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Sanierungszuschlag Vollkasko?!?

Themenstarteram 24. April 2008 um 14:02

Hallo Zusammen,

Seltsamer Fall bei mir ... vielleicht auch nur ein Abzockversuch meines Versicherungsvertreters?

Bin mit meinem Wagen vollkaskoversichert und die jährliche Prämie war so etwa 900 EUR im Jahr (Saisonkennzeichen). Im Herbst hatte ich dann einen im Prinzip kleineren Unfall, bei dem ich von der Straße gerutscht bin und mit der ganzen rechten Seite einen Wildzaun erwischt habe. Fällig wurden dadurch einige Blecharbeiten, neue Felgen und eine Komplettlackierung, wodurch bei einer BMW Niederlassung dann überaus stolze 30.000 EUR rauskamen.

Durch das Saisonkennzeichen hatte sich die Niederlassung Zeit gelassen und der Schaden wurde erst jetzt im letzten Monat beglichen. Die Versicherungsrate stieg durch die Rückstufung auf etwa 1250 EUR und wurde von mir auch schon im März einbezahlt, da das Saisonkennzeichen mit April wieder begann.

Nun ruft mich heute mein Versicherungsvertreter an, daß die Zentrale meine Versicherung kündigen wollte, er Sie jedoch davon überzeugen konnte, Abstand zu nehmen, wenn ich neue Verträge abschließe. Außerdem besteht die Versicherung nochmal zusätzlich zur Prämienanpassung durch die Rückstufung auf einen extra "Sanierungszuschlag" von 20%. Es handelt sich hier übrigens nicht um einen Billiganbieter sondern um eine der großen bekannten Versicherungen.

Kommt mir irgendwie sehr seltsam vor. Ist das wirklich so zulässig bzw. gängige Praxis? Kann eine Versicherung zusätzlich zur Rückstufung nochmal wegen dem Schadensfall einfach 20% draufschlagen?

Merci

&

Viele Grüße,

Joe

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von bkhamm

Wenn du nur das Auto da versichert hast, und 30.000€ Schaden verursachst müsstest du ja 30 Jahre dort vers. bleiben ohne einen Schaden zu melden.

Bekomme ich dann nach 31 schadensfreien Jahren einen Scheck?

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komisches verhalten.

ein grund mehr fuer dich sich nach alternativen umzusehen.

solltest du mehrere VS bei dem versicherer bzw seinem vertreter haben, wuerde ich diese auch kuendigen/mitnehmen.

sanieren ist wohl nur einseitig ;)

Harry

am 24. April 2008 um 14:56

Sanierung

Die Versicherung ist berechtigt, ab dem Folgejahr einen angemessenen Beitragszuschlag zu verlangen, wenn die Schadenquote der zurückliegenden Versicherungsperiode (Versicherungsjahr) 60 Prozent übersteigt.

Kommt über den zu vereinbarenden Zuschlagsbeitrag keine Einigung der Vertragsparteien zustande, beträgt der Beitragszuschlag bei einer Schadenbelastung von mehr als

60 % bis 70 % 15 %

70 % bis 80 % 20 %

80 % bis 100 % 40 %

mehr als 100 % Sanierungszuschlag nach Vereinbarung

Kommt bei einem zu vereinbarenden Zuschlagsbeitrag (Schadenbelastung über 100 %) innerhalb eines Monats – gerechnet ab Zugang des schriftlichen Verlangens des Zuschlagsbeitrags durch die Versicherung – keine Einigung der Vertragsparteien zustande, können beide Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Die Versichrung hat eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Kündigt der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmen, dass seine Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch ein Monat nach Zugang des Verlangens des Zuschlagsbeitrags.

Die Schadenbelastung wird unter Zugrundelegung aller bezahlten und schwebenden Schäden, die innerhalb eines Versicherungsjahres (maßgeblich ist das Datum des Verkehrsvertrages) eingetreten sind, ermittelt. Die Schadenquote ist das Verhältnis der Schadenbelastung zum geschuldeten Beitrag (ohne Versicherungsteuer).

am 24. April 2008 um 18:01

@Mensch_Maier

Wo steht das geschrieben und wo kann man das nachlesen ?

 

@joe441

Was ist bei dir eigentlich ein größerer Unfall, wenn du bei einem Schaden von 30.000 Euro von einem kleineren Unfall sprichst ?

Themenstarteram 24. April 2008 um 18:14

@xAKBx

Eigentlich war beim Unfall am Auto nicht wirklich viel zu sehen. Kleiner Sprung in Front- und Heckschürze, Delle in Tür und Seitenteil, 3 Felgen zerkratzt. Erste Schätzung des Sachverständigen & der NL war Größenordnung 15.000 EUR inkl. Neulackierung. Aber dann gings los: BMW lackiert keine Felgen -> Austausch, alle beschädigten/zerkratzten Kunststoffteile (Stoßstange, Heckschürze, Unterboden, Blinker) -> Austausch, Austausch zerkratzte Auspufftöpfe, Windschutzscheibe neu wegen Ausbau für Lackierung usw. usw. Jetzt ist das halbe Auto neu, obwohls ein bißchen Farbe auch getan hätte :-)

am 25. April 2008 um 7:29

Hallo,

schließe mich xAKBx an: Wo steht das Mensch-Maier?

@joe441: Die Werkstatt bzw. der Vertragshändler muss dein Fahrzeug nach den Richtlinien des Hersteller reparieren. Deine Versicherung wird sicherlich keine Reparaturmaßnahmen bezahlen, die sachlich nicht begründet sind. Und Garantie müssen die auch darauf geben.

Oder was würdest du sagen, wenn in einem halben Jahr deine Auspufftöpfe zum Beispiel vollends defekt wären und deine Werkstatt sagen würde " ja das war schon klar das das so kommt, so wie die nach dem Unfall aussahen..........."

Auch wird der Sachverständige der Versicherung die ganze Sache prüfen bzw. müsste der von der Werkstatt benachrichtigt werden, wenn es zu einer erheblichen Reparaturerweiterung kommt.

Mfg.

SV Stoll

Zitat:

Original geschrieben von joe441

... Windschutzscheibe neu wegen Ausbau für Lackierung ...

:confused::confused::confused:

Ausbau wegen Lackierung, ok, aber wenn sie nicht beschädigt ist, braucht es auch keine neue, außer der Werkstatt geht sie beim Ausbau kaputt, aber dann hat das Ersatzteil auch nix auf der Rechnung zu suchen.

...würde das Fahrzeug in der Saison zügig vor Kündigung der Versicherung abmelden und dann eine neue billigere Versicherung suchen und neu anmelden....

Themenstarteram 25. April 2008 um 11:39

Gerade wieder mit meinem Versicherungsvertreter telefoniert. Alles zurück... er hatte eine Rücksprache mit der Zentrale und dort hatte anscheinend der Computer die Kündigung/Sanierung automatisch ausgeworfen. Jetzt wird alles zurückgenommen und ich sollte das Ganze als nie geschehen betrachten. Keine Erhöhung etc....

Werde also erstmal bei der Versicherung bleiben, zumal ich bis auf diesen Fall ja bisher zufrieden war... Ein kleiner negativer Touch bleibt, aber zumindest war's irgendwie lehrreich....

Hallo,

"Sanierungszuschlag" kann ich bisher nur bei einer Frachtführer-Versicherung finden (1 zu 1 von Mensch_Maier kopiert, WüBa-Der Makler Versicherer).

Hat also mit einer Kasko-Versicherung nichts zu tun, oder?

Bitte um Aufklärung.

Mfg.

SV Stoll

Vermute mal ganz stark, dass er selbst wenn er diese Tabelle eines(oder seines;)) VR vorliegen hat, er diese wohl kaum öffentlich ins Forum stellen wird...

Aber leutz mal ehrlich, wenn ein Kunde Zigtausend € Schaden verursacht, ist es doch durchaus legetim dem Kunden eine Angebot zu Unterbreiten, nach dem Motto:

Wir bieten an den Vertrag aufrecht zuerhalten unter Vorraussetzung X(z.B. höhere SB, mehr Prämie usw.) oder wir treffen Konsequenz Y( z.B. Kündigung).

Ich jedenfalls finde das wesentlich fairer, als einfach zu kündigen, da dann u.U. der neue VR keine VK mehr anbietet oder eben seinerseits einen Zuschlag verlangt.

 

Und btw: Überall werden besondere Nachläße gefordert und vereinbart, warum sollte das eine Einbahnstrasse sein?

Ich finde, dass das eine tolle Versicherung ist.

Der Schaden wurde tatsächlich vollständig, ohne Nachfragen und Kürzungen bezahlt?

Warum soll nicht gezahlt werden? Id.R. wird bei so einer Schadenhöhe ein Gutachter beauftragt, der mit dem Werkstattmeister alles Weitere bespricht. So kenn ich das zumindest...

am 26. April 2008 um 21:31

Hallo,

ich arbeite auch bei einer Versicherung und kann mich nur anschließen, wenn die Versicherung anstandslos 30.000 € bezahlt, sollten Sie auch das Recht haben eine sogenannte "Sanierung" durchzuführen.

Eine Versicherung ist ein betriebswirtschaftliches Unternehmen. Die Müssen Geld verdienen!

Wenn du nur das Auto da versichert hast, und 30.000€ Schaden verursachst müsstest du ja 30 Jahre dort vers. bleiben ohne einen Schaden zu melden.

Die Versicherer müssen darauf achten, das sich das in Waage hält, alle wollen günstige Beiträge - damit das gewährleistet werden kann, müssen solch schadenträchtige Kundenverbindungen saniert werden !

Eine Versicherung ist schließlich keine Lotterie, viele Leute meinen, Sie müssten irgendwann auch mal was rauskriegen wenn Sie was einzahlen.

Es ist eine Vorsorge !!! Und der Beitrag richtet sich nach dem persönlichen Risiko dazu gehören auch Hohe Schäden die der Kunde verursacht hat.

Das die Sanierung zurückgezogen wurde, liegt zu 90% daran, dass es sich um nur einen Schaden handelte. Das kann passieren. Saniert werden meistens Kunden mit mehreren ( auch kleineren ) Schäden. Denn die Kosten den Versicherern das meiste Geld.

So etwas Luft gemacht :-)

Also alle schön anständig fahren !

Zitat:

Original geschrieben von bkhamm

Wenn du nur das Auto da versichert hast, und 30.000€ Schaden verursachst müsstest du ja 30 Jahre dort vers. bleiben ohne einen Schaden zu melden.

Bekomme ich dann nach 31 schadensfreien Jahren einen Scheck?

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