die Prüfung ist bei mir durch die Dekra vorgenommen worden und da heisst es dann:
" Für die Kupplungskugel mit Halterung Alko 163.3 existiert eine Bauartgenehmigung nach 22a StVZO mit der Nummer 3593. Kennzeichung F3593"
dann bla bla blubb und zum Schluss steht:
"Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht vorgeschrieben aber möglich"
Gruß
Hallo,
also heute werde ich die Kupplung sehen und wenn sie passt mit nach Hause nehmen.
Kann dann erst sagen was es für eine ist.
Wenns ne Alko ist komme ich gerne auf das Angebot zurück.
mfg
Bert
Hallo
also habe mir die Kupplung gestern geholt.
Sehr netter Mensch (wie alle Susifahrer).
Es scheint eine orginal Suzukikupplung zu sein. Steht wenigstens auf dem Typenschild. Er wollte mir noch eine E-Mail mit ner Kopie seines Briefes schicken.
Denke mal das ich kein Problem haben werde die Kupplung eintragen zu lassen.
Also danke schon mal an alle hier die versucht haben mir zu helfen!
mfg
Bert
Zitat:
Original geschrieben von drtesa
Hi falls es eine AL-KO vom Typ MFK 163.3 ist da könnte ich aushelfen, habe dazu ein Dokument mit dem Titel: "Anbauanweisung für Anhängevorrichtung"
Der 3. letzte Punkt darin besagt:
" Bei der Überprüfung des Anbaus ist diese Anweisung dem amtlich annerkannten Sachverständigen oder Prüfer vorzulegen"
Die Prüfung ist bei mir durch die Dekra vorgenommen worden und da heisst es dann:
" Für die Kupplungskugel mit Halterung Alko 163.3 existiert eine Bauartgenehmigung nach 22a StVZO mit der Nummer 3593. Kennzeichung F3593"
dann bla bla blubb und zum Schluss steht:
"Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht vorgeschrieben aber möglich"
Gruß
Hallo drtesa und natürlich auch alle anderen.
Ich hole diesen alten thread noch mal ans Tageslicht, weil ich scheinbar die gleiche AHK mit der F3593 in meinem Fahrzeugbrief eingetragen habe. Es ist aber kein Prüfzeichen mehr auf der AHK zu sehen (abgefallen, vom Rost dahingerafft oder was auch immer) und irgendwelche Papiere habe ich auch keine.
Könnte ich da Probleme beim TÜV bekommen? Oder ist einmal eingetragen immer eingetragen?
Wenn jemand zur Klärung beitragen oder mit entsprechenden Dokumenten aushelfen kann, wäre das Klasse.
FG, Dieter.